23. d. Monats wirdj rFolgendes gekannt gemacht!

Da es zuweilen vorkommt, daß Stat­ten, welche in das Beschäl»Register ein­geschrieben worden sind, wegen Krankheit die ganze Beschalzeit über nicht bedeckt werden können, dieser Fall zwar in dem Sinne des Gesetzes vom y. July 1821. (Staats - und Regierungs - Blatt Nro. 47.) liegt, aber nicht wörtlich ausgedrückt ist, so wird für den Zweck einer gleichförmi­gen Behandlung solcher Fälle künftig kein Pferde - Eigenthümer zur Bezahlung der Beschäl »Gebühr angehalten werden, wenn er durch ein gemeinderäthliches Zeuzniß, welches sich auf eine Urkunde von der Orts , Diehschau gründen muß, beweißt:

s.) daß seine Stutte, deren Farbe, Alter , Große, und Krankheit genau zu bezeichnen ist, während der ganzen Be­schäl-Zeit, inner welcher die Hengste gewöhnlich auf der Beschäl-Platte sind, also vom Anfang März, 'bis Mitte Juny krank gewesen, und

d.) daß der Eigenthümer der Stutte solche inner jener Zeit nicht zu Geschäf­ten gebraucht habe.

Hiebei wird bemerkt, daß man sich um so mehr verstehet, die Behörden werden bei Ausstellung solcher Zeugnisse ihre Pflich­ten gewissenhaft beobachten, als jede Un­richtigkeit in der Ausslellung amtlicher Zeugnisse nach den Gesetzen einer schweren Verantwortung, und strengen Bestrafung unterliegt.

UebrigenS finden andere Befreiungen «egen temporärer Krankheit der Stutten «nttr keinen Umständen statt.

Wornach sich die Srtsoorsteher in vvk- kommenden Fällen achten wollen.

Rottrnburg den 27. May 1323.

König!. Kameralamt.

Horb. (Frucht, Verkauf.) Montag den y. Juny d. I. Vormittags y Uhr werden bei Unterzeichneter Stelle beiläufig 300 Scheffel Haber im öffentlichen Auf- sireich verkauft; wozu die Liebhaber «in, geladen werden.

Den 24. May 1823.

Stiftungs-Verwaltung.

Geisingen, Münsinger OberamtS. Benedict Ott von da, will sein bestzendeS Hofgut auf y Jahre verpachten; solches be­steht in 1 HauS, Scheuer mit Stallungen, 4^ Manusmad Wiesen, und Gärten, 70 Ja u» chert AckcrS in allen 3 Zeigen, und 5 Klaff­te« Gerechtigkeits-Holz samt Reisach.

Die Verleihung geschieht, Montag de« y Juni 1823. Morgens um 8 Uhr, indem Wirthshause in Geisingen, und haben sich die Liebhaber mit obrigkeitlichen Zeugnissen über Prädikat und Vermögen auSzuweisen.

Den 17. Mai 1623.

K. Amtschreib., Amtmann Breunlin. Oberburgermeisieramt Tübingen.

Das Königliche Fvrstamt in Bebenhau­sen hat in einem Schreiben vom 26. dies angezeigt, daß die Einwohner von Tü­bingen ihre Hunde jederzeit mit auf das Feld und, in die Weinberge nehmen, wo diese Hunde, wenn auch noch so klein, der Jagd äusserst schädlich werden, und, unter Anführung der Gesetze von 1702. und 17YZ. die Unterzeichnete Stelle um die-Bekanntmachung ersucht, daß jeder Eigenthümer von Hunden gewarnt werde, solche mit aufS Feld zu nehmen, das