srrwerk und die sogenannten Lamberien in jolchen Gelaffen ebenfalls hinweggebrochen, ge,..cknct und erst nach vdlligcr AuStrock- rung der Mauern wieder auf diese aufgenagelt werden; daß hierauf einige Tage lang vom Morgen bis zum Abend die mit Ocfen versehenen Gelasse mäßig geheizt, und dabei durch thcilweise Ocffnung von Fenstern und Thüren ein Luftzug bewerkstelligt; daß bei Nacht in diesen, in den unheizbaren aber Tag und Nacht, Fenster und Thüren geöffnet, daß in allen Gelassen täglich ein oder mehrere Male in einer auf eine Steinplatte oder auf ein Eisenblech gestellten Kohl > Pfanne mit Vorsicht -in Flammfeuer abgebrannt; endlich der Boden täglich mit trockenem Sand bestreut, und am andern Tage wieder ausgefegt werde.
4) Nach erfolgter Wieder - Beziehung solcher Wohnungen erfordert die Vorsicht, daß die Bettstätten noch einige Wochen lang nicht unmittelbar an die Wände angerückt , Kammern und Stuben jeden Morgen gelüftet, und Flammfeuer von'Wachholderholz darin abgebrannt werden. Eine Bettdecke von einem wollenen Teppich (etwa mit einem leichten Federbette darüber) ist in solchen Fällen der Gesundheit zuträglicher, als die gewöhnlichen schweren Feder- Bettdecken.
5) Sollten der angewendeten Vorsichts- Maßregeln ungeachtet sich in den, der Ueber- schwemmung ausgesezt gewesenen Orten und Wohnungen mehr oder weniger bedenkliche Krankheitsfälle ereignen, so iist hievon auf der Stelle dem Orts-Vorsteher und durch diesen dem Oberamt die Anzeige zu machen, welches sofort den Oberamtsarzt zur nähern Untersuchung abzu-
vrdnen, und nach Befinden der Umstände die bei Eepidemien gewöhnlichen Einleitungen zu treffen hat.
6) Da in Fällen dieser Art der Genuß gesunder und kräftiger Nahrungs-Mittel häufig die Stelle des Arznei-Gebrauches zu ersetzen vermag, so haben die Ortsv r- sicher u. Oberämter in Zeiten dafür zu sorgen, daß die armen, etwa erkrankendenBewoh» ner solcher Häuser im Anfänge des Winters mit etwas Fleisch, Essig, Salz, Branntwein unterstüzt werden können.
7 ) In den unter Wasser gestandenen Kellern sind die Thüren und Kellerläden offen zu halten, große Flammfeuer auf den Kcllerbbden anzuzünden und diese wo möglich mit trockenem Flußsand zu überschütten.
Die in den Kellern vorhanden gewese- nen Dorräthe an Kartoffeln, Rüben und anderem Wurzelwerk sind, 'nachdem sie abgewaschen worden, auf den Hausbdden oder unter Schöpfen zu trocknen, und erst, wenn der Keller mehr ausgetrocknet ist, wieder in diesen zu bringen. Das wahrscheinlich schimmelnde eingemachte Sauer, kraut ist unbrauchbar, und in die Dungstätten zu verscharren und zuzudecken.
8) Naß gewordene Frucht muß durch Wenden und Schaufeln und Ausbreitey auf dem Boden getrocknet werden. Feuchtes Mehl kann im Backofen getrocknet werden, eigentlich durchnäßtes wird besser in einen Taig gemacht, und in dünnen Scheiben zu Zwieback geformt, den man nachher stoßen und zu Suppen und andern Mehlspeisen verwenden kann.
9 ) Da die Gesundheit der Pferde, des Rindviehes und anderer Hausthiere durch deren Aufenthalt in naßkalten Stallen in