eln Versuch, diese Gannt-Sache durch ir, gend einen Vergleich zu beseitigen, gemacht, und im Fall solcher erzielt werden sollte, Labei das Stillschweigen der Gläubiger, welche sich bis dahin noch nicht über einen solchen Vergleich erklärt haben, als eine Erklärung angesehen werden, daß sie sich demselben anschließen.
Sollte hingegen solcher nicht zu Stande kommen, so wird mit dem in >cdem Fall sogleich nach geendigtem Liquidation«-Ver- handeln gegen die sich noch nicht gemeldeten Gläubiger auszusprcchenden Präclusiv Bescheid auch nach Möglichkeit die Eröffnung deö Locations-Erkenntnisses und des Verweisung« - Project« verbunden werden.
Den 11- September 1824.
K. Obcramlsgericht.
Nagold. Zu Beendigung der Schulden, liquidarion, Eröffnung des Präclusiv-Be, scheids, des LocarionS-Erkenntnisses und Verweisung-Pro>ec>s in der Gannt-Sache Von Michael Traub, Fuhrmann zu Egenhausen, ist
Freitag der 8 - Oktober anberaumt, daher dessen Gläubiger hiemit aufgcfordert werden, an diesem Tag Morgens g Uhr vor der Unterzeichneten Behörde dahier zu erscheinen.
Den 11 . September 1824.
K. Lberamtsgericht.
Forstamt Altenstaig.
Altenstaig. (Haasen - Verkauf.) Ueber die Vcrwcrlhung der— im Erat, Zahl proi 8 U in den — tnSelbstadmtntstra- tion gehenden Jagdbezirken zumErtrag kom- Menden Haasen wird Heuer ein Accvrd auf das Mein-Gebot abgeschlossen. Hiezu hat man Lagfarth auf
Samstag den 2. Oktober
Vormittags 9 . Uhr
bestimmt, wozu die Liebhaber mit dem De» merken eingeladen werden, daß der Haasen- Erirag etwa in AO Stück bestehen mag.
Den September 1824.
K. Forstamt.
Cameralaint Reuthin.
(Akkord über eine Brennholz-Beiflbs- sung und Lieferung. ) Die Bcifldßung und theilweise Lieferung des — in den nächsten 4 bis 6 Jahren für den herrschaftlichen Holzzarlen zu Nagold erforderlichen Brennholzes, das zum Lhkil aus Staats-Waldungen im For>r Altenstaig abgegeben wird, und aus der Nagold bcizufibßen ist, werden die nnterzeichneten Stellen am ZO. Sept., Vormittags 9 Uhr, auf dem Rathhaus zu Nagold im dffent- lichen Abstreich verakkordiren. Sie laden hiezu die Liebhaber aus dem Gewerbe der Holzhändler und Schiffer mit dem Bemerken ein, daß fremde, den Aemtern nicht bekannte Männer sich mit oberamtlich gesiegelten Zeugnissen über ihre Befähigung zu einem solch.» Unternehmen, hauptsächlich aber über ihr Vermögen auözuweisen haben.
Den 15. Sept. 1824.
K. Forst - und Cameralamt Wildberg und Reuthin, und
Forstamt Altenstaig.
Außeramtliche Gegenstände.
Tübingen« Donnerstag den 2 Z- Sept. Nachmittags Z UHr, versammelt sich der Verein für Kirchengesang in der Stiftskirche dahier.