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Frist die Urkunde für kraftlos erklärt wer» den wird.
Den Z. Juni 182 - 4 .
K. OberamtS - Gericht.
Oberamtsgericht Horb
Hochdorf, Oberamte Horb. ( Edie- tal. Ladung einer Verschollenen.) Martin Marquart von Hochdorf, welcher das 7 i. Jahr zurückgelegt, und schon langst verschollen ist, oder dessen nächste LeibeS- erben werben hiemjt aufgefordert, sich binnen YO Tagen bei dem Waifengericht z« Hochdorf zu melden, und ihre etwaigen Ansprüche auf bar in e!res ZOO fl. bestehende Vermdgen de« Marquart geltend zu machen, widrigenfalls nach Ablauf dieser Frist diese« Vermbgen an dessen bekannte Erben nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen qpSgefvlgt werden wird.
Horb, den 1-. Mai 1824«
K. Oberamt-gericht.
Horb. ( Edictal < Ladung eine« Verschollenen. ) Georg Schdkhammer von Wei, tingen, dessen Vermdgen im Betrag v»n V 08 fl. schon im Jahrl 8 i 7 auf hdhere Er- laubniß unter feine Prasumtiv-Erben gegen Caution vertheilt wurde, ist längst verschollen, und hat bereits das 7lte Jahr zurückgelegt. Derselbe oder dessen Leibeserben werden hirmit aufgefvrdert, sich binnen 90 Ta. gen bei dem Waisengericht zu Weitingcn zu melden, und das fragliche Vermdgen in Empfang zu nehmen, widrigenfalls dasselbe den bekannten Präsumtiv - Erben Cautionsfrei überlassen werden wird.
Den 2- Juni 1824 .
K. Obrramtsgertcht.
Eutingen, OberamtS Horb. (Edic- tal Ladung eine» Verschollenen.) Benedict Gfrdrer von Sulingen, welcher das 70.
Jahr zurück gelegt hat, und schon längst verschollen ist, oder dessen nächste LeibeSSr- ben werden hiemit aufgeforbert, binnen 90 Tagen bei dem Waifengericht zu Eutingen sich zu melden, und ihre etwaigen Ansprä» che auf das Vermdgen des Gfrbrer geltend zu machen, widrigenSfall» nach Ablauf dieser Frist dieses Vermdgen an dessen bekannte Erben nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen auSgefvlgt werben wird.
Horb den 29 . Mai 1 gr 4 .
K. Oberamtsgericht.
Tübingen. (Glaubiger-Vorlabung.) In Folge oberamtsgerichl. Auftrags werden die Gläubiger der verstorbenen Barbara, geh. Wenzel, Wittwc deS Friedrich Leicht, Mez» gkrS dahier, hiemit aufgefordert, am Mittwoch den 22. b. M. Morgens 8 Uhr bei Strafe des Ausschlusses auf hiesigem Rqthhaus zu erscheinen, ihre Forderungen anzugeben und gehbrig zu beweisen.
Das Activ «Dormbgen besteht in 45 fl. Z7 kr. und reicht nicht zu Bezahlung der Kosten des Geschäfts, der Leichekoften und der Steuern hin; die nicht besonders bevor, zugtet, Gläubiger werden daher wohl daran thun, wenn sie stillschweigend auf ihre Forderungen verzichten.
Den 9. Juni 1824 .
Stadtrath.
Weittingen, Gerichts-Bezirks Horh.
Bei der nach vorherigem Güterverkauf vor- genvmmenen Vermdgen»-Untersuchung deS Anton Saile, vul^o Stump, hat sich eine jedoch unbedeutende Unzulänglichkeit ergeben. Vach der von dem Königlichen Ober- amtSgericht getroffenen Anordnung solle von der Unterzeichneten Stelle unter der Leitung der AmtSschreiberei eine Liquidation de»