eln Versuch, diese Gannt-Sache durch ir, gend einen Vergleich zu beseitigen, gemacht, und im Fall solcher erzielt werden sollte, Labei das Stillschweigen der Gläubiger, welche sich bis dahin noch nicht über einen solchen Vergleich erklärt haben, als eine Erklärung angesehen werden, daß sie sich demselben anschließen.

Sollte hingegen solcher nicht zu Stande kommen, so wird mit dem in >cdem Fall sogleich nach geendigtem Liquidation«-Ver- handeln gegen die sich noch nicht gemeldeten Gläubiger auszusprcchenden Präclusiv Be­scheid auch nach Möglichkeit die Eröffnung deö Locations-Erkenntnisses und des Ver­weisung« - Project« verbunden werden.

Den 11- September 1824.

K. Obcramlsgericht.

Nagold. Zu Beendigung der Schulden, liquidarion, Eröffnung des Präclusiv-Be, scheids, des LocarionS-Erkenntnisses und Verweisung-Pro>ec>s in der Gannt-Sache Von Michael Traub, Fuhrmann zu Egen­hausen, ist

Freitag der 8 - Oktober anberaumt, daher dessen Gläubiger hiemit aufgcfordert werden, an diesem Tag Mor­gens g Uhr vor der Unterzeichneten Behörde dahier zu erscheinen.

Den 11 . September 1824.

K. Lberamtsgericht.

Forstamt Altenstaig.

Altenstaig. (Haasen - Verkauf.) Ueber die Vcrwcrlhung der im Erat, Zahl proi 8 U in den tnSelbstadmtntstra- tion gehenden Jagdbezirken zumErtrag kom- Menden Haasen wird Heuer ein Accvrd auf das Mein-Gebot abgeschlossen. Hiezu hat man Lagfarth auf

Samstag den 2. Oktober

Vormittags 9 . Uhr

bestimmt, wozu die Liebhaber mit dem De» merken eingeladen werden, daß der Haasen- Erirag etwa in AO Stück bestehen mag.

Den September 1824.

K. Forstamt.

Cameralaint Reuthin.

(Akkord über eine Brennholz-Beiflbs- sung und Lieferung. ) Die Bcifldßung und theilweise Lieferung des in den nächsten 4 bis 6 Jahren für den herrschaftlichen Holzzarlen zu Nagold erforderlichen Brenn­holzes, das zum Lhkil aus Staats-Wal­dungen im For>r Altenstaig abgegeben wird, und aus der Nagold bcizufibßen ist, wer­den die nnterzeichneten Stellen am ZO. Sept., Vormittags 9 Uhr, auf dem Rathhaus zu Nagold im dffent- lichen Abstreich verakkordiren. Sie laden hiezu die Liebhaber aus dem Gewerbe der Holzhändler und Schiffer mit dem Bemer­ken ein, daß fremde, den Aemtern nicht bekannte Männer sich mit oberamtlich ge­siegelten Zeugnissen über ihre Befähigung zu einem solch.» Unternehmen, hauptsäch­lich aber über ihr Vermögen auözuweisen haben.

Den 15. Sept. 1824.

K. Forst - und Cameralamt Wildberg und Reuthin, und

Forstamt Altenstaig.

Außeramtliche Gegenstände.

Tübingen« Donnerstag den 2 Z- Sept. Nachmittags Z UHr, versammelt sich der Verein für Kirchengesang in der Stiftskir­che dahier.