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In t e l l i g e n z' B l a t t

für die Dkeramts - Bezirke

Tübingen, Rottenburg, Nagold und Horb.

Im Äerlag der Schramm'fchen Buchdruckerey.

Nro. 48. Montag den 14. Zuni 1824.

I. Gemeinschaftliche Oberamtliche Verfügungen.

II. Besondere Amtliche Verfügungen»

Oberamt Rottenburg.

Rottenburg. (An die Orts-Vor­steher.) Es haben zwar einige Orte über die geleistete Vorspann und Post-Ritte an das K. Würtembergtsche Militär die Ver­zeichnisse von frühern Quartalen cingesandk, die meisten aber noch keine Berichte ein, geschickt. Nach einem Dekret des K. Kriegs, Departements, Administrations - Sektion ist aber befohlen, daß dergleichen Kosten jährlich nur einmal und zwar Heuer vom letzten Juni 1SZ5 verzeichnet werden sollen. Die Orrs »Vorstand« werden daher ange­wiesen, jene Verzeichnisse theilS noch bis zum letzten dieses Monats fortzusetzen, »Heils vollständig zu fertigen, und selbige auf den 1. Juli dieses Jahrs unter Bei­legung der Vorspanns-Patente, der Quit­tungen und anderer Dokumente unfehlbar an bie Central -Stadt, und AmtSscheiberei einzusenden, indem sie sonst durch Wart, boten abgeholt werden müßten. Dabei wird bemerkt, daß aufsunbescheinigte Prästatio« uen keine Rücksicht würde genommen «erden.

So ist auch der Jahrsbericht vom 1. Junt 18N über das Hengst - und FohlenführeN unter genauer Anführung des TagS und der Entfernung der Orte nach Stunden auf gedachten Tag von denjenigen Orten zu erstatten, welche die erwähnten Prästatio­nen gewöhnlich treffen, und zwar unter gleichmäßiger Androhung eine» Wartboten, wenn die Verzeichnisse nicht auf den Ter­min folgen.

Den g. Juni 1324.

K. Oberamt.

Rottenburg. Au» den von bei» Oberfeuerschauern vorgelegten Proiocollei» über die jüngsten Visitationen hat man erse­hen müssen, daß die Ortsoorsteher auf die Handhabung der Feuerpolizei He etze noch immer nicht diejenigeAufmerksamkeit richten, welche dieser höchst wichtige Gegenstand er­fordert, insbesondere wurden beiden lebtet, Visitationen abermals Gebrechen vorgefun- ben, die schon bei den frühern Untersuchungen von den Äberfeuerschauern angezetgt wurden.

Derlei grobe und unverzeihliche Nach, lassigkeiten kann man um so weniger ferner übersehen, als den OrtS - Vorstehern schon zum dftern die pünktliche Vollziehung der Goneral . Feuer , Polizei , Ordnung vom