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biger des Grauer in Person oder durch hin» länglich Bevollmächtigte auf dem Nachhause in Kusterdingen zu erscheinen und ihre Forderungen und deren Rechte gehörig darzuthun, wiedrigenfalls sie durch das «rm Ende der Verhandlung auszusprechende Präclusiv-Erkenntniß von der gegenwär- Ljgen EoncurSmaffe ausgeschlossen werden.
Den 11 . September 1824.
K. ObkramtSge.-Icht.
Tübingen. ( Schuldcnliquidation.) UcberdaS Derm'ogcn deS Gemeinderath Ja- cob Gekeler, von Rommelsbach, ist der §on. eurs erkannt und zur Liquidation der Forderungen, auf
Freilag den 1 . Oktober d. I. Termin angefttzt. Es haben daher an gedachtem Tage früh K Uhr sammlUche Gläubiger deS Gekelec in Person oder durch hinlänglich Bevollmächtigte auf dem Rathhaus in Rommelsbach zu erscheinen und ihre Forderungen und deren Rechte gehbrig dar zulhun, widrigenfalls sie durch das am Ende der Verhaut lung auszusprechende Prä- elusiv» Erkemitniß von der gegenwärtigen Concursmasse ausgeschlossen werden.
Den 11. September 1824.
K. Obcramtsgericht.
Obiramtsgerkcht Nagold»
Nagold. In nachstehenden Ganntsa- chen haben die Schuldenliquidationeu verbunden mit Versuchen zu Borg- oder Nachlaß- Wergleichen an folgenden Lagen statt, als:
1 ) in der — deö Peter Schwemmle von Fünfbronn
Samstag den 9 . Oktober
2 ) in der — von Georg Groömaim, Son» nenwirths und vormaligen Kastenknechts in Rohrdorf
Freitag de« 15» Oktober
5 ) in der — von Jacob Bernhardt Roller, Mezgers von Wildberg Samstag den 16. Oktober 4) in der — von Johannes Widmaier, Tuchmachers in Wilsberg Samstag den 25- Oktober.
Mit Ausschluß der sub 1 angezeigten Verhandlung, welche nicht zu Fünfbronn statt haben kann, sondern in dem nahe liegenden Ort Simmersftld vorgenommen werden wird, werden die übrigen — in den Wohnorten der Gemeinschuidner vvrgenom- men, und beginnen jedes mal Morgens z Uhr. Die Gläubiger, welche hiebei webe» in Person, noch durch Bevollmächiigle erscheinen, und ihre Forderungen nicht ge- hdrig beweisen, oder wegen denselben, und der deswegen in Anspruch nehmenden Vorzugs. Rechte keine schriftlichen Rcceffe auf die bestimmten Termine einreichen, werden durch die jcdeSmal am Schluffe der Verhandlungen aukzusprechenden Praclusiv-Be« scheide von de» Ganntmassen ausgeschlossen werden. Zugleich werden auch die Bürgen der Gemeinschuidner aufgerufen, sich bei diesen Verhandlungen einzufinden. Es wird nach Möglichkeit mit dem Ausspruch des Präclusiv-Bescheids auch der — de» Priorität- . Erkenntnisse- und die Publication des Verweisungs. PrvjeciS in Verbindung kommen.
Den 10. September 1824.
K. OberamtSzericht.
Nagold. Zu Fortsetzung der Schulden» siquidakion in der Ganntjache von Michael Rapp, Rappenwirths zu Walddors, ist Donnerstag der 7 . Oktober anberaumt, an welchem Lag daher dessen Gläubiger auf dem Raihhaus zu Walddorf Morgens 8 Uhr zu erscheinen haben. Nach geendigter Liquidations-Verhandlung wird