4. Seite — Nr. 288
Nagolder Tagblatt „Der Gesellschafter
Freitag, den 15. November IW
Geviihtsfaal
Meineid und Prozetzbetrug
- Stuttgart. Die Strafkammer verurteilte den 66jährigen verheirateten Friedrich Schock in Wiistenrot, Kr. Heilbronn, wegen Meineids und Prozetzbetrugs zu drei Jahren Zuchthaus und drei Jahren Ehrverlust. Der Angeklagte hatte im Verlauf eines ^Rechtsstreits, den er im Auftrag einer nach Amerika ausgewan- deren Landwirtsehefrau führte und an dem er auch selbst finanziell interessiert war. zu Prozeßzwecken zwei beweiserheblichs Schriftstücke angefertigt und sie um sieben Jahre zurückdatiert, worauf er sie als Beweismittel dem Gericht vorlegte und beischwor, daß das Datum der Urkunde der Wahrheit entspreche. Er «reichte dadurch zwar ein obsiegendes Urteil, nachträglich aber wurden die Schriftstücke vom Kriminaltechnischen Institut in Berlin einer fachmännischen Untersuchung unterzogen, wobei sich einwandfrei herausstellte, daß sie erst im Jahre 1938 entstanden waren. ' ' ...
Kandel und «evkede
Berliner Börse vom 14. Nov. Die Börse war auf den meisten Gebieten schwächer. Im einzelnen verloren Hoesch, Klöckner 1, Nutzers etwa 2,8 v. H. Auch Farben gaben nach.
Stuttgarter Börse vom 14. Nov. Bei zurückhaltender Tendenz war die Haltung etwas unsicher und uneinheitlich.
Calwer Vieh- und Schweinemarkt
Bei dem am Mittwoch abgehaltenen Vieh- und Schweinemarkt waren insgesamt 38 Stück Rindvieh zugeführt. Darunter befanden sich 18 Kühe, 10 Kalbinnen und 10 Jungrinder. Bezahlt wurden für Kühe 600—650 RM., für Kalbinnen 570 bis 640 Reichsmark, für Jungrinder 231 bis 270 RM. je Stück. Der Handel auf dem Viehmarkt war flau.
Auf dem Schweine markt waren 18 Läufer und 215 Milchschweine zugeführt. Bezahlt wurden für Läuferschweine 70—120 RM., für Milchschweine 40 -68 RM. je das Paar. Der Handel auf dem Schweinemarkt war lebhaft.
Spartagsergebnis bei den württ. Sparkassen. Am Spartag, 30. Oktober 1940, wurden bei 26 Verbandssparkassen auf 68156 ,li. V. 18 058) Sparbücher 5 726 773 (1411893) RM. eingelegt. 4576 neue Sparbücher wurden ausgestellt gegen 1197 im Vorjahr.
Die Landwirtschaftliche Genossenschaft Schwab. Hall hat das
letzte Geschäftsjahr 1939/40 besonders günstig abgeschlossen. Der Jahresumsatz ist um rund 1 Million NM. auf 3,53 Millionen RM. gestiegen. Im Bericht wird mitgeteilt, daß insgesamt 2033 Waggon ent- bezw. beladen wurden, also im Wochendurchschnitt rund 168 Wagen. Daneben hat die Genoffenschaft auch den Bauern landwirtschaftliche Maschinen zur Verfügung gestellt, es wurden u. a. eine Kleesamendreschmaschine, zwei Kartosfeldämpf- kolonnen und 12 Motorbaumspritzen eingesetzt.*
Stuttgarter Schlachtviehmarkt vom 14. November
Preise für ^ Kilogramm Lebendgewicht in Pfg.:
Ochsen: a) 43,5—45,5, b) 38,5-41,5;
Bullen: a) 42,5-^13,6, b) 38-39,5;
Kühe: a) 41,5—43,5, b) 35,5-39,5, c) 26—33,5, d) 18—24; Färsen: a) 42,5—44,5, b) 39—40,5, c) — d) 24; Kälber:«) 59, b) 67-59. c) 45—50, d) 35-40;
Lämmer, Hammel und Schafe: nicht notiert; Schweine: a) und bl) 57,5. b2) 56,5, c) 54,5, d) 51,5, e) 49,5, f) —, gl) 57,5. Spitzentiere über Notiz.
Marktverlauf: alles zugeteilt.
Stuttgarter Großhandelspreise für Fleisch und Fettwaren vom
14. Nov. Ochsenfleisch 1. 78—80, 2. 69; Vullenfleisch 1. 77; Kuhfleisch 1 77, 2. 65, 3. 54; Färsenfleisch 1. 77-80; Kalbfleisch 1. 93—97; Hammelfleisch 1. 92—96, 2. 83; Schweinefleisch 1. 75—76. Marktverlauf: alles lebhaft.
Gaildorfer Schweinepreise. Zufuhr: 95 Milchschweine. Preise 17—25 RM. das Stück. Handel lebhaft, es wurde alles verkauft.
Lndwigsburger Schweinepreise. Zufuhr: 16 Milchschweine, 2 Läufer. Preise für Milchschweine 25—28 RM. das Stück. Handel langsam. -
Druck u. Verlag des „Äesellschasrers": W.W. Zatse-, Inh. Karl Haler, zugl Anzeiger- lstter; verantworili».Schriftleiter: Fritz Schlang, Na-iolt. Zzt. ist Preisliste Nr.8 gül, g
Unsere heutige Nummer umfaßt 6 Seiten
VekauutmaGurrs
Dis Löschung der im Landesverzeichnis für Baudenkmals eingetragenen Scheuer der Rauser'schen Mühle in Nagold wird hiermit bekanntgegeben.
Das Gebäude ist abgebrannt. *
Calw, den 8. November 1940.
Der Landrat.
8/t A) Wehrrnamischaften
und Sonntag, den 17. November 1940
Dienst
Antreten 8 00 llhr am Haus der NSDAP.
Vom Rordkap bis zur
spanischen Grenze
im Osten und im Westen stehen deutsche Soldaten auf der Wacht für das Vaterland. Unser Dank ist ihnen gewiß. Unsere Gedanken sind immer bei ihnen. Auch unsere Grüße sollen immer wieder zu ihnen wandern. Leicht ist, ihnen Grüße zu senden, wenn wir das Heimatblatt, den „Gesellschafter" zur Feldpost-Bestellung an sie schicken. Name, Dienstgrad, Feldpostnummer genügt — alles andere besorgen wir für Sie.
Verlag des Nagolder Tagblattes
Die Auszahlung des
Lamilien-Llrtterhatts
an die Angehörigen Einberufener für den Monat November erfolgt heute Freitag, nochm. von 2—5 Uhr und morgen Samstag, vorm. 7.30—12.00 Uhr bei der Stadtkasse.
Stadtpflege.
Nur Freitag 20 Uhr
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Im Rahmen der vom Neichskommiffar für die Preisbildung erlassenen Tarif-Ordnung werden neue allgemeine Tarifpreise für die Versorgung mit elektrischer Energie eingeführt. Diese treten mit Wirkung vom 1. Nov. 1940 gemeindeweise für die Kleinabnehmer in Kraft. Die Abrechnnng nach ihnen kann erst von dem Zeitpunkt ab verlangt werden, zu dem die allgemeine Tarifumstellung in der betreffenden Ortschaft vorgenommen wird. Rückrechnungen finden nicht statt. Mit der Einführung der neuen Tarife treten die bisher gültigen Kleinabnehmertarife außer Kraft.
(Genehmig« d. Erlaß d. RK. f. d. Pr. v. 1. No». ISIS)
Allszug ms den AuMstimmungen
Der Strompreis setzt sich aus einem Jahresgrundpreis für die Bereitstellung der Anlagen und einem Arbeitspreis für die abgenommene elektrisch« Arbeit zusammen. Der Iah- resgrundpreis wird in monatlichen Teilbeträgen erhoben.
I. Haushalttarife (08 und 116)
68 Monatl.Teilbeträge des Iahresgrundpreises:
für die ersten 2 Räume.RM. —.90
für 3 Räume. „ 1.30
für 4 Räume . „ l.80
für jeden weiteren Raum. „ —.60
Die Küche wird als Raum milgerechnet.
Der Arbeitspreis beträgt 8 Rpf./KVVK
»6 Der Arbeitspreis beträgt neben gleichen Grundpreisen 6 Rpf./KVVK bei Eingehen einer Mindestabnahmever- pflichtung von jährl. 300 KVVK zuzügl. 50 KVVK je Raum.
II. Gewerbetarife (01.8 und 01i8) -
61.8 Für Lichtanlagen
Monatl.Teilbeträge desJahresgrundpreises:
für den ersten Raum.RM. —.70
für jeden weiteren Raum. „ —.25
Der Arbeitspreis beträgt 8 Rpf./KVVK Als Raum gelten je angefangene
lv qm Geschäfts-, Verkaufsräume, Läden, Büros, Werkstätten, Gastwirtschaftszimmer usw. Masse >1;
M qm Versammlung«, und Lagerräume usw. (Klaffe II);
8» qm Stallungen und Einstellräume usw. (Klaffe IIP.
Bei Räumen mit einem IM Watt übersteigenden Anschlußwert gelten je angefangene bll Watt Anschlutzwert als ein Raum.
Oii 8 Für Kraft- und sonstige Anlagen
Monatl.Teilbeträge des Iahresgrundpreises: für das erste halbe KVVK Anschlußwert . . . RM. 1.30 für jedes halbe KVVK des weiteren Anschlußwert. „ —.70 Der Ärbeitspreis beträgt 8 Rpf./KVVK
Bei Vorhandensein mehrerer Verbrauchseinrichtungen wird bei der Berechnung des Grundpreises angerechnet: für die Verbrauchseinrichtung mit der höchsten Nennleistung M VL. der Nennleistung
für die Verbrauchseinrichtnng mit gleich hoher oder niedrigerer Nennleistung 66^ VK d. Nennleistung
für jede weitere Verbrauchseinrichtnng ZZ>/, VL d. Nennleistung. Bei der Errechnung des Grundpreises bleiben Elektrowärmegerdte im allgemeinen außer Ansatz.
III. Landwirtschaftstarife (1.8 und 1.6)
l.8 Monatl.Teilbeträge desJahresgrundpreises:
für die ersten 3 da.NM. 2.70
für jedes weitere halbe da bis zu 10 da . . . „ —47
für jedes weitere halbe da bis zu 20 >ia . . . „ —41
für jedes weitere halbe da bis zu 50 ka . . . „ —41
für jedes weitere halbe ka über 50 ka . . . . „ —.07
Der Arbeitspreis beträgt 8 Rpf. KVVK
l.6 Der Arbeiispreis beträgt neben gleichen Grundpreisen 6 Rpf./KVVK bei Eingehen einer Abnahmeverpflichtrmg von jährlich 300 KVVK zuzüglich 15 KVVK für jedes halbe ka.
IV. Kleinstabnehmertarife (ii30, KI8, K25)
Es steht dem Abnehmer frei, an Stelle der vorstehenden Grundpreistarife die folgenden Kleinstabnehmertarife zu wählen.
Der Strompreis setzt sich zusammen aus einem Arbeitspreis und einem Grundpreis für jede zur Verwendung kommende Meßeinrichtung nach den unter Ziffer Vl aufgeführten Sätzen.
Der Arbeitspreis beträgt:
Ii30 für Lichtstrom .30 Rpf./KVVK
!i >8 für Kraftstrom.18 Rpf./KVVK
i<25 fürgemeinsamgemessen.Licht-u.Kraftstrom 25 Rpf./KVVK
V. Nachtstromtarife (R4 und kM4)
144 Der Arbeitspreis für Wärmespeicherzwecke beträgt in der tariflichen Nachtzeit, nämlich von 18—6 Ahr (April bis September) bzw. von 21—6 Ahr (Oktober bis März) 4 Rpf./KVVK Zum Grundpreis wird ein Zuschlag nach den unter Ziffer VI angegebenen Sätzen verrechnet. bM4Der Arbeitspreis beträgt im Rahmen der
Äaus halt-u.Land Wirtschaftstarife in den tariflichen Nachtzeiten 4 Rpf./KVVK bei Eingehen einer Mindestabnahmeverpflichtung für diese Zeiten von jahn. 700 KVVK zuzüglich 50 KVVK je Raum bzw. lO KVVK für jedes halbe ks. Die Zuschläge entfallen, falls bereits lne für «6 und 1.6 genannten Äbnahmeverpflichtungen eingegangen sind.
VI. Grundpreise für Kleinstabnehmertarife, zu« gleich Zuschläge für zusätzliche Meßeinrichtungen
für Zweileiterzähler RM. -.40/Monat; für Drei-und Vierleiterzähler, sowie für Kraftzähler in jedem Hau RM. -.60/Monat; für Doppeltarifzähler einschl. S»alr- uhr Zuschlag zu diesen Preisen RM. 1 .-/Monat.
Die genauen Tarifbestimmungen bitten wir dem ausführlichen Sonderheft zu entnehmen, das bei Einführung der neuen Tarife in den betreffenden Gemeinden an sanimcy Abnehmer verteilt wird.
Die niedrigen Arbeitspreiss von 8 bzw. 6 und 4 Rpf./K ermöglichen den umfassenden Gebrauch des elektrisch. Strom zu besonders günstigen Bedingungen.
Stuttgart/Biberach a. d. R., im November 1940
Energie - Versorgung Schwaden AG.