Donnerstag den 22. April d. I. früh 6 Uhr
entweder mündlich oder schriftlich dem Waisengericht auf hiesigem RathhauS ein« zugeben. Ebenso werden diejenigen, denen der Verstorben« Bürgschaft geleistet hat, auf gedachten Tag vor daS hiesige Wai« fengericht vvrgeladen, um ihre Ansprüche an die Masse darzuthun, widrigenfalls sie — so wie die Gläubiger — dir durch Verzögerung entstehenden Nachtheile sich selbst zuzuschreiben haben würden»
' Den 23 »März iö24.
Waisengericht.'
Tübingen. (Güter-Verkauf.) Aus dem Nachlasse der Rosine Calhariue, Kark Hutten , Mezgers, Ehefrau, werden folgende Güterstücke zum Verkauf anSgeftztr A ecker r
zZVrtl. in der Grafenhalde.
LH Vrtl. ISS Rth. im Galgenweg»
W i e se n:
K Vrtl. 75 Rth. im Reuttlinger Steig.
Di« Hälfte an 2 Morgen 5 Rth^ inn Ammerthal»
Dir Hälfte an 1 Morg. 1H Vrtl. 165 Rth. auf der Viehwaid.
Dir Liebhaber mögen sich an die beiden Hutten'schen Pfleger, Friedr. Sch,nid, Bäcker, und Ioh. Georg Härter,. Wagner, wenden.
Den 6» April 1624.
Waisengericht.
Tübingen. Nach dem stistungs- käthlichen Decket vom 22. März l. I. iss di» Hvspitalwald - AdministrationS « Commission beauftragt worden, von den neu «rworbenen Hospital-Waldungen nachbeschriebene abgesondert« Parzellen im Weg deS Aufstreiches zu verkaufen, alS;
das Wagnerle, im Meß 5 Morg. 9 Rth.
Das Schnidelsäule, im Meß 2 Morg. 40 Rth., diese beide Stücke in Stockacher Markung.
Ferner das Winterhäldchen oder Herren/ Wäldchen, im Meß 4 Morg. 14t Rth. in Jmmenhäufer Markung.
Es werden daher die KaufS-Lustigen eingeladen, sich täglich bei den Unterzeichneten zu melden, um «inen vorläufigen Kauf abzuschließen , wobey noch bemerkt wird,'daß das Winterhäldchen bereits für 530 fl. angekauft scpe und Donnerstag- den 22. April Morgens 9 Uhr zum Aufstreich gebracht werde.
Den 4. April. 1824.
Felleisen.
- Ruoff.
Heckmann.
Walddorf, Oberamrsgerichts Tü, Bingen. Ueber daS Vermögt» des Ioh. Georg Kuhn, Zieglers von Walddorf, ist der Gannt oberamtsgerichtlich erkannt, worden, und es werden deswegen aus oberamtsgerichtlichem Auftrag unter Androhung des Ausschlußes di« Gläubiger desselben hiemit aufgefordert, ihre Forderung«» am Freitag den 30. April Vormittags L Uhr auf dem Rathhause zu/ Walddorf bei der daselbst vorzuixhmcnden Schuldenliquidatiou anzuzeigen und zu beweisen.
Den 3. April 1824.
Amtsschreiberei Waldövrf
Walddorf, Oberamtsg«richts Tübingen. Bei einer vorgenommenen Untersuchung über di« Vermögens-Umstände des Johannes Welsch, Schmidts zu Walddorf, hat sich «ine — jedoch geringe — Jnsol, V«nz ger«St. Die Ehefrau des Johannes