^laelirielriei» aus aller ^Vell

^ Kriegsgefangenen zur Flucht verholjcn Vor dein Sondergericht Koblenz hotte sich die Irmgard Elzer ans Kruft zu verant­worten, die sich mit einem französischen Kriegsgefangenen eingelassen und diesem und einem anderen Kriegsgefangenen zur Flucht verholfen hatte. Die Elzer, deren Verhältnis nicht ohne Folgen geblieben ist, war mit den beiden Kriegsgefangenen geflohen, wurde iedoch mit diesen an einer deutschen Grenz­station verhaftet. Nur dadurch, daß die An­geklagte ein volles Geständnis ablegte und bei ihrer Tat eben erst 18 Jahre alt geworden war, kani sie mit drei Jahren Zuchthaus und drei Jahren Ehrverlust davon.

Wenn Kinder etwas entdecken...

Schulkinder in Aloers (Rheinland) fanden auf der Straße eine kleine Pappschachtel, die oermntlich von einem britischen Flieger ab- aeworscn worden war und in der sich eine Spreng- und Zündmasse befand. Sie nahmen das gefährliche Päckchen mit nach Hause, schlitteten den Inhalt in ein Glas und ent­zündeten ihn. Es entstand eine schwere Ex­plosion mit eitler starken Stichflamme, wobei die Kinder so schwer verletzt wurden, daß sie inS Krankenhaus gebracht werden mußten.

Vorbildliche Einsatzbereitschaft

Vorbildliche Einsatzbereitschaft im Kriege beweist in Detmold eine Fran von 62 Jah­ren, die in einem Betrieb der Bekleidungs­industrie in Lippe arbeitet, wobei sie täglich einen Weg von 9 Kilometern zurücklegen muß. Sie ist Mutter von elf Kindern (von denen fünf Söhne im Felde stehen), seit zehn Jah­ren Witwe und sorgt heute noch für ihr jüng­stes Kind, daS sich in der Lehre befindet.

Eine Sprengkapsel mit der Art bearbeitet

Die Kinder eines Gutsarbeiters in Ebe­leben (Thüringen) kletterten in einen ent­ladenen Güterwagen der Reichsbahn und fan­den in ihm eine Sprengkapsel, die das älteste Kind, ein neunjähriger Junge, mit einer Axt bearbeitete. Die Sprengkachel explodierte und tötete die fünfjährige Schwester auf der Stelle. Ein Bruder des Mädchens wurde schwer, ein anderer leicht verletzt.

Nauchversnche kosteten eine Scheune

In einer in der Nähe von Großbrüch- ter gelegenen Feldscheune unternahmen drei Jungen ihre ersten Rauchversuche. Sie zün­deten dabei ein Streichholz nach dem ander» an und warfen es leichtsinnig fort, bis dann die Feldscheune Plötzlich in Flammen stand.

I Altburg. 19. Mai 1942

I Todesanzeige

i Gott dem Allmächtigen hat es gefallen,

D meinen lieben Mann, unseren guten Vater, 8 Großvater. Schwiegervater, Bruder, Schwa- « ger und Onkel

I Gottlieb Rentschler

« von seinem langen, mit Geduld ertragenen I Leiden zu erlösen.

I Die trauernden Hinterbliebenen:

I Die Gattin: Eva Maria Rentschler

I geb. Pfrommer

I Martin Rentschler mit Familie

» Matthäus Kling mit Familie

I Beerdigung Donnerstag mittag 2 Uhr.

Gewalttätiger Schwarzschlächter hingerichtel

Gestern ist der am 26. März 1898 in Schils- dorf geborene Christian Schlüter aus Kiel hingerichtet worden, den das Sondergericht zum Tode verurteilt hat. Schlüter war am 13. Mai wegen Schwarzschlachtens zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Als das Urteil verkündet wurde, hat er auf den Staatsanwalt und die Richter mehrere Schüsse abgegeben

Lin Hecht ging zweimal an die Angel

Ein Sportangler, der an der unteren Trabe bei Bad Oldesloe angelte, fing einen Hecht, der nach kurzem Kampfe die Angel­schnur zerriß und in der Tiefe verschwand. Am nächsten Tage angelte der Mann wieder an der gleichen Stelle und zog wiederum einen Hecht ans Land. Es war, wie der Ana­ler zu seinem Erstaunen festsiellte, der Hecht vom Vortag. Den Angelhaken hatte er noch im Maul.

Line Hündin zieht Füchse hoch

In einem Ort des Kreises Hader sieben (Schleswig-Holstein) hob ein junger Mann lechs lunge Füchse aus, die er einer säugenden Hündin unterlegte. Das Tier bemuttert seit­dem liebevoll die untergeschobenen kleinen Raubtiere. Man darf gespannt sein, wie sich das Verhältnis in den kommenden Wochen entwickeln wird.

Im letzten Augenblick blieb die Mühle stehen

Wie durch ein Wunder wurde das Kind eines Müllers in einem Orte bei Pardu­bitz (Protektorat) vom sicheren Tode gerettet. In die Mühle waren Beamte zu der üblichen Kontrolle gekommen, so daß die Hausbewoh­ner auf das kleine Kind zu achten vergaßen, das unweit am Mühlengraben spielte. Plötz­lich fiel das Kind ins Wasser und wurde durch den einige Dutzend Meter langen Kanal unter dem Hof der Mühle nach dem Mühlen­werk getrieben. In diesem Augenblick der kleine Körper war nur noch wenige Meter von dem Schaufelrad entfernt blieb die Mühle plötzlich stehen, ohne daß sich nachher irgendeine Ursache dafür hätte feststellen lassen. Da erst wurde man aufmerksam und entdeckte das Kind, das schon bewußtlos ge­worden war, aber gerettet und wieder ins Leben zurückaernfen werden konnte.

in

In der Dienstag-Vormittagsziehung der zweiten Klasse der Siebten Deutfchen Reichslotterie wurden drei Gewinne

Rittenbach, 20. Mai 1942

Danksagung

Für die vielen Beweise herzlicher Liebe und Teilnahme, die wir beim Heldentod un­seres lieben Sohnes und Bruders, Schwagers und Onkels Hermann Pfrommer erfahren dursten, sprechen wir hiermit unseren herz­lichen Dank aus. Besonders danken wir für die trostreichen Worte des Herrn Geistlichen, den Altersgenossen und dem Herrn Bürger­meister für ihre Kranz- und Blumenspenden, dem Posaunenchor von Calw, sowie allen denen, die an der Trauerfeier teilnahmen.

Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:

Familie Georg Adam Pfrommer mit allen Angehörigen.

Kamille Mtxlieä Ae»- lV§V.

von ,e IVO 000 Reichsmark auf die Nummer 144 592 gezogen; diese Glücksimmmer wurde in allen drei Abteilungen in Achtclteilung gespielt.

.Auch in diesem Jahr werden Treffen für P f l i ch t j a h r m ä d ch c n, Treffen für die Mütter der Pflichtjahrmädchen und Tref- fen für Hausfrauen und Bäuerinnen, die ein Pslichtiahrmadchen beschäftigen, durchgeführt. Zu dein Treffen für Pflichtsahrmädchen wer­den auch Anfängerinnen in Haus- und Land­wirtschaft im Alter von 14 bis 16 Jahren hinzngezogcn. l

Eine Verordnung des Reichswirtschafts­und Reichsinnenministers über die soziale Versorgung im Schornsteinfeger- Handwerk regelt die Beitragspflicht zum Versorgungsverein deutscher Schornsteinfeger- meistcr und die daraus entstehenden Versor- gungsansprüchc.

Wirtsttsr-kt kür all«

Ausgleichsabgabe bei Hausschlachtunge«

Bei Hausschlachtungen hat der Schlachtende auf Anordnung des Ernährnngsamtes oder der Kartenstelle Fleisch aus derHaus­schlachtung abzugeben, wenn er sich sonst für einen übermäßig langen Zeitraum aus der Hausschlachtung versorgen müßte. Dabei kann auch die Entrichtung einer Ausgleichs- abaabe m Frage kommen. Um für den Haus- ichlachteuden diese Fleischablieferung zu ver­einbaren, werden, wie der ReichsernährungS- minister bekanntgibt, die Außenstellen der Viehwirt,chaftsverbände Fleisch aus Haus- ,chlachtungen möglichst Fleischereibetrieben ? '"-2 ^ er Schlacht u n g zuweisen oder

AMs'ahnieil treffen, damit eine Aus- gleichsabgabe nicht fällig wird. Soweit ein solcher Weg jedoch nicht beschritten werden kann, erdicht der Minister, das Fleisch aus Billigkeitsgruiiden von der Ausgleichsabgabe freizustellen.

Bier -Flurbereinigung" in Württemberg.

Die Arbeiten zum vernünftigen Kundcnaus- tausch im Bierabsatz zwecks Eiusparens von Beförderungsmitteln und Treibstoff in Würt­temberg gehen erfolgreich weiter. Nach der Stuttgarter. Neueinteilung, die rund 127 000 Hektoliter Bier erfaßte,'ist das Gebiet Ulm mit etwa 50 000 Hektoliter abgeschlossen. Am 15. Mai w.ndcn die Besprechungen über den Austausch im Bezirk Heilbronn wieder ausgenommen. Ferner hat man bereits über die Lieferungen im Bereich Tettnang und überhaupt im Bodenseegebiet verhandelt.

Erhevung find sur die Staatsführung gern?,« wahrend des Krieges als Grundlage für Nich­tige Maßnahmen auf dem Gebiet der Ernüü- rungswirtschaft von größter Bedeutung. Es »t daher nationale Pflicht eines jeden land- wirtschaftlichen Betricbsinhavers, die ans dem Fragebogen gestellten Fragen gewissen­haft zu beantworten und den Fragebogen

den Bürgcrmei-

zum festgesetzten Termin au ...

ster zurückzugcben. Dies gilt nicht nur für die Fragen über die eigentliche Boücnbenntznng) Mvocrn -sbenfo für die Fragen über die LLstbanmbestände und die Bestände an Arbeitskräften, deren richtige Be-i antwortung überdies im eigenen Interesse der Betriebsinhaber liegt. Um die Gewui-I nung zuverlässiger Angaben auf jeden Falk sicherzustcllen, werden die Angaben der Be- triebsinhaber durch Beauftragte der Ernäh-' rungSamter stichprobenweise nachgeprüfk werden. Betriebsinhabcr, denen fälsche An­gaben nachgewiesen werden, haben strenge' Bestrafung zu gewärtigen.

*

gewerbe. Der Reichsarbcitsmiuister hat den Reichstreuhander der Arbeit für das Wirt­schaftsgebiet Thüringen, Dr. Wiesel, zuin Sondertreuhander für das Gaststätten- unS Beherbergnngsgewerbe bestellt. Der neue Sondertreuhänder hat die Aufgabe, unter Zuziehung eines SachverstäudigenausschusseS nachzuprufen, inwieweit eine einheitliche Rege­lung der Arbeitsbedingungen für die Gefolg­schaftsmitglieder im Gaststätten- und Beher- bergungsgewerbe möglich ist.

Bezugscheinkonten in der Milch, und Fett. Wirtschaft. Nb 31. Mai müssen Hersteller und Großverteiler der deutschen Milch- und Fettwirtschaft über ihre Abnehmer zur Ueberwachung d^r Abrechnung von Bezug­scheinen und sonstigen Bezugsunterlagen Be­zugscheinkonten führen.

Amtlicher Grokmarkt kür Getreide mid Futter­mittel Stuttgart vom 19. Mai. Sämtliche Preise sind unuercmüert.

Viedvreise. Weil der Stadt: Stiere 480 bis StV, Kiibe 429 bis 840, Kölbeln 849 bis 909. Ein- stcllriiidcr 149 bis 899 Mark.

Schmeiuevreise. Gaildorf: Milchschiveine 88 bis 42 Mark. Laut« gen: Milchschiveine 19 Äs 49. Säufer 68 bis 74 Mark. Weil der Stadt: Milchschiveine 39 bis 68, Läufer 78 bis 139 Mark je Stuck.

I

von 22.04 bis 5.06 Uhr

I

Erhebung landwirtschaftlicher Bodennutzung

In diesen Tagen findet im gesamten Groß­deutschen Reich die landwirtschaftliche Boden- nutzunaserhebuna statt. Die Ergebnisse dieser

llL.-kresLS Württswbsrx 6wbÜ. (ZesLwUsitllvz O. 8 o « L- Q«r. LtuttKLrt, k'risöriedstr. 13. VorlLxsIsttvr uvö Lekrikr- Ivitsr kV ü. 6 o d o o 1 v. OIv. Verlss: 8eüv»rLVLlä

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/nntliche Vekamrtzmachungen

des GebsrtrWWs; ISA der »eidliches Jugend sie des Reichrsrdelkdiesst

Auf Grund des Reichsarbeitsdienstgesetzes in der Fassung vom 9. Sept. 1939 und der hierzu ergangenen Durchführungs­und Ergänzungsanordnungen ist die Musterung des Geburts­jahrgangs 19 2 4 der weiblichen Jugend angeordnet worden.

Zur Musterung, die für den Kreis Calw in der Zeit vom 27. Mai bis 5. Juni 1942

stattfindet, haben sämtliche Angehörige des Jahrgangs 1924 zu erscheinen, soweit ihnen nicht einZuriickstellungs"-, Freistel- tungs"- oderRichtheranziehungsschein" übersandt wurde.

Die Musterung findet wie folgt statt: l« Calw (Rathaus)

am Mittwoch, den 27. Mai 1942 um 7.45 Uhr für die Dienstpflichtigen der Stadt Calw;

um 14.15 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Hirsau, Altburg, Stammheim, Bad Teinach, Unterlen­genhardt, Altbnlach und Neubulach;

am Donnerstag, den 28. Mai 1942 um 7.45 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Emberg, Monakam, Bad Liebenzell, Unterreichenbach, Bie­selsberg, Möttlingen, Neuhengstett, Althengstett, Ober­lengenhardt, Oberkollbach;

um 14.15 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Schwarzenberg, Unterhaugstett, Breitenberg, Maisenbach, Kapfenhardt, Ostelsheim, Simmozheim, Sommenhardt, Oberreichenbach und Gechingen;

am Freitag, den 29. Mai 1942

um 7.45 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Zavelstein, Jgelsloch, Würzbach, Rötenbach, Ottcnbronn, Deckenpfronn, Dachtel, LiebelsVerg, Schmied Oberkoll- wanaen. Neuweiler und Holzbronn;

inRagold (Gewerbeschule l. Stock)

am Montag, den 1. Juni 1942 um 7.45 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Nagold, Altensteig und Wildberg; um 14.15 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Emmingen, Mindersbach, Effringen, Gültlingen, Haiter- bach, Rotfelden, Schönbronn, Ebershardt, Sulz und Wart; am Dienstag, den 2. Juni 1942 um 7.45 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Berneck, Ebhausen, Egenhausen, Rohrdorf, Walddorf, Bei­hingen, Unterschwandorf, Pfrondorf, Oberschwandorf, Spielberg, Simmersfeld, Uberberg, Hornberg, Gangen- wald, Wenden, Aichhalden, Zwerenberg; in Neuenbürg (Rathaus)

am Mittwoch, den 3. Juni 1942 um 14.15 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Neuenbürg und Wildbad;

am Donnerstag, den 4. Juni 1942 um 7.45 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Birkenfeld, Gräfenhausen, Conweiler, Enzklösterle, Nie­belsbach, Ottenhausen, Waldrennach und Dennach; um 14.15 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Calmbach, Schömberg, Höfen, Feldrennach, Engelsbrand, Grimbach, Arnbach und Schwann; inHerrenalb (Volksschule)

am Freitag, den 5. Juni 1942 uin 8.45 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Hcrrenalb, Loffenau, Dobel und Rotensol.

Wegen der mitzubringenden Urkunden und Nachweise ver­weise ich auf meine Bekanntmachung in den Kreisamtsblättern vom 9. März 1942 über die Erfassung des Geburtsjahrgangs 1924 der weiblichen Jugend für den RAD. Außerdem hat jede Dienst­pflichtige die ihr bei der Erfassung ausgehändigte Erfassungs- bescheiniguna zur Musterung mitzüoringen. Verheiratete Dienst­pflichtige haben außer der Erfassungsbescheinigung, des Geburts­scheines, der Ausweispapiere (Staatsangehörigkeitsausweis, Kennkarte usw.) ihre Heiratsurkunde vorzulegen. Dienstpflichtige mit Sehfehlern haben das Brillenrezept (oder die Brille selbst) mitzubrmgen.

Dienstpflichtige, die aus zwingenden Gründen am Erschei­nen zur Musterung verhindert sind, haben dem Reichsarbeits-

dienstmeldeamt lA 272 in Calw unter Angabe der Gründe und Dauer ihrer Abwesenheit sofort Mitteilung zu machen und nach Wegfall des Hinderungsgrundes unverzüglich persönlich' dort zu erscheinen. ^

Bei Verhinderung durch Krankheit ist ein vom Amtsarzt beglaubigtes ärztliches Zeugnis einzureichen. Bei dauernder Er­krankung kann eine Dienstpflichtige vom Leiter des Reichsarbeits­dienstmeldeamts (Musterungsstaos) von der Pflicht zum Erschei­nen befreit werden.

Unentfchuldigtes FEnbleiben von der Musterung wird oe» straft. Fahrt- und Reisekosten zum Musterungsort und zurück wer- oen nicht erstattet.

Calw, den 15. Mai 1942.

De« Sandra«.

Stadt Calw

Kartoffel-Abgabr

Die angemeldeten Kartoffelmengen werden in solgenber e am

Freitag, den 22. «at 1942

ausgegebenr

Buchstabe Q vormittags von 8 Uhr an beim Schlachthaus Buchstabe »l. vormittags von 9'/. Uhr an am Keller Bau,' Insclgasse.

Buchstabe «2 nachmittags ab 13*/, Uhr am Keller Bauz.

Die Kartoffeln sind bar zu bezahlen. Behältnisse (Säcke usw^ sind mitzubringen.

Calw, den 19. Mai 1942.

Der Bürgermeister» G ö h n e r.

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