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In t e l l l g e n z - B l a t r
für die Oberamts - Bezirke
Tübingen, Rottenburg, Nagold und Horb.
Im Verlag der Schramm'schen Buchdruckerey.
Nro. 95. Freitag den 26! November 1824.
ral.
und
>0 kr. 12kr. 21 kr.
48 kr. l.4kr.
7 kr. 6 —
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6 — 6 —
18 kr.
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2LS.
I. Gemeinschaftliche Oberamtliche Verfügungen.
H. Besondere Amtliche Verfügungen. Oberamt Tübingen.
Tübingen. (Das Siegeln der Steuer- Rollen betreffend.) Es ist zur Kcnntniß de- K. Oberamtes gekommen, daß die Gemeinde.Pfleger und Steuer-Einbringcr sich bei Sieglung der zur Obcramts - Pflege einzuliefernden Geld-Rollen manchmal nicht amtlicher Sigille bedienen.
Da aber von den K. Hauptkasscn, nach einer neuerlich gegebenen Erklärung, künftig keine Steuer «Rollen mehr angenommen werden, wenn sie nicht niit dem Kassen- Sigill versehen sind. So haben die Orrs- Dorstände ihren Gemeinde-Pflegern und Steuer-Einbringcrn die pünktliche Befolgung dieser Anordnung cinzuschärfen, und, da wo der Gemeindepfleger oder Steuer- Einbringer mit einem Amts-Sigill nicht Versehen wäre, zu verfügen, daß ein solches nach der Vorschrift, welche vor einigen Jahren gegeben worden, ohnverweilt an- gcschafft werde.
Den 22. November 1824.
K. Oberamt.
Tübingen. (Oeffentliche Belobung.) Bei der in dem hiesigen Post - Gebäude am 21 October d. I. entstandenen Feuers- brunst haben sich nachfolgende Personen bei Ldschung des Feuers ausgezeichnet und werden hicmit in GemäSheit höchster Entschließung v. I^l. dieß öffentlich belobt: der Landjäger-Obermann Majer, Cameralamts-Küfer Friedrich Knödel, Maurermeister Friedrich Stoll, Kaminfeger Haies, und die Zimmerleute Friedrich Schlegel und Christian Gottlieb Lösch, sämmtlich von Tübingen. So wie auch der hiesigen Wcingärtner- nnd Küferzunft und dem Obmann der Erstern , Stadtrath Stammler, wegen ihrer besonder» Thätigkeit daS verdiente Lob ertheilt wird.
Den 23. Nov. 1824.
K. Oberamt.
Tübingen. Da der Termin herangekommen ist, daß die Pränumerations- Gebühren für das Staats- und Regierungs- Blatt eingeschickt werden müssen, so wird den Orte-Vorstehern der Auftrag ertheilt, innerhalb acht Tagen 1 ) von der Gemeinde - Pflege, für das dem Ortsvorftand zukommende Exemplar drei Gulden