Müller, Hecht, Roth, Zimmer, Bossert, Forstbaucr, Carle und Hoch.

Am nächsten

Dienstag den 22. und Mittwoch den 2Z. dieß wird die Wahl eines neuen ObmannS und 10 neuer Mitglieder vorgenommen werden und es sind an diesen beiden Tagen die ausgetheiltcn Zettel mit Bemerkung der Na» men der Gewählten und mit der Unter­schrift des wählenden Bürgers auf dem Rathhause dahier zurückzugcben.

Zur Wählbarkeit werden dieselben Ei« gcnschaften wie zum Sitze im Stadtrathe erfordert (s. Nro. 21» des Jntelligenzblatt» von 1824); doch stehen Verwandtschafts- Verhältnisse mit andern Mitgliedern des Ausschusses oder deS StadtratheS der Wahl nicht im Wege.

Jeder Bürger ist als solcher verbunden, die auf ihn gefallene Wahl unweigerlich anzunehmen, und an den Verhandlungen des Ausschusses, so weit es nur immer fei­ne übrigen Verhältnisse gestatten, Tdeil zu nehmen.

Die austretendcn Mitglieder können erst nach Jahres-Frist wieder gewählt werden, sind aber zu Annahme der Stelle erst nach Derfluß zweier Jahre (vom Austritte an zu rechnen) verbunden.

Den 17. Juni 1824.

Stadtschultheitzenamt.

Tübingen. (Gläubiger Vorladung.) In Folge oberamtsgerlchtl.Auftrags werden die Gläubiger der verstorbenen Barbara, gcb. Wenzel, Wittwe des Friedrich Leicht, Mrz- gcrs dahier, hiemit aufgefordert, am Mittwoch den 23- d. M. Morgens z Uhr bei Strafe de« Ausschlusses auf hiesigem Rathhaus zu erscheinen, ihre Forderungen «nzugeben und gehörig zu beweisen.

Da» Actkv . Dormbgen besteht in 45 ff. Z7 kr. und reicht nicht zu Bezahlung der Kosten deS Geschäfts, der Leichenkvften und de? Steuern hin; die nicht besonder» bevor, zugtrn Gläubiger werden daher wohl daran thun, wenn sie stillschweigend auf ihre^Forde«- rungen verzichten.

Den 9. Juni 1824.

Stabtrath.

Tübingen. (Gläubiger- und Schuld­ner- Aufruf, Bürgschaft« - Aufkündigung, auch Liegenschaft» Verkauf.) Um über den Nachlaß des in Stuttgart verstorbenen An» dreaS Kvmmerell, gewesenen Bürgermeister» dahier, eine richtige Uebersicht zu erhalten, und sie ordnungsmäßig vertheilen zu kbn» nen, werden sämtliche Gläubiger und Schuldner desselben, auf Bittest der Erben, hiemit aufgefordert, ihre Forderungen und resx. Schuldigkeiten bi»

Mittwoch den 2Zten b. M. früh s Uhr dem Waisengericht auf hie» sigem Rathhaus entweder mündlich oder schriftlich anzuzcigrn.

Zugleich werden diejenigen, denen der Verstorbene Bürgschaft geleistet hat, vorgela­den , ihre Ansprüche an die Masse an ge­dachtem Tag vor dem hiesigen Waisenge­richt darzulhun, widrigenfalls sie die tm Unterlassungsfall entstehenden Unannehtn» lichtesten sich selbst zuzuschreiben haben wür, den. Sodann wird noch bekannt gemacht, daß nach dem Verlangen der Erben die sämtliche vom Verstorbenen besessene Liegen» schüft zum Verkauf quSgesezt ist.

Diese besteht in

Wiesen:

1 Morgen iz Drtl. 6 Rth. im Ammerthas. 4 Morg. 2 Vrtl. 17 H Rth. unter dem

Weilerspach beim Binsen-Plätzle.

I 2 Morg. gS Rth. im Ammerthal.

2 Mvrg. 2L Dril. io5 Rth. allda.