Z. Seite — Nr. 132
Nagolder Tagvlatt „Der Gesellschafter'
Samstag, de» 8. Juni 194V
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iAayolb undAmgebuny
„Hätte ich mehr als ein Leben, ich würde es dem Vaterlande opfern". Friedrich der Große.
Dienstnachrichten
Bei der Prüfung für den gehobenen Verwaltungsdienst sind zu Verwaltungspraktikanten bestellt worden: Luz, Gotthilf von Hailerbach, Ham mann, Karl von Grömbach und Kübler, Walter von Herrenberg.
Wevgand-Ltnie auf dev gaureu Svout duv«hft»tze«!
Noch stehen wir im Banne des erfolgreichen Abschlusses der größten Vernichtungsschlacht aller Zeiten, und schon haben Heer und Luftwaffe südlich der Somme und des Aisne-Oise-Kanals die Weygand-Linie auf der ganzen Front durchstoßen. Also neue große Erfolgs! Die Weltkriegsteilnehmer erinnern sich daran, daß im Weltkrieg gerade in diesen Gebieten sehr schwere und verlustreiche Kämpfe stattfanden. In der großen Flandernschlackst, die im Sommer 1917 ausgekämpft wurde, hatten die deutschen Armeen 42 000 Tote und 38 000 Vermißte gemeldet, und die Sommeschlacht im Sommer 1916 erforderte gar an Opfern 72 000 Tote und 85 000 Vermißte. Das Ausmaß der Kampfhandlungen ist in der jetzt gewonnenen Flandernschlacht noch ganz wesentlich größer gewesen als in den damaligen Kämpfen, und doch beschränken sich unsere Verluste auf einen geringen Bruchteil der damaligen Opfer. Dieser Umstand ist vor allem darauf zuriickzuführen, daß der deutsche Soldat, Mann für Mann, eine vorzügliche Einzelausbildung erfahren hat und daß die deutschen Waffen, besonders die Panzer, in allererster Linie aber unsere Luftwaffe, eine so starke Ueberlegenheit über den Feind bewiesen haben, daß der Gegner überall die schwersten Verluste bis zur völligen Vernichtung erlitten hat, während er seinerseits nicht in der Lage war, uns auch nur annähernd ähnliche Verluste beizubringen. Die Einbuße unserer Gegner ist auch besonders im Hinblick auf ihr Material ganz außerordentlich. Das deutsche Heer aber ist aus diesem gigantischen Ringen derart ungeschwächt hervorgegangen, daß es nach dem Befehl des Führers sofort wieder zu neuen Kämpfen angetreten ist. Immer weiter gehts gegen den Feind, bis unser der Endsieg ist.
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Es wurde nahezu das Doppelte gespendet
Wie der Kreisbeauftragte für das Kriegshilfswerk mitteilt, hat dis dritte Haussammlung im Kriegshilfswerk für das Deutsche Rote Kreuz im Kreis Calw das hervorragende Ergebnis von 73 054 RM. erbracht. Zn diesem Opfer der Bevölkerung unseres Kreises, der damit an 4. Stelle im Gau Württemberg steht, ist eine Sonderspende der Vetriebsführer inbegriffen. Das die letzte Sammlung um fast 36 000 RM. übersteigende Ergebnis zeigt, daß die Heimat sich der übermenschlichen Leistungen unserer Soldaten zum Schutze der Heimat bewußt und bereit ist, das entsprechende finanzielle Opfer für die Pflege unserer Verwundeten zu bringen.
Im Kreis Horb wurden 15 955,29 RM. gesammelt.
TonMni-Theatev
Die Wochenschau
führt uns die große Entscheidungsschlacht im Westen vor Augen. Ungeheuer packende Bilder sind es, die uns Ler Film von dem unaufhaltsamen Siegeszug zu sehen gibt. Transportgeschwader tragen Fallschirmjäger und Luftlandetruppen in den Rücken des Feindes. Im Flugzeug fliegen wir über den Hafen von Rotterdam. Die todesmutigen Fallschirmjäger halten mit Zähigkeit ihre exponierten Stellungen und freuen sich, als ihnen Bombengeschwader Entlastung bringen. Nach der Aeberwindung der ersten holländischen Vefestigungslinie geht es tief und tiefer ins Land hinein. Zeder Widerstand wird gebrochen. Formationen der Leibstandarte ^ Adolf Hitler stoßen mit einer Panzerdivision gegen Rotterdam vor, die Verbindung mit den Fallschirmjägern ist da, Rotterdam steht in Flammen und dann kommt die Kapitulation ganz Hollands. Wir sehen aber auch, wie modernste Festungen der Welt wie Lüttich zerschlagen und ihre Forts zerschmettert werden. Furchtbar ist die Wirkung unserer Granaten und Bomben. Und immer weiter gehts nach Westen. Südbelgien wird hartnäckig umkämpft. Unsere Truppen erreichen Dinant, überschreiten die Maas, eine Panzerschlacht steht bevor, Stukas greifen ein und unübersehbare Mengen von Gefangenen werden gemacht. Wir sehen weiter, wie die
wegen ihrer Festigkeit so gerühmte Maginot-Linie durchstoßen wird, das von 1870 her und Weltkriegsteilnehmern so bekannte Sedan sturmreif gemacht und schließlich genommen wird. Die große Entscheidungsschlacht geht weiter.
Im Beiprogramm: „Im unbekannten Kamerun" und „Wenn zwei auf Reisen geh'n".
„Die Psingstorgel"
ist der Titel des Hauptfilms. Das gleichnamige Volksstück von Alois Lippl gehört zu den größten Theaterersolgen der letzten Zahre. In seiner „Psingstorgel" geht es darum, daß einer der ärmsten Wandermusikanten die Tochter des reichsten Bürgermeisters eines der geizigsten Dörfer in Bayern heimführen kann. Dieser Bürgermeister, dessen Dorf so geizig ist, daß es sich aus Sparsamkeitgründen seit Generationen noch keine Orgel für die Kirche geleistet hat, sagte einst zu dem Vater des jungen Musikanten: Eher steht eine Orgel in unserer Kirch', als daß dein Ambros meine Gertrud kriegt. Und dieses gegebene Wort muß er nun einlösen, als die fahrende Zunft der Musikanten, Schausteller, Brandlkammer, Scherenschleifer und Kesselflicker, also alle jene, die wir heute mit dem unschönen Wort der „ambulanten Gewerbetreibenden" zusammenfassen, als diese ihm heimlich in der Nacht seine Orgel besorgen. Es ist eine im Grunde „primitive" Handlung, die wir sehen, aber sie geht jedem irgen- wo ins Herz hinein. Wenn die Tobis die „Psingstorgel" nun verfilmen ließ, so hat sie uns in Erweiterung des szenischen Rahmens und der Handlung eine eigentlich ganz neue „Pfingst- orgel" geschaffen. Geblieben ist aber die Idee, die köstlich ist, und ein Teil dieses Dialoges, der ebenfalls köstlich ist.
Ghettandsdavlebe« des Soldaten
Der Höchstbetrag des Darlehens beläuft sich auf 500 RM. Frauen und Mädchen, die sich vor dem 1. September 1939 für eine freiwillige Tätigkeit im Frauenhilfsdienst verpflichtet haben, erhalten einen nicht zurückzuzahlenden Betrag von 1000 Mk. Angehörige von Heer, Marine und Luftwaffe, die als Berufssoldaten längere Zeit bei der Wehrmacht bleiben, müssen bei dem zuständigen Truppenteil ihren Antrag einreichen. Für Wehr- machtsangehörige, die für die Dauer des Kriegszustandes einberufen sind, gilt das gleiche. Der Antrag ist von dem zukünftigen Ehemann, also von dem Einberufenen, zu stellen. Falls der Antragsteller bei einem Truppenteil im Felde steht, kann aber auch die zukünftige Ehefrau den Antrag bei der zuständigen Gemeindebehörde (Bezirksamt) einreichen. Wehrmachtsangehörige haben eine Bescheinigung ihrer Dienststelle über die Sicherstellung der Rückzahlung des Darlehens durch den Antragsteller beizubringen.
Lebe«smtttelkavten bei 41mzügen und Keifen
Der Reichsernährungsminister hat, einem in der Praxis aufgetauchten Bedürfnis entsprechend, eine reichseinheitliche Regelung der Lebensmittelkarten bei Umzügen und Reisen erlassen. Darnach erfolgt die Ausgabe der Lebensmittelkarten und der Reisekarten sowie der Umtausch durch das Ernährungsamt (Kartenstelle), in besten Bezirk der Versorgungsberechtigte seinen ständigen Aufenthaltsort hat.
Wer zur Zeit der Ausgabe von Lebensmittelkarten sich nicht an seinem ständigen Aufenthaltsort befindet, mutz die Karten von dem für den ständigen Aufenthaltsort zuständigen Ernährungsamt anfordern. Der Versorgungsberechtigte kann sich aber auch vor Antritt der Reise bei seinem zuständigen Ernährungsamt vorübergehend abmelden. Er erhält hierüber eine Reise- Abmeldebestätigung, die ihn berechtigt, Lebensmittelkarten bzw. Reisekarten bei einem anderen Ernährungsamt zu empfangen. Die vorübergehende Abmeldung kann auch nachträglich erfolgen, mutz aber so rechtzeitig eingehen, muß aber so rechtzeitig ein- gehen, daß die Ausgabe der Lebensmittelkarten noch gesperrt werden kann.
Jeder Versorgungsberechtigte, der in den Bezirk eines anderen Ernährungsamtes umzieht, hat sich sofort bei seinem bisherigen Ernährungsamt ab- und bei dem neuen anzumelden. Er erhält eine Umzugsabmeldebestätigung, die dem für die neue Wohnung zuständigen Ernährungsamt bei der Anmeldung vorzulegen ist.
Reise- und Gaststättenmarken für Brot, Fleisch und Fett werden nur ausgegeben, wenn die Haushaltskarten zur Verpflegung außerhalb des Haushaltes nicht ausreichen. Ein Umtausch der Brotkarten in Reise- und Eaststättenmarken für Brot ist, nachdem alle Erwachsenen die zweite Brotkarte mit 10-Gramm-Abschnitten erhalten, nur in den seltensten Fällen erforderlich. Bei den Fleischkarten erfolgt nur ein Umtausch der
Souderbebandlung vo« ÄluSlaudSsendungen
Briese unfrankiert am Schalter abgeben — Wichtige Neuregelung
Soeben ist eine Verordnung über den Nachrichtenverkehr ergangen, wonach der unmittelbare und mittelbare Nachrichtenverkehr mit dem feindlichen Ausland verboten ist. Etwaige Ausnahmen genehmigt das OKW., eventuell im Benehmen mit den beteiligten obersten Reichsbehörden. Der Nachrichtenverkehr mit dem nichtfeindlichen Ausland ist grundsätzlich zulässig. Es dürfen aber keine Nachrichten über die militärische, wirtschaftliche oder politische Lage übermittelt werden, die geeignet sind, das Wohl des Reiches oder der mit ihm befreundeten Staaten zu gefährden. Der Post- und Fernmeldeverkehr mit dem nichtfeindlichen Ausland ist auf das äußerste einzuschränken. Im Postverkehr nach dem nichtfeindlichen Ausland ist verboten: Die Versendung von Ansichtspostkarten aller Art, von aufgeklebten Photographien, Blindenschriftsendungen, Schachaufgaben, Kreuz- wort- und anderen Rätseln, der Gebrauch von Geheimtinten, Geheimschriften, Kunstsprachen, die Anwendung von Kurzschriften aller Systeme, die Benutzung gefütterter Briefumschläge und das Einwerfen von Briefsendungen in Briefkästen. Postkarten und Briefe nach dem nichtfeindlichen Ausland müssen deutlich und leicht lesbar, möglichst mit Schreibmaschine geschrieben sein. Briefe geschäftlichen Inhalts sind nur im Schreibmaschinen- oder Druckschrift zulässig. Briefe nicht geschäftlichen Inhaltes dürfen höchstens vier Seiten umfassen. Drucksachen, Geschäftspapiere, Warenproben und Mischsendungen sind nur im geschäftlichen Verkehr zugelassen. Zeitungen und Zeitschriften dürfen nur vom Verlag oder von der mit der Herstellung beauftragten Druckerei versandt werden. Alle Sendungen nach dem nichtfeindlichen Ausland müssen auf der Außenseite die vollständige Anschrift des Absenders tragen. Das Aufkleben von Postwertzeichen durch den Absender ist verboten. Die Postgebühren sind am Schalter bar zu entrichten. Alle Vriefsendungen müssen an einem Postschalter eingeliefert werden. Der Einlieferer muß sich durch
einen behördlichen Ausweis mit Lichtbild ausweisen. Der Fernsprech- und Fernschreibverkehr nach und von dem nichtfeindlichen Ausland, sowie der Telegrammverkehr ist nur den vom OKW. zugelassenen Behörden, Firmen und Einzelpersonen gestattet.
Unsere Imker find aus dem Posten
Calw. Ueberaus stark war die Hauptversammlung der Ortsfachgruppe Imker in Calw besucht. Die nun 380 Mitglieder zählende Ortsfachpruppe leistete wertvolle Arbeit. Es ist in jeder Gemeinde unbedingt notwendig, daß die zu Hause weilenden Zmker die Bienenvölker ihrer ausmarschierten Kameraden betreuen, bei der in diesem Monat noch stattfindenden zahlenmäßigen Erfassung der Völker ist streng zu beachten, daß die Zahl der gemeldeten Völker mit der bei der Viehzählung zu meldenden Völkerzahl übereinstimmt. Bei etwaigen Unstimmigkeiten ist der betr. Imker selbst schuld, wenn er nicht die zur Winterfütterung seiner Völker nötige Zuckermenge zugewiesen bekommt.
Der Kreisfachgruppenvorsitzende Pg. F e g e r t-Martinsmoos (früher Nagold) sprach über „Die Imker im Krieg". Er zeigte dabei die mannigfaltigen Aufgaben auf, die von jedem Imker besonders während des Krieges verlangt werden. Die Imkereien sind kriegswichtige Betriebe! Es gilt dabei für jeden Imker, alles zu tun, um den für die Ernährung des deutschen Volkes notwendigen Honigertrag ficherzustellen. Die Wege zur Erreichung dieses Zieles sind mannigfaltig. So sind sie durch verschiedene Ursachen im letzten Winter eingetretenen Verluste möglichst rasch durch Völkeroermehrung auszugleichen. Ferner ist durch bessere Pflege der Völker und durch Verbesserung der Bienenweide dafür zu sorgen, daß Höchsterträge an Wachs und Honig erzielt werden.
bestellscheingebundenen Einzelabschnitte, da auf die sonstigen Einzelabschnitte, bei jedem Verteiler an jedem Ort gekauft werden kann. Ähnliches gilt für die Reichsfettkarten. Doch können hier gegebenenfalls sämtliche Einzelabschnitte in Reise- und Eaststättenmarken umgetauscht werden, und zwar mit Rücksicht auf die wechselnde Gestaltung der Fettkarten.
Bezüglich Marmelade, Zucker und Eier ist durch die kürzlich gemeldete reichseinheitliche Urlauberkarte für die Wehrmacht und Gleichgestellte die Versorgung während der Reise gesichert. Für Reisende, die sich in Gaststätten verpflegen, bedarf es keiner Regelung, weil die Gaststätten in diesen Erzeugnissen Sonderzuteilungen erhalten und sie kartenfrei abzugeben haben. Reisenden, die sich selbst verpflegen oder in Familien Aufenthalt nehmen, kann in Kriegszeiten im allgemeinen zugemutet werden, daß sie Marmelade, Zucker und Eier mitnehmen. Wo ein Vor- oder Nachbezug aus besonderen Gründen — etwa bei Eiern — nicht zumutbar ist, können die Ernährungsämter ausnahmsweise gegen Entwertung der Lebensmittelkarten Berechtigungsscheine ausstellen, die den Kauf bei jedem Verteiler ermöglichen. Bei Vollmilch erfolgt für die Reise eine Kartenumgestaltung, womit trotz Fehlens des Bestellscheines der Milchbezug unterwegs ermöglicht wird. Der Verteiler, der keinen Bestellschein bekommt, trennt dann die Einzelabschnitte ab. Bei der Nährmittelkarte wird für die Reise der Vermerk „Nur gültig im Bereich des Ernährungsamtes." gestrichen.
Bei einem Umzug, der einen Wechsel der Kleinverteiler mit sich bringt, ist die Versorgung des Umziehenden bis zum Beginn der nächsten Zuteilungsperiode nach den Bestimmungen der Reiseregelung zu sichern.
74. Geburtstag
Zselshausen. Morgen begeht Simon Rauser seinen 74. Geburtstag. Wir gratulieren!
Auszeichnung
Veihingen. Der Gefreite bei einer Fallschirmjägertrupxe, Ernst Kummer, von hier erhielt wegen besonders tapferem Verhalten das EK. II. Er wurde seinerzeit in Holland mit seiner Truppe eingesetzt und bewährte sich im Kampfe gegen eine sehr starke feindliche Uebermacht. Wir beglückwünschen ihn zu der erhaltenen Auszeichnung und wünschen ihm weitere Erfolge!
Landung eines feindlichen Kampfflugzeuges
Horb. Vor einigen Tagen wurde ein englisches Kampfflugzeug in Empfingen bei Horb zur Landung gezwungen. Die Besatzung versuchte das Flugzeug in Brand zu stecken. Sie wurde jedoch daran durch das entschlossene Einschreiten des Feuerwehrmannes Konstantin Eger, des Hitlerjungen Magnus Eger, des Mechanikers Baiker und des Anton Teuringer gehindert, denen es gelang, das Flugzeug nach Löschung der Brandstellen in unversehrtem Zustande zu erhalten. Der Kommandierende General und Befehlshaber im Luflgau VII, Generalleutnant Zenetti, ließ den vier Beteiligten durch den Bürgermeister von Empfingen seine Anerkennung für ihr tatkräftiges Verhalten aussprechen und jedem von ihnen eine Geldspende von 50 RM. überweisen.
Letzte ««Settfite»
Italiens Forderung:
„Die Neutralität des Suez-Kanals muß gewährt bleiben".
DNB. Rom, 8. Juni. Zur Frage des Suez-Kanals schreibt „Giornale d'Jtalia", sowohl Aegypten als auch Italien hätten ein Interesse daran, daß die durch die internationale Konvention vom Jahre 1884 garantierte Neutralität des Suez-Kanals gewahrt werde. Italien stehe im Suez-Kanalverkehr an zweiter Stelle und könne infolgedessen verlangen, im Verwaltungsrat entsprechend vertreten zu sein.
England hetzt in Aegypten gegen di« Italiener
DNB. Rom, 8. Juni. Zur Lage zwischen Aegypten und Italien schreibt der Berichterstatter des „Giornale d'Jtalia" i« Alexandrien» daß zwischen der ägyptischen Bevölkerung und de» dort lebende» rund 60 000 Italienern ein freundschaftliches und friedliches Verhältnis bestehe, was auch von ägyptischer Seite bestätigt werde. Es müsse festgestellt werden, daß nur die englischen Stellen die italienischen Angestellten fristlos und endgültig entlassen haben.
Torpediert und gesunken
DRV. Stockholm, 8. Juni. Der in Mariehamn ans de» Aalandsinseln beheimatete Dampfer „Snabb", 2 317 BRT., ist nach Mitteilung der Reederei 2V Seemeile« südwestlich von Finisterre torpediert worden und gesunken. Ein Mann der Besatzung wurde getötet, sechs wurde« verletzt. Die Ueberlebenden konnten sich retten.
Gleichzeitig wird bekannt, daß der Stockholmer Dampfer „Embla", 1053 BRT., nach einem Telegramm des schwedischen Generalkonsuls in London nach einem Zusammenstoß gesunken ist. Die Besatzung wurde gerettet. Der Ort des Zusammenstoßes wurde nicht bekanntgegeben.
Weitere Ausweitung des Warenaustausches zwischen Deutschland und Schwede»
DNB. Berlin, 8. Juni. In der Zeit vom 28. Mai bis 9. Juni haben in Berlin deutsch-schwedische Wirtschaftsverhaudlnn- gen über die Anpassung des beiderseitigen Warenverkehrs an die neuen Verhältnisse zwischen de» beiden Regierungsansschüsfe» stattgesunden. Die Verhandlungen haben aus verschiedenen Gebieten zu einer Verständigung geführt, die eine weitere Ausweitung des Warenaustausches erwarten läßt. Sie werden zur Erledigung einiger noch offen gebliebener Fragen demnächst fortgesetzt werden.
Uebersiedlung der französischen Regierung in „sichere Gegenden?«
DNB. R om, 7. Juni. „Tribuna" befaßt sich mit der Rede des französischen Ministerpräsidenten Reynaud, der einen pathetische» Appell an die europäischen Völker gerichtet habe. Reynaud habe gleichzeitig eingestanden, daß der Augenblick gekommen sei, frühere Ungerechtigkeiten wiedergutzumachen. Es handle sich aber um verspätete Erkenntnisse, die lediglich die Angst vor der Gefahr verrieten und daher keinerlei Wert hätten. Jnzwische» spreche man in Paris bereits davon» daß die Regierung vor ihrer unmittelbaren Uebersiedlung in sichere Gegenden stehe und errichte gleichzeitig auf den Straßen und Plätzen Barrikaden. Dies sei wahrscheinlich auch die aufrichtigere und zeitgemäßere Sprache.
Alle Vorbehalte auf Belize angemeldet
DNB. Guatemala, 7. Juui. Die Regierung vo» Guatemala wies ihre» Vertreter, der an dem in Ciudad Trujillo (Dominikanische Republik) stattfiudenden interamerikanischen Kongreß teilnimmt, am Freitag an, alle Vorbehalt« Guatemalas hinsichtlich der Resolution über die Uuberührvarkeit des europäische» Besitzes in Amerika in Bezug auf die Souveränität Guatemalas über Belize anznmelde«. Die gleiche Anweisung, die sich gegen den englischen Räuber richtet, erhielt die Gesandtschaft Guatemalas in Washington.