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Nr. 136

Mittwoch, äen 14. Juni 1939

113. Jahrgang

Finanzierung dergroßenAufgabendesReichs!

Ein Vortrag des Staatssekretärs Reinhardt

Berlin, 13. Juni. Staatssekretär Reinhardt sprach auf einer Vortragsveranstaltung des Vereins Berliner Kausleute über die Durchführung und Finanzierung der großen Aufgaben des Reiches. Zu der so häufig aufgeworfenen Frage, woher das ganze Geld komme, verwies Reinhardt auf die ständig steigende Finanzkraft des Reiches. So habe das Steueraufkommen des Reiches im Rechnungsjahr 1932 6,6 Milliarden, dagegen im Rech­nungsjahr 1938 17,7 Milliarden betragen, um im laufenden Rechnungsjahr wahrscheinlich eine Höhe von 22 Milliarden RM. zu erreichen und 1940 noch größer zu sein. Das Mehr des Steuer­aufkommens im Jahre 1938 gegenüber 1937 ist nur in einer Höhe von 400 Millionen RM. auf die im Sommer vorigen Jah­res vorgenommene Erhöhung der Körperschaftssteuer und in einer Höhe von 50V Millionen RM. auf die bis Ende März d. I. aufgekommene Judenvermögensabgabe zurückzuführen. -

Die Aufwärtsentwicklung des Steueraufkommens sei nicht nur auf den gewaltigen Aufschwung der deutschen Volkswirtschaft zurückzuführen, sondern auch auf die gesteigerte Leistungskraft der Reichsfinanzverwaltung. Der Redner erwähnte in diesem Zusammenhang die Betriebsprüfung, die alle Betriebe ohne Aus­nahme erfasse und in fester Reihenfolge durchgeführt werde, und geht dann auf den neuen Finanzplan ein. Er hob hervor, das Einkommensteuergesetz vom Februar 1939 und die Mehreinkom­mensteuer seien die letzten Maßnahmen, durch die eine bessere An­passung des Steuersystems an die Leistungskraft der Steuer­pflichtigen vorgenommen worden sei. Weitere Maßnahmen sol­cher Art seien nicht mehr zu erwarten und würden auch finanzpolitisch und steuerpolitisch nicht mehr erforderlich sein.

Der Staatssekretär betonte, der das Steueraufkommen über­steigende Finanzbedarf des Reiches sei in den vergangenen Jah­ren durch kurzfristige oder mittelfristige Schulden ge­deckt und dann durch langfristige verzinsliche An­leihen des Reiches abaelöst worden. Dieses Verfahren stelle einen Vorgriff auf künftige Steueraufkommen dar, denn die Verzinsung und Tilgung werde aus künftigen Steueraufkomnien bestritten. Es hätten noch viele Milliarden Reichsmark im An­leiheweg beschafft werden können, so erklärte Staatssekretär Reinhardt, jedoch hätten die finanz- und kreditpolitischen Grund­sätze des Nationalsozialismus' geboten, daß der außer­gewöhnliche Finanz bedarf des Reiches insoweit, als er das Steueraufkommen noch übersteige, anders als bisher gedeckt werde und insbesondere der privaten Wirtschaft der Geld- und Kapitalmarkt nicht durch das Reich versperrt bleibe. Der Teil des außergewöhnlichen Finanzbedarfs, der noch nicht durch Steuern gedeckt werden könne, werde grundsätzlich in Zukunft nur noch durch die Ausgabe verzinslicher Steuergutscheine gedeckt. Diese Steuergutscheine führten nicht zu einer weiteren Vergrößerung der Zinsenlast des Reiches, sondern nur zu einer Verlagerung von Steuern, die für den Reichshaushalt durchaus erträglich sei.

Infolge der steigenden Steuereinnahmen des Reiches würden voraussichtlich die mit einem zinsähnlichen Aufgeld ausgestatte­ten Stsuergutscheine II im Rechnungsjahr 1940 nicht mehr, zum mindesten nicht mehr in dem Amfange von 1939, erforderlich sein. Der Redner erläuterte dann eingehend die Technik und Änwen- dungsart der Steuergutscheine. Zum Schluß wandte sich Rein­hardt gegen die Auffassung, daß man in dem Steuergutscheinver­fahren inflatorische Wirkungen erblicken könne. Währungsgemäß wird sich das Steuergutscheinverfahren in der entgegengesetzten Richtung auswirken. Wenn das Reich, die Länder, die Gemein­den und die anderen Steuergutscheinpflichtigen und -berechtigten große Summen in Steuergutscheinen statt in Geld zahlen, so werde dadurch die Währung nicht belastet, sondern entlastet.

Der neue GedieisiypReichsgau"

Der durch das Ostmark-Gesetz geschaffene neue Gebiets- und Verwaltungstyp des Reichsgaues wird in seiner Struktur und Bedeutung weiter bekannt aus der ersten Verordnung zur Durch­führung des Ostmark-Gesetzes, die die Unterschriften des Reichs­ministers des Innern, des Stellvertreters des Führers und des Reichsministers der Finanzen trägt. Daraus ergibt sich, daß der R e i ch s st a t th a l t e r, der in der Stufe des Reichsgaues unter der Dienstaufsicht des Reichsinnenministers nach den fachlichen Weisungen der Reichsminister die staatliche Verwaltung als Reichsvcrwaltung führt, auch Landespolizcibehörde ist und, so­weit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird, zugleich höhere Verwaltungsbehörde. Die zuständigen obersten Reichs- behorden können im Einvernehmen mit dem Reichsinnenministei anordnen, daß<-tzin Reichsstatthalter bestimmte Verwaltungsaus­gaben auch für den Bereich mehrerer Neichsgaue wahrnimmt, oder daß mehreren Reichsstatthaltern ein und derselbe Sach­bearbeiter für bestimmte Fachgebiete zur Verfügung steht. Den Zeitpunkt der Angliederung der Landesbauern- Ich "ften an die Reichsstatthalter bestimmt der Reichsinncn- minister im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers. Die öffentlichen Aufgaben, die der Reichsgau in seiner Eigen­schaft als Selbstverwaltungskörperschaft unter eigener Verantwortung zu erfüllen hat, können freiwillig über­nommen oder durch Gesetz zugewieseu werden. Außerdem können dem Reichsgau Austragsangelegenyeiten in Selbstverwaltung übertragen werden. In Angelegenheiten von finanzieller Bedeu­tung führt der Reichsinnenminister die Aussicht über den Ncichs- gau als Selbstverwaltungskörperschaft im Einvernehmen mit dem Reichsfinanzminister. Die Vorschriften der Fachaufsicht bleiben

unberührt. Für den Bereich der Selbstverwaltung stehen dem Reichsstatthalter Eauräte als Berater zur Seite. Ihre Zahl wird vom Rcichsinnenminister im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers bestimmt. Die Gauräte werden vom Stellvertreter des Führers auf dis Dauer von sechs Jahren be­rufen. Sie bekleiden ein Ehrenamt und erhalten eine vom Reichsinnenminister festzusetzende Aufwandsentschädigung. Der Reichsstatthalter lädt die Gauräte nach Bedarf zu gemeinsamen Beratungen ein. Sie sind zu allen wichtigen Maßnahmen, ins­besondere zum Erlaß der Haushaltssatzung und zur Rechnungs­legung, zu hören. In der staatlichen Verwaltung wird der Neichsstatthalter durch den R'e gierungspräsidenten, in der S e l b st v e r w a l t u n g durch den Eauhauptmann vertreten. Hierzu wird nun bestimmt, daß das Amt des Regie­rungspräsidenten und des Eauhauptmanns nach näherer Wei­sung des Reichsinnenministers durch eine Person wahr­genommen werden können. Die dem Reichsstatthalter bei- gegebcnen Beamten sind unmittelbare Reichsbeamte. Zur Kreis­verwaltung wird bestimmt, daß ein Landrat für einen oder mehrere Nachbarkreise einzelne Verwaltungsausgaben gegebenen­falls miterledigen oder daß oemeirllame Sachbearbeiter me^re- 1 ren Landräten zur Verfügung gestellt werden können. Die Zahl ! der Kreisrüte wird nach Richtlinien des Reichsinnenministers ^ durch die Hauptsatzung bestimmt. Die Kreisräte werden vom r Gauleiter der NSDAP, kür sechs Jahre berufen. Sie bekleiden ! ein Ehrenamt und werden ähnlich behandelt wie die Eauräte. z Der Landrat und die ihm beigegebenen Beamten sind unmittel­bare Reichsbeamte. Vis zum Erlaß einer Deutschen Reichsgau- und Kreisordnung finden im übrigen für Reichsgaue und Land­kreise als Selbstverwaltungskörper die Vorschriften der Deutschen Gemeideordnung sinngemäß Anwendung.

Dr. Frank vsr Len dänischen FnmsLen

Nationalsozialismus ist keine Exportware !

Kopenhagen, 13. Juni. Gelegentlich seines auf Einladung des i Präsidenten des dänischen Juristforbundet, Dr. Reitzel-Nielsen, erfolgten Besuches in Kopenhagen hielt der Rsichsführer des Na­tionalsozialistischen Rechtswahrerbundes, Reichsminister Dr. Frank, in Kopenhagen in Anwesenheit der führenden Juristen Dänemarks und hoher staatlicher Vertreter einen Vortrag über das Recht als Kulturbestandteil des völkischen Lebens. Der Mi­nister stellte im Verlauf seiner Ausführungen das Recht als Bestandteil der Kultur unseres Volkes heraus, wobei er mit Nachdruck darauf hinwies, daß erst die völkische i Wiedergeburt aus der Versklavuvng des Versailler Schandfrie- i dens die Möglichkeit gab, dem Reich auch in seinem inneren Recht jene Gestalt zu geben, die seiner großen Geschichte und seinen kulturellen Aufgaben im Dienste des eigenen Volkes und der Menschheit würdig ist. Man habe das deutsche autoritäre System in billigen Beispielen als Willkürherrschaft ohne Recht kenn­zeichnen wollen. In Wirklichkeit hat dieses unser gesamtes deut­sches Leben rettende autoritäre Ordnungsprinzip eine große ge­schlossene Volks- und Arbeitsgemeinschaft geschaffen. Erst seit- : dem Deutschland auf seinem eigenen Lebensgebiet wieder sou­verän geworden ist, kann man von einer Rechtskultur in Deutsch­land sprechen. Wie sollte sich auch eine Rechtskultur in einem Reich entwickeln können, das unter den Auswirkungen eines Vertragswerkes wie das von Versailles seine völkerrechtliche Souveränität eingebüßt hatte?

Dr. Frank legte dann an Hand der fünf Fundamentalwerte der nationalsozialistischen Gesetzgebung, nämlich Rasse, Bo­den, Arbeit, Reich und Ehre, die völlige Umwandlung dar, die der Führer auf dem Rechtsgebiet vollzogen hat und vollzieht. Dabei betonte er, daß sich jeder Deutsche bewußt sei, daß das Werk Adolf Hitlers ein rein deutsches und ausschließ­lich deutsches Werk sei. Nichts liege uns ferner, als etwa andere Völker in den Bannkreis unserer Ideologie zu zwingen. Was dem deutschen Volke nützlich war und nützlich sein wird, müsse nicht unbedingt auch für ein anderes Volk taugen.

Wir treiben keine Auslandspropaganda in dem Sinne, daß wir andere Völker zum nationalsozialistischen Programmbe­kehren" wollen. Die nationalsozialistische Revolution wolle sehr zum Gegensatz zu anderen Revolutionen ihre Ideen ledig­lich im deutschen Lebensraum zur Auswirkung bringen. Die Rassengesetzgebung des Dritten Reiches, die sich ja nicht j nur in der Ausschaltung des jüdischen Einflusses erschöpft, sondern i das wertvolle Volkstum auf alle Weise zu fördern bestrebt ist j und die fortpflanzungsnmoürdige« Elemente auszuschalten trach- > tet, bezeichnete Dr. Frank als stolzen Beitrag zur germanischen Eesamtgeschichte.

Besonders eingehend behandelte Dr. Frank die Agrargesetz­gebung und die Arbeitsgesetzgebung. Er schloß mit den Worte«: Das Lebensrecht unseres Volkes erforderte «eue Einrichtungen, sollte nicht die Ratio« zugrunde gehen. Denn nur der Rechts­satz taugt, der die Geschichte des von ih« betreute« Volkes zu fördern geeignet ist. Die europäischen Völker haben die ernste Verpflichtung, die großen Kulturgüter, die ihre größten Männer ihren Nationen und damit der Welt geschenkt haben, als heilig­stes Vermächtnis zu bewahren. Wie Sprache, Musik, Malerei, Baukunst, ist auch das Recht Ausdruck der Kultur eines Volkes und Ausdruck des Charakters einer Zeitepoche. Die no«S deutsche Lebensordnung hat unser Vaterland vor dem gräßlichv-L Zusammenbruch gerettet und damit auch Europa den größten Kulturdienst erwiesen.

Die Fahrt der Alten Garde

Weihe eines Horst-Wessel-Standbildes in Vielefeld Rudolf Hetz spricht am Samstag in Münster

Berlin. 13. Juni. Der Gau Westfalen-Nord, durch den di« diesjährige Fahrt der Alten Garde führt, hat sich, wie die NSK. meldet, für die bevorstehenden Festtage in umfassender Weise ge­rüstet. Am Mittwoch erwartet das festlich geschmückte Bielefeld die 700 Altgardisten aus dem Reich, die von der alten Leinestadt aus auf ihre Westfalen-Fahrt gehen werden. Die Reihe der Ver­anstaltungen in Bielefeld beginnt am Mittwoch mit der Weih« eines Horst-Wessel-Ständbildes an einem der schönsten Punkte der Stadt, die Geburtsort des Sängers und Kämpfers der national­sozialistischen Revolution ist. Wenige Stunden später werden di« Fahrtteilnehmer auf dem Johannisberg offiziell begrüßt, und es wird ihnen bei dieser Gelegenheit das Geschenk des gast­gebenden Gaues überreicht werden. Vom Johannisberg geht es in die Rudolf-Oetker-Halle, wo die Ordensburg Vogelsang ein« Feierstunde durchführt. Den Höhepunkt des ersten Tages bildet nach einem Marsch der Altgardisten durch die Straßen Biele­felds eine Kundgebung, in der u. a. Reichsorganisationsleiter Dr. Ley sprechen wird. Am Donnerstag morgen beginnt dann die Dreitägige Fahrt durch den Gau, die ihren Abschluß in der Gau­hauptstadt Münster mit einer Großkundgebung findet, in der der Stellvertreter des Führers, Reichsminister Rudolf Heß, das Wort ergreifen wird.

Neichsjustizminister Dr. Eürtner traf am Montag, von Berlin kommend, in Prag ein, zwecks Teilnahme an einigen. Veranstaltungen der deutschen Kulturwoche.

Die Spannung in Fernost

Kommt es zu englisch-japanischen Verhandlungen?

London, 13. Juni. Falls nicht in letzter Minute eine Einigung zwischen Japan und Großbritannien erzielt werden kann, wird die brirische und die französische Niederlassung in Tientsin von Japan blockiert werden. Allmählich beginnt die vorher so groß­sprecherische Londoner Presse sich ernste Sorge» zu machen über den Stand der Dinge in Tientsin. Bekanntlich fordern die Japa­ner die Auslieferung von vier verdächtigen Chinesen, während sich die Engländer bisher geweigert haben, diese auszuliefern, angeblich, weil von Japan keine Beweise für die Schuld dieser Chinesen erbracht worden sei. Der diplomatische Korrespondent derTimes" schildert, daß zwischen London und Tokio Lzw. zwi­schen der britischen Regierung und den diplomatischen Vertretern Englands im Fernen Osten in den letzten Tagen ein reger Tele­grammwechsel stattgefunden hat, in der Hoffnung, daß man in der lletzten Minute doch noch eine Kompromißformel finden möge. News Chronicle" meint, es bestehe noch eine gewisse Aussicht, einen Abbruch der Verhandlungen zu vermeiden, und zwar, wenn man sich dahingehend einigen würde, daß eine britisch­japanische Kommission gemeinsam die Schuld der Chinesen prü­fen sollte.

Der größere Teil der japanischen Blätter fordert schärfere Maßnahmen gegen die britischen und französischen Niederlassun­gen in Tientsin, da es sich hierbei lediglich um eine Verkehrs­kontrolle handle.

L/ S

Weltbild-Kloeppel (M). Britischer Handstreich gegen Jemen mißglückt

In offener Verletzung der einschlägige« Bestimmungen des Zu­satzabkommens 3 des englisch-italienischen Vertrages vom 16. Aprtt 1938 haben die britischen Militärbehörden des Protektorats Aden (Engris) versucht, die strategisch wichtige Stadt Scebua a» der Ostgrenze des Jemen zu besetzen. Der Imam von Jemen ent­sandte ein Expeditionskorps, das die Engländer zum Verlasse» Scebuas zwang.