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Samstag den Z. Jul! an bi« Amts. Pflege rinzusenvcn.
Diese Verfügung geht hauptsächlich die Stations-Orte Rvttenburg, Ergenzingcn, V.odelshaufcn und Ofterdingen an.
Den 8. Juni 1824.
K. Oberamt.
Oberamt Nagold.
Nagold. Sämtlichen Orts-Vorstehern des hiesigen Oberamts-Bezirks wird hicmit aufgegeben, nachstehende Berichte bis den 16. d. M. unfehlbar hteher zu senden:
1) den Bericht über die Ab - oder Zunah- . me der Zahl hx, Separatisten seit dem
1. Juli 182Z. und daö Betragen derselben.
2) den Bericht über die — seit dem I.Jan. d- I. geleisteten Miiiiair - Fuhren, welchem zugleich die anbefohlenen Vorspanns - Patente beizulegen sind, und
;) den Bericht über die — seit dem 1. Juli 1823. der Staats - Casse h?imgefallr» nen Gehalte des ntedern Polizei - Personals.
Den 4. Juni 1824.
K. Oberamt.
Oberamlsgerkcht Nagold.
Nagold. In nachstehenden Ganntsa- chen haben die Schulden. Liquidationen mit Versuchen zu Borg- und Nachlaß-, Vergleichen an folgenden Tagen Statt, als:
1) in der — von dem verstorbenen Tuchmacher , Gottlieb Zündet zu Nagold
Freitag den iz. Juni,
2) in der — von Peter Jakob Stell, Kramer in Haiterbach,
Samstag den 19 . Juni,
5) in der — von dem verstorbenen Jakob Eiting in MindcrSbach
Samstag den 26- Juni.
Die Verhandlungen werden in den Wohnorten der Gemeinschuldner vorgenommrn, und beginnen jcdeSmal Morgens 3 Uhr. Die Gläubiger, welche hiebei weder in Person, noch durch Bevollmächtigte erscheinen, und ihre Forderungen nicht gehdrig beweisen , oder wegen denselben und der deßwe- gcn in Anspruch nehmenden Vorzugs-Rechte keine schriftlichen Receffe aus die bestimmten Termine einreichen, werden durch die jedesmal am Schluffe der Verhandlungen auszusprechendeu Präclusiv« Bescheide von den Gannt-Massen ausgeschlossen werden. Zugleich werden auch die Bürgen der Gemeinschuldner aufgerufcn, sich bei diesen Verhandlungen einzufinden. Es wird nach Möglichkeit mit dem Ausspruch des Pra- clusiv-Bescheids, auch der — des Prioritäts-Erkenntnisses und die Publication de» Verweisung»-ProjectS verbunden werden.
Den 18. Mai 1824.
K. Oberamtsgericht.
Nagold. (Amortisation einer Schuld- Urkunde.) Es ist ungewiß, ob über einen von der verwittwcten Frau Pfarrer Geher Von Waiddorf, jezt zu Weil im Schbnbuch, der hiesigen Ober ^ AmtS-Pflege geleisteten Beitrag von 65 fl. zu einem Kdnigl. Wür, tcmberg. StaatS-Anlehen eine Obligation vorhanden ist.
Sollte dies brr Fall sehn, so wird der etwaige Besizer der gedachten Urkunde auf- gefordcrt, feine Ansprüche an den Werth derselben binnen 45 Tagen von heule an vor Unterzeichneter Stelle um so gewisser geltend zu machen, als nach Ablauf dieser