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biger des Grauer in Person oder durch hin» länglich Bevollmächtigte auf dem Nach­hause in Kusterdingen zu erscheinen und ihre Forderungen und deren Rechte gehö­rig darzuthun, wiedrigenfalls sie durch das «rm Ende der Verhandlung auszusprechende Präclusiv-Erkenntniß von der gegenwär- Ljgen EoncurSmaffe ausgeschlossen werden.

Den 11 . September 1824.

K. ObkramtSge.-Icht.

Tübingen. ( Schuldcnliquidation.) UcberdaS Derm'ogcn deS Gemeinderath Ja- cob Gekeler, von Rommelsbach, ist der §on. eurs erkannt und zur Liquidation der For­derungen, auf

Freilag den 1 . Oktober d. I. Termin angefttzt. Es haben daher an ge­dachtem Tage früh K Uhr sammlUche Gläu­biger deS Gekelec in Person oder durch hin­länglich Bevollmächtigte auf dem Rathhaus in Rommelsbach zu erscheinen und ihre Forderungen und deren Rechte gehbrig dar zulhun, widrigenfalls sie durch das am Ende der Verhaut lung auszusprechende Prä- elusiv» Erkemitniß von der gegenwärtigen Concursmasse ausgeschlossen werden.

Den 11. September 1824.

K. Obcramtsgericht.

Obiramtsgerkcht Nagold»

Nagold. In nachstehenden Ganntsa- chen haben die Schuldenliquidationeu ver­bunden mit Versuchen zu Borg- oder Nachlaß- Wergleichen an folgenden Lagen statt, als:

1 ) in der deö Peter Schwemmle von Fünfbronn

Samstag den 9 . Oktober

2 ) in der von Georg Groömaim, Son» nenwirths und vormaligen Kasten­knechts in Rohrdorf

Freitag de« 15» Oktober

5 ) in der von Jacob Bernhardt Rol­ler, Mezgers von Wildberg Samstag den 16. Oktober 4) in der von Johannes Widmaier, Tuchmachers in Wilsberg Samstag den 25- Oktober.

Mit Ausschluß der sub 1 angezeigten Verhandlung, welche nicht zu Fünfbronn statt haben kann, sondern in dem nahe lie­genden Ort Simmersftld vorgenommen wer­den wird, werden die übrigen in den Wohnorten der Gemeinschuidner vvrgenom- men, und beginnen jedes mal Morgens z Uhr. Die Gläubiger, welche hiebei webe» in Person, noch durch Bevollmächiigle er­scheinen, und ihre Forderungen nicht ge- hdrig beweisen, oder wegen denselben, und der deswegen in Anspruch nehmenden Vor­zugs. Rechte keine schriftlichen Rcceffe auf die bestimmten Termine einreichen, werden durch die jcdeSmal am Schluffe der Ver­handlungen aukzusprechenden Praclusiv-Be« scheide von de» Ganntmassen ausgeschlossen werden. Zugleich werden auch die Bürgen der Gemeinschuidner aufgerufen, sich bei diesen Verhandlungen einzufinden. Es wird nach Möglichkeit mit dem Ausspruch des Präclusiv-Bescheids auch der de» Prio­rität- . Erkenntnisse- und die Publication des Verweisungs. PrvjeciS in Verbindung kommen.

Den 10. September 1824.

K. OberamtSzericht.

Nagold. Zu Fortsetzung der Schulden» siquidakion in der Ganntjache von Michael Rapp, Rappenwirths zu Walddors, ist Donnerstag der 7 . Oktober anberaumt, an welchem Lag daher dessen Gläubiger auf dem Raihhaus zu Walddorf Morgens 8 Uhr zu erscheinen haben. Nach geendigter Liquidations-Verhandlung wird