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-4us 8tadt und Kreis Laiw

Beim Bau des Westwalls, bei den Arbeiten an den Küstenbefestigungen, überall waren Dienstverpflichtete dabei. 2ie sind heute stolz, dast sie zu diesen Arbeiten berufen wurden und mithelfen durften, diese Schutzwälle,für unsere Heimat zu errichten. ^

freudig sollte deshalb auch icder, der letzt zur Hilfe auf dem Lande aufgerufen wird, seine Arbeit antreten, weiß er doch, oaß sem Um­satz »n Dienst für das ganze deutsche Volk steht. Kon seinen Kameraden, die einst nn Westen bauten und die an der Atlant,kkuste tätig wa­ren wurde weit mehr verlangt als heute von ihm. Er sott ja nur eine Tätigkeit aufnehmen, die er Jahre hindurch schon ausgeübt hat. Da- iuhin erfolgt ja sein Einsatz auch im Heimatort, ,o daß er Haus und Herd nicht missen muß. Was bringen dagegen doch tagtäglich unsere Ka­meraden im Feld für Opfer für uns, für jeden einzelnen. Ist es da nicht selbstverständlich, daß wir auch alles tun, um ihren Nachschub zu sichern. .

Mithelfen zu dürfen in unserer großen Zeit wird jeden mit Stolz erfüllen, wenn er voll und ganz seine Pflicht tut, mag er nun an einen Platz gestellt sein, wo er Witt. Die persönlichen Wünsche einmal eine Zeitlang zurückzustellen, ist kein Opfer, wo andere wortlos Leben und Gesundheit in die Waagschale werfen, um uns und die Heimat zu schützen.

Von keinem Dienstverpflichteten wird mehr gefordert werden, als was jeder selbstverständ­lich zu leisten bereit sein muß, um dadurch sei­nen Beitrag im Schicksalskampf des deutschen Volkes beizüsteuern.

Wer einst sagen kann, mit bei der Ernäh­rungssicherung unseres deutschen Volkes gehol­fen zu haben, braucht nicht beschämt beiseite zu stehen, wenn er hört, was andere für Opfer gebracht haben. Er hat dann auch seine Pflicht erfüllt.

Butter statt Margarine

Unveränderte Lebensmittel-Rationen

Bei den Lebensmittelkarten für die 37. Zu­teilungsperiode vom 1. bis 28. Juni bleibt die Höhe der Nationen unverändert. Nur bei der Fettverteilung tritt unter Beibehaltung der Gesamtration eine Aenderung ein. An Stelle von Margarine, deren Erzeu­gung auch in diesem Jahr vorübergehend ein­gestellt wird, werden Bu t te r u n d SP ei s e- o l abgegeben. Für 62,5 Gramm wegfallcnde Margarineration erhalten die Verbraucher eine dem Fettgehalt nach gleiche Menge von 50 Gramm Speiseöl, während für die restliche Margarineration Butter in gleicher Menge ausgegeben wird. Lang- und Nachtarbeiter so­wie Schwer- und Schwerstarbeiter, die ihre Zulagen bisher in Margarine oder Speiseöl beziehen konnten, erhalten auf die Kleinab­schnitte ihrer Zulage- und Zusatzkart»u But­ter oder Speiseöl. Damit Speiseöl auch in den Gaststätten bezogen werden kann, gewäh­ren einige der Kleinabschnitte der Fettkar- ten die Möglichkeit zum Bezüge kleinster Mengen Speiseöl. Butter kann in der 37. Zu­teilungsperiode auch auf die Reise- und Gast­stättenmarken für Margarine bezogen werden, ferner auf die Margarineabschnitte der Neichs- karten für Urlauber. Bei den letzteren bleibt daneben die Abgabe von Speck und Schmalz zulässig. Die Speiseölverteilung ist durch eine. Vorbestellung der Bezugsberechtigten vorbereitet worden. Soweit die Verteiler noch über Nestbestände an Margarine verfügen, müssen sie diese bevorzugt vor Butter nus­geben auf die Reise- und Gaststättenmarken für Margarine, auf die Margarineabschnitte der Urlauberkarten, auf die Butter-Kleinab- schnitte der Ncichsfettkarten und auf die Fett­kartenabschnitte der Zulage- und Znsatzkarten.

Der Erlaß bestimmt ferner, daß die Klein­verteiler, wenn ihre Bestände an Hafer- flocken für eine gleichmäßige Belieferung aller Verbraucher nicht ausreichen, Haferflocken bevorzugt auf die Nährmittelkarten für Kin­der bis zu drei Jahren abzngeben haben. Im

purere,ie oer Papierer,varnis nuv ow For­mate weiterer Kartenver k l ei n e r t wor­den so der'Brotkarten, der Nahrmittelkartcn, der Milchkarten und einiger Fettkarten. Einige Brotkartenabschnitte sind dabei zu Abschnitten mit entsprechend höheren Werten zusammen- gefaßt worden. Um den Kindern von drei bis sechs Jahren die Möglichkeit r» geben, mehr Weizenmehl zu beziehen, berechtigen auf der Reichsbrotkarte für Kinder von drei bis sechs Jahren künftig sämtliche Brotab­schnitte nach Maßgabe der Karte auch zum Mehlbezug. Die Bestellscheine mr die neue sinteilungsperiode sind in der Woche vom 25. bis 30. Mai abzugeben.

Oer Rundfunk am Mittwoch

Nelchsprosramm: Die Kavelle Erich Börschel bie­tet von 14.20 bis IS UbrKlingende Kleinigkeiten bekannter Nnterhaltungskoinvonisten wie Sran» Grotbe. Lotbar Brübnc, Ernst Fischer nnd andere.

Die SendungGesang und Tanz im Film" von 18 bis 18.30 Uhr stellt die beiden nambaste» Film- komvonisten Leo Lenk und Lothar Brühne vor, die das Grobe Orchester und den Chor des Rcichssendcrs München dirigieren.Wenn der Tag -u Ende gebt" hären wir neue Soldatenlieder, die Kammer­sänger Frib Harlan und Walter Hauck in Verbin­dung mit einem Musikkorvs der Wehrmacht und einem Soldatenchor von 20.20 bis 21 Ubr vortragen.

Im Funkbrettl von 21 bis 22 Ubr mit dem Titel In Sachen Mai" wirken mit: Irene Kohl, Liesel Kautb, Adele Hoffman», Heini Handschuhmacher. Leo Peukcrt und andere.

Dentschlandsender: Generalmusikdirektor Professor Jonel Perlca aus Bukarest dirigiert unter folistischer Mitwirkung des Bassisten der Bukarest» Over Nicolae Secaranu das Grobe Berliner Rundfunk­orchester von 17.30 bis 18.30 Uhr,- das Programm enthalt neuzeitliche rumänische Konzertmusik. Lea Piltti und weitere Solisten senden zusammen mit dem Unterhaltungsorchester und Chor des Neichs- senderS Wien «Leitung Mar Schönbcrrs von 20.18 bis 21.1S UbrStrauhsche Frühlinasgrübe": Märsche, Walzer und Ovcrettenausschnitte tragen die Namen von vier Angehörigen der Familie Straub. Die namhaften Instrumcntalistcn Leo Pctrvni und Georg Kuhlmann vereinigen sich mit weiteren Mitwirken­den, Kammertrio, Quartett und Orchester (Leitung Gustav Görlich» von 21.1S bis 22 Ubr zu einer bunten Konzertstundc, die unter dem TitelBlätter und Blüten" beschwingte Weisen von Mozart bis Grica, Smctana und Paul Jnon bringt.

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Bad Liebenzell. Ein hier weilender Soldat zog beim braunen Glücksmann einen Fünf­hunderter.

Altensteig. Ein Mechaniker aus Pfnllendorf (Baden) war als Meister bei einer hiesigen Autoreparaturwerkstatt!: beschäftigt. Bei seinem Ausscheiden wurde ihm alles bezahlt, was durch Vertrag festgclegt war. Trotzdem verlangte er in verschiedenen Zuschriften an seinen frühe­ren Meister noch eine Nachzahlung von 300 In einem Brief, der mit Drohungen und Be­zichtigungen gespickt war, schrieb er u. a., der Meister in Altensteig sei ein mit allen Wassern gewaschener Volksschädling. Die Rechtsbera­tungsstelle der DAF. bezeugte dem Angeklag­ten, der vor der Tübinger Strafkammer stand, daß er keinen Rechtsanspruch auf die Forde­rung von 300 RM. habe. Von dem Amts­gericht N. erhielt der Angeklagte eine Geldstrafe von lOO RM. oder 20 Tage Haft wegen Be­leidigung. Gegen diese milde Strafe legte er Berufung ein. Die Strafkammer hob das Ur­teil erster Instanz auf und verurteilte den An­geklagten wegen Erpressung in Tateinheit mit einem Vergehen der Beleidigung zu der Geld­strafe von 300 RM. und zur Tragung der nicht unerheblichen Kosten von zwei Gerichtsinstan­zen.

Pforzheim. Am 7. Mai ist im Hagemchietz ein Waldbrand entstanden, der eine Wald­fläche von etwa 3 Hektar in Brand setzte und erst nach anderthalb Stunden durch das Ein­greifen von Wehrmacht und Feuerwehr gelöscht werden konnte. Der Brand brachte die überaus große Gefahr mit sich, bei den gerade in letzter Zeit wiederholten Fliegerangriffen in der Nacht den Fliegern Leuchtpunkte für Stadtangriffe zu geben. Der Brand ist dadurch entstanden, daß der Maschinist Franz Müller von Eutingen den Abraum eines von ihm gesteigerten Schlag­raumes anzündete. Müller ist sofort in Haft genommen und vom Amtsgericht Pforzheim wegen fahrlässiger Brandstiftung zu vier Mona­ten Gefängnis verurteilt worden.

Der Mutterschutz in den Betrieben

Huck kür Mütter mit KiNäem bis 14 lakren ^rste HuskükrunZSveroränunZ

Zu dem neuen Mutterschutzgesetz hat der Reichsarbeitsminister eine am 1. Juli in Kraft tretende erste Ausführungsverordnung erlas­sen. Zum Äeschäftigungsverbot für werdende Mütter wird verordnet, daß werdende Mütter nicht mit Arbeiten beschäftigt wer­den dürfen, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als fünf Kilogramm Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben oder Lasten von mehr als acht Kilogramm Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand bewegt oder befördert werden. Sollen größere Lasten mit mechanischen Hilfsmitteln bewegt oder befördert werden, so darf die körperliche Beanspruchung der werdenden Mutter den vorstehend erwähnten Rahmen nicht überschreiten. Diese Vorschriften gelten für werdende Mütter in der Landwirt­schaft wegen der häufig wechselnden Bean­spruchung erst nach Ablauf des dritten Mo­nats der Schwangerschaft. Jedoch ist das Heben und Tragen schwerer Lasten schon vor Ablauf des dritten Monats unzulässig, wenn hierdurch Leben und Gesundheit von Mutter oder Kind offensichtlich gefährdet würden.

Werdende Mütter dürfen ferner mit Ar­beiten, bei denen sie ständig stehen müssen, nur beschäftigt werden, wenn Sitzgelegen­heit zum kurzen Ausruhen während der Arbeit vorhanden ist. Die Beschäftigung mit solchen Arbeiten darf nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft täglich vier Stunden nicht überschreiten. Maschinen­aller Art mit hoher Fußbeanspruchung, ins­besondere mit reinem Futzantricb, dürfen von werdenden Müttern nicht betätigt werden. Werdende Mütter dürfen nicht zum Schälen von Holz herangezogen werden. Sie dürfen auch nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie der Gefahr einer Berufs erkrank ung ausgeseht sind. Auch dür

en werdende Mütter Uver oen orirren wconar oer Schwangerschaft hinaus nicht auf Beför­derungsmitteln des öffentlichen Verkehrs und der gewerblichen Betriebe beschäftigt werden.

Nach der Niederkunft dürfen Frauen erst beschäftigt werden, wenn die in Betracht kom­mende Frist ausweislich der Geburtsurkunde abgelaufcn ist. Im Verkehrswesen, in Gast- uno Schankwirtschasten und im übrigen Be­herbergungswesen, in Krankenpslegeanstalten. bei Mustkaufführungen. Theaterveranstaltun­gen, anderen Schaustellungen, Darbietungen oder Lustbarkeiten dürfen werdende und stil­lende Mütter abweichend vom Mutterschutz­gesetz an Sonn- und Feiertagen be­schäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluß an eine Nachtruhe gewährt wird.

Der Reichsarbeitsminister wird ermächtigt, die Vorschriften des Mutterschlitzgesetzes über das Verbot von Mehrarbeit, Nacht- und Feiertagsarbeit auf Mütter auszudehnen, die Kinder unter 14 Jahren zu betreuen haben. Er kann ferner bestimmen, daß diese Frauen mindestens einmal wöchentlich an einem Vor- oder Nachmittag von der Arbeit freizustellen sind. Endlich erhalten durch die Ausführungsverordnung werdende Mütter und Wöchnerinnen, die offeneVerkaufs- stellen selbständig führen und kein Vcr- kaufspersonal beschäftigen, abweichend von der Verordnung über Ladenschluß das Recht, ihre Geschäfte während der letzten sechs Wochen vor und der ersten zwölf Wochen nach der Niederkunft geschlossen zn halten. Sie haben das der Ortspolizeibehörde anzuzeigen. In den Betrieben und Verwaltungen, in denen regelmäßig Frauen beschäftigt werden, ist ein Abdruck des neuen Mutterschutzgesetzes an ge­eigneter Stelle zur Einsicht auszulegen.

Uni» Mm siezt illis Key

Roman von Else Jung-Lindemann.

>6. FortsetmncN

Elsenlohr konnte es nicht hindern daß er durch diese zupackende, draufgängerische Art sei­nes ehemaligen Lehrers verwirrt wurde. Ein anderer hätte sich das nicht erlauben dürfen. Aber Schroeder war schon immer so gewesen. Seine Mitarbeiter konnten ein Lied davon singen.

Als der Professor seine Verlegenheit be­merkte. freute er sich wie ein Kind.

Sehen Sie ich habe also recht vermutet. Macht nix, Eisenlohr, mir können Sie es doch ruhrg zugestehen. Bin ja auch mal jung und verliebt gewesen."

Ich bin aber gar nicht verliebt, Herr Pro- fessor. Es war nur Menschenpflicht, daß ich mich einer Dame annahm."

, 7" Menschenpflicht!" Schroeder warf sich m seinen Stuhl, daß er in allen Fu­gen krachte.Nur keine Verbrämung von Dingen, die gesunde Männer mit einem ande­ren Namen b-nennen."

Jetzt wurde es Eisenlohr zu viel. Sie ir­ren sich" sagte er verletzt,es war so "wie ich es nannte Menschenpflicht, nichts anderes"

Der Professor richtete sich auf.Kindskopf' Sie werden mir doch die kleine Neckerei nicht übernehmen, wie? Na. Schwamm drüber - ich glaube Ihnen aufs Wort. Geht mich auch nix an. Nun, setzen Sie sich erst mal hin.

, « ^5?! -A" Zigaretten. Wie achts

im Beruf? Alles in Butter? Kollege Mei­ninger ist des Lobes voll über Sie. Gehört sich auch so habe nie an Ihren Fähigkeiten aezmeifelt. Drum eben Hab ich Si, heraelotst

Hab was für Sie, was ganz Ausgefallenes. Schätze, daß Sie anbeißen werden."

Er zog einen Schub in seinem Schreibtisch auf und entnahm ihm eine Mappe mit Briefen.

Die Direktion einer niederländischen Han­delsgesellschaft, Deli-Maatschappy nennt sie sich, Sitz in Medan auf Sumatra, hat sich mit der Bitte an unser Institut gewendet, ihr einen tüchtigen Bakteriologen zu empfehlen. Die Ge­sellschaft unterhält in Medan ein eigenes, mit den modernsten Mitteln eingerichtetes Kran­kenhaus. Die Eehaltsbedingüngen sind äußerst günstig auch sonst macht alles einen guten, so- liden Eindruck." Professor Schroeder schaute Essenlohr an.Na, wie ists - haben Sie Lust dazu? Ich kann mir keinen geeigneteren Mann für diesen Posten denken."

Eisenlohr schwieg. Sein Blick wanderte durch das hohe Fenster zu dem klaßblauen Winterhimmel hinauf.

Einmal herauskommen weit fort in ein fremdes Land! Es lag eine Lockung darin, der nicht leicht zu widerstehen war. Sumatra! Er hatte eine ungefähre Ahnung, wo das lag. War sie nicht eine der Sundainseln südöstlich von Ceylon?

Schroeder wurde ungeduldig.Herrgott, Eisenlohr! Wenn einem solche Extrawurst ge­braten wird, besinnt man sich doch nicht lange und greift zu! Ich kann Ihnen nur raten, den Posten anzunehmen. So etwas fällt einem nicht alle Tage in den Schoß, und Sie werden mir später dankbar sein, daß ich Sie vorschlug. Sie wissen doch, daß ich auch mal ein paar Jahre in unfern Kolonien war vor dem Kriege, nicht wahr? Unvergeßliche Jahre wa­ren das, junger Freund und gelernt Hab ich eine ganze Menge dabei."

Eisenlohr erinnerte sich an Schroeders begei­sterte Schilderungen aus jener Zeit. Er hatte nw immer einen alten Kolonialsoldaten ge­

nannt der gegen die Schlafkrankheit der Ein­geborenen zu Felde gezogen war.

Ich kann mich nicht gleich entscheiden, Herr Professor", sagte er endlich.Eine so einschnei­dende Veränderung muß gründlich überdacht werden. Auch weiß ich nicht, was Professor Meininger dazu sagen wird?"

Das lassen Sie meine Sorge sein, Eisen­lohr. Meininger sagt keinen Piep der denkt wie ich: Jugend muß mal raus! Und die Tropen sind für einen eingefleischten Bakterio­logen eine wahre Wonne. Herrgott noch mal! Wenn ich noch so jung wäre wie Sie, ich be­nähme mich wahrhaftig nicht so schwerfällig, packte auf der Stelle meine Siebensachen und schöbe ab Richtunq Sumatra."

Gssenlohr lächelte. Ja. der gute, alte Schroe- , . . E? war in Wahrheit viel jünger als seine jüngsten Assistenten. Er übertrumpfte sie alle, auch ihn Eisenlohr.

Und warum gehen Sie nicht selbst hin?" fragte er.

Schroeder schaute ihn schief über seine Brille hinweg an.

"Jetzt wollen Sie mich wohl uzen, he? Oder sind Sie wirklich so naiv, zu gauben, daß meine Frau da noch mittäte?"

Der riesenhafte Mann wurde melancholisch. Wenn man vierzig Jahre verheiratet ist. wird man zahm. Eisenlohr. Aber wenn Sie wirklich rübergehen, dann heiraten Sie vorher gehen Sie nicht allein in die Tropen. In unscrm Beruf braucht man drüben ein nettes Heim so ein hübsches, kleines weißes Haus und ein« liebe Frau darin sonst kommt man als Junggeselle in seiner Freizeit auf dunime Gedanken."

Wieder müßte Eisenlohr lächeln Dumme Gedanken lagen ihm nicht. Aber Schroeder mochte nicht so ganz unrecht haben. Vielleicht

T>?befsernng der Wehrmachtsfürsorae

Durch zwei Gesetze und eine Reihe Durch­führungsbestimmungen sind die Vorschriften über die Wehrmnchtsfürsorge und -Versor­gung erneut verbessert worden. Auch ein .Kör­perschaden, den ein Soldat außerhalb des Dienstes unter gewissen Umständen er­leidet, z. B. bei einer Lebensrettung oder bei Verfolgung eines Verbrechers, wird nunmehr als Wchrdicnstbeschüdigung gewertet und ent­schädigt. Unteroffiziere mit zwölfjäh­riger Dienstverpflichtung sind anstatt vom fünften Dienstjnhr fetzt schon vom Beginn des dritten Dienstsahres ab Berufssoldat auch in fürsorge- und versorgungsrechtlicher Be­ziehung. Entsprechend sind die Bestimmungen der Fürsorge und Versorgung für dienst- unfähige Offiziere mit einer Dienstzeit vis zu fünf Jahren verbessert und vereinfacht worden

Eine besonders wichtige Verbesserung der Dicnstzeitversorguug ist ferner der Einbau von Vorschriften über das Unfallruhe­gehalt, die den einschlägigen Bestimmungen des Deutschen Beamtengesctzes angeglichen sind. Die Versorgung bei Unfällen kann auch bei kürzester Dienstzeit bis zu 80 v. H. der Dienstbezüge betragen, wenn Versehrtengeld der Stufen 2 oder 3 gewäbrt wird. Zugunsten der Empfänger kleiner Witwenrenten be­stimmt eine neue Vorschrift, daß Witwen­rente neben Witwengeld nach anderen Ge­setzen soweit gezahlt wird, wie sie mit diesen Bezügen monatlich 150 Mark nicht übersteigt. Für die Empfänger von Waisenrente und ebenfalls entsprechende Höchstbcträge nngejetzt worden. Durch die neuen Vorschriften wird generell eine Gleichstellung der an K-ndes- statt angenommenen Kinder mit den ehelichen Kindern auch in der Hinterbliebenenfürsorge vollzogen.

Die Zahlung der Hinterblicbenen- versorgnng beginnt künftig mit dem ersten des ans den Todestag folgenden Mo­nats, sofern die Versorgung das Sterbegeld übersteigt. In die Versorgnugsbestimmnugen sind ferner Vorschriften auch über die Ver­so r g u n g v o n W i t w e r n nnd von Waiien beim Tode der bei der Wehrmacht beschäftigten Ehefrau und Mutter eingefiigt worden. Diese Verbesserungen haben rückwirkende Gül­tigkeit erhalten; Nachzahlungen, die hier­nach in Frage kommen, sind frühestens vom 1. Juli ab zu leisten.

Oie Landeshauptstadt meldet

Auf der Bezirkslcitertagung des Landes­verbandes Württemberg der Deutschen Leüensrettiingsgcmeinschaft wurde berichtet, daß die Zahl der Mitglieder um 500 auf 3899 gestiegen ist und bisher 35 000 Rettungsschwimmer in Württemberg ansgebildet wurden. Im letzten Jahre sind 27, seit 1932 insgesamt 481 Menschen von württembergischen Rettungsschwimmern vom nassen Tod bewahrt worden.

Neues Helm für BOMFnhrerimien

vsg. Schorndorf. Vor Jahren ist die frühere Villa Arnold von der Stadt für Zwecke einer BDM- - FührerinneuschuIe erworben und nun so ansgcbaut worden, daß die Ueber- gabe an die Mädelführung des Gebietes Württemberg vollzogen werden konnte. Bei der Besichtigung des von ' Architekt Döble: (Stuttgart) umgebauten Heims erläuterte Bürgermeister Beeg den Umbau. In dieser BDM.-Führerinnenschule werden zehn- vis vierzehntägige Kurse abgehalten. Neben dem Hauspersonal und der Schulleitung könucr 40 Mädel untergebrncht werden.

Von itüNnsrougsn bslrsii 3isciis lliosiooorn- Llloi , incks. Qlsick nook ctsm?. uÜsAsn losssn clls sls oksnilsn Lokmsresn noolr

Ucl. 65 iOco^M

»rauchte man oruven eine Frau erneu Men­schen eine Kameradin?

Sie haben gut reden. Herr Professor woher sollte ich wohl so rasch eine für mich passende Frau nehmen?"

Er dachte sekunoen'ang aa Marlene. Aber er vergaß sie wieder. Schroeder meinte d >nn auch, daß es gar nicht 'o schwer wäre, eine Fr nr zu finden. Er müßte sie halr suchen. Bis jetzr hätte er sich eben viel zu w.-rig mit Frr en beschäftigt.

Sc?" fragte Eisenlohr. .Wissen Sie das so genau?"

Ick. weiß gar nichts" erw'dcrte der alte Herr barsch,aber Ihre Bemerkung vorhin Menschenpflicht und e'n Wissenschaftler, zu dem sich die Deli-Maatschappy gratulieren könnte, wenn Sie nur ein bißchen mehr Murr in den Knochen hätten."

Nun, an dem Murr falls nicht fehlen!" Ei­senlohr sprang auf.Geben Sie mir den Brief der Gesellschaft mit, Herr Professor, ich will selbst lesen, was sie schreibt, und sage Ihnen heute abend Bescheid."

Na also!" Schroeder war ebenfalls ausge­standen. Er überragte Eisenlohr um Kopfes­länge. Zärtlich sah er ans ihn herab. Ich gönne nämlich keinem andern diesen Posten, deshalb rief ich Sie her."

Eisenlohr dankte seinem alten Lehrer mit ei- nem festen Händedruck.

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Es war Nacht, als Eisenlohr die Villa in Dahlem verließ, die Professor Schroeder mit seiner Frau und seiner jüngsten Tochter be­wohnte. Hier draußen lag noch etwas Schnee auf den Wegen. Drinnen in der Stadt war er schon geräumt, und seine letzten Rest« schmolzen langsam in trüben, matschigen Rinn­salen dahin.

(Fortsetzung " >