Bezugspreis«: In der Stadt und durch Boten monatlich RM. 1.5V, durch die Post monatlich RM. 1.4V einschließlich 18 Pfg. Beförderungs- ,ebiihr und zuzüglich 86 Pfg. Zustellgebühr. Preis der Einzelnummer 10 Pfg. Bei höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Lieferung der Heilung oder Zurückzahlung des Bezugspreises.
Amtsblatt
des Mvettes Lalw für? Nagold und Nrrrsebuug
Nagoläer ^agblatt / Segrünäet 1827
Fernsprecher: Nagold 429 / Anschrift: „Der Gesellschafter" Nagold, Marktstrab» 14, Postfach tt Drahtanschrift: „Gesellschafter" Nagold / Postscheckkonto: Stuttgart 5113 / Bankkonto: Gewerbebank Nagold 856 / Girokonto: Kreissparkasse Calw Hauptzweigstelle Nagold 95 / Gerichtsstand Nagold
Anzeigenpreise: Die 1 spaltige mm-Zeile oder deren Raum 6 Pfg-, Familien-, Vereins- und amtliche Anzeigen sowie Stellengesuche 5 Pfg.. Text 24 Pfg. Für da» Erscheinen von Anzeigen in bestimmten Ausgaben und an oorgeschriebener Stelle kann keine Gewähr übernommen werden. Anzeigen-Annahmeschluß ist vormittag» 7 Uhr.
Nr. 136
Mittwoch, äen 14. Juni 1939
113. Jahrgang
Finanzierung dergroßenAufgabendesReichs!
Ein Vortrag des Staatssekretärs Reinhardt
Berlin, 13. Juni. Staatssekretär Reinhardt sprach auf einer Vortragsveranstaltung des Vereins Berliner Kausleute über die Durchführung und Finanzierung der großen Aufgaben des Reiches. Zu der so häufig aufgeworfenen Frage, woher das ganze Geld komme, verwies Reinhardt auf die ständig steigende Finanzkraft des Reiches. So habe das Steueraufkommen des Reiches im Rechnungsjahr 1932 6,6 Milliarden, dagegen im Rechnungsjahr 1938 17,7 Milliarden betragen, um im laufenden Rechnungsjahr wahrscheinlich eine Höhe von 22 Milliarden RM. zu erreichen und 1940 noch größer zu sein. Das Mehr des Steueraufkommens im Jahre 1938 gegenüber 1937 ist nur in einer Höhe von 400 Millionen RM. auf die im Sommer vorigen Jahres vorgenommene Erhöhung der Körperschaftssteuer und in einer Höhe von 50V Millionen RM. auf die bis Ende März d. I. aufgekommene Judenvermögensabgabe zurückzuführen. -
Die Aufwärtsentwicklung des Steueraufkommens sei nicht nur auf den gewaltigen Aufschwung der deutschen Volkswirtschaft zurückzuführen, sondern auch auf die gesteigerte Leistungskraft der Reichsfinanzverwaltung. Der Redner erwähnte in diesem Zusammenhang die Betriebsprüfung, die alle Betriebe ohne Ausnahme erfasse und in fester Reihenfolge durchgeführt werde, und geht dann auf den neuen Finanzplan ein. Er hob hervor, das Einkommensteuergesetz vom Februar 1939 und die Mehreinkommensteuer seien die letzten Maßnahmen, durch die eine bessere Anpassung des Steuersystems an die Leistungskraft der Steuerpflichtigen vorgenommen worden sei. Weitere Maßnahmen solcher Art seien nicht mehr zu erwarten und würden auch finanzpolitisch und steuerpolitisch nicht mehr erforderlich sein.
Der Staatssekretär betonte, der das Steueraufkommen übersteigende Finanzbedarf des Reiches sei in den vergangenen Jahren durch kurzfristige oder mittelfristige Schulden gedeckt und dann durch langfristige verzinsliche Anleihen des Reiches abaelöst worden. Dieses Verfahren stelle einen Vorgriff auf künftige Steueraufkommen dar, denn die Verzinsung und Tilgung werde aus künftigen Steueraufkomnien bestritten. Es hätten noch viele Milliarden Reichsmark im Anleiheweg beschafft werden können, so erklärte Staatssekretär Reinhardt, jedoch hätten die finanz- und kreditpolitischen Grundsätze des Nationalsozialismus' geboten, daß der außergewöhnliche Finanz bedarf des Reiches insoweit, als er das Steueraufkommen noch übersteige, anders als bisher gedeckt werde und insbesondere der privaten Wirtschaft der Geld- und Kapitalmarkt nicht durch das Reich versperrt bleibe. Der Teil des außergewöhnlichen Finanzbedarfs, der noch nicht durch Steuern gedeckt werden könne, werde grundsätzlich in Zukunft nur noch durch die Ausgabe verzinslicher Steuergutscheine gedeckt. Diese Steuergutscheine führten nicht zu einer weiteren Vergrößerung der Zinsenlast des Reiches, sondern nur zu einer Verlagerung von Steuern, die für den Reichshaushalt durchaus erträglich sei.
Infolge der steigenden Steuereinnahmen des Reiches würden voraussichtlich die mit einem zinsähnlichen Aufgeld ausgestatteten Stsuergutscheine II im Rechnungsjahr 1940 nicht mehr, zum mindesten nicht mehr in dem Amfange von 1939, erforderlich sein. Der Redner erläuterte dann eingehend die Technik und Änwen- dungsart der Steuergutscheine. Zum Schluß wandte sich Reinhardt gegen die Auffassung, daß man in dem Steuergutscheinverfahren inflatorische Wirkungen erblicken könne. Währungsgemäß wird sich das Steuergutscheinverfahren in der entgegengesetzten Richtung auswirken. Wenn das Reich, die Länder, die Gemeinden und die anderen Steuergutscheinpflichtigen und -berechtigten große Summen in Steuergutscheinen statt in Geld zahlen, so werde dadurch die Währung nicht belastet, sondern entlastet.
Der neue Gedieisiyp „Reichsgau"
Der durch das Ostmark-Gesetz geschaffene neue Gebiets- und Verwaltungstyp des Reichsgaues wird in seiner Struktur und Bedeutung weiter bekannt aus der ersten Verordnung zur Durchführung des Ostmark-Gesetzes, die die Unterschriften des Reichsministers des Innern, des Stellvertreters des Führers und des Reichsministers der Finanzen trägt. Daraus ergibt sich, daß der R e i ch s st a t th a l t e r, der in der Stufe des Reichsgaues unter der Dienstaufsicht des Reichsinnenministers nach den fachlichen Weisungen der Reichsminister die staatliche Verwaltung als Reichsvcrwaltung führt, auch Landespolizcibehörde ist und, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird, zugleich höhere Verwaltungsbehörde. Die zuständigen obersten Reichs- behorden können im Einvernehmen mit dem Reichsinnenministei anordnen, daß<-tzin Reichsstatthalter bestimmte Verwaltungsausgaben auch für den Bereich mehrerer Neichsgaue wahrnimmt, oder daß mehreren Reichsstatthaltern ein und derselbe Sachbearbeiter für bestimmte Fachgebiete zur Verfügung steht. Den Zeitpunkt der Angliederung der Landesbauern- Ich "ften an die Reichsstatthalter bestimmt der Reichsinncn- minister im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers. Die öffentlichen Aufgaben, die der Reichsgau in seiner Eigenschaft als Selbstverwaltungskörperschaft unter eigener Verantwortung zu erfüllen hat, können freiwillig übernommen oder durch Gesetz zugewieseu werden. Außerdem können dem Reichsgau Austragsangelegenyeiten in Selbstverwaltung übertragen werden. In Angelegenheiten von finanzieller Bedeutung führt der Reichsinnenminister die Aussicht über den Ncichs- gau als Selbstverwaltungskörperschaft im Einvernehmen mit dem Reichsfinanzminister. Die Vorschriften der Fachaufsicht bleiben
unberührt. Für den Bereich der Selbstverwaltung stehen dem Reichsstatthalter Eauräte als Berater zur Seite. Ihre Zahl wird vom Rcichsinnenminister im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers bestimmt. Die Gauräte werden vom Stellvertreter des Führers auf dis Dauer von sechs Jahren berufen. Sie bekleiden ein Ehrenamt und erhalten eine vom Reichsinnenminister festzusetzende Aufwandsentschädigung. Der Reichsstatthalter lädt die Gauräte nach Bedarf zu gemeinsamen Beratungen ein. Sie sind zu allen wichtigen Maßnahmen, insbesondere zum Erlaß der Haushaltssatzung und zur Rechnungslegung, zu hören. In der staatlichen Verwaltung wird der Neichsstatthalter durch den R'e gierungspräsidenten, in der S e l b st v e r w a l t u n g durch den Eauhauptmann vertreten. Hierzu wird nun bestimmt, daß das Amt des Regierungspräsidenten und des Eauhauptmanns nach näherer Weisung des Reichsinnenministers durch eine Person wahrgenommen werden können. Die dem Reichsstatthalter bei- gegebcnen Beamten sind unmittelbare Reichsbeamte. Zur Kreisverwaltung wird bestimmt, daß ein Landrat für einen oder mehrere Nachbarkreise einzelne Verwaltungsausgaben gegebenenfalls miterledigen oder daß oemeirllame Sachbearbeiter me^re- 1 ren Landräten zur Verfügung gestellt werden können. Die Zahl ! der Kreisrüte wird nach Richtlinien des Reichsinnenministers ^ durch die Hauptsatzung bestimmt. Die Kreisräte werden vom r Gauleiter der NSDAP, kür sechs Jahre berufen. Sie bekleiden ! ein Ehrenamt und werden ähnlich behandelt wie die Eauräte. z Der Landrat und die ihm beigegebenen Beamten sind unmittelbare Reichsbeamte. Vis zum Erlaß einer Deutschen Reichsgau- und Kreisordnung finden im übrigen für Reichsgaue und Landkreise als Selbstverwaltungskörper die Vorschriften der Deutschen Gemeideordnung sinngemäß Anwendung.
Dr. Frank vsr Len dänischen FnmsLen
Nationalsozialismus ist keine Exportware !
Kopenhagen, 13. Juni. Gelegentlich seines auf Einladung des i Präsidenten des dänischen Juristforbundet, Dr. Reitzel-Nielsen, erfolgten Besuches in Kopenhagen hielt der Rsichsführer des Nationalsozialistischen Rechtswahrerbundes, Reichsminister Dr. Frank, in Kopenhagen in Anwesenheit der führenden Juristen Dänemarks und hoher staatlicher Vertreter einen Vortrag über das Recht als Kulturbestandteil des völkischen Lebens. Der Minister stellte im Verlauf seiner Ausführungen das Recht als Bestandteil der Kultur unseres Volkes heraus, wobei er mit Nachdruck darauf hinwies, daß erst die völkische i Wiedergeburt aus der Versklavuvng des Versailler Schandfrie- i dens die Möglichkeit gab, dem Reich auch in seinem inneren Recht jene Gestalt zu geben, die seiner großen Geschichte und seinen kulturellen Aufgaben im Dienste des eigenen Volkes und der Menschheit würdig ist. Man habe das deutsche autoritäre System in billigen Beispielen als Willkürherrschaft ohne Recht kennzeichnen wollen. In Wirklichkeit hat dieses unser gesamtes deutsches Leben rettende autoritäre Ordnungsprinzip eine große geschlossene Volks- und Arbeitsgemeinschaft geschaffen. Erst seit- : dem Deutschland auf seinem eigenen Lebensgebiet wieder souverän geworden ist, kann man von einer Rechtskultur in Deutschland sprechen. Wie sollte sich auch eine Rechtskultur in einem Reich entwickeln können, das unter den Auswirkungen eines Vertragswerkes wie das von Versailles seine völkerrechtliche Souveränität eingebüßt hatte?
Dr. Frank legte dann an Hand der fünf Fundamentalwerte der nationalsozialistischen Gesetzgebung, nämlich Rasse, Boden, Arbeit, Reich und Ehre, die völlige Umwandlung dar, die der Führer auf dem Rechtsgebiet vollzogen hat und vollzieht. Dabei betonte er, daß sich jeder Deutsche bewußt sei, daß das Werk Adolf Hitlers ein rein deutsches und ausschließlich deutsches Werk sei. Nichts liege uns ferner, als etwa andere Völker in den Bannkreis unserer Ideologie zu zwingen. Was dem deutschen Volke nützlich war und nützlich sein wird, müsse nicht unbedingt auch für ein anderes Volk taugen.
Wir treiben keine Auslandspropaganda in dem Sinne, daß wir andere Völker zum nationalsozialistischen Programm „bekehren" wollen. Die nationalsozialistische Revolution wolle sehr zum Gegensatz zu anderen Revolutionen ihre Ideen lediglich im deutschen Lebensraum zur Auswirkung bringen. Die Rassengesetzgebung des Dritten Reiches, die sich ja nicht j nur in der Ausschaltung des jüdischen Einflusses erschöpft, sondern i das wertvolle Volkstum auf alle Weise zu fördern bestrebt ist j und die fortpflanzungsnmoürdige« Elemente auszuschalten trach- > tet, bezeichnete Dr. Frank als stolzen Beitrag zur germanischen Eesamtgeschichte.
Besonders eingehend behandelte Dr. Frank die Agrargesetzgebung und die Arbeitsgesetzgebung. Er schloß mit den Worte«: Das Lebensrecht unseres Volkes erforderte «eue Einrichtungen, sollte nicht die Ratio« zugrunde gehen. Denn nur der Rechtssatz taugt, der die Geschichte des von ih« betreute« Volkes zu fördern geeignet ist. Die europäischen Völker haben die ernste Verpflichtung, die großen Kulturgüter, die ihre größten Männer ihren Nationen und damit der Welt geschenkt haben, als heiligstes Vermächtnis zu bewahren. Wie Sprache, Musik, Malerei, Baukunst, ist auch das Recht Ausdruck der Kultur eines Volkes und Ausdruck des Charakters einer Zeitepoche. Die no«S deutsche Lebensordnung hat unser Vaterland vor dem gräßlichv-L Zusammenbruch gerettet und damit auch Europa den größten Kulturdienst erwiesen.
Die Fahrt der Alten Garde
Weihe eines Horst-Wessel-Standbildes in Vielefeld — Rudolf Hetz spricht am Samstag in Münster
Berlin. 13. Juni. Der Gau Westfalen-Nord, durch den di« diesjährige Fahrt der Alten Garde führt, hat sich, wie die NSK. meldet, für die bevorstehenden Festtage in umfassender Weise gerüstet. Am Mittwoch erwartet das festlich geschmückte Bielefeld die 700 Altgardisten aus dem Reich, die von der alten Leinestadt aus auf ihre Westfalen-Fahrt gehen werden. Die Reihe der Veranstaltungen in Bielefeld beginnt am Mittwoch mit der Weih« eines Horst-Wessel-Ständbildes an einem der schönsten Punkte der Stadt, die Geburtsort des Sängers und Kämpfers der nationalsozialistischen Revolution ist. Wenige Stunden später werden di« Fahrtteilnehmer auf dem Johannisberg offiziell begrüßt, und es wird ihnen bei dieser Gelegenheit das Geschenk des gastgebenden Gaues überreicht werden. Vom Johannisberg geht es in die Rudolf-Oetker-Halle, wo die Ordensburg Vogelsang ein« Feierstunde durchführt. Den Höhepunkt des ersten Tages bildet nach einem Marsch der Altgardisten durch die Straßen Bielefelds eine Kundgebung, in der u. a. Reichsorganisationsleiter Dr. Ley sprechen wird. Am Donnerstag morgen beginnt dann die Dreitägige Fahrt durch den Gau, die ihren Abschluß in der Gauhauptstadt Münster mit einer Großkundgebung findet, in der der Stellvertreter des Führers, Reichsminister Rudolf Heß, das Wort ergreifen wird.
Neichsjustizminister Dr. Eürtner traf am Montag, von Berlin kommend, in Prag ein, zwecks Teilnahme an einigen. Veranstaltungen der deutschen Kulturwoche.
Die Spannung in Fernost
Kommt es zu englisch-japanischen Verhandlungen?
London, 13. Juni. Falls nicht in letzter Minute eine Einigung zwischen Japan und Großbritannien erzielt werden kann, wird die brirische und die französische Niederlassung in Tientsin von Japan blockiert werden. Allmählich beginnt die vorher so großsprecherische Londoner Presse sich ernste Sorge» zu machen über den Stand der Dinge in Tientsin. Bekanntlich fordern die Japaner die Auslieferung von vier verdächtigen Chinesen, während sich die Engländer bisher geweigert haben, diese auszuliefern, angeblich, weil von Japan keine Beweise für die Schuld dieser Chinesen erbracht worden sei. Der diplomatische Korrespondent der „Times" schildert, daß zwischen London und Tokio Lzw. zwischen der britischen Regierung und den diplomatischen Vertretern Englands im Fernen Osten in den letzten Tagen ein reger Telegrammwechsel stattgefunden hat, in der Hoffnung, daß man in der lletzten Minute doch noch eine Kompromißformel finden möge. „News Chronicle" meint, es bestehe noch eine gewisse Aussicht, einen Abbruch der Verhandlungen zu vermeiden, und zwar, wenn man sich dahingehend einigen würde, daß eine britischjapanische Kommission gemeinsam die Schuld der Chinesen prüfen sollte.
Der größere Teil der japanischen Blätter fordert schärfere Maßnahmen gegen die britischen und französischen Niederlassungen in Tientsin, da es sich hierbei lediglich um eine Verkehrskontrolle handle.
L/ S
Weltbild-Kloeppel (M). Britischer Handstreich gegen Jemen mißglückt
In offener Verletzung der einschlägige« Bestimmungen des Zusatzabkommens 3 des englisch-italienischen Vertrages vom 16. Aprtt 1938 haben die britischen Militärbehörden des Protektorats Aden (Engris) versucht, die strategisch wichtige Stadt Scebua a» der Ostgrenze des Jemen zu besetzen. Der Imam von Jemen entsandte ein Expeditionskorps, das die Engländer zum Verlasse» Scebuas zwang.