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und deren allenfalksigen Bürgen hiemit aufgefordert, bei der auf
Donnerstag den 17. Juni festgesetzten Liquidation- - Verhandlung entweder in Person, oder durch rechtlich Bevollmächtigte sich Vormittags gUhr auf hiesigem Nachhalls einzufinden, oder aber bis dahin schriftliche Rezesse einzureichen, widrigenfalls sie durch den
Montag den 21. Juni vberamtsgerichtlich auszusprechenden Ausschluß-Bescheid von dem gegenwärtigen Der- m'ogen werden ausgeschlossen werden.
Den 19 . Mai 1824.
Stadt-Rath.
Gültlingen, Oberamtsgerichts Nagold. (Gläubiger-Vorladung.). Au Auseinandersetzung des Schulden-Wesens des Jakob Rivinius, Pavicrers dahier, ist Mittwoch der 16. Juni 1824 anberaumt, weswegen dessen Gläubiger hie- mit aufgefordert werden, an gedachtem Tag Morgens 8 Uhr auf dem Nathhaus in Gültlingen in Person oder durch Bevollmächtigte zu erscheinen, oder auch ihre Schuld- Documente einzusenden und ihre Forderungen gehörig zu liquidtren, wobei bemerkt wird, daß wenn auf diese LiquidationS . Verhandlung wirklich eine Verweisung vorge- nommcn werden sollte, diejenigen Gläubiger, welche dieser Aufforderung nicht Folge leisten, die aus ihrem Stillschweigen etwa entspringenden Rachtheile sich sechsten bet- zuMesscn haben. —
Den 17. Mat 1824.
. Gcmeindrrath.
Eutingen, Oberamts Horb. (Mund- todk. Erklärung und Schulden-Liquidation.) Der Marlin Lebmiller, Weber dahier, findet sich durch die incorrigibele und verschwende
rische Lebensweise seines unverehkichten Sohnes Christian Lebmiller veranlaßt, hiemit dffentlich zu erklären, baß er in der Folge für denselben nichts mehr bezahle, und durch diese Warnung veranlaßt, sich Jedermann hüte demselben zu borgen, oder etwas abzukaufen, zugleich wird dessen Schulden-Liquidation auf den 9 . Juni d. I. Vormittag auf hiesigem Rathhaus mit dem festgesetzt, daß die etwaigen Gläubiger in Person, oder durch Bevollmächtigte erscheinen, und ihre Ansprüche ausführen, indem der Ausschluß- Bescheid sogleich nach dieser Verhandlung ausgesprochen wird.
Schultheißenamt.
i R 0 ttenburg. a. N. (Gläubigerauf- ruf.) Auf Verlangen der Erben des Hubert Dehner, Wagners dahier, werden die Gläubiger und Bürgen desselben, welche ihre Forderung dem Waisengericht noch nicht angegeben haben, hiemit aufgefordert, solche innerhalb Zo Tagen der Stadtschreiberei dahier anzuzeigen, widrigenfalls sie die — durch Unterlassung dieser Anzeige für sie entstehenden Nachtheile sich selbst zuzuschrest- ben haben.
Den 17. Mai 1824.
Waisengericht.
Bat singen. (Haus und Güter Verkauf.) Die hinterlaffeiic Wittwe des verstorbenen Bauern, Johann Kränzlcr, Eva Ackermann von Baisingen, ist gesonnen , ihr besitzendes Haus und Schemen, nebst jzi Jauchert Ackers, g Drtl. Wiesen, 2 Veil. Land, und 2 Vrtl Waldung, aus freier Hand unter annehmlichen Bedingungen an den Meistbietenden zu verkaufen.
Indem die Liebhaber die Verkaufs-Objekte täglich in, Augenschein nehmen, und sich über die Bedingungen bet dem Kriegs-