mer 145 einschließlich erftreckt. Diejenigen Militär Pflichtigen, welche höhere Num. nikrn gezogen haben, sind also von der Aushebung freigesprochen worden.

Den 23. Ma, 13-4.

K. Oberamt.

Oberamtsgericht Tübingen.

Tübingen. ( Gläubiger - Aufruf.) lieber das Vermögen des Johann Georg Hoch, Händlers von Gdnningen ist durch Oberamtsgerichtliches Erkenntnis vom 6-Fe« bruar d. I. der Gannt erkannt, und zur Liquidation der Forderungen der Gläubiger auf

Samstag den ly. Juni Tagfarth anberaumt worden, an welcher dteDerhandlung Vormittags 9 Uhr auf dem Rathhaus in Gdnningen vorgenommen wer­ben wird. Es werden daher alle Gläubi­ger und Bürgen des Hoch unter dem Rechts, nachtheile des Ausschlusses hiemit aufgcfor» dert, zu gedachter Zeit an dem benannten Ort entweder in Person, oder durch genug­sam Bevollmächtigte zu erscheinen, um ihre Forderungen zu liquidiren, und sich über einen allenfalls zu versuchenden Borg - oder Nachlaßverglcich zu äußern.

Den 18. Mai 1824-

K. OberamtsGericht.

Oberamtsgericht Rottenburg.

Rottenburg. (Schulden - Liquida, tivn.) Es wird in der Ganntsache des Lo­renz Norz von Wendelsheim am Montag den 21. Juni d. I.

Sie Schulden- Liquidation vorgenommen und dabei ein Borg- oder Nachlaß-Vergleich versucht werden. Alle diejenigen, welche aus irgend einem Grund Ansprüche an diese Ganntmasse zu machen, oder sich etwa für den Gemeinschuldner verbürgt haben, wer­

den daher aufgefordert, an der festgesetzten Liquidations-Tagfahrt, Vormittags8 Uhr, auf dem Rathhaiis in Wendelshcim entwe­der in Person oder durch gehörig Bevoll­mächtigte sich einzufinden, ihre Forderun­gen anzuzcigen, was sich zum Beweis für dieselben in ihren Händen befindet, vorzu­legen und sich dabei zugleich über eine güt­liche Uebereinkunft zu erklären. Auch steht es de» Gläubigern frei, ihre Forderungen schriftlich anzumclden und damit zugleich die in ihren Händen befindlichen Urkunden und andere Beweis-Mittel beziehungsweise vorzulegen und anzuzeigen. Gegen alle die­jenigen aber, welche unterlassen werden, bei dieser Verhandlung ihre Forderungen anzumelden, oder von denen solche nicht aus den Gerichts-Akten bekannt sind, wird am Schluß derselben der Ausschluß von der gegenwärtigen Masse ausgesprochen werden.

Den 17. Mai 1824.

K. Oberamtsgericht.

Oberamtsgericht Nagold.

Nagold. In nachstehrndcn Ganntsa- chen haben die Schulden - Liquidationen mit Versuchen zu Borg- und Nachlaß- Verglei­che» an folgenden Tagen Statt, als:

1) in der von dem verstorbenen Tuch­macher, Gottlieb Zündcl zu Nagold

Freitag den 18. Juni,

2) in der von Peter Jakob Stell, Kra­mer in Haiterbach,

Samstag den 19. Juni,

3) in der von dem verstorbenen Jakob Eiting in Minderöbach

Samstag den 26. Juni.

Die Verhandlungen werden in den Wohn, orten der Gemeinschuldner vorgenommen, und beginnen jedesmal Morgens 8 Uhr. Die Gläubiger, welche hiebei weder»« Per,