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Nagolder Tagblatt »Der Gesellschafter*
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RomMiens Kampf um sein Erdöl
WPD. Trotz der Versuche, die Wirkung der plumpen Rede Churchills, die von allen Neutralen als eine Einmischung in ihre Verhältnisse empfunden und dementsprechend zurückgewiesen wurde, abzuschwächen, gehen die Bestrebungen Englands, die kleinen Länder Europas durch wirtschaftlichen Druck doch noch in den Krieg hineinzuziehen, weiter. Jeder Tag beweist das, und es ist kein Zweifel, daß dem ein einheitlicher Plan zugrunde liegt. Am deutlichsten ist die unverhüllte Drohung Englands in Rumänien geworden. Die Einsetzung eines staatlichen Kommissars für die rumänische Erdölwirtschaft hat den höchsten Unwillen der Engländer hervorgerufen, die auf dem Wege über ihre kapitalmäßige Machtstellung in der rumänischen Erdölindustrie versuchten, Rumänien in eine Stellung gegen Deutschland hineinzumanövrieren. Die Einsetzung eines Kommissars beweist, daß Rumänien nicht gesonnen ist, diesem Drucke nachzugeben, sondern daß es die Ausfuhr des rumänischen Erdöls, wie auch die Förderung von Erdöl so zu regeln gedenkt, wie es den rumänischen Interessen entspricht und der politischen Haltung Rumäniens, die sich strengste Neutralität zum Ziele gesetzt hat. Dieser Kampf Rumäniens um die Verfügungsgewalt über seine Erdölschätze wird selbstverständlich auch von uns aufmerksam beobachtet.
Rumäniens Stellung als Oelland
Rumänien ist das weitaus wichtigste Oelland Europas. Mit einer Förderung von 1.848 Mill. Tonnen stand es 1913 in der Liste der Erdölländer nach USA., Rußland und Mexiko an 4. Stelle. 1938 war seine Förderung auf 6,6 Mill. Tonnen gestiegen. Diese Zunahme blieb jedoch noch hinter der Zunahme der Erdölförderung in der gesamten Welt zurück, so daß Rumänien 1938 hinter den USA., Rußland, Venezuela, Iran und Niederländisch-Jn- dien an 6. Stelle stand. Fast zwei Drittel der rumänischen Erdölerzeugung kommen aus dem Bezirk Prohava, der die reichen Felder von Campina, Moreni, Baican und Bustenai umfaßt. Daneben gibt es in Rumänien aber noch eine ganze Reihe von erdölführenden Gebieten, vor allem in der Walachei und in der Moldau. In Produktion standen 1938 etwa 6800 Hektar. Die Größe des bereits bekannten ölhöffigen Terrains wird auf rund 38 000 Hektar geschätzt.
Das Märchen vom versiegenden rumänischen Erdöl
Die Ziffern lassen bereits erkennen, daß die immer wieder auftauchenden alarmierenden Gerüchte über ein baldiges Versiegen der rumänischen Oelquellen nur sehr vorsichtig zu bewerten sind. Zweifellos ist ein Rückgang der Ergiebigkeit bei den in Förderung stehenden Quellen festzustellen, was ja nach den langen Jahren der Ausbeutung auch weiter kein Wunder ist. Der Rückgang dieser Quellen braucht aber angesichts der großen noch unerschlossenen Felder keinen Rückgang der Erdölproduktion Rumäniens insgesamt zu bedeuten. Eine umfangreiche und energische Aufschließungsarbeit dürfte sehr bald gute Resultate zeigen. Hier erhebt sich nun die Frage, warum das nicht bereits geschehen ist. Die Antwort auf diese Frage liegt in der starken Ausländsbeteiligung am Kapital der rumänischen Erdölindustrie. Die großen Erdölgesellschaften betreiben ja bekanntlich ihre eigene Politik. Sie förderten und erschlossen in Friedenszeiten nur die Felder, die ihnen die günstigsten Gewinnchancen boten. Ihre Neigung, neue Erdölfelder in Rumänien zu erschließen, war daher sehr gering, denn es ist ja bekannt, daß das rumänische Erdöl Mühe hatte, sich preismäßig gegenüber der Produktion günstiger gestellter Gebiete, vor allem in Vorderasien und im karibischen Raum (Mittelamerika), zu behaupten. Die rumänische Regierung hat hier oftmals recht umfangreiche Hilfsstellung leisten müssen.
Auf der anderen Seite wirkten die nationalistischen Tendenzen in Rumänien einer großzügigen Erschließung neuer Erdölfelder entgegen. Es ist verständlich, daß die rumänische Regierung wenig Lust hatte, die Stellung des internationalen Kapitals durch Vergebung großer und umfangreicher Neukonzessionen weiter zu stärken. Das rumänische Vergbaugesetz enthielt damals Bestimmungen, die die Größe der Konzessionen einengten. Das wiederum erhöhte, das Risika der Unternehmungen bei der Ausschließung. Sie mußten befürchten, daß andere Unternehmungen nach dem erfolgreichen Fündigwerden sich in unmittelbarer Nachbar- sHaft ebenfalls eine Konzession sicherten und — da sie ja nicht mit den großen Aufschließungskosten vorbelastet waren — billiger produzieren konnten. Das Resultat war jedenfalls, daß die Erdölproduktion Rumäniens durch Neuauf- schließung von Feldern bei weitem nicht in dem Maße gefördert wurde, wie es an sich möglich gewesen wäre. Hier zeigt sich die ungünstige Wirkung des Fremdkapitals für die nationale Wirtschaft eines Landes.
Das Auslandskapital in der rumänischen Erdölwirtschaft
Der Anteil des ausländischen Kapitals in der rumänischen Erdölwirtschaft ist tatsächlich außerordentlich stark. Rund 38 v. H. des gesamten Kapitals befanden sich 1938 in französisch-belgischem, 25 v. H. in englisch-holländischem und 15 v.H. in amerikanischem Besitz. Fast drei Viertel des gesamten Kapitals sind mithin in ausländischer Hand. England hat seine Kapitalbeteiligung in den letzten Jahren besonders stark gesteigert. Während es 1921 nur etwa 16,85 v.H. (377 Mill. Lei) besaß, konnte es 1930 bereits 20,62 v. H. (2553 Mill. Lei) in seiner Hand vereinigen, und heute erreicht es fast einen Anteil von 25 v. H.
Rumänien und die englischen Drohungen
Angesichts dieser starken Stellung des Kapitals der Westdemokratien in der rumänischen Erdölindustrie wird der Kamps der rumänischen Negierung um das Verfügungsrecht über das rumänische Erdöl und seine Verwendung gemäß den rumänischen Interessen zweifellos nicht einfach sein. Die englischen Drohungen lassen bereits erkennen, daß England so leicht nicht nachzugeben gedenkt. Die Drohung mit der Zurückziehung der Garantie vermag zwar in Rumänien keine Wirkung mehr auszullben, da man auch dort die Wertlosigkeit englischer „Garantien" längst erkannt hat. Nicht ganz so leicht zu nehmen ist die Drohung Englands, Rumänien die Rohstofszufuhren zu sperren. Hier kommt allerdings dem rumänischen Staat die recht weitgehende Unabhängigkeit seiner Wirtschaft von England zugute. Die englische Einfuhr nach Rumänien erreichte mit 1,4 Mrd. Lei noch nicht den zehnten Teil der Gesamteinfuhr des Jahres 1938 in Höbe von 16.9 Mrd. Lei (während Deutschland nicht weniger als 38 v.H. der Gesamteinfuhr mit 6,8 Mrd. Lei stellte). Noch etwas geringer als der mrglische Anteil ist der Frankreichs mit 1,3 Mrd. Lei. Die Rohstoffe, die bei der englischen und französischen Einfuhr w Frage kommen, sind in der Hauptsache Wolle und Baumwolle. Von elfterer lieferte England etwa 40 bis 45 v.H. Baumwolle bezog Rumänien zum größten Teil aus den oaumwollerzeuLenden Ländern direkt. Neben Wolle und
Abschluß der Schulreform
Neue Richtlinien für Volks- und Mittelschulen
Berlin, 3. Febr. Vom Reichserziehungsministerium sind neue Bestimmungen für Erziehung und Unterricht in Volksschulen und Mittelschulen herausgebracht worden. Damit ist ein gewisser Abschluß geschaffen für die nationalsozialistische Neuordnung des gesamten Schulwesens, die seit einigen Jahren hm Zuge ist.
Eine Schulreform ist ein sehr verantwortungsschweres Geschäft, denn Fehler, die etwa gemacht werden, zeigen sich ja — ebenso wie die Vorzüge der Schule — nicht sofort, sondern erst nach 25 Jahren, wenn die Schüler im Erwerbsleben stehen und das in der Schule erworbene Rüstzeug anwenden sollen. Die nationalsozialistische Schulreform konnte daher nicht unmittelbar auf die Machtergreifung folgen, sondern brauchte Zeit zum Reifen und Wachsen und ihr mußte überdies die Schaffung eines neuen Lehrertyps vorangehen; der Lehrer ist noch wichtiger als alle Richtlinien.
Die erste Etappe der Schulreform war die Neuordnung des Höheren Schulwesens vor rund zwei Jahren, bei der die zahlreichen verschiedenen Typen von Höheren Schulen auf den Nenner der deutschen Oberschule als Hauptform und des Gymnasiums als Nebenform gebracht wurden. Dadurch, daß man die Höhere Schule in der Unterstufe um ein Jahr verkürzte, ihr also sozusagen die Sexta nahm, wurden die Anforderungen an den Lehrplan der damals noch sogenannten „Grundschule" (die vier unteren Jahrgänge der Volksschule) erhöht, weswegen man schon im Jahre 1937 für diesen Teil der Volksschule neue Richtlinien herausgab.
Die nächste Etappe war die organisatorische Neugestaltung der Mittelschule im Juli 1938. Durch eine bald darauf folgende Verordnung der Reichsregierung wurde das Abschlußzeugnis der voll ausgestalteten Mittelschule zur normalen Voraussetzung für den Eintritt in den nichttechnischen, gehobenen Dienst gemacht.
Die letzte Etappe und ein gewisser Abschluß ist nunmehr mit der Herausgabe neuer Lehrpläne und smstiger, umfassender Bestimmungen für Erziehung und Unterricht an Volksschulen und Mittelschulen erreicht. Bei der Wieder-Jndienst-Stellung so vieler Lehrer, die schon lange Jahre nicht mehr in der Schule gestanden haben, anläßlich der Errichtung neuer deutscher Schulen in den neuen östlichen Gauen, gewinnen diese neuen Richtlinien doppelte Wichtigkeit, denn die Lehrerschaft erhält damit einen klaren Leitfaden.
Vom neuen Schuljahr ab wird also in allen Schulen des Erotzdeutschen Reiches zum ersten Mal in der deutschen Geschichte nach Reichsgrundsätzen erzogen und unterrichtet. Die Volksschule darf sich nach den neuen Richtlinien nicht mehr auf den bloßen Unterricht in den verschiedenen Fächern beschränken, sondern ihre nationalsozialistische Erziehungsaufgabe (weltanschaulich, wehrgeistig, wehrpolitisch) tritt stärker hervor. Die Erziehung vom „Leibe her (durch Turnen und Sport) steht über allen anderen Fächern". Im übrigen sind alle Bildungsstoffe, die auf Grund überwundener Vorstellungen in die Volksschule eingedrungen sind und die mit den Forderungen des Lebens nichts zu tun haben, aus den Lehrplänen ausgeschieden. Manches Neue, wie z. V. Erblehre, wurde dafür ausgenommen. Im übrigen sind die Lehrpläne elastisch und gestatten die individuelle Berücksichtigung der Bedürfnisse von Stadt und Land, von Jungen- und Mädchenschulen. Sie betonen die Forderungen der Schul- und Klassengemeinschaft und der Anteilnahme am heimatlichen und völkischen Geschehen.
Die Mittelschule dient „im Rahmen des für alle deutschen Schulen verbindlichen Erziehungssystems" den Erziehungsund Berufsbedürfnissen jener Volkskreise, in deren Berufsarbeit sich Kopf- und Handarbeit vereinigen und die imstande sind, leitende Gedanken schnell und sicher aufzufassen und sach- und sinngemäß auszuführen. Dieses Bildungsziel greift also weiter als die Volksschule; der Mittelschüler geht dafür auch zwei Jahre länger zur Schule als der Volksschüler. Er lernt englisch als Pflichtfremdsprache und kann in den oberen vier Klassen wahlfrei noch eine zweite Fremdsprache lernen. In allen Fächern der Mittelschule rücken die Richtlinien von der systematisierenden Behandlung der Fächer ab zugunsten einer lebensnahen und praktischen Ausrichtung. Demgemäß werden neben den mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächern technisch- merkliche Fächer stark betont (Werkunterricht, Gartenbau, Kurzschrift, Maschinenschreiben und bei den Mädchen Hauswerk und Handarbeit).
Die Richtlinien treffen dafür Sorge, daß begabte Volksschüler noch nach dem 6. Volksschuljahr durch „Aufbauklassen" in vier weiteren Jahren das Ziel der Mittelschule erreichen können, und es bestehen Vorkehrungen für den llebertritt aus Volksund Mittelschule in die Höhere Schule.
Baumwolle wäre schließlich noch der Kautschuk als lebenswichtiger Rohstoff zu nennen. Im übrigen handelte es sich bei der englischen und französischen Einfuhr fast durchweg um Güter, die zweifellos entbehrlich sind. Die Einfuhrabhängigkeit Rumänien? von den Westmächten ist auf keinen Fall so groß, daß sie Rumänien zur Kapitulation zwingen könnte. Es wird also in dem Kampf Rumäniens um sein Erdöl wesentlich darauf ankommen, wie stark die Energie und der Wille Rumäniens sind, sich durchzusetzen.
P. B.
Dienstplan der Hitlerjugend
Berlin, 4. Febr. Die Reichsjugendführung gibt jetzt den Dienstplan der Hitlerjugend für das Kriegsjahr 1940 bekannt. Nach den Erfahrungen der ersten Kriegsmonate und m Zusammenarbeit mit den HJ.-Aerzten ist ein Nahmendienstplan ausgestellt worden, der die Erziehungsarbeit der Hitlerjugend auch in Zukunft sicherstellt, die besonderen Verhältnisse der Kriegszeit berücksichtigt und die Jugend vor jeder lleberanstren- gung bewahrt.
Es gilt folgende Diensteinteilung: -
1. Weltanschauliche und politische Schulung
Der wöchentliche Heimabend für Hitlerjugend und BdM. und der H e i m n a ch m i t t a g für das Deutsche Jungvolk und dem Jungmädelbund zur Durchführung der weltanschaulichen und charakterlichen Schulung wird beibehalten. Falls im Monat ein fünfter Mittwoch oder Donnerstag zur Verfügung steht, wird ein weiterer Heimabend angesetzt. Die Heimabende und Heimnachmittage dürfen höchstens zwei Stunden dauern. Für das BdM.-Werk „Glaube und Schönheit" tritt an die Stelle des Heimabends der Dienstabend der verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Die Hitlerjugend wird auch künftig „Versammlungen der Jugend" durchführen. 2n diesen Veranstaltungen, die im Gegensatz zu den Jugendfilmstunden keine Feierstunden sind, sondern die Kundgebungen der Kampfzeit zum Vorbild haben, kommt der politische und kämpferische Wille der Jugend zum Ausdruck. Da der auf die „Versammlung der Jugend" folgende Heimabend ausfällt, wird eine zusätzliche Beanspruchung der Jugend vermieden.
2. Kulturelle Arbeit
Auch die kulturelle Arbeit der Hitlerjugend wird fortgesetzt. Im Sommer wird wieder öffentliche Singen auf den Plätzen der Dörfer und Städte veranstaltet. Die Spielmanns-, Fanfaren- und Musikzüge werden im Freien, bei den Versammlungen der Jugroo und in den Jugendfilmstunden eingesetzt. Auch auf den Elternabenden, in den Lazaretten und Betrieben wird die HI. wie bisher singen und spielen, um ihre Fröhlichkeit in das ganze Volk hincinzutragen. Die Jungen und Mädel selbst werden in dev „Konzerten der Jugend", in den Theater-Abenden, Dichtung-Lesungen und sonstigen Darbietungen des Veranstaltungsringes der HI. immer wieder an die wertvollsten Kulturgüter unseres Volkes herangeführt.
3. Leibeserziehung
Für alle Einheiten mit Ausnahme der 16- bis 18jährigen Hitlerjungen und der Angehörigen des VdM.-Werkes „Glaube und Schönheit" findet wöchentlich ein zweistündiger Sportdienst in der Grundschule der Leibesübungen statt. Dieser Sportpflichtdienst kann je nach den örtlichen Verhältnissen, vor allem nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Turnhallen und Sportplätzen sowohl an Wochentagen wie an Sonntagen angesetzt werden. Im letzten Fall jedoch nur am ersten und dritten Sonntag. Für die 14- und 15jährigen Hitlerjungen der Sondereinheiten wird die Grundschule der Leibesübungen zweimal im Monat durchgesührt. Die in der Ausbildungsvorschrift für die Leibeserziehung der Hitlerjugend in der Kriegszeit getroffene Anordnung über den Sportdienst der Schüler und berufstätigen Hitlerjungen im Alter von 14 und 15 Jahren wird aufgehoben. Für den freiwilligen Leistungssport steht der zweite und vierte Sonntag im Monat zur Verfügung. Der Ausbildungsplan für die vormilitärische Ertüchtigung der 16- bis 18jäh- rigen Hitlerjungen ist von sechs aus zwölf Monate verteilt worden, so daß die Abschlußprüfungen bis zum 15. Oktober 1940 beendet find. Der Samstag-Unterricht wird künftig nur noch 14tägig und der Ski- und Eeländedienst an zwei Sonntagen
ourchgesüyrt. Für die Sondereinheiten der HI. wird der Sommerdienstplan noch bekanntgegeben.
Führerausbildung
Der Führernachwuchs wird in verstärktem Maße in Führerausbildungseinheiten zusammengefaßt und planmäßig geschult. Bei dem durch die Einberufungen bedingten häufigen HJ.-Füh- rerwechsel ist eine Mannschaft von Fllhreranwärtern, die sich in ständiger Ausbildung und Bereitschaft befindet/ für die Wetterführung auch der kleinsten Einheiten von entscheidender Bedeutung. Die Führer der Banne sowie die Führerinnen der Unrer- gaue werden ihr besonderes Augenmerk auf eine sorgfältige Führerauslese richten.
Die HJ.-Führerschaft wird auch künftig planmäßig im monatlichen Führerdienst geschult. In den Städten werden sämtliche Führer eines Bannes zu Arbeitstagungen einberufen, auf dem Lande wird der Führerdienst innerhalb der Banne durchgesührt. Die Gefolgschaften können ihre Unterführer zweimal (auf dem Lande einmal) im Monat zum Führerdienst heranziehen. Diese Anordnung gilt sinngemäß für den BdM.
5. Appelle
Appelle der Gefolgschaften und Fähnlein finden im Winterhalbjahr alle zwei Monate, im Sommerhalbjahr monatlich statt, und zwar jeweils in Verbindung mit einem anderen Dienst. Langes Warten und weite Anmarschwege werden vermieden. Appelle im größeren Verband, z. B. Stammappellc, sind verboten
K. Allgemeine Dienstbestimmunge«
Wie bereits befohlen, ist der Dienstschluß für das Deutsche Jungvolk und den Jungmädelbund bis einschließlich Februar 1940 auf 18 Uhr. für März auf 19 Uhr und für die Sommermonate bis einschließlich September auf 20 Uhr festgesetzt. 2m Oktober endet der Dienst spätestens um 19 Uhr, im November und Dezember um 18 Uhr. Für Hitlerjugend und BdM. ist um 22 Uhr Dicnstschluß angeordnet. Kundgebungen der Partei, Abende des Veranstaltungsringes (Theater und Konzerte) sind von dieser Regelung ausgenommen. Mit Rücksicht auf das Elternhaus und auf die starke Beanspruchung der Jugend in Schule und Beruf sind die Einheitssiihrer zur pünktlichen Einhaltung des Dienstes verpflichtet. Den Eltern wird damit die Sicherheit gegeben, daß sie ihre Jungen und Mädel zu bestimmten Zeiten vom HJ.-Dienst zurückerwarten können. Die regelmäßige Durchführung des Dienstes macht außerdem eine fortlaufende Benachrichtigung überflüssig. Wie aus diesem Dienstplan hervorgeht, beansprucktt die Hitlerjugend zur Durchführung ihres Pflichtdienstes den ersten und dritten Sonntag im Monat. Der zweite und vierte Sonntag sind dienstfrei; die Jungen und Mädel stehen an diesen Tagen dem Elternhaus zur Verfügung, soweit sie sich nicht freiwillig zum Leistungssport «eldeu.
7. Sommerdienst
/ In den Sommermonaten werden auch weiterhin Fahrten und L"""r dur-5aekiihrt. Es dürfen jedoch nur Kurzfahrten und 14tSgtge Zeltlager mit einer Höchstteilnehmerziffer von 100 Jungen sein Fahrt und Lager weroen den jeweiligen Verhältnissen angepaßt und sind nur im eigenen Gebiet oder im eigenen Obergau zu veranstalten. Eine längere Abwesenheit der Jungen und Mädel vom Elternhaus tritt nur beim Ernteeinsatz ein. Wochenendfahrten dürfen während der Sommermonate nur einmal stattfinden.
8. Sondereinsatz
Zusätzlich zum allgemeinen Kriegsdienst werden Hitlerjugend und BdM. auch weiterhin zu besonderen Sammelaktionen und Hilfsdiensten herangezogen. Falls der Einsatzdienst sich jedoch auf einen längeren Zeitraum erstreckt, wird der regelmäßige Dienst entsprechend eingeschränkt. Die in der vormilitärischen Ausbildung stehenden Hitlerjungen sind vom Einsatzdicnst befreit. Die 13- und 14jährigen Pimpfe und Jungmädel werden wie bisher von der Luftschutz-Ausbildung erfaßt. Der Dienst wird von den Einheitsführern nach den örtlichen Voraussetzungen in acht Doppelstunden im Jahre durchgeführt.
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