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Z n t e l l i g e n z . B l a t t

für die Oberamts - Bezirke

Tübingen, Rottenburg, Nagold und Horb.

Im Verlag der Schramm'schen Buchdruckerei.

Mo. Z9. Montag den i 6 . Mai 1825.

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I. Gemeinschaftliche Oberamtliche Verfügungen.

H. Besondere Amtliche Verfügungen.

Oberamt Tübingen.

Tübingen. In Gemäßheit eines Erlasses der Kdnigl. Kreis-Regierung wird daher den Orts-Vorstehern des OberamtS- Dezirks aufgegeben, innerhalb 8 Tagen ausführlichen Bericht zu erstatten, welchen Erfolg seit 6 Jahren die Verordnung zu Befbrderung des Hopfenbaus vom 28. Ja­nuar 1819- (Reg.-Bl. S. 58.) gehabt haben.

Den 11. Mai 1825.

K. Lberamt.

Oberamtsgericht Tübingen.

Tübingen, lieber das Vermdgen des Johannes Faußcr von Nehren, hat das K. Oberamtsgericht Tübingen, durch Decret vom 12 .'April d. I., den Concurs erkannt und zur Liquidation der Forderungen der Glau, big» und zur Ausführung ihrer Vorzugs­rechte auf

Samstag den 28. d. M.

(nicht den I8ten, wie es in den zwei vor­hergehenden Blättern geheißen hat) Ter­min angesezt.

Es haben daher an gedachtem Tage sammtliche Gläubiger des Faußer, Vormit­tags 8 Uhr, in Person oder durch hinlänglich Bevollmächtigte, auf dem Rathhause in Nehren zu erscheinen, um ihre Forderungen und deren Rechte gehörig darzuthun, widri­genfalls sie durch das am Ende der Verhanb, lung auszusprechende Präclusiv-Erkenntniß von der gegenwärtigen Concurs-Masse aus­geschlossen werden.

Den z. Mai 1825-

K. Oberamtsgericht.

Hufnagel.

Tübingen. Ueber dar Dermbgen des TagldhnerS, Johann Georg Wandel, Von Kusterdingen, hat das Kdnigl. Ober- amtSgericht Tübingen durch Decret vom 11. Apr. d. I. den Concurs erkannt und zur Liquidation der Forderungen der Gläu­biger und zur Ausführung ihrer Vorzugs­rechte auf

Montag den ZO. Mai b. I.

Termin angesezt.

Es haben daher sammtliche Gläubiger des Wandel an obgedachtem Tage Nach­mittags 2 Uhr, in Person oder durch hin, länglich Bevollmächtigte, auf dem Rath, Hause in Kusterdingen zu erscheinen, um