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Samstag den Z. Jul! an bi« Amts. Pflege rinzusenvcn.

Diese Verfügung geht hauptsächlich die Stations-Orte Rvttenburg, Ergenzingcn, V.odelshaufcn und Ofterdingen an.

Den 8. Juni 1824.

K. Oberamt.

Oberamt Nagold.

Nagold. Sämtlichen Orts-Vorste­hern des hiesigen Oberamts-Bezirks wird hicmit aufgegeben, nachstehende Berichte bis den 16. d. M. unfehlbar hteher zu senden:

1) den Bericht über die Ab - oder Zunah- . me der Zahl hx, Separatisten seit dem

1. Juli 182Z. und daö Betragen der­selben.

2) den Bericht über die seit dem I.Jan. d- I. geleisteten Miiiiair - Fuhren, wel­chem zugleich die anbefohlenen Vor­spanns - Patente beizulegen sind, und

;) den Bericht über die seit dem 1. Juli 1823. der Staats - Casse h?imgefallr» nen Gehalte des ntedern Polizei - Per­sonals.

Den 4. Juni 1824.

K. Oberamt.

Oberamlsgerkcht Nagold.

Nagold. In nachstehenden Ganntsa- chen haben die Schulden. Liquidationen mit Versuchen zu Borg- und Nachlaß-, Verglei­chen an folgenden Tagen Statt, als:

1) in der von dem verstorbenen Tuch­macher , Gottlieb Zündet zu Nagold

Freitag den iz. Juni,

2) in der von Peter Jakob Stell, Kra­mer in Haiterbach,

Samstag den 19 . Juni,

5) in der von dem verstorbenen Jakob Eiting in MindcrSbach

Samstag den 26- Juni.

Die Verhandlungen werden in den Wohn­orten der Gemeinschuldner vorgenommrn, und beginnen jcdeSmal Morgens 3 Uhr. Die Gläubiger, welche hiebei weder in Per­son, noch durch Bevollmächtigte erscheinen, und ihre Forderungen nicht gehdrig bewei­sen , oder wegen denselben und der deßwe- gcn in Anspruch nehmenden Vorzugs-Rechte keine schriftlichen Receffe aus die bestimm­ten Termine einreichen, werden durch die jedesmal am Schluffe der Verhandlungen auszusprechendeu Präclusiv« Bescheide von den Gannt-Massen ausgeschlossen werden. Zugleich werden auch die Bürgen der Ge­meinschuldner aufgerufcn, sich bei diesen Verhandlungen einzufinden. Es wird nach Möglichkeit mit dem Ausspruch des Pra- clusiv-Bescheids, auch der des Priori­täts-Erkenntnisses und die Publication de» Verweisung»-ProjectS verbunden werden.

Den 18. Mai 1824.

K. Oberamtsgericht.

Nagold. (Amortisation einer Schuld- Urkunde.) Es ist ungewiß, ob über einen von der verwittwcten Frau Pfarrer Geher Von Waiddorf, jezt zu Weil im Schbnbuch, der hiesigen Ober ^ AmtS-Pflege geleisteten Beitrag von 65 fl. zu einem Kdnigl. Wür, tcmberg. StaatS-Anlehen eine Obligation vorhanden ist.

Sollte dies brr Fall sehn, so wird der etwaige Besizer der gedachten Urkunde auf- gefordcrt, feine Ansprüche an den Werth derselben binnen 45 Tagen von heule an vor Unterzeichneter Stelle um so gewisser gel­tend zu machen, als nach Ablauf dieser