^laelirielriei» aus aller ^Vell
^ Kriegsgefangenen zur Flucht verholjcn Vor dein Sondergericht Koblenz hotte sich die Irmgard Elzer ans Kruft zu verantworten, die sich mit einem französischen Kriegsgefangenen eingelassen und diesem und einem anderen Kriegsgefangenen zur Flucht verholfen hatte. Die Elzer, deren Verhältnis nicht ohne Folgen geblieben ist, war mit den beiden Kriegsgefangenen geflohen, wurde iedoch mit diesen an einer deutschen Grenzstation verhaftet. Nur dadurch, daß die Angeklagte ein volles Geständnis ablegte und bei ihrer Tat eben erst 18 Jahre alt geworden war, kani sie mit drei Jahren Zuchthaus und drei Jahren Ehrverlust davon.
Wenn Kinder etwas entdecken...
Schulkinder in Aloers (Rheinland) fanden auf der Straße eine kleine Pappschachtel, die oermntlich von einem britischen Flieger ab- aeworscn worden war und in der sich eine Spreng- und Zündmasse befand. Sie nahmen das gefährliche Päckchen mit nach Hause, schlitteten den Inhalt in ein Glas und entzündeten ihn. Es entstand eine schwere Explosion mit eitler starken Stichflamme, wobei die Kinder so schwer verletzt wurden, daß sie inS Krankenhaus gebracht werden mußten.
Vorbildliche Einsatzbereitschaft
Vorbildliche Einsatzbereitschaft im Kriege beweist in Detmold eine Fran von 62 Jahren, die in einem Betrieb der Bekleidungsindustrie in Lippe arbeitet, wobei sie täglich einen Weg von 9 Kilometern zurücklegen muß. Sie ist Mutter von elf Kindern (von denen fünf Söhne im Felde stehen), seit zehn Jahren Witwe und sorgt heute noch für ihr jüngstes Kind, daS sich in der Lehre befindet.
Eine Sprengkapsel mit der Art bearbeitet
Die Kinder eines Gutsarbeiters in Ebeleben (Thüringen) kletterten in einen entladenen Güterwagen der Reichsbahn und fanden in ihm eine Sprengkapsel, die das älteste Kind, ein neunjähriger Junge, mit einer Axt bearbeitete. Die Sprengkachel explodierte und tötete die fünfjährige Schwester auf der Stelle. Ein Bruder des Mädchens wurde schwer, ein anderer leicht verletzt.
Nauchversnche kosteten eine Scheune
In einer in der Nähe von Großbrüch- ter gelegenen Feldscheune unternahmen drei Jungen ihre ersten Rauchversuche. Sie zündeten dabei ein Streichholz nach dem ander» an und warfen es leichtsinnig fort, bis dann die Feldscheune Plötzlich in Flammen stand.
I Altburg. 19. Mai 1942
I Todesanzeige
i Gott dem Allmächtigen hat es gefallen,
D meinen lieben Mann, unseren guten Vater, 8 Großvater. Schwiegervater, Bruder, Schwa- « ger und Onkel
I Gottlieb Rentschler
« von seinem langen, mit Geduld ertragenen I Leiden zu erlösen.
I Die trauernden Hinterbliebenen:
I Die Gattin: Eva Maria Rentschler
I geb. Pfrommer
I Martin Rentschler mit Familie
» Matthäus Kling mit Familie
I Beerdigung Donnerstag mittag 2 Uhr.
Gewalttätiger Schwarzschlächter hingerichtel
Gestern ist der am 26. März 1898 in Schils- dorf geborene Christian Schlüter aus Kiel hingerichtet worden, den das Sondergericht zum Tode verurteilt hat. Schlüter war am 13. Mai wegen Schwarzschlachtens zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Als das Urteil verkündet wurde, hat er auf den Staatsanwalt und die Richter mehrere Schüsse abgegeben
Lin Hecht ging zweimal an die Angel
Ein Sportangler, der an der unteren Trabe bei Bad Oldesloe angelte, fing einen Hecht, der nach kurzem Kampfe die Angelschnur zerriß und in der Tiefe verschwand. Am nächsten Tage angelte der Mann wieder an der gleichen Stelle und zog wiederum einen Hecht ans Land. Es war, wie der Analer zu seinem Erstaunen festsiellte, der Hecht vom Vortag. Den Angelhaken hatte er noch im Maul.
Line Hündin zieht Füchse hoch
In einem Ort des Kreises Hader sieben (Schleswig-Holstein) hob ein junger Mann lechs lunge Füchse aus, die er einer säugenden Hündin unterlegte. Das Tier bemuttert seitdem liebevoll die untergeschobenen kleinen Raubtiere. Man darf gespannt sein, wie sich das Verhältnis in den kommenden Wochen entwickeln wird.
Im letzten Augenblick blieb die Mühle stehen
Wie durch ein Wunder wurde das Kind eines Müllers in einem Orte bei Pardubitz (Protektorat) vom sicheren Tode gerettet. In die Mühle waren Beamte zu der üblichen Kontrolle gekommen, so daß die Hausbewohner auf das kleine Kind zu achten vergaßen, das unweit am Mühlengraben spielte. Plötzlich fiel das Kind ins Wasser und wurde durch den einige Dutzend Meter langen Kanal unter dem Hof der Mühle nach dem Mühlenwerk getrieben. In diesem Augenblick — der kleine Körper war nur noch wenige Meter von dem Schaufelrad entfernt — blieb die Mühle plötzlich stehen, ohne daß sich nachher irgendeine Ursache dafür hätte feststellen lassen. Da erst wurde man aufmerksam und entdeckte das Kind, das schon bewußtlos geworden war, aber gerettet und wieder ins Leben zurückaernfen werden konnte.
in
In der Dienstag-Vormittagsziehung der zweiten Klasse der Siebten Deutfchen Reichslotterie wurden drei Gewinne
Rittenbach, 20. Mai 1942
Danksagung
Für die vielen Beweise herzlicher Liebe und Teilnahme, die wir beim Heldentod unseres lieben Sohnes und Bruders, Schwagers und Onkels Hermann Pfrommer erfahren dursten, sprechen wir hiermit unseren herzlichen Dank aus. Besonders danken wir für die trostreichen Worte des Herrn Geistlichen, den Altersgenossen und dem Herrn Bürgermeister für ihre Kranz- und Blumenspenden, dem Posaunenchor von Calw, sowie allen denen, die an der Trauerfeier teilnahmen.
Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:
Familie Georg Adam Pfrommer mit allen Angehörigen.
Kamille Mtxlieä Ae»- lV§V.
von ,e IVO 000 Reichsmark auf die Nummer 144 592 gezogen; diese Glücksimmmer wurde in allen drei Abteilungen in Achtclteilung gespielt.
. „Auch in diesem Jahr werden Treffen für P f l i ch t j a h r m ä d ch c n, Treffen für die Mütter der Pflichtjahrmädchen und Tref- fen für Hausfrauen und Bäuerinnen, die ein Pslichtiahrmadchen beschäftigen, durchgeführt. Zu dein Treffen für Pflichtsahrmädchen werden auch Anfängerinnen in Haus- und Landwirtschaft im Alter von 14 bis 16 Jahren hinzngezogcn. l
Eine Verordnung des Reichswirtschaftsund Reichsinnenministers über die soziale Versorgung im Schornsteinfeger- Handwerk regelt die Beitragspflicht zum Versorgungsverein deutscher Schornsteinfeger- meistcr und die daraus entstehenden Versor- gungsansprüchc.
Wirtsttsr-kt kür all«
Ausgleichsabgabe bei Hausschlachtunge«
Bei Hausschlachtungen hat der Schlachtende auf Anordnung des Ernährnngsamtes oder der Kartenstelle Fleisch aus derHausschlachtung abzugeben, wenn er sich sonst für einen übermäßig langen Zeitraum aus der Hausschlachtung versorgen müßte. Dabei kann auch die Entrichtung einer Ausgleichs- abaabe m Frage kommen. Um für den Haus- ichlachteuden diese Fleischablieferung zu vereinbaren, werden, wie der ReichsernährungS- minister bekanntgibt, die Außenstellen der Viehwirt,chaftsverbände Fleisch aus Haus- ,chlachtungen möglichst Fleischereibetrieben ? '"-2 ^ er Schlacht u n g zuweisen oder
AMs'ahnieil treffen, damit eine Aus- gleichsabgabe nicht fällig wird. Soweit ein solcher Weg jedoch nicht beschritten werden kann, erdicht der Minister, das Fleisch aus Billigkeitsgruiiden von der Ausgleichsabgabe freizustellen.
Bier -„Flurbereinigung" in Württemberg.
Die Arbeiten zum vernünftigen Kundcnaus- tausch im Bierabsatz zwecks Eiusparens von Beförderungsmitteln und Treibstoff in Württemberg gehen erfolgreich weiter. Nach der Stuttgarter. Neueinteilung, die rund 127 000 Hektoliter Bier erfaßte,'ist das Gebiet Ulm mit etwa 50 000 Hektoliter abgeschlossen. Am 15. Mai w.ndcn die Besprechungen über den Austausch im Bezirk Heilbronn wieder ausgenommen. Ferner hat man bereits über die Lieferungen im Bereich Tettnang und überhaupt im Bodenseegebiet verhandelt.
Erhevung find sur die Staatsführung gern?,« wahrend des Krieges als Grundlage für Nichtige Maßnahmen auf dem Gebiet der Ernüü- rungswirtschaft von größter Bedeutung. Es »t daher nationale Pflicht eines jeden land- wirtschaftlichen Betricbsinhavers, die ans dem Fragebogen gestellten Fragen gewissenhaft zu beantworten und den Fragebogen
den Bürgcrmei-
zum festgesetzten Termin au ...
ster zurückzugcben. Dies gilt nicht nur für die Fragen über die eigentliche Boücnbenntznng) Mvocrn -sbenfo für die Fragen über die LLstbanmbestände und die Bestände an Arbeitskräften, deren richtige Be-i antwortung überdies im eigenen Interesse der Betriebsinhaber liegt. Um die Gewui-I nung zuverlässiger Angaben auf jeden Falk sicherzustcllen, werden die Angaben der Be- triebsinhaber durch Beauftragte der Ernäh-' rungSamter stichprobenweise nachgeprüfk werden. Betriebsinhabcr, denen fälsche Angaben nachgewiesen werden, haben strenge' Bestrafung zu gewärtigen.
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gewerbe. Der Reichsarbcitsmiuister hat den Reichstreuhander der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Thüringen, Dr. Wiesel, zuin Sondertreuhander für das Gaststätten- unS Beherbergnngsgewerbe bestellt. Der neue Sondertreuhänder hat die Aufgabe, unter Zuziehung eines SachverstäudigenausschusseS nachzuprufen, inwieweit eine einheitliche Regelung der Arbeitsbedingungen für die Gefolgschaftsmitglieder im Gaststätten- und Beher- bergungsgewerbe möglich ist.
Bezugscheinkonten in der Milch, und Fett. Wirtschaft. Nb 31. Mai müssen Hersteller und Großverteiler der deutschen Milch- und Fettwirtschaft über ihre Abnehmer zur Ueberwachung d^r Abrechnung von Bezugscheinen und sonstigen Bezugsunterlagen Bezugscheinkonten führen.
Amtlicher Grokmarkt kür Getreide mid Futtermittel Stuttgart vom 19. Mai. Sämtliche Preise sind unuercmüert.
Viedvreise. Weil der Stadt: Stiere 480 bis StV, Kiibe 429 bis 840, Kölbeln 849 bis 909. Ein- stcllriiidcr 149 bis 899 Mark.
Schmeiuevreise. Gaildorf: Milchschiveine 88 bis 42 Mark. — Laut« gen: Milchschiveine 19 Äs 49. Säufer 68 bis 74 Mark. — Weil der Stadt: Milchschiveine 39 bis 68, Läufer 78 bis 139 Mark je Stuck.
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von 22.04 bis 5.06 Uhr
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Erhebung landwirtschaftlicher Bodennutzung
In diesen Tagen findet im gesamten Großdeutschen Reich die landwirtschaftliche Boden- nutzunaserhebuna statt. Die Ergebnisse dieser
llL.-kresLS Württswbsrx 6wbÜ. (ZesLwUsitllvz O. 8 o « L- Q«r. LtuttKLrt, k'risöriedstr. 13. VorlLxsIsttvr uvö Lekrikr- Ivitsr kV ü. 6 o d o o 1 v. OIv. Verlss: 8eüv»rLVLlä
Vruvlc: OsisedlLssr'svds Luckäraelesrvi Oliv.
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würziger Geschmack?
Wollen Sie ein Vollkornbrot mit besonders würzigem und aromatischem Geschmack? Bitte, versuchen Lje einmal das ÄchimerBööKorn-ÄiM?nSbrot.
Bei ihm ist das Korn vor dem Vermahlen aufgequollen. Die Starke wird dabei in Maltose verwandelt, das ganze Korn ver» dauungsbereit aufgeschloffen«
Achimer Gimonsbrot
zu haben bei
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Badstraße II Bahnhofstraße 29
^ NZS.-Krsftdurch kreude - „Der Nächste Atte/"
2ivei Keilers Lpreckstuncken beim?acd- si 2 t kür Isckeritis.
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Pfingstsonntag, 24. Mai, 19.30 vkr Kur:..!
6int ritt: kdl. 1.40
Karten im Vorverkauk I^edensmittelksus örennenstvkl.
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/nntliche Vekamrtzmachungen
des GebsrtrWWs; ISA der »eidliches Jugend sie des Reichrsrdelkdiesst
Auf Grund des Reichsarbeitsdienstgesetzes in der Fassung vom 9. Sept. 1939 und der hierzu ergangenen Durchführungsund Ergänzungsanordnungen ist die Musterung des Geburtsjahrgangs 19 2 4 der weiblichen Jugend angeordnet worden.
Zur Musterung, die für den Kreis Calw in der Zeit vom 27. Mai bis 5. Juni 1942
stattfindet, haben sämtliche Angehörige des Jahrgangs 1924 zu erscheinen, soweit ihnen nicht ein „Zuriickstellungs"-, Freistel- tungs"- oder „Richtheranziehungsschein" übersandt wurde.
Die Musterung findet wie folgt statt: l« Calw (Rathaus)
am Mittwoch, den 27. Mai 1942 um 7.45 Uhr für die Dienstpflichtigen der Stadt Calw;
um 14.15 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Hirsau, Altburg, Stammheim, Bad Teinach, Unterlengenhardt, Altbnlach und Neubulach;
am Donnerstag, den 28. Mai 1942 um 7.45 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Emberg, Monakam, Bad Liebenzell, Unterreichenbach, Bieselsberg, Möttlingen, Neuhengstett, Althengstett, Oberlengenhardt, Oberkollbach;
um 14.15 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Schwarzenberg, Unterhaugstett, Breitenberg, Maisenbach, Kapfenhardt, Ostelsheim, Simmozheim, Sommenhardt, Oberreichenbach und Gechingen;
am Freitag, den 29. Mai 1942
um 7.45 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Zavelstein, Jgelsloch, Würzbach, Rötenbach, Ottcnbronn, Deckenpfronn, Dachtel, LiebelsVerg, Schmied Oberkoll- wanaen. Neuweiler und Holzbronn;
inRagold (Gewerbeschule l. Stock)
am Montag, den 1. Juni 1942 um 7.45 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Nagold, Altensteig und Wildberg; um 14.15 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Emmingen, Mindersbach, Effringen, Gültlingen, Haiter- bach, Rotfelden, Schönbronn, Ebershardt, Sulz und Wart; am Dienstag, den 2. Juni 1942 um 7.45 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Berneck, Ebhausen, Egenhausen, Rohrdorf, Walddorf, Beihingen, Unterschwandorf, Pfrondorf, Oberschwandorf, Spielberg, Simmersfeld, Uberberg, Hornberg, Gangen- wald, Wenden, Aichhalden, Zwerenberg; in Neuenbürg (Rathaus)
am Mittwoch, den 3. Juni 1942 um 14.15 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Neuenbürg und Wildbad;
am Donnerstag, den 4. Juni 1942 um 7.45 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Birkenfeld, Gräfenhausen, Conweiler, Enzklösterle, Niebelsbach, Ottenhausen, Waldrennach und Dennach; um 14.15 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Calmbach, Schömberg, Höfen, Feldrennach, Engelsbrand, Grimbach, Arnbach und Schwann; inHerrenalb (Volksschule)
am Freitag, den 5. Juni 1942 uin 8.45 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Hcrrenalb, Loffenau, Dobel und Rotensol.
Wegen der mitzubringenden Urkunden und Nachweise verweise ich auf meine Bekanntmachung in den Kreisamtsblättern vom 9. März 1942 über die Erfassung des Geburtsjahrgangs 1924 der weiblichen Jugend für den RAD. Außerdem hat jede Dienstpflichtige die ihr bei der Erfassung ausgehändigte Erfassungs- bescheiniguna zur Musterung mitzüoringen. Verheiratete Dienstpflichtige haben außer der Erfassungsbescheinigung, des Geburtsscheines, der Ausweispapiere (Staatsangehörigkeitsausweis, Kennkarte usw.) ihre Heiratsurkunde vorzulegen. Dienstpflichtige mit Sehfehlern haben das Brillenrezept (oder die Brille selbst) mitzubrmgen.
Dienstpflichtige, die aus zwingenden Gründen am Erscheinen zur Musterung verhindert sind, haben dem Reichsarbeits-
dienstmeldeamt lA 272 in Calw unter Angabe der Gründe und Dauer ihrer Abwesenheit sofort Mitteilung zu machen und nach Wegfall des Hinderungsgrundes unverzüglich persönlich' dort zu erscheinen. ^
Bei Verhinderung durch Krankheit ist ein vom Amtsarzt beglaubigtes ärztliches Zeugnis einzureichen. Bei dauernder Erkrankung kann eine Dienstpflichtige vom Leiter des Reichsarbeitsdienstmeldeamts (Musterungsstaos) von der Pflicht zum Erscheinen befreit werden.
Unentfchuldigtes FEnbleiben von der Musterung wird oe» straft. Fahrt- und Reisekosten zum Musterungsort und zurück wer- oen nicht erstattet.
Calw, den 15. Mai 1942.
De« Sandra«.
Stadt Calw
Kartoffel-Abgabr
Die angemeldeten Kartoffelmengen werden in solgenber e am
Freitag, den 22. «at 1942
ausgegebenr
Buchstabe Q vormittags von 8 Uhr an beim Schlachthaus Buchstabe »—l. vormittags von 9'/. Uhr an am Keller Bau,' Insclgasse.
Buchstabe «—2 nachmittags ab 13*/, Uhr am Keller Bauz.
Die Kartoffeln sind bar zu bezahlen. Behältnisse (Säcke usw^ sind mitzubringen.
Calw, den 19. Mai 1942.
Der Bürgermeister» G ö h n e r.
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