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Königs. Forstamt hat diesem beigefügt, daß die zum Jagdfchuz bestimmte Perfon.m die Anweisung erhalten haben, nicht nur jeden Herrenlos im Feld oder Wald hcir umlaufenden Hund ohne weiters nieder- zuschiesscn, sondern auch jeden Eigenthüm- wer eines HundeS, den derselde auf sein Feld oder in seine Weinberge mit, nimmt, aufzuschrelben, um demselben die Strafe von 3 st. 13 kr. ansezen zu können. Dagegen wird das Königs. Forstamt stetS darauf Bedacht nehmen, daß das Wild aller Art sich nicht auf eine dem Feld und Weinbau nachtheilige Weise ver- mehre. Jeder Eigenthümer von Hunden ist hierdurch gewarnt, und hat sich die Folgen selbst zuzufchreiben.
Tübingen den 28. Mai 1323.
Oberbürgermeisteramt.
Rottenburg. (Vogelschießen.) Da wegen eingeiretenem Regenwetter das Vo, gelschicßtn heute nicht gehalten werden konnte, wurde solches auf Montag den y. Iuny verschoben, auf welchen Tag das Landwirthfchaftliche Particular, Fest ebenfalls verlegt wurde.
Indem man die Schützen hievon in Kenutniß fezt, werden dieselbe hiezu eingeladen.
Den 27. May 1823.
Stadtschultheissenamt.
Außeramtliche Gegenstände.
Tübingen. Des Fuhrmann Johann Friederich Kalbfells Behausung in der Frosch- gaß ist zum Verkauf ausgefezt. Die Lieb, Haber mögen sich am 12. Iuny Nachmittags 2 Uhr auf dem RathhauS einfinden.
Den 84. Mai 1323.
Nagold. (Abschied.) Die höchsten Orts anbesohlene schnelle Abreise an meinen neuen B-stimmungo-Ort erlaubt mir nicht, allen meinen Freunden und Bekannten in der hiesigen Gegend persönlich Lebewohl zu sagen; ich wähle daher gegenwärtigen Weg, ihnen für die viele Beweise von aufrichtiger Freundschaft und Lieb« meinen herzlichsten Dank zu sagen und mich und dieMeinigen auch fernerhin ihremWohl- wollen zu empfehlen.
Den 27. Mai 182Z.
Stadt, und Amtsschreiberey Amts- Verweser zu Heilbronn Revisor Decher.
Tübingen. (Anzeige eines Hochzeit, SchiessenS.) Unterzeichnete sind beauftragt, hiedurch bekannt zu machen, daß Herr Blä» siebadwirth Eisenhart zur Feyer der Verbindung seiner Tochter mit Herrn Felder in Tübingen, nächsten Donnerstag d. 3. Juni im Bläsiebad einSchießen geben wird. Wobei folgendes zu bemerken:
Es wird aufgelegt geschossen, die Entfernung der Scheiben ist i<0 Schritte, und sind alle Gewöhre erlaubt, welche nicht unter 13 Kugeln schießen.
Um halb Ein Uhr wird das^gewöhnlich« Schnapper-Schießen auf L Scheiben angefangen, wo jeder Schuß ü kr. kostet, wer jedoch für 1 fl. Marken auf einmal kauft, erhält dafür 11 Marken; Auch erhält derjenige Schütze, welcher das erste Blättchen, so wie der, welcher die meisten Blättchen schießt, jeder eine Prämie von 43 kr.
Um 4 Uhr werden dieStech-Scheiben für das Haupkschießen aufgeftekt.
Kjr Einlage im Hauptschießt« ist für