— 12 §
Nägolb. Gläubiger Vorladung.) In nachstehenden Ganntsachen haben die Schuldenliquidarionen , verbunden mit Versuchen zu Borg «und Nachlaß-Vergleichen, an folgenden Tagen Statt, als:
1 ) in der — von Konrad Walz, Zeug« macher zu Oberschwandorf,
Samstag d. 8. May
2) in der — von Jakob Brrimaier, Rothgerber von Wildberg,
Samstag d. 15. May.
Diese Verhandlungen werden in den Wohnorten der Gemeinschuldner vorge- nommen , und beginnen jedesmal Morgens L Uhr. Die Gläubiger, welche hiebei we- der in Person, noch durch Bevollmächtigte erscheinen, und ihre Forderungen nicht ge« hörig beweisen, oder wegen denselben, und der deswegen in Anspruch nehmenden Vorzugs - Rechte keine schriftlichen Recessr auf die bestimmten Termine einreichen, werden durch die jedesmal am Schluffe der Ver, Handlungen auszusprechenden Präclusiv, Bescheide von den Gannt «Massen ausge, schlossen werden. Zugleich werden auch die Bürgen der Gemeinschuldner aufgerufen, sich bei diesen Verhandlungen einzufinden. ES wird nach Möglichkeit mit dem AuSspruch des Präclusiv - Bescheids auch der — des Priorität«Erkenntnisses und der Publikation des Verweisungs« Projects verbunden werden.
Den 1. April lö24.
K. OberamtSgerichl.
Cameralamt Rottenburg. Rottenburg. Die unterzeichnet« Stelle wird künftigen Samstag den io. April Nachmittags 2 Uhr im öffentliche» Aufstreich verkaufen: ^ Morgen Weinberg- land, therls Klee, theikS Reben, in der
StrobelShaldrtl auf Rottenburger Markung, neben Joseph Nautr, und Joseph Klett, so zehrnisrei, wozu dir Liebhaber einge- laden werden.
Den S. April 1824. .
K. Kameralamt.
Ober »Postamt Tübingen.
Tübingen. Die General, Direktion der Königs. Würtemb. Posten hat — jedoch unter Vorbehalt beliebiger Zurücknahme — die Anordnung getroffen, daß, vom 12. April d. I. anfangend, jeden Montag, Vormittags y Uhr, eine 2spän- nige Chaise von Roltenburg nach Tübingen laufen und am nämlichen Tage Nach, mittags S Uhr von Tübingen nach Ror» tenhurg zurückkehren wird. Indem man diese neue Post-Einrichtung hiemit zur öffentlichen Arinitniß bringt, wird noch bemerkt, daß die Taxe für die mit dieser Gelegenheit nur von Rottenburg nach Tübingen oder umgekehrt reifenden Personen auf 42 kr. und für jene, welche am nämlichen Tage hin und her fahren wollen auf 1 fl. für tour und retour,, einfchliiß- lich der Trinkgelder festgesetzt ist.
Den 6. April. 1824.
K. Ober-Postamt.
Tübingen. (Gläubiger- und Schuldner-Vorladung, auch Bürgschafts-Aufkündigung.) Um den Stand der Verlassenschafts , Masse deS kürzlich verstorbenen Gemeinde - Inspektors und Scharfrichters, Georg Friedrich Bettle dahier ins Reine bringen, und dieselbe richtig vertheisen zu können, werden auf Verlangen der Erbs» Interessenten seine etwaigen Gläubiger, oder Schuldner aufgefordert, ihre Forderungen and rrfp. Schuldigkeiten am