lenen binnen yo Tagen bei Unterzeichneter Stelle um so gewisser geltend zu machen, als dasselbe nach fruchtlosem Ablaufe dieser Frist, landrechtkicher Ordnung nach, den bekannten Erben der Verschollenen ausgefolgt werden wird.
Den 26. März 1824.
K. OberamtSgericht.
Nagold. (Schuldenliquidation.) Au Berichtigung deS CchuldenwesenS von Michel Traub, Fuhrmann zu Egenhausen, ist «ine Schuldenliquidation bis Freitag den ZO. April angeordnet.
Seine Gläubiger werden daher aufgefordert, an diesem Tag, Morgens 8 Uhr in dem Rathhaus zu Egenhausen zu erscheinen, ihre Forderungen und deren Vorzugs - Pecht« . entweder in Person, oder durch'gesezlich Bevollmächtigte, oder mittelst Einsendung von schriftlichen Recessen rechtlich zu beweisen, und sich über einen etwa zu erzielenden Borg-oder Nachlaß- Vergleich zu erklären. Leisten sie dieser Aufforderung keine Folge, so mögen sie eS sich sechsten zufchrnben, wenn bei den Verfügungen, welche diese Liquidations- Verhandlung bestimmen wird, sie in der Folge nicht mehr berüksichtigt werden können.
Den Zi. März 1824.
K. Oberamtsgericht.
Cameralamt Tübingen.
SchloßR 0 sek. (Wiederholte Maierei- guts-Verpachtung oder Verkauf.) Der am 26. v. M. vorgenommene Versuch der Verpachtung und deS Verkaufs der Domaine Rosek hat derErwartung nicht entsprochen, und dieser Versuch wird daher Donnerstag, den 6 . künft. M. April wiederholt werden. Das zu dieser Damaine gehörige wohlgebaute und
gut-unterhaltene Schlößchen liegt auf einer vorspringenden Spitze deS SchönbuchS nahe bei dem Pfarr »Dorfe Unter-Jesin, gen, und ist nebst den dazu gehörigen, gut unterhaltenen Wirthschasts-Gebäuden mit einer soliden Mauer umfangen. Die Aussicht in das nahe liegende Ammerthal und in das Neckarthal bis an die Alp - und Schwarzwald - Gebirge ist ausgedehnt und reizend. Eine reine und gesunde Luft erhöhet die Annehmlichkeit deS Aufenthaltes, und ein vorhandener Ziehbrunnen liefert gutes Wasser in hinlänglicher Menge. Die Felder bestehen in 1 Z 6 Morgen, wovon ungefähr die Hälfte als Gärten, Wie, sen und Aecker gebaut wird, die andere Hälfte aber bisher als Schaafwaide be- nüzt wurde, übrigens größtentheils ohne "große Kosten in Kultur gesezt werden kann.
Das ganze Gut ist von Zehnten, Gül- - len und andern Grund - Lasten durchaus frei. Der Pächter oder Käufer tritt einen verhältnißmäßigen Thcil des Feldes angeblümt an, und ersterer hat dafür keine andere Vergütung zu leisten, als daß er am Ende deS 18 jährigen Packtes eine gleiche Morgenzaht angeblümt abzutreten hat. Tüchtige Pacht - und Kaufs - Liebhaber werden eingeladen, sich, mit den erforderlichen obrigkeitlichen Zeugnissen versehen , bei der Verhandlung an dem vorerwähnten Tage, BormlttagSs io Uhr, auf dem Schloße zu Rosek einzufinden.
Inzwischen können Güter und Gebäude jeden Tag beaugenscheiniget, auch die Verpachtungs - und Verkaufs - Bedingungen bei der Unterzeichneten Stelle eingesehen werben.
Den 29. März 1624.
K. Kamrralamt.