lenen binnen yo Tagen bei Unterzeichne­ter Stelle um so gewisser geltend zu ma­chen, als dasselbe nach fruchtlosem Ab­laufe dieser Frist, landrechtkicher Ordnung nach, den bekannten Erben der Verscholle­nen ausgefolgt werden wird.

Den 26. März 1824.

K. OberamtSgericht.

Nagold. (Schuldenliquidation.) Au Berichtigung deS CchuldenwesenS von Michel Traub, Fuhrmann zu Egenhau­sen, ist «ine Schuldenliquidation bis Freitag den ZO. April angeordnet.

Seine Gläubiger werden daher aufge­fordert, an diesem Tag, Morgens 8 Uhr in dem Rathhaus zu Egenhausen zu er­scheinen, ihre Forderungen und deren Vor­zugs - Pecht« . entweder in Person, oder durch'gesezlich Bevollmächtigte, oder mit­telst Einsendung von schriftlichen Recessen rechtlich zu beweisen, und sich über einen etwa zu erzielenden Borg-oder Nachlaß- Vergleich zu erklären. Leisten sie dieser Aufforderung keine Folge, so mögen sie eS sich sechsten zufchrnben, wenn bei den Verfügungen, welche diese Liquidations- Verhandlung bestimmen wird, sie in der Folge nicht mehr berüksichtigt werden können.

Den Zi. März 1824.

K. Oberamtsgericht.

Cameralamt Tübingen.

SchloßR 0 sek. (Wiederholte Maierei- guts-Verpachtung oder Verkauf.) Der am 26. v. M. vorgenommene Versuch der Verpach­tung und deS Verkaufs der Domaine Rosek hat derErwartung nicht entsprochen, und die­ser Versuch wird daher Donnerstag, den 6 . künft. M. April wiederholt werden. Das zu dieser Damaine gehörige wohlgebaute und

gut-unterhaltene Schlößchen liegt auf ei­ner vorspringenden Spitze deS SchönbuchS nahe bei dem Pfarr »Dorfe Unter-Jesin, gen, und ist nebst den dazu gehörigen, gut unterhaltenen Wirthschasts-Gebäuden mit einer soliden Mauer umfangen. Die Aussicht in das nahe liegende Ammerthal und in das Neckarthal bis an die Alp - und Schwarzwald - Gebirge ist ausgedehnt und reizend. Eine reine und gesunde Luft er­höhet die Annehmlichkeit deS Aufenthaltes, und ein vorhandener Ziehbrunnen liefert gutes Wasser in hinlänglicher Menge. Die Felder bestehen in 1 Z 6 Morgen, wo­von ungefähr die Hälfte als Gärten, Wie, sen und Aecker gebaut wird, die andere Hälfte aber bisher als Schaafwaide be- nüzt wurde, übrigens größtentheils ohne "große Kosten in Kultur gesezt werden kann.

Das ganze Gut ist von Zehnten, Gül- - len und andern Grund - Lasten durchaus frei. Der Pächter oder Käufer tritt einen verhältnißmäßigen Thcil des Feldes ange­blümt an, und ersterer hat dafür keine andere Vergütung zu leisten, als daß er am Ende deS 18 jährigen Packtes eine gleiche Morgenzaht angeblümt abzutreten hat. Tüchtige Pacht - und Kaufs - Liebha­ber werden eingeladen, sich, mit den er­forderlichen obrigkeitlichen Zeugnissen ver­sehen , bei der Verhandlung an dem vor­erwähnten Tage, BormlttagSs io Uhr, auf dem Schloße zu Rosek einzufinden.

Inzwischen können Güter und Gebäu­de jeden Tag beaugenscheiniget, auch die Verpachtungs - und Verkaufs - Bedingungen bei der Unterzeichneten Stelle eingesehen werben.

Den 29. März 1624.

K. Kamrralamt.