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^glichet i zu ver- ! kbnnen n Tübin» in Stutt-
Zn t e l l i g e n z'B t a t t
für die Oberamts-Bezirke
Tübingett, Rottendurg, Nagold und Horb. .
>. Abend» Procura- hirschauer
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20 kr.
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Im Verlag der Sch ram naschen,Buchdruckerey.
Nro. 47 . Freitag
l. Gemeinschaftliche Oberamtliche Verfügungen.
H. Besondere Amtliche Verfügungen» Oberamt Rottenburg.
Rottenburg. (An die betreffende», Gemeinderäthe.) Die K. Kreisregierung Har in einem Rescript vorn M. «m
geordnet, für jede Gemeinde, auf der noch Schulden ruhen, einen Schuldentilgung»- plan zu entwerfen und genau durchzuführen.
Diejenigen Gemeinderäthe, deren Com- rnunen noch nicht schuldenfrei sind und bei welchen bisher «in Schuldentilgungsplan noch nicht besteht, werden nun in Folge dessen hiemit aufgefordert, über die Art und Weise der allmahligen Abtragung der Gemeinde-Schulden Ulster Zuziehung de» BürgerausschuffeS sich zu berakhen, zu beschließen und den Beschluß dem Oberamte binnen 5 Wochen vorzulegen, das hierauf das Wettere besorgen wird.
Den ZI. Mai 1824.
K. Oberamt.
Rottenburg. Die Roßlohns-Taxe auf bas Rechnung»- Jahr 1 MH ist von der Amts- Versammlung aus i st. 12 kr. festgesetzt
den n. Juni 1824.
worden, welche» hiemit zur bffkbtlichen Krnntniß gebracht wird.
Den 5« Juni 1824-
> K. Oberamk.
.. Rottenburg. Die Duplikate der leiten Amts-Derglctchungs »Berichte werden ^die Ort», Vorstand«: iu dem Laufe dieser Woche zurückerhalten, um davon den nb- thigen Gebrauch bei der nächsten Steuer- Abrechnung und Rrchnimgssiell zu machen.
Tie in demselben enthaltenen Revision», Bemerkungen sind bis-zur nächsten AmkS- Pfleg . Rechnung»-Abh'or genügend zu beantworten , widrigenfalls die geleisteten Vergütungen wieder zum Ersatz vorgemerkt werden.
Den 8» Juni 1824.
K. Oberamt.
Rvttrnburg. In Beziehung auf da» in IVi-c». 27- deö Negierung»-Blatts enthaltene Gescz wegen künftjger Bezahlung und Verrechnung der Vagantenkosten empfangen die Orts Vorstände de» Oberamts andurch dt« Weisung, die vom 1 . Mai dt» Ende Juni d. I- aufgegangcnenVagant'en Verpflegung«- Derwahrungs- und Transport-Kosten nach der Form der Ämts-Vergleichungs-Berichtr zu verzeichnen und die Verzeichnisse bi»