Oie Landeshauptstadt meldet
Verwaltungsdirektor i. R. Fritz Laib, der sich nn, den gemeinnützigen Wohnnngv.iau verdient gcmarpt hat. i,l im Alter von 55 Jahren gestorben.
Eine Strickereibesitzcrin nahm von einer auswärtigen Kundin eine Bestellung ans ein Strickkleid an. obwohl diese Kundin nicht über die erforderliche Anzahl fälliger Kleiderkarten- punkte verfügte und deshalb noch nicht fällige Punkte abgetrennt werden mutzten. Gegen die Strickereibesitzerin und ihre Kundin hat das WirtschaftSnmt erhebliche Ordnnngs st rasen verhängt.
Die Mährige Erna Köhler aus Stahringen. Bezirk Stockach, wurde vom Amtsgericht zu 9 Monaten 15 Tagen Gefängnis verurteilt. Sic versuchte, einen Gastwirt in Kornwestheim, bei dem sie vor Jahren als Bedienung tätig gewesen war, um 700 Mark zu erpressen. Ferner batte sie sich der Unterschlagung eines DamenpelzcapeS schuldig gemacht, das ihr an der Garderobe eines Nachtlokals versehentlich ausgehänbigt worden war, und es um den doppelten Preis seines Wertes verkauft.
gesetzt. Ihnen folgten 18» bis 2V» Hitler- Jungen, von denen 100 aus Ulm. die übrigen aus den Städten des Kreises Biber a ch kamen. Die Jungen und Mädel wurden auf dem Adolf-Hitler-Vlatz in Anwesenheit von Vertretern der Partei, der Bann- führuna der Hitler-Jugend und der Kreis- bauernschaft empfangen und zugleich für ihren künftigen Wirkungsbereich verabschiedet. Bannführer Dürr machte dabei Ausführungen über die Bedeutung des Kriegseinfatzes der Hitler-Jugend. Eine stattliche Zahl von Bauern hatte sich eingefunben. um die Jungen und Mädel abzuholen, denen nun für mehrere Wochen der Bauernhof und die Bauernfamilie zur Heimat werden wird.
In Crailsheim wurden 73 Hitler-Jungen aus Stuttgart von Krcisleiter V. i. A. Rüdinaer begrüßt und zur Erntehilfe auf die einzelnen Gebiete des Kreises verteilt. Schwabe schuf neuen Modellffugrekord
Am lebten Wochenende führte» die Modcllsiua- ann'Mii der witrttcmberasichcn Hitlcr-Suaend j»
«op fingen ihren Gcbietswcttkamvf durch. Dabei stellte Hans Gonser (Kornt»l/Uann 4L?) intt einem antriebslosen Segclsiuginodell eine neue deutsche Bestleistung auf. Sein Modell schwebte 38 Minuten und 26 Sekunden bei cinwaildfrcier Kontrolle in der Luft und entschwand dann den Augen der Beobachter in Richtung Baoenr, so datz seine absolute Flugzeit noch gröber ist. Die Ergebnisse lauten: Banuivertmig des GefamtkamvfeS: 1 . Ban» 428 Nottweil: 2. 122 Crailsheim; 8. 486 Nürtingen: 4. 427 Leonberg: 6. 488 Hcidenheim. — Baniiwer- tu»a im Svortkamvf: 1. Bann 12» Crailsheim: 2. 425 Rottweil: 8. 441 Schwitb. Hall. — Einzelwertung in den Prüfungen der Modelle: Seaelflug- Modelle: 1. HanS Gonser lKorntal) 88:26 Minuten: 2. Heinz Maier (Ehlingen): 8. Luge» Keller (Rottweil). — GummiModelle: 1. Marc Kost (Schwab. Hall): 2. Heinz Wahl lCrailSheim): 8. Arthur Busch (Böblingen). — Bcnztnmodell«: 1. Gunter Stil (Crailsheim).
^ NSA. Eßlingen. Der Fernunterricht des NSD.-Studentenbundes Eßlingen für Kameraden im Felde wurde Ende 1941 für die Semester 1 bis 4 begonnen und ist heute in insgesamt 24 Fächern bearbeitet. Gegenwärtig sind es bereits 164 Teilnehmer.
a»8. Waiblingen. Die von der NS.-Frauen- schaft^ betriebene. Kindertagesstätte in
bkaekriekten aus aller Well
Aus -er Flucht erschossen
Frickenhausen, Kreis Nürtingen. Wie wir »n dem folgenschweren Kraftwagenunglück, bei dem ein viereinhalbjähriges Mädchen ums Leben kam und ein Fräulein verletzt wurde, noch erfahren, handelte es sich bei dem Lenker des Lastkraftwagens, der sich ohne Führerschein au das Lenkrad gesetzt hatte, um den 27 Jahre alten verheirateten und in Reutlingen wohnhaften Robert Kottler. Dieser lvar flüchtig gegangen, konnte aber in Fützen bei Doiiaucscyingen von der Polizei verhaftet werden. Als sein Abtransport zur Bahn erfolgen sollte, versuchte er erneut zu flüchten, und als er auf wiederholten Anruf nicht halt machte, ereilte ihn die tödliche Kugel. Bor dem Strafrichter wird sich nun noch der rechtmäßige Wagenlenker zu verantworten haben, weil er die Führung vorübergehend Kottler überlassen hatte, ohne sich davon zu überzeugen, ob dieser auch wirklich zur Lenkung eines Kraftwagens berechtigt war.
Äugend in» Erntehilfsdienst
aas. Biberach. Zum Kriegseinsatz auf Bauernhöfen sind hier 9 4 BDM.-Mädel aus Stuttgart, Ludwigsburg Eßlingen und Ulm eingetroffen, die den 7. Klassen der Oberschulen angehören. Sie werden auf mehreren Bauernbetrieben über die Sommerzeit langfristig als Hilfskräfte ein-
Acininchtn sterben an Löwenzahn
In Orten am Nord harz ist nach Mitteilung von Züchtern ein großes Kaninchensterben in den Ställen zu beobachten, das auf die Verfüttermig von Löwenzahn zurückgeführt wird. Es wird davor gewarnt, Löwenzahn zu verfüttern, namentlich nicht nach dessen Blüte.
Ersparnisse -es Sohnes der 21SB übergeben
Ein Ehepaar in Solingen, das vor kurzem die Nachricht vom Heldentod ihres Sohnes im Osten erhielt, überwies der RSB. dessen Ersparnisse in Höhe von niehreren hundert Mark.
Oer Fußboden des Auszugs brach durch
. Im St.-Josephs-Krankenhaus in Lever- kusen-Wiesdorf wollte der Fahrstuhlführer ein eingeliefertes krankes Mädchen im Alter von vierzehn Jahren und dessen Freundin in ein hochgelegenes Stockwerk bringen, als plötzlich in Höhe des zweiten Stockwerks der Boden des Personenaufzugs brach. Alle drei stürzten in die Tiefe. Während die Vierzehnjährige auf der Stelle tot war, erlitt der Führer einen so schweren Schädelbruch, daß er kurze Zeit darauf ebenfalls seinen Verletzungen erlag. Die Freundin erlitt Beinbrüche.
Ausregnng um einen Mückenschwarm
In der mecklenburgischen Stadt Schön- berg wurde am späten Abend die Fenerivehr alarmiert, weil anscheinend dicke Rauchschwaden aus der Spitze des Kirchturms drangen. Es war fedoch ein riesiger Mückenschwarm, der die Turmspitze umspielte nick den Eindruck voii Rauchwolken hervorgerufen hatte.
Ein Hirsch spazierte durch die Stadt
In Neidenburg (Ostpreußen) bot sich ein ungewöhnliches Bild. Accben einer Frau, die vom Lande in die Kreisstadt gekommen war, spazierte ein Hirsch. Der Straßenverkehr störte das Tier gar nicht; es folgte seiner „Herrin" auf jeden Ruf. Der Hirsch ist seit früher Jugend ans dem Bauernhof und hat sich vollkommen an seine Bewohner angeschloffen.
Zwei starke Erdbeben in Bukarest registriert
Die Erdbebenwarte in Bukarest verzeich- nete am Dienstag früh 6.5» Uhr ein Erdbeben, dessen Herd etwa 130» Kilometer von Bukarest entfernt lag und das eine Stärke von 7 bis 8 Grad auflvies. Um 7.43 Uhr wurde ein zweites Beben registriert, denen Stärkegrad mehr als acht betrug und dessen Herd etwa 600 Kilometer weit gelegen war. In der Hauptstadt selbst wurde das Erdbeben nicht wahrgenommen.
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__von 22.27 bis 4.49 Uhr I
!»Il>E"K-"^raye wtro nun von der NS.- Bolkswohlfahrt m den Räumen der MaueA. Mle weitergeführt. Später soll ihr noch eiE Krippe angegliedert werden.
Schwiib. Gmünd. Dieser Tage Kumt,» die Gmünder e,n nettes Bild sehen. Zu na» Mädel schoben im Gänsemarsch übK vierzig Kinderwagen durch die Srrn ßsn. Sie wollten vielbeschäftigten Mütter» diese Arbeit abnehmen und bewiesen dmnM daß auch sie im Kriege gerne ihre junge KraM dem Ganzen zur Verfügung stellen wollest
7 ^«-- in sinweieniieir von Ver
tretern der Partei und und ihrer Gliederung gen sowie des Staates durch Landrat Eng e k feierlich ,n fern Amt euigeführt.
»8«. Heilbronn. Ein Parteigenosse, der schon seit Jahren zu der alten treuen Stammkundschaft des braunen Glücksmanns zählt, hatte die Freude, in einem hiesigen Hotel einen Haupttreffer von 50» Mark zu gewinnen.
Rottcnburg. Elektromeister K. Springer fuhr, als er einen jungen Mann am Kleinkraftrad ausbildete, mir diesem die Garten» straße aufwärts, wobei der junge Mann die Herrschaft über das Fahrzeug verlor und gegen einen Randstein fuhr. Beide wurden vom Kraftrad geschleudert, wobei Springer schwere innere Verletzungen erlitt:
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Die Leonberaer Bausvarkasse AG. bat 1641 mit Einschlnh der Bertragsitbertraaungei, 4866 li. B.k 2612) Bausvarverträgr über 66L5 (33) Millionen Mark Bertraassumme abgeschlossen. Die Steigern»» beträgt also rund 166 v. H. Der Gcsaintveriraas» bestaub bat sich ans 20 178 Verträge AVer 231,82 Mill lione» Mark Bertragssumme erhöht, 2278 (1864s, Verträge über 14,88 (11,82) Millionen Mark Bau- sparsumme stirb zugeteilt worden. EiusrAieblich Vortrag wirb ein Reingewinn von 47 734 (48 748) Mark ansgewiefrn. Die HB. beschloss hieraus die Ausschüttung von 6 (S) v. H. D i v i - e ii b e auf bas AK. von SV« 600 Mark.
Amtlicher Grostmarkt s«r Grtrei»« und Futtermittel Stuttgart vom 18. Sunt. Sämtlich« Preise sind nn- verändert.
Schweinevrcife. Crailsheim: Milchfchweine 27.50—45, Läufer 85 —180 Mark. — Ravensburg:- Scrkel 36-56 Mark je Stück. ,... ..
tlS.-krs-so Württemberg Owbll. Leeewtleiluvg s. Losa- n « r. Ltuttgert, k'r'lsörtcbstr. 13. Vsrlagslettsr uoö 3ckrirr- ieitsr k°. 8. 8e b « « I s, 6aiv. Vertag: 8cb«»rrnnI6 Waebt 6mdN, Druck: OsiscblLgor'scks Luoböruckerei 6alv.
2. 2t. I>r«i-Ii»t<> s gültig.
Stuttgart-Weilderstadt, 16. Juni 1942
Vritlreii 5ie a«
Todesanzeige
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Allen Verwandten und Bekannten die
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traurige Nachricht, daß unsere liebe Mutter, Großmutter und Schwiegermutter
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Marie Siegmeyer
«titere
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frühere Schwertwirtin
nach längerer Krankheit im Alter von
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75 Jahren gestorben ist.
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Di« trauernden Hinterbliebenen
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Beerdigung in Weilderstadt am Donners-
Lsncksttamt
tag, den 18. Juni, nachmittags 2 Uhr vom
Hause des Sohnes Willi Stegmeyer aus.
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BttvtU der liimillelbm» Beri««s» M VW »»»Erzeugern «n Berdruucher
Nachstehend bringe ich die Anordnung Nr. 5 des Gartenbauwirtschaftsverbandes Württemberg vom 5. Juni 1942 zur allgemeinen Kenntnis.
Die Herren Bürgermeister werden um ortsübliche Bekanntgabe ersucht. Ihnen und den Polizeivollzugsbeamten obliegt die Ueberwachung der ergangenen Vorschriften.
Calw, den 16. Juni 1942.
Der Landrat:
Dr. Haegele.
Zur Sicherung einer dem Ernteertrag angemessenen Versorgung der Bevölkerung mit Beeren und Obst wird auf Grund des § 4 der Verordnung über den Zusammenschluß der deutschen Gartenbauwirtschaft vom 21. Oktober 1936 (RGBl, l, S. 911) und des Z 8 der Satzung der Gartenbauwirtschaftsverbände vom 6. Februar 1937 (RNBBl. S. 79) sowie auf Grund der Anordnung Nr. 15/42 der Hauptvereinigung sie, deutschen Gartenbau- wirsichaft vom 1. Mai 1942 (RNVBl. S. 143) mit Zustimmung des Reichsverteidigungskommissars im Wehrkreis V und des Vorsitzenden der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft angeordnet:
I.
1. Ter unmittelbare Verkauf von Erdbeeren, Johannisbeere,,. Stachelbeeren, Kirschen, Pflaumen, Zwetschgen, Aprikosen (Marillen) und Tafelbirnen von Erzeugern an Verbraucher ist — auch mit Wirkung für den Erwerber — gemäß den Bestimmungen der Anordnung Nr- 15/42 der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft vom 1. Mai 1942 verboten. — Die Abgabe von Aepfeln bleibt einer späteren Regelung Vorbehalten. Dem Verkauf stehen gleich der Tausch, sowie die Ueoerlafsung dieser Erzeugnisse gegen eine gewerbliche oder berufliche Gegenleistung (z. B. Dienste).
. ..2- Ter Ernteanfall der vorbezeichneten Erzeugnisse ist an die zuständigen Bezirksabgabestellen für Gartenbauerzeugnisse oder deren Ortssammelstellen abzuliefern.
3. Die Vorschriften vor» Abs. 1 und 2 finden keine Anwendung
») auf den Verkauf von Erzeugern an Verbraucher, die in derselben Gemeinde ansässig sind,
b) auf den Verkauf von Erzeugern an benachbarte Ladengeschäfte, wenn die schriftliche Genehmigung des Garten- bauwirtschaftsverbandes vorliegt,
c) auf Lieferungen auf Grund genehmigter Anbau- und Lieferungsvertrage.
4. Verbraucher im Sinne dieser Anordnung sind auch die Großverbraucher (Gaststätten, Werkküchen, Bäcker und Konditoreien, Süßwarenhersteller usw.).
II.
Klein- u»id Schrebergärtner, Obstpächter (Käufer der Obstbaumbehänge) sowie Hausgartenbesitzcr, die Obst nicht erwerbsmäßig anbauen, fallen ebenfalls unter die Bestimmung dieser Anordnung.
III.
1. Zuwiderhandlungen werden nach den geltenden Bestimmungen bestraft. Als Zuwiderhandlungen sind auch Maßnahmen anzusehen, die, ohne daß sie gegen den Wortlaut verstoßen, eine Umgehung darstellen.
2. Erzeugnisse, die unter Verletzung dieser Anordnung erworben worden sind, können nach den Vorschriften der M 9 und 10 der Verbrauchsregcluiigsstrafverordnung in der Fassung vom 26. November 1941 (RGBl, l, S- 734) eingezogen werden.
IV.
1. Diese Anordnung tritt mit dem Tage der Verkündigung in Kraft.
2. Gleichzeitig tritt Ziff. V Abs. 1a der Anordnung Nr. 2/41 des Gartenbauwirtschaftsverbandes Württemberg über die Regelung des Absatzes der Ernährung dienender Gartenbauerzeugnisse vom 14. Juli 1941 (veröffentlicht im „Regierunasanzeiger für Württemberg" Nr. 51, vom 16- Juli 1941) außer Kraft.
Stuttgart, den 5. Juni 1942.
< Der Vorsitzende
des Gartenbauwirtschaftsverbandes Württemberg (gez.) Sieß.
Molkerei, bevor sie desinfiziert sind.
6. Die Abhaltung von Jahr- und Wochenmärkten, auch wenn ans ihnen Meh nicht gehandelt wird.
7. Das Betreten von Ställen und Standorten von Klauenvieh durch Schlächter, Händler, Vichkastrierer und andere Personen, die oewerbs- oder berufsmäßig in Ställen Verkehren, sowie durch Personen, die ein Gewerbe im llmherziehe» ausüben.
Jeder weitere Ausbruch oder Verdacht der Seuche ist der Ortspolizejbehörde sofort nach dem Auftreten der ersten Krcmk- heitscrscheimrngen anzilzeigen-
Gegen Zuwiderhandlungen werde ich unnachsichtig ein- schreiten. Es muß erwartet werde», daß zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung der Seuche alle Volksgenossen durch genau« EinhaVung der Bestimmungen beitr.i
Calw, den 16. Juni 1942.
Der Landrat.
>Vir sisbsn uns vsrlodt:
Hedwig Schrslh Reinhard Varl-
^oiLimsistsr
Okilw, 18. üuni 1942.
Ausbruch der Maul- uud Klauenseuche
In Neuhausen, Landkreis Pforzheim, ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. . ^ .
In den 15 Km-Umkreis fallen folgende Gemeinden des Kreises Calw:
Althengstett, Bad Liebenzell, Gechingen, Hirsau, Möttlingen,
Monakam, Neuhengstett, Ostelsheim, Ottenbronn, Sirnmoz-
heim, Stammheim und Unterhaugstett.
In diesen Gemeinden ist verboten:
1. Die Abhaltung von Viehmärkten, sowie der Auftrieb von Klauenvieh auf Jahr- und Wochenmärkten. Dieses Verbot erstreckt sich auch auf marktähnliche Veranstaltungen.
L. Der Handel mit Klauenvieh sowie mit Geflügel, der ohne vorgängige Bestellung entweder außerhalb des Gemeindebezirks der gewerblichen Niederlassung des Händlers oder ohne Begründung einer solchen stattfindet. Als Handel im Sinne dieser Vorschrift gilt auch das Aufsuchen von Bestellungen durch Händler ohne Mitführen von Tieren oder das Aufkäufen von Tieren durch Händler-
3. Die Veranstaltung von Versteigerungen von Klauenvieh.
4. Die Abhaltung von öffentlichen Tierschauen.
5. Das Weggeben von nicht ausreichend erhitzter Milch aus Sammelmolkereien an landwirtschaftliche Betrieb«, in denen Klauenvieh gehalten wird, sowie die Verwertung solcher Milch in den eigenen Viehbeständen der Molkerei, ferner die Entfernung der zur Anlieferung der Milch und zur Abliekeruna der Milckrückstände benutzten Gefäße aus der
Deutsche« Me« Kreuz
B«reitschast(mu. w) Calw 1
Der Zug (m) Calw und die beiden Lalwer Züge (w) find am
Donnerstag, 18. Sun», abends
pünktlich 8 Ah« im Lokal.Das Losgeld bringt (m) mit.
g. A-: B. May, OWS.
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Von 17 Uhr ab gibt -s auf der
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