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Ihre Forderungen und deren Rechte gehö­rig darzuthun, widrigenfalls sic durch das am Ende der Verhandlung auszusprechcnde Präclusiv - Erkevntniß von der gegenwär­tigen Concursmaffe ausgeschlossen werden.

Drn 6. Mai 1825.

K. Oberamtsgericht. _ Hufnagel.

Tübingen. ( Schuldenliquidation.) In Folge vberamtsgerichtlichen Beschlusses vom 18- d. M. werden hiemit die Gläubi­ger des Christoph Stähle, Kuhhirten von hier, über dessen Vermögen der Gannt er. kannt worden ist, aufgefordert, zur Schul- Lenliquidation und zum Versuch eines Borg- vder Nachlaß-Vergleichs am

Donnerstag den 26. Mai Vormittags 8 Uhr

auf dem hiesigen Nathhaus, bei Strafe des Ausschlusses zu erscheinen.

Den Zo. April 1825.

Stadtrath.

Tübingen. Durch Beschluß vom 14. -. M. hat bas K. Oberamtsgericht Tübingen über das Dermdgen des Johann Matthäus Walser, Schneiders von hier, den Gannt erkannt, und dem Stadtrath die Behandlung dieser Gannlsache überlassen.

Es werden deßha'b sammtliche Walser- sche Gläubiger aufgefordert, zur Liquidation der Schulden am

Montag den Zg. Mai d. I. Vormittags 8 Uhr

auf dem hiesigen Rathhause, bei Strafe deS Ausschlusses, entweder in Person oder durch gesezlich Bevollmächtigte, zu erscheinen.

Den ZO. April 1825.

Stadtrath.

Tübingen. (Schuldenliquidation.) Heber das Vermögen des Johann Georg Schaupp, Ziegelknechts dahier, hat bas K. OberamtSgericht Tübingen durch Be­

schluß vom 18. ö. M. den Gannt erkannt. Es werden daher sämmtliche Gläubiger des Schaupp hiemit aufgefordert, sich bei Strafe des Ausschlusses am

51. Mai d. I. früh 8 Uhr bei der Schuldenliquidation, entweder in Person oder durch gehbriz Bevollmächtigte, auf dem hiesigen Nathhaus einzusinöen.

Den 50. April 1825.

Stadtrath.

Tübingen. (Schuldenliquidation und Vorladung eines Ganntmanns.) lieber das Vermögen des abwesenden Johann Jacob Mäher, Tuchmachers dahier, hat das K. OberamtSgericht Tübingen den Gannt er­kannt, und dem Stadtrath mit Erledigung dieser Ganntsache beauftragt.

Es werden deshalb sämmtlichs Mäher» sche Gläubiger zur Liquidation der Schulden welche am

Montag den 6- Juni d. I. früh 8 Uhr

auf dem hiesigen Rathhaus statt haben wird, hiemit vorgeladen.

Die Nichtcrscheinenden werden nachher von der gegenwärtigen Masse ausgeschlossen werden.

Zugleich wird der Ganntmann Johann Jacob Mäher, welcher vor ungefähr sieben Wochen wieder in die Fremde gegangen ist, aufgefordert, sich bis zu dem vbenfestge- sezten Termin hier einzufinden, um ihn über die contrahirten Schulden vernehmen zu können, und ersucht man all« Obrigkeiten denselben im Betretungsfalle in sein Heim-, wesen verweisen zu wollen.

Den 5. Mai 1825.

Stadtrath.

Bdsingen, Oberamtsgerichts Nagold. (Gläubiger-Vorladung.) Zu außergericht­licher Erledigung des Schuldenwesens von Johann Martin Mast, Bürgers und Pfbrch-