Donnerstag den 22. April d. I. früh 6 Uhr

entweder mündlich oder schriftlich dem Waisengericht auf hiesigem RathhauS ein« zugeben. Ebenso werden diejenigen, denen der Verstorben« Bürgschaft geleistet hat, auf gedachten Tag vor daS hiesige Wai« fengericht vvrgeladen, um ihre Ansprüche an die Masse darzuthun, widrigenfalls sie so wie die Gläubiger dir durch Verzögerung entstehenden Nachtheile sich selbst zuzuschreiben haben würden»

' Den 23 »März iö24.

Waisengericht.'

Tübingen. (Güter-Verkauf.) Aus dem Nachlasse der Rosine Calhariue, Kark Hutten , Mezgers, Ehefrau, werden folgen­de Güterstücke zum Verkauf anSgeftztr A ecker r

zZVrtl. in der Grafenhalde.

LH Vrtl. ISS Rth. im Galgenweg»

W i e se n:

K Vrtl. 75 Rth. im Reuttlinger Steig.

Di« Hälfte an 2 Morgen 5 Rth^ inn Ammerthal»

Dir Hälfte an 1 Morg. 1H Vrtl. 165 Rth. auf der Viehwaid.

Dir Liebhaber mögen sich an die bei­den Hutten'schen Pfleger, Friedr. Sch,nid, Bäcker, und Ioh. Georg Härter,. Wagner, wenden.

Den 6» April 1624.

Waisengericht.

Tübingen. Nach dem stistungs- käthlichen Decket vom 22. März l. I. iss di» Hvspitalwald - AdministrationS « Com­mission beauftragt worden, von den neu «rworbenen Hospital-Waldungen nachbe­schriebene abgesondert« Parzellen im Weg deS Aufstreiches zu verkaufen, alS;

das Wagnerle, im Meß 5 Morg. 9 Rth.

Das Schnidelsäule, im Meß 2 Morg. 40 Rth., diese beide Stücke in Stock­acher Markung.

Ferner das Winterhäldchen oder Herren/ Wäldchen, im Meß 4 Morg. 14t Rth. in Jmmenhäufer Markung.

Es werden daher die KaufS-Lustigen eingeladen, sich täglich bei den Unterzeich­neten zu melden, um «inen vorläufigen Kauf abzuschließen , wobey noch bemerkt wird,'daß das Winterhäldchen bereits für 530 fl. angekauft scpe und Donnerstag- den 22. April Morgens 9 Uhr zum Auf­streich gebracht werde.

Den 4. April. 1824.

Felleisen.

- Ruoff.

Heckmann.

Walddorf, Oberamrsgerichts, Bingen. Ueber daS Vermögt» des Ioh. Georg Kuhn, Zieglers von Walddorf, ist der Gannt oberamtsgerichtlich erkannt, worden, und es werden deswegen aus oberamtsgerichtlichem Auftrag unter An­drohung des Ausschlußes di« Gläubiger desselben hiemit aufgefordert, ihre For­derung«» am Freitag den 30. April Vor­mittags L Uhr auf dem Rathhause zu/ Walddorf bei der daselbst vorzuixhmcnden Schuldenliquidatiou anzuzeigen und zu beweisen.

Den 3. April 1824.

Amtsschreiberei Waldövrf

Walddorf, Oberamtsg«richts Tübin­gen. Bei einer vorgenommenen Untersu­chung über di« Vermögens-Umstände des Johannes Welsch, Schmidts zu Walddorf, hat sich «ine jedoch geringe Jnsol, V«nz ger«St. Die Ehefrau des Johannes