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und deren allenfalksigen Bürgen hiemit auf­gefordert, bei der auf

Donnerstag den 17. Juni festgesetzten Liquidation- - Verhandlung ent­weder in Person, oder durch rechtlich Be­vollmächtigte sich Vormittags gUhr auf hie­sigem Nachhalls einzufinden, oder aber bis dahin schriftliche Rezesse einzureichen, wi­drigenfalls sie durch den

Montag den 21. Juni vberamtsgerichtlich auszusprechenden Aus­schluß-Bescheid von dem gegenwärtigen Der- m'ogen werden ausgeschlossen werden.

Den 19 . Mai 1824.

Stadt-Rath.

Gültlingen, Oberamtsgerichts Na­gold. (Gläubiger-Vorladung.). Au Aus­einandersetzung des Schulden-Wesens des Jakob Rivinius, Pavicrers dahier, ist Mittwoch der 16. Juni 1824 anberaumt, weswegen dessen Gläubiger hie- mit aufgefordert werden, an gedachtem Tag Morgens 8 Uhr auf dem Nathhaus in Gült­lingen in Person oder durch Bevollmäch­tigte zu erscheinen, oder auch ihre Schuld- Documente einzusenden und ihre Forderun­gen gehörig zu liquidtren, wobei bemerkt wird, daß wenn auf diese LiquidationS . Ver­handlung wirklich eine Verweisung vorge- nommcn werden sollte, diejenigen Gläubi­ger, welche dieser Aufforderung nicht Folge leisten, die aus ihrem Stillschweigen etwa entspringenden Rachtheile sich sechsten bet- zuMesscn haben.

Den 17. Mat 1824.

. Gcmeindrrath.

Eutingen, Oberamts Horb. (Mund- todk. Erklärung und Schulden-Liquidation.) Der Marlin Lebmiller, Weber dahier, findet sich durch die incorrigibele und verschwende­

rische Lebensweise seines unverehkichten Soh­nes Christian Lebmiller veranlaßt, hiemit dffentlich zu erklären, baß er in der Folge für denselben nichts mehr bezahle, und durch diese Warnung veranlaßt, sich Jedermann hüte demselben zu borgen, oder etwas abzu­kaufen, zugleich wird dessen Schulden-Li­quidation auf den 9 . Juni d. I. Vormittag auf hiesigem Rathhaus mit dem festgesetzt, daß die etwaigen Gläubiger in Person, oder durch Bevollmächtigte erscheinen, und ihre Ansprüche ausführen, indem der Ausschluß- Bescheid sogleich nach dieser Verhandlung ausgesprochen wird.

Schultheißenamt.

i R 0 ttenburg. a. N. (Gläubigerauf- ruf.) Auf Verlangen der Erben des Hubert Dehner, Wagners dahier, werden die Gläu­biger und Bürgen desselben, welche ihre For­derung dem Waisengericht noch nicht ange­geben haben, hiemit aufgefordert, solche innerhalb Zo Tagen der Stadtschreiberei dahier anzuzeigen, widrigenfalls sie die durch Unterlassung dieser Anzeige für sie entstehenden Nachtheile sich selbst zuzuschrest- ben haben.

Den 17. Mai 1824.

Waisengericht.

Bat singen. (Haus und Güter Ver­kauf.) Die hinterlaffeiic Wittwe des ver­storbenen Bauern, Johann Kränzlcr, Eva Ackermann von Baisingen, ist gesonnen , ihr besitzendes Haus und Schemen, nebst jzi Jauchert Ackers, g Drtl. Wiesen, 2 Veil. Land, und 2 Vrtl Waldung, aus freier Hand unter annehmlichen Bedingungen an den Meistbietenden zu verkaufen.

Indem die Liebhaber die Verkaufs-Ob­jekte täglich in, Augenschein nehmen, und sich über die Bedingungen bet dem Kriegs-