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son, noch durch Bevollmächtigte erscheinen, und ihre Forderungen nicht gehörig bewei­sen , oder wegen denselben und der deßws» gen in Anspruch nehmenden Vorzugs-Rechte keine schriftlichen Recesse auf die bestimm­ten Termine einreichen, werden durch die jedesmal am Schlüsse der Verhandlungen «uszusprechenden Präklusiv-Bescheide von den Gannt-Massen ausgeschlossen werden. Zugleich werden auch die Bürgen der Ge­meinschuldner aufgerufen, sich bei diesen Verhandlungen einzufinden. Es wird nach Möglichkeit mit dem Ausspruch des Prä- clusiv-Bescheids, auch der des Priori­täts-Erkenntnisses und dm Publication des Derweisungs-Projects verbunden werden.

Den 18 - Mai 1824 .

K. Oberamtsgericht.

Nagold. (Verschollener). Gottfried Kuch, ein Sohn von Michael Kuch, Taglbh- NerS von Edhausen, weichet bereit« das 7 g. Fahr zurückgelegt hat, ist seit vielen Fah­ren verschollen.

Es werden daher er und seine etwaige LeibesErben vorgeladen, sich binnen deS peremtorischen Termins von 90 Tagen zu dem in psiegschafilicher Verwaltung stehen­den Vermögen zu melden, widrigenfalls derselbe für tvdt angenommen, und das Vermögen den Prasumtiv-Erben auögefolgt werden wird.

Den lg. Mai 1824 .

K. Oberamtsgericht.

Oberamtsgerkchl Horb

H 0 chd 0 rf, Oberamts Horb. ( Edi'c- tal.Ladung eines Verschollenen.) Martin Marquart von Hochdorf, welcher das 71 . Fahr zurückgelegt, und schon langst verschollen ist, oder dessen nächste Leibes- rrden werden hiemit aufgefordert, sich bin­

nen 90 Tagen bei dem Waisengericht zu Hdchdorf zu melden, und ihre etwaigen Ansprüche auf das in circa 500 st. bestehen­de Dermdgen deS Marquart geltend zu ma­chen , widrigenfalls nach Ablauf dieser Frist diese« Vermbgen an dessen bekannte Erben nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmun­gen ausgefolgt werden wird.

Horb, den 19. Mai 1324.

K. Oberamtsgericht.

Eutingen, Oberamts Horb. (Edic, tal-Ladung eines Verschollenen.) Benedict Gfrbrer von Eutingen, welcher das 70. Jahr zurück gelegt hat, und schon längst verschollen ist, oder dessen nächste LcibeSer- ben werden hiemit aufgefordert, binnen 90 Tagen bei dem Waisenzericht zu Eutingen sich zu melden, und ihre etwaigen Ansprü­che auf das Vermbgen des Gfrbrer geltend zu machen, widrigenSfall» nach Ablauf dieser Frist dieses Vermögen an dessen be­kannte Erben nach de,, bestehenden gesetzli­chen Bestimmungen ausgefolgk werden wird.

Horb den 29. Mai 1324.

K. Oberamtsgericht.

Tübingen. Künftigen Donnerstag den Z. Juni Nachmittags 2 Uhr werden in dem Hospital . Wald, Hechelhardt, 4 bereits gehauene und geschälte Bau-Eichen, im Aufstreich verkauft, wozu die Liebhaber eiri- geladen werden

Den 27 . Mai 1824 .

Wald Adminisirations - Commission.

N a g 0 ld. Gegen den Bürger Alt Jacob Günther, Tuchmacher und gewesener Thor­warth dahier, ist der Gannt rechtskräftig er. kannt, und werden daher oberamtsgerichtli- cher Anordnung zu Folge dessen Gläubiger