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In t e l l l g e n z - B l a t r

für die Oberamts - Bezirke

Tübingen, Rottenburg, Nagold und Horb.

Im Verlag der Schramm'schen Buchdruckerey.

Nro. 95. Freitag den 26! November 1824.

ral.

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2LS.

I. Gemeinschaftliche Oberamtliche Verfügungen.

H. Besondere Amtliche Verfügungen. Oberamt Tübingen.

Tübingen. (Das Siegeln der Steuer- Rollen betreffend.) Es ist zur Kcnntniß de- K. Oberamtes gekommen, daß die Gemeinde.Pfleger und Steuer-Einbringcr sich bei Sieglung der zur Obcramts - Pflege einzuliefernden Geld-Rollen manchmal nicht amtlicher Sigille bedienen.

Da aber von den K. Hauptkasscn, nach einer neuerlich gegebenen Erklärung, künf­tig keine Steuer «Rollen mehr angenom­men werden, wenn sie nicht niit dem Kassen- Sigill versehen sind. So haben die Orrs- Dorstände ihren Gemeinde-Pflegern und Steuer-Einbringcrn die pünktliche Befol­gung dieser Anordnung cinzuschärfen, und, da wo der Gemeindepfleger oder Steuer- Einbringer mit einem Amts-Sigill nicht Versehen wäre, zu verfügen, daß ein sol­ches nach der Vorschrift, welche vor einigen Jahren gegeben worden, ohnverweilt an- gcschafft werde.

Den 22. November 1824.

K. Oberamt.

Tübingen. (Oeffentliche Belobung.) Bei der in dem hiesigen Post - Gebäude am 21 October d. I. entstandenen Feuers- brunst haben sich nachfolgende Personen bei Ldschung des Feuers ausgezeichnet und werden hicmit in GemäSheit höchster Ent­schließung v. I^l. dieß öffentlich belobt: der Landjäger-Obermann Majer, Cameralamts-Küfer Friedrich Knödel, Maurermeister Friedrich Stoll, Kaminfeger Haies, und die Zimmerleute Friedrich Schlegel und Christian Gott­lieb Lösch, sämmtlich von Tübingen. So wie auch der hiesigen Wcingärtner- nnd Küferzunft und dem Obmann der Erstern , Stadtrath Stammler, wegen ihrer besonder» Thätigkeit daS ver­diente Lob ertheilt wird.

Den 23. Nov. 1824.

K. Oberamt.

Tübingen. Da der Termin heran­gekommen ist, daß die Pränumerations- Gebühren für das Staats- und Regierungs- Blatt eingeschickt werden müssen, so wird den Orte-Vorstehern der Auftrag ertheilt, innerhalb acht Tagen 1 ) von der Gemeinde - Pflege, für das dem Ortsvorftand zukommende Exem­plar drei Gulden