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Nagolder TagblattDer Gesellschafter'

len an der Kühlanlage der Molkerei beschäftigt. Plötzlich stürzte der 2 Zentner schwere Kühler um und traf den Lehr­ling auf den Kopf. Deininger brach sofort tot zusammen.

Hochmössingen, Kr. Rottweil, 23. Juni. (Unaufge­klärter Schutz.) Schreinermeister Alfons Hezel, der in der Nähe des Ortes mit dem Mähen von Heugras beschäf­tigt war, wurde plötzlich von einer Kugel in den Hals ge­troffen. Mit schweren Verletzungen mutzte er in das Sulzer Krankenhaus eingeliefert werden. Dort ist er seinen Ver­letzungen erlegen. Es wird vermutet, daß es sich bei dem tödlichen Schatz um eine abgeirrte Kugel handelt. ^

-Vu s Zta cl t u.

Nagold, den 24. Juni 1939 Man kann die Welt nie von genug Seiten angreifen, und es ist schlimm, wenn der Mensch in dem ewigen Einerlei versinkt und nur über dem brütet, was er seit Jahren getan hat. Wilhelm v. Humboldt.

24. Juni: 1439 Vollendung des Straßburger Münsters. - - 1916 Beginn der Schlacht an der Somme (bis 26. November).

25. Juni: 1622 Dichter und Komponist E. I. A. Hoffmann gestorben.

Seid stolz au- «nfeve «Semeins«tza-tr

Zum Tag des deutschen Volkstums

Der Volksbund für das Deutschtum im Ausland veranstaltet auch in diesem Jahre am 24. und 25. Juni wieder denTag des deutschen Volkstums". Dieser Tag soll dem Gefühl der Volksverbundenheit mit allen Deutschen der Welt Ausdruck ge­ben. Die Schulen nehmen an demselben besonderen Anteil. Die Schulgebäude sind beflaggt und in Schulfeiern wurden die Schüler heute morgen auf die Wichtigkeit dieses Tags hingewiesen--In Stadt und Bezirk Nagold wird der Ruf, die Schicksalsverbundenheit mit unseren Brüdern und Schwe­stern im Ausland, zu bekunden, nicht ungehört verhallen, ver­binden doch gerade unsere engere Heimat unzählige Beziehungen zu nächsten Verwandten und Bekannten in den verschiedensten Ländern der Erde. Auch in dem großen Auswandereritrom frü­herer Jahrzehnte sind aus der Mitte unserer Vorfahren viele hinausgezogen, deren Nachkommen wir nicht vergessen dürfen.

SoWsttesessiberw

Auf den morgen 20 Uhr in derTraube" stattfindenden Volksliederabend des Ver. Lieder- und Sänqerkranzes weisen wir nochmals hin.

Mörsers SkvsrseneMsvscha-jekr im SaustbaU und AkoBdbstt irr Assold

Der .Kreisspielwart schreibt: Der diesjährige Kreisspieltag wird am Sonntag, den 25. Juni auf den Plätzen des VfL. ab- gehalten. Anzutreten haben die Mannschaften der Eauklasse Nagold, Alzenbera, Niebelsbach, Oberhausen. Weiter treten 8 Vereine der Kreisklasse an Schon an Hand dieser großen Aus­wahl bester Faustballmannschaften kann man mit herrlichen Kämpfen rechnen. Die Turnerinnen treten nun endlich zum erstenmal offiziell in Nagold mit dem Korbballspiel aus den Plan. Bei guter Manschaftsbesetzung ist denselben unbedingt Aussicht auf Erfola zuzuschreiben. Die weiteren Gegnerinnen - «rnnirnOeim. Altensteig, Calw, Hirsau, Freudenstadt, Pfalz-

Jungbannmeisterschast im Fußball Haiterbach. Morgen findet in Calw auf dem Sportplatz an der Hirsauer Straße das Endspiel im Fußball um die Jung­bannmeisterschaft 1939 statt. Die Gegner sind: Fähnlein 25/401 Haiterbach und Fähnlein 9/401 Feldrennach. Diese beiden Mann­schaften haben sich bei den diesjährigen Rundenspielen als die besten Mannschaften herausgestellt. Es ist deshalb ein spannen­der Kampf zu erwarten. Der Jungbannführer wird bei diesem Spiel sich persönlich von den Leistungen seiner Pimpfe überzeu­gen. Die Siegermannschaft und damit der Jungbannmeister 1939 erhält einen vom Jungbannführer gestifteten Preis.

Vegriißungsabend für die KdF.-Urlauber Wildberg. Zum Empfang unserer KdF.-Urlauber aus dem Gau Köln- Aachen fand am Dienstag im Schwarzwaldsaal ein Be- grüßungsabend statt. Der KdF.-Ortswart, Hauptlehrer Hum­or e l, hieß die Gäste herzlich willkommen. Bürgermeister Frauer überbrachte die Grüße der Stadtgemeinde und gab dem Wunsche Ausdruck, daß es ihnen in unserem Schwarzwaldstädtchen gilt gefallen möge. Hitlerjugend und VdM. zeigten ihre schönen Volkstänze. Die Musikkapelle und der Liederkranz, schwäbische Gedichte und einige heitere Einlagen trugen rasch dazu bei, das Band der -Gemeinschaft enger zu schließen. Froher Tanz ließ unsere Rheinländer in ihre ureigenste Stimmung kommen.

Eine erhebende Feierstunde

Mötzingen. In der heutigen Zeit gewaltigen Aufstiegs be­sinnen wir uns auch wieder auf die Wurzeln unserer Kraft: das sind heldische Gesinnung, Ehrenhaftigkeit, Treue und eine tiefe Naturverbundenheit. Wenn der heimatverbundene gesun­de deutsche Mensch als Erbe seiner nordischen Vorväter sein Blut rein und kraftvoll in die Zukunft tragen soll, muß sich das Wirken der Gegenwart mit den uralten Bräuchen verbinden. Darum kommt alljährlich die HI-, und mit ihr die Bevölkerung zur Sonnwendfeier zusammen. Auch wir in Mötzingen durften eine erhebende Feierstunde verleben. Ein Fackelmarsch durch das Dorf leitete dieselbe ein. Während die Flammen aus dem Holz­stoß zum nächtlichen Himmel emporloderten, sprach der Gefolg­schaftsführer Schwenk über die Bedeutung und den Sinn der Sonnenwende. Zum Gedenken an die Freiheitskämpfer der deut­schen Geschichte, der Gefallenen aller Kriege um Deutschlands Ehre und Recht, für die Toten der deutschen Erhebung und als Bekenntnis der deutschen Treue zu Führer, Volk und Reich wur­den die Kränze den Flammen übergeben. Eindrucksvolle Lieder und Worte, die von der Sehnsucht und von der Freude am Licht, von Volk, Ehre und Treue Kunde gaben, umrahmten die wür­dige Feier, welche mit dem Gesang des Horst-Wesselliedes einen erhebenden Ausklang fand.

Musterung und Aushebung

Obcrjettingen. Für die Dienstpflichtigen aus Herrenberg und Umgebung findet die Musterung und Aushebung in der Volks­schule in Herrenbsrci statt: am Montag, 10. Juli Gemeinde Un­terjett ingen und Mötzingen: am Dienstag, 11. Juli, Gemeinde Oberjettinqen. Beginn der Musterung jeweils 7 Uhr. Zu erscheinen haben: Zur Musterung: Sämtliche in der Zeit vom 1. 9 bis 31 12. 1919 qeb. Wehrpflichtigen und der ganze Geburtsjahrgana 1920: außerdem die noch nicht ge­musterten Dienstpflichtigen der Geburtsjahrgänge 1906, 1907, 1910 und 1913 bis 1919: zur Aushebung: Die Zurückgestell­ten der Eeburtsjahrqänge 1914 bis 1919 (bis 31. 8. Geborene) und die Ersatzreservisten I der Geburtsjahrgänge 1918 bis 1919 (bis 31. 8. Geborene).

Einbrecher mit dem Küchenmesser 15 Jahre alter Bursche überfällt Kellnerin Pforzheim. Einen Banditenstreich, wie er nur aus gänzlich

ftinn spisjpsp sich hier in her

Aufstellung der ^austballmannschaften: Hilter, ^nrer, :

körn, Hamann. Killinger, E. Killinger, E., Eauger, Schuon, j Günther, Spanner. s

Die Seuevn-e

konnte bei dem herrlichen Wetter der letzten Tage richtig in ^ Gang kommen. Man hofft, daß sich das Wetter hält, damit das : Heu vollends gut in die Scheune kommt. Die diesjährige Heu- ! ernte zögert sich wieder so weit hinaus, wie im Vorjahr. In ! Garten und Wald gehen die Erdbeeren jetzt ihrer Reife : entgegen. An sonnigen Plätzen wurden die süßen Früchte schon ' nicht mehr vereinzelt gepflückt. l

. Er wartete rin ihre Ar-

^ .... Von dem

stark geneigten Dach aus ließ er sich dann rasch an einem Strick zu einem einen Stock tiefer gelegenen Fenster herab, wo die Kell­nerin wohnte, und stieg in das Zimmer ein. Als Waffe ergriff er ein Küchenmesier und stellte sich hinter die Türe, um die Frau beim Betreten zu überraschen und ihr die Geldbörse zu entreißen. Die Kellnerin kam und wurde von dem frechen Ein­brecher, der sich ein Tuch über das Gesicht gehängt hatte, ange­griffen. Sie wehrte sich aber und schrie. Es gab ein Handgemenge, worauf der Bursche zum Fenster hinausflüchtete. Die Polizei konnte seine Spur verfolgen und verhaftete ihn'in seiner elter- " ^ n Wohnung.

Volksgenossen, die ihr geborgen innerhalb der schützen­den Grenzen des Reiches lebt, gedenkt der Brüder draußen durch die Tat: Spendet reichlich am 24. und 85. Juni!

Aus dem Gerichisstml

Verworfene Revision

Stuttgart, 23. Juni. Das Reichsgericht hat die Revision der Eheleute M a urer aus Münchingen verworfen, die vom Schwur-

verhanälungen ckes Amtsgerichts Nagoiä

am 22.

Das Amtsgericht hatte sich mit 6 Vergehen gegen die Stra­ßenverkehrsordnung zu befassen.

Nach Arbeitsschluß fuhr ein verheirateter 43 Jahre alter Vahnarbeiter auf der Straße AltensteigNagold mit seinem Motorrad nach Hause. Er hatte dem Alkohol zugesprochen, die Blutprobe ergab 1,76 pro Mille Blutalkohol. In E. fuhr er mit etwa 30 Klm. Geschwindigkeit und überholte vorschrifts­widrig ein parkendes Fuhrwerk rechts. Dadurch stieß er mit der ersten von drei Waldarbeiterinnen auf Rädern zusammen, was bei beiden Körperverletzungen zur Folge hatte. Der Staats­anwalt hielt die Radfahrerin für den Unfall mitverantwort­lich, weil sie zu weit nach links bog und planlos in die Fahr­bahn fuhr. Das Verhalten des Motorradfahrers wurde als unverantwortlich und und leichtsinnig bezeichnet.

Die Verteidiger führten für die Angeklagten stichhaltige Mil­derungsgründe ins Feld, die der Richter bei der Verurteilung berücksichtigte und den ohnehin durch den Unfall schwer geschä­digten Motorradfahrer zu 46 RM .oder 9 Tagen Haft und die Radfahrerin zu 9 RM. oder 3 Tagen Haft verurteilte.

Frcigesprochen wurde F. L. aus Karlsruhe, der auf stark vereister Straße in Wildberg am 10. Januar mit seinem DKW. auf einen Lastzug auffuhr. Der Staatsanwalt stellte die Be­strafung des Angeklagten in das Ermessen des Gerichts, da dem Fahrer nicht widerlegt werden konnte, daß er richtig ge­handelt und nicht zu rasch gefahren sei. Das Gericht erkannte dem­entsprechend auf Freispruch mit Uebernahme der Kosten auf die Staatskasse.

Unter Ausschluß der Oeffentlichkeit verhandelte das Jugend­gericht gegen den 18jährigen K. Sch. von N.wegen Diebstahls. Gemeinsam mit seinem Bruder H. hatte er im Vorjahr aus parkenden Autos einen Herrenmantel und eine Anzahl anderer Gegenstände von geringem Wert entwendet. Wegen anderer Delikte wurde der Angeklagte in einem früheren Verfahren zu einer Freiheitsstrafe mit Strafaussetzung verurteilt. Jetzt war der Angeklagte voll geständig. Der Staatsanwalt sah den Jungen ^ruf dem Weg zum Gewohnheitsverbrecher, hielt eine empfindliche Freiheitsstrafe für angezeiqt und beantragte unter Widerruf der früher ausgesprochenen Strafe eine Gesamtstrafe von 11L Monaten Gefängnis. Der Verteidiger hob die man­gelnde Reife, die Erziehungsschwäche, den schlechten brüder­lichen Einfluß und seine seitherige gute Führung hervor und bat um Anrechnung der seit 14. 4. dauernden Untersuchungs­haft. Das Gericht ließ mildernde Umstände zu und verurteilte

Juni 1839

Sch. zur Eesamtgefängnisstrafe von 35 Tagen, der 30 Tage Untersuchungshaft angerechnet werden. Zugleich wurde auf Stel­lung unter Schutzaufsicht erkannt, deren Dauer nach dem Ver­halten des Bestraften bemessen wird. Das Urteil wurde sofort rechtskräftig, da der Verurteilte dasselbe sofort annahm.

Der 2. Fall des Jugendgerichts betraf 5 Burschen aus H. im Alter von 16 Jahren, die sich gegen das Wafsengesetz ver­gangen hatten. Liner derselben hattet angeblich ein Terzerol ge­funden und es dann verkauft. Es kam so in 5 Hände. Jeder der Burschen hat damit geschossen, ohne zu wissen, daß das Waffentragen einen Waffenschein voraussetzt. Der Staatsan­walt hielt die Sache für eine Lausbuberei. doch dürfe wegen der Gefährlichkeit der Waffen in ungeübten Händen nicht leicht darüber hinweggeganqen werden. Der Richter ermahnte die Jungen ernstlich, die Finger von den Waffen zu lassen.

Das Verfahren gegen den ledigen Kaufmann W. Sch. von N. wegen Uebertretung der Straßenverkehrsordnung wurde unter Uebernahme der geringen Kosten für Aufnahme des Sach­verhalts durch den Angeklagten ausqesetzt.

Freigesprochen wurde der ledige Kraftwagenfahrer E. in Stuttgart. Dieser fuhr am 30. 3. in einem Personenwagen auf der Straße WildbergCalw an der Kurve der Gutleutbrücke, wo immer zahlreiche Verkehrsunfälle passieren, an einem schwer­beladenen Lastwagen vorbei, der in starkem Tempo sich talauf­wärts bewegte, zu weit rechts und kam auf einen Baum aufprallte. Der Zeuge bekundete, daß den Angeklagten keine Schuld an dem Unfall treffe. Der Richter, dem die verkehrs­widrigen Verhältnisse jener Straße wohl bekannt sind, kam zu einem Freispruch.

Erfolglosen Einspruch gegen einen Strafbefehl in Höhe von 15 bzw. 10 RM. erhoben E. M. von W. und F. S. in S. Letz­terer fuhr in einem Personenwagen am 29. März von N. nach W. An der Unglückskurve bei der mittleren Mühle kam aus entgegengesetzter Richtung der Lastwagen mit Anhänger des M., so daß der Personenwagen auf den Anhänger, der die Straße abgeriegelt hatte, stieß, Der Staatsanwalt stellte nach Klarlegung des Tatbestandes fest. ^ daß M. die Straße kannre und langsam fahren sollte: St. kannte die Straße nicht und hat keine Maßnahmen ergriffen, die den Unfall vermieden. Der Antrag lautete auf Aufrechterhaltung der festgesetzten Strafe. Der Richter hielt eine Strafe von je 10 RM. als Warnung vor zu raschem Fahren für angemessen.

Samstag, den 24. Juni 1938

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Schwarze; Sretl

SA.-Sturm 7/414

1. Morgen Siurmdienst. Antreten 7 Uhr am Haus der NS.- DAP. Geländedienst. 2. Die Männer, die die Wiederholungs­übung für das SA.-Wehrabzeichen 1/39 versäumt haben, treten ebenfalls 7 Uhr zur Ableistung der Wiederholungsübung an. Sport mitbringen (auch Zivilisten). 3. Die Männer, die zurzeit das SA.-Webradzeichen erst erwerben, treten mit Gepäck zum 25 Klm. Gepäckmarsch an.

HJ.-Gef. Nagold

Morgen 10 Uhr haben sämtliche Führer in Zivil ins Heim, zu kommen. Schreibzeug mitbringen. Ende 11 Uhr. (Einschl. Sonderscharf.) Beitrag abrechnen.

Fähnlein 24/481 Nagold

1. Das Fähnlein (einschl. Jselshausen) tritt morgen 14.30 Uhr am Heim an. Sportkleidung, Speere mitbringen. Fanfarenzug Instrumente mitbringen. 2. Die Jungzüge 13 treten zwischen 14.30 und 16.00 Uhr in Zivil zum Schießdienst an der Turn­halle an. 3. Die Lageranmeldunqen sind um 14 Uhr abzugeben. 4. Sämtliche Führer bis Jungenschaftsführer sind um 18 Uhr am Heim.

gertcht Stuttgart am 17. Mai 1939 wegen gemeinschaftlich be­gangenen Mordes verurteilt worden waren. Eugen Maurer hatte im Einverständnis mit seiner Frau während der Geburt sein Kind erdrosselt. Er wurde zum Tode verurteilt, ferne Frau, die als beschränkt zurechnungsfähig gilt, erhielt drei Jahre Zucht­haus. Das Urteil ist nun rechtskräftig.

Metzgermeister wegen Steuerhinterziehung bestraft Tübingen, 23. Juni. Nicht weniger als vier Metzgermeifler des Eäuorts Gärtringen (Kr. Böblingen) wurden am Don­nerstag wegen Steuerhinterziehung nach einwöchiger Prozetz- dauer verurteilt. Sie erhielten empfindliche Gefängnis­strafen, und zwar Georg Dongus, Ludwig Bessey senior und Heinrich Köhler je sieben Monate, Gottlob Stöffler sechs Monate. Eine Gefängnisstrafe in gleicher Höhe bekam auch der Waagmeister Alwin Dengler. Zu sämtlichen Strafen traten ferner hohe Geldstrafen und Wertersatzstrafen, die zwischen 10 000 und 13 000 RM. schwanken. Zu je drei Monaten Gefäng­nis wurden außerdem der frügere Waagmeister Kirn und der Angeklagte Johann Zinser verurteilt, wozu ebenfalls Eeld- und Wertersatzstrafen hinzutraten. Schließlich verurteilte das Gericht noch Gottlob Dongus, den Bruder des Georg Dongus, wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu 140 RM. Geld- und 300 RM. Wertersatzstrafe. Ein Teil der Strafen sind durch die erlittene Untersuchungshaft verbüßt.

Splelvlan der Wiirtt. Slaalstheater

Großes Haus. Sonntag, 25. Juni: D. 30, Die Walküre, 18 bis 22.30, Montag, 26. Juni. Eeschl. Vorstellg., Jugend-Gruppe 1, Entscheidung, 14 b. n. 16.30, Dienstag, 27. Juni: Geschl. Vor­stellg., Jugend-Gruppe 1, Der Freischütz, 1416.45, G. 30, Frie­demann Vach, 20 b. g. 22.30, Mittwoch, 28. Juni: Eeschl. Vor­stellg., Jugend-Gruppe 2, Entscheidung, 14 b. n. 16.30, F. 30/ Daphne, Schlagobers, 19.3022.30, Donnerstag, 29. Juni: Geschl/ Vorstellg., Jugend-Gruppe 2, Der Freischütz, 1416.45, V. 32, Monika, 2023, Freitag, 30. Juni: Eeschl. Vorstellg., Jugend- Gruppe 3, Entscheidung, 14 b. n. 16.30, KdF.-Kulturgemeinde ! 130, Die Bohsme, 2022.15, Samstag, 1. Juli: Geschl. Vorstellg, Jugend-Gruppe 3, Der Freischütz, 1416.45, E. 32, Die ungari­sche Hochzeit, 19.3022.30, Sonntag, 2. Juli: KdF.-Kulturge- meinde 131, Der Rosenkavalier, 19.30 b. n. 23, Montag, 3. Juli: KdF.-Kulturgemeinde 133, Die ungarische Hochzeit, 19.30 bis , 22.30 Uhr.

Kleines Haus. Sonntag, 25. Juni: AM. 2, 17, Der Teufels­schüler, 19.3022, Montag, 26. Juni: KdF.-Kulturgemeinde 128, Das schöne Abenteuer, 2022.45, Dienstag, 27. Juni: C. 31, Ma­ria Magdalene, 2022.30, Mittwoch, 28. Juni: KdF.-Kultur­gemeinde 129, Das schone Abenteuer, 2022.46, Donnerstag, 29. Juni: A. 31, Der Teufelsschüler, 19.3022, Freitag, 30. Juni: D. 31, Dieses Wasser trink' ich nicht, 2022, Samstag, 1. Juli: Außer Miete, Don Karlos, 19.30 b. n. 23, Sonntag, 2. Juli: KdF.-Kulturgemeinde 132, Dieses Wasser trink' ich nicht, 20 bis 22, Montag, 3. Juli: KdF.-Kulturgemeinde 134, Das schöne Abenteuer, 2022.45 Uhr.. ^

lr.6t?l6 IVIeiciungen

18-Jahrfeier in Coburg

Erinnerung an den nationalsozialistischen Wahlsieg 1928 Coburg. Mit einer große« Kundgebung auf dem Markt­platz beging Coburg am Freitag die 18. Wiederkehr des Tages, an dem es den Nationalsozialisten bei einer Neuwahl des Co- burger Stadtrates gelang, von 25 Stadtratssitzen 13 zu erhalten.

Gäste des Führers nehmen Abschied Die spanischen Generale traten die Rückreise an.

Einschiffung erfolgt in Hamburg Berlin. Die spanischen Generale, die sich als Gäste des Führers seit der Rückkehr der Legion Condor in Deutschland ausgehalten haben, verließen gestern Berlin, um in ihre Heimat zurückzukehren. Zum Abschied hatten sich General der Flieger von Witzendorff und General der Flieger Volkmann auf dem Lehrter Bahnhof eingefunden.

Danzig im Zeichen des Weichselländer Sängerfestes Begeisterter Empfang der Memelländer

Danzig. Danzig steht völlig im Zeichen des Weichselläuder Sängersestes, bei dem sich die Sänger aus dem ganzen Osten des Reiches treffen. Obgleich die polnischen Behörden die Ausreise der deutschen Sänger aus dem polnischen Staatsgebiet »ach Danzig verhindert haben, so trafen doch im Laufe des gestrigen Freitags über 1888 Sänger und Sängerinnen aus dem Reich und den baltischen Staaten ein.

Der König der Belgier fährt nach Frankreich Brüssel. König Leopold von Belgien wird sich zu einem mehrtägigen Aufenthalt nach Frankreich begeben.

Schweres Erdbebenunglück an der Goldkiifte Bereits 66 Todesopfer

London. An der Goldküste (Wcstafrika) ereignete sich ein schweres Erdbebenunglück, das nach den ersten Meldungen aus Akra bisher bereits 66 Todesopfer forderte. Unter den Todes­opfern sollen sich keine Europäer befinden. Zahlreiche öffentliche Gebäude, Banken und Eingeborenenhäuser wurden durch das Erdbeben zerstört bzw. schwer beschädigt. Die Stadt Akra selbst ist seit dem Ausbruch des Erdbebens in völlige Dunkelheit gehüllt.