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Namen des Schlachter» und der Theil« Haber, wie viel solche zum eigenen Hausbrauch behalten, wie viel — an wen und um welchen Prciß der Rest verkauft wurde, aufzuschrciben, und diese» Verzeichniß am Ende jeden Quartals dem Orts. Acciser zu Be-- legung und (sontrvlirung seine» Jour» nalS zu übergeben.
4) Der Orts - Acciser hat in seinem Journal blos den Namen de« Schlachtenden, die Viehgattung, das Gewicht des verkauften Theils mit dem Erlbs einzu- trazen, und hienach die gesetzliche Abgabe zu erheben.
5) Darf kein Jude ausserhalb seines Wohnorts schlachten, und ist jede» Stück Vieh in der Schlachtbank eines im Ort befindlichen berechtigten MezgevS zu schlachten, im UuterlassmrgS Fall bet einer Strafe von. —Z fl. 15 kr.
k) Juden - Familien, die nicht selbst schlachten wollen oder können, dürfen durchaus ihr Recht aus keinen Andern übertragen.
7) Wenn den Juden ein Stück träver (Fleisch das sie nicht genießen dürfen) fällt, so ist dieß sogleich dem schau- meister anzuzeigen.
tz) Wenn ein Jude. der nicht Mczger ist, das Fleisch pfundweise verkauft, verfällt er in eine Strafe von—Z fl. 15 kr.
Den 11. Octbr. 1825.
Die K. Oberamter.
II. Besondere Amtliche Verfügungen- Oberamt Reutlingen. Hönau, Oberamt» Reutlingen. < Schaafwatde - Verleihung.) Die Sommer-- Schaafwaide von Honau , welche 173 Stücke ertragt, und deren Pacht an Martini d. I. zu Ende geht, wird am Momag den 24. Octbr. wieder aus die nächsten Z Jahre verliehen werden.
Die Liebhaber- wollen sich, mit Meisrer- vder Conccssion«-Briefen versehen, an gedachtem Tage Morgen» 10 Uhr in der Woh
nung des Schultheißen daselbst einfinden und die weiteren Pacht-Bedingungen vernehmen. Den io. Octbr. 1825.
K. Oberamt.
Stuttgart. (Pferde-Ankauf.) Der Ankauf von den — zum Ersähe de» Abgang» bei der Kbrügi. Reuterei und Artillerie erforderlichen Pferden wird unter den bekannten Bedingungen in den hienach genannten Orten vorgenommen werden.
Man ladet daher die Eigcnrhümer brauch, barer Pferde ein , sich an den bczeichnctcn Lagen je Morgens z Uhr mit ihren Pferden einzufindcn.
Der Ankauf findet Statt:
Mittwoch den 25. Novbr. zu Münsingen. Donnerstag — 24. — — Urach.
Samstag — 26. — — Rottenburg»
Montag — 28- — — Sulz.
Dienstag — 29. —- — Nagold.
Mittwoch — 50. — — Bbdlingen.
Den 7. Octbr. 1825.
Kbnigl. Kricgsrath.
Jettenburg, Oberarm» Tübingen. (Schaafwaide - Verleihung.) Die hiesige Sommer -Schaafwaide, welche 200 Stücke ertragt, und deren Verleihung am 24. Aug. d. I. das erwartete Resultat nicht gewährte, kommt
Freiiag den 28ftcn d. M. Nachmittag» 2 Uhr im Hause de» Schultheißen Braun dahier nochmals und zwar auf die nächsten z Jahre 1826 , 1827 und 1828 zur Verleihung, wozu die Liebhaber hdstichst einladet
Den 10. Octbr. 1825-
Namens des Gemeinderath» Schultheiß Braun, vär. Kbnigl. Oberamt,
Oberarms - Verweser Bohnenberger.
Wildberg, Nagolder Oberamt». (Schaafwaide Verleihung^) Die ^er hiesigen Commun zustchcnde Vommer schaafwaide, welche 450 Stücke erträgt, wird Freitag den 11. Novbr. d. I. auf 1 oder auf L Jahr» verpachtet werden.