2. Seite Nr. S9

Nagolder TagblattDer Gesellschafter

Peinliches für Roosevelt

Unerwartete Auswirkung der Noosevelt-Botschaft"

Kairo» 27. April. Nach dem Obersten Ausschuß der Palästina» Araber hat jetzt auch der Vollzugsausschuß dessqrisch-palä» st inenfischen Kongresses Roosevelt Leim Wort genom­men und gebeten, Syrien und Palästina, für die der amerika­nische Staatspräsident bekanntlich ebenfalls Nichtangriffsver­pflichtungen von den autoritären Staaten forderte» vor England und Frankreich zu schützen. Das Telegramm» das Herrn Roose­velt sicher nicht sehr gelegen kommt, hat folgenden Wortlaut: 'Sie nannten Syrien und Palästina unter den Ländern» für die Sie in IhrerBotschaft" au die autoritären Staaten Nicht­angriffsverpflichtungen forderten. Syrien und Palästina find die Opfer einer brutale» Gebiets- und AnaLHSngigkeitsver- letzung durch die Demokratien Frankreich und Eng­land. Greifen Sie, Herr Roosevelt» bitte ein» um Syrien und Palästina vor diesen Angriffen zu schützen und ihnen das Selbst­bestimmungsrecht zu verschaffen» das ihnen entsprechend dem Naturrecht und den mehrfachen Zusicherungen Frankreichs, Eng­lands und Wilsons zusteht."

Auch Marokko erhebt seine Stimme

Nooseoelt zum Eingreifen gegen die französische Tyrannei aufgefordert

Kairo, 27. April. Der marokkanische Nationalist Ibrahim Wazzaut aus Frauzöfisch-Marokko hat sich telegraphisch a« Roose- oelt gewandt »ud de« amerikaaische« Präsident«« darauf hin- gewieseu, daß Marokko »eit eher Schutz brauche als «udere Läuder» den» seiue Unabhängigkeit und Freiheit würde« auf das Grausamste von Frankreich verletzt. Jedes ma­rokkanische Freiheitsstreben werde als Lerbreche« betrachtet und schwer geahndet. Roosevelt wird schließlich ersucht, zu- gnnste» Marokkos einzugreife«, bevor er au aude« Länder denk«, di« weit weniger schutzbedürftig feie».

Indien verlangt Selbstbestimmung

Bombay, 27. April. Präsident Savarkar von der Hindu Maha Sabha» der größten Hindu-Organisation Indiens» richtete an Präsident Roosevelt folgendes Telegramm:Wenn Ihre an Hitler gerichteteBotschaft" wirklich ausuneigennütziger Be­sorgnis um den Schutz von Freiheit und Demokratie" vor einem ^militärischen Angriff hervorgegangen ist, dann ersuche» Sie ^bitte auch England, seine bewaffnete Herrschaft über Indien zu­rückzuziehen und diesem eine freie Verfassung zu gewähren. Eine große Nation wie Indien kann wenigstens ebenso viel internationale Gerechtigkeit verlangen wie kleine Staaten."

Günstige EulwNlmg des Steueraufkommens

Berlin, 27. April. Anläßlich der vor Vertretern der Presse be­kanntgegebenen amtlichen Begründung der Durchführungsver­ordnung zum Neuen Finanzplan wies Staatssekretär Reinhardt auf die günstige Entwicklung des Steueraufkommens des Reiches hin. Danach betrug das Eesamtaufkommen im Rechnungsjahr 1938, d. h. vom 1. April 1938 bis zum 31. März 1939 17,7 Mil-, liarden RM. gegenüber rund 14 Milliarden im Rechnungsjahre 1937. Im Voranschlag vorgesehen waren für das Rechnungsjahr 1938 16 Milliarden. Von den 17,7 Milliarden RM. entfallen rund 300 Mill. auf die Ostmark, auf das Altreich also 17,4 Mil­liarden. Zu dem Betrag von 17,7 Milliarden kommen noch 500 Mill. RM. bis jetzt entrichtete Judenvermögensabgabe, sodaß ins­gesamt 18.2 Milliarden RM. auf der Einnahmeseite erzielt wur­den.

Die Durchführungsverordnung

zum neuen Flnanzplan

Die ersten Steuergutscheine werden ab 2. Mai 1939 ausgegebeu

Berki«, 27. April. Am 26. April ist die Durchführungsverord­nung zum neuen Finanzplan vom 20. März 1939, dessen Maß­nahme« die Ausgabe von Steuergutscheinen statt Aufnahme von Reichsanleihen, Bewertungsfreiheit für die ab­nutzbaren Wirtschaftsgüter des betrieblichen Anlagevermögens auf Grund von Steuergutscheinen, Einsparungen bei den Aus- Mben der öffentlichen Verwaltung und eine Mehreinkommen- isteuer vorsieht, erschienen. Staatssekretär im Reichsfinanzmini- -sterium Fritz Reinhardt gab vor Vertretern der Presse die amt­liche Begründung zu dieser Durchführungsverordnung.

Die ersten Steuergutscheine werden am 2. Mai 1939 ausgegeben. Von diesem Zeitpunkt ab bestehen die Verpflich­tung und die Berechtigung zur Bezahlung von Rechnungsteilbe­trägen in Steuergutscheinen und die Verpflichtung zu ihrer An­nahme. Bei der Anwendung des neuen Finanzplanes find die -NSDAP, und ihre Gliederungen dem Reich gleichgestellt. Bisher sind folgende juristische und ähnliche Gebilde verpflichtet, Liefe­rungen und sonstige Leistungen gewerblicher Unternehmer in Höhe von 40 Prozent des Rechnungsbetrages in Steuergutschei- «en l und H zu bezahlen: Die der NSDAP, angeschlossenen Ver­bände, der Reichsnährstand, die Reichswirtschaftskammer, die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern, ider Deutsche Eemeindetag, die Zweckoerbände, die Versorgungs- Lei riebe, die in privatrechtlicher Form geführt werden, wenn die Mehrheit der Anteile dem Reich, einem Land, einer Ge­meinde, einem Eemeindeverband oder einem Zweckverband ge­hört, und die Religionsgesellschaften. Für die Dienststellen der Reichsbahn und der Reichspost gilt eine besondere Regelung.

Die Steuergutscheine sollen im Reichsgebiet verbleiben. Ts rf deshalb an gewerbliche Unternehmer, die keine Betriebs­elle im Reichsgebiet haben, in Steuergutscheine» nicht bezahlt ^werden; sie find auch nicht berechtigt, in Steuergutscheine« zu be­zahlen. Auf die Lieferung von Erzeugnissen einer ausländischen Volkswirtschaft, die im Reichsgebiet weder be- noch verarbeitet ^nd, findet das Steuergutschein-Verfahren nicht Anwendung. Auch der Eeldverkehr, der Kapitalverkehr und der WertzeiMn- '"r ist vom Steuergutschein-Nerfahreu ausgeuouunen,-

werkehr

Zur Bewertungsfreiheit auf Cteaergutschemen I

Jeder gewerbliche Unternehmer, der Steuergutscheine I gestimmte Zeit lang in seinem Eigentum behält, kann bekanntlich an Höhe vo« 20 Prozent des Gesamtbetrages dieser Eteuergut» zcheine Bewertungsfreiheit für die abnutzbaren Wirtschastsgüter pes betrieblichen Anlagevermögens in Anspruch nehmen, d. h. «r ^aan in Höhe der bezeichneten 2V Prozent Sonderabschreibunge» vornehmen. Ls ist »ach der Durchführungsverordnung nicht er­forderlich, daß die Wirtschaftsgüter, für die Bewertungsfrei­beit in Anspruch gerummen wird, auf einem besonderen Koni» Geführt werde».

Freitag, den 28. April Igzg

Der,nationale Feiertag des deutschen Volkes

Berlin, 27. April. Am nationalen Feiertag des deutschen Vol­kes 1. Mai werden in diesem Jahre in Berlin folgende Veranstaltungen durchgeführt:

Am Samstag, den 29. April, von 20 bis gegen 21.30 llhr, er­folgt die feierliche Uebergabe des aus dem Sudetengau kommen­den Maibaumes durch Gauleiter Konrad Henlein an den Ober­bürgermeister und Stadtpräsidenten der Reichshauptstadt Dr. Lippert. Am Sonntag, den 30. April, um 12 Uhr wird der Füh­rer im Mosaiksaal der neuen Reichskanzlei Musterbetriebe aus« zeichnen. Um 16.30 llhr in den Festräumen des Reichsministe­riums für Volksaufklärung und Propaganda Empfang der Ehrenabordnungen der deutschen Arbeiterschaft durch Gauleiter Reichsminister Dr. Goebbels.

Deel. Mai

Bon 8.30 bis 9.15 llhr Jugendkundgebung der Berliner HI. im Olympia-Stadion. Der Reichsjugendführer, der Gauleiter Dr. Goebbels und der Führer werden zur Jugend spreche».

llm 10 llhr findet im Deutschen Opernhaus in Anwesenheit des Führers die Festsitzung der Reichskulturkammer statt. Der Präsident der Reichskulturkammer, Reichsminister Dr. Goebbels, wird sprechen und die Träger des Nationalen Film- und Vuchpreises für 1939 verkünden.

12 Uhr Staatsakt im Lustgarten.

Die Schaffenden Berlins werden in der Straße Unter de« Linden vom Brandburger Tor bis zur Schloßbrücke und i« ten aufmarschieren.

Verlauf des Staatsaktes: Begrüßungsansprache des Gauleiters Reichsminister Dr. Goebbels. Ansprache des Leiters der Deutschen Arbeitsfront Dr. Ley. Es spricht der Führer.

ll« 15.00 Uhr Empfang der Ehrenavordnnnge« der deutschen Ar­beiterschaft durch den Führer im Mosaiksaal der neuen Reichskanzlei. Anschließend Kaffeetafel für die Arbeiterab- ordnungen in der neuen Reichskanzlei.

Wie in den vergangenen Jahren, so werden die feierliche« Veranstaltungen in Berlin auch diesmal wieder durch eine große Abendkundgebung im Lustgarten abgeschlossen. An dieser Abend- kundgebung nimmt ein Fackelzug von 15 000 Manu teil.

Dr. Goebbels über politischen Takt

Unter Großmächten nicht üblich"

England hat überraschend seinen Berliner Botschafter, der in London weilte, in die Reichshauptstadt zurückbeordert. Das

könnte an sich als erfreuliche Wendung zur Vernunft angesprs-! chen werden, wenn nicht gleichzeitig die englische Presse diesen, Vorgang in der anmaßendsten Weise kommentieren würde und wenn man in England nicht so sehr erstaunt darüber wäre, daß der Botschafter mit seinem eigenartigen Auftrag nicht gleich offene Türen gefunden hat.

Mit der englischen Anmaßung befaßt sich imVölkischen Be­obachter" Reichsminister Dr. Eoebbels in einem Aufsatz unter der lleberschriftEin paar Worte über politischen Takt". Er schreibt:

Kehren wir einmal den Sachverhalt um und formulieren wir die lleberschriften der maßgebenden englischen Blätter bei dieser Gelegenheit so, als wären die deutschen Zeitungen mit einem ähnlichen Vorgang, der England betreffe, befaßt, und es wird einem die ganze dreiste Unverschämtheit des Vorgehens der englischen Presse klar. Etwa: DerVölkische Beobachter" schreibt, daß der deutsche Botschafter in London mit einem Son­derauftrag nach London entsandt worden sei. Lckndon müsse das in Frage stehende Angebot annehmen und sofortige Beweise seines Friedenswillens liefern. Oder: Der deutsche Botschafter solle den englischen König warnen. Oder: Der deutsche Bot­schafter werde dem englischen Außenminister erklären, daß Deutsch­land eine radikalere Politik einschlagen werde, solange es keine beruhigenden Versicherungen und Schritte von seiten Englands gebe. Deutschland müsse ausreichende Beweise für einen völligen Umschwung in der Politik Englands haben. Derartige Beweise seien die Zurückziehung der englischen Mannschaften, etwa aus Palästina, Einstellung der englischen Pressekampagne gegen Deutschland und einschneidende Maßnahmen der englischen Ab­rüstung. Oder: Der deutsche Botschafter werde bei der britischen Regierung vorstellig werden, um drastischen Einfluß auf die be­vorstehende Erklärung Chamberlains vor dem Unterhaus aus- zuübeu."

Man wird" so fährt Dr. Goebbels fort,zugeben müssen: wenn die deutsche Presse es wagen würde, London gegenüber einen solchen Ton anzuschlagen, so würde die englische öffent­liche Meinung wahrscheinlich in Siedewut versetzt. Und das mit Recht. Denn ein solches Verfahren ist unter Großmächten nicht üblich. Es ist taktlos, dumm-dreist und unverschämt, und wenn es von London gegen uns angewandt wird, entspricht es außer­dem in keiner Weise den gegenwärtigen Machtverhältnissen zwi­schen Deutschland und England."

Wenn man", so sagt der Minister zum Schluß,unseren na­tionalen Stolz verletzt, so zeigen wir die kalte Schulter. Wir waren immer zugänglich für jede sachliche Auseinander­setzung; wer aber sich mit uns polemisch messen will, hat sich ge­fälligst eines höflichen Tones zu befleißigen."

Da die Steuergutscheine ab 2. Mai 1939 ausgegeben werden, kann die Bewertungssreiheit für die Wirtschaftsjahre in An­spruch genommen werden, die nach dem 1. November 1939 ab­laufen. Da die meisten Wirtschaftsjahre mit dem Kalenderjahr zusammenfallen, müssen die Steuergutscheine I spätestens am 30. Juni 1939 erworben sein und bis zum 31. Dezember 1939 unun­terbrochen behalten werden, wenn der Unternehmer die Bewer­tungsfreiheit in Anspruch nehmen will. Der Hundertsatz von 20 Prozent erhöht sich für jede weiteren 12 Monate ununterbroche­nen Eigentums um 5 Prozent bis zu 35 Prozent.

Forderung der Ausfuhrrndusirie und des Ausfuhrhandels

Die Durchführungsverordnung erweitert für die gewerblichen Unternehmer der Ausfuhrindustrie und für den Außenhandel die Bewertungsfreiheit, die darin besteht, daß der Hundertsatz, in dessen Höhe Bewertungssreiheit in Anspruch genommen werden kann, sich um 10 Prozent erhöht, also auf 30, 35, 40 und 45 Pro­zent. Voraussetzung dieser erweiterten Vewertungsfrei» heit ist ein Ausfuhrumsatz, der mindestens 25 Prozent des Ge­samtumsatzes beträgt. Auch den Unternehmern, die 25 Prozent des Gesamtumsatzes nicht ausführen, wird eine erweiterte Be­wertungsfreiheit dann gewährt, wenn sich ihr Ausfuhrumsatz gegenüber dem Vorjahr erhöht hat. In der Durchführungsbe­stimmung wird dazu u. a. gesagt: Die Bewertungssreiheit erhöht, sich für jede volle 2 Prozent der Ausfuhrsteigerung um 1 Pro­zent des Bestandes an Steuergutscheinen, höchstens jedoch um 10 Prozent dieses Bestandes. Durch diese Maßnahme werden die Ausfuhrunternehmer angeregt, ihren Ausfuhrumsatz zu steigern.

Da in vielen Unternehmen des Ausfuhrhandels, für den ja die Erweiterungsbestimmungen auch gelten, der Bestand an ab­nutzbaren Wirtschaftsgütern oft so klein ist, daß eine steuerliche Erleichterung durch Inanspruchnahme von Bewertungssreiheit entweder garnicht oder in nur unbedeutender Höhe erlangt wer­den kann, ist eine Sonderregelung vorgesehen. Diese Unterneh­mer dürfen nämlich anstelle der ihnen zusätzlich zustehenden Be­wertungsfreiheit einen Abzug vom steuerpflichtigen Gewinn außerhalb der Bilanz vornehmen. Dieser Eewinn- abzug beträgt, wenn der Ausfuhrumsatz mindestens 25 Prozent des Gesamtumsatzes ausmacht, 10 Prozent des Bestandes an Steuergutscheinen. Der Ausfuhrhändler muß zunächst die er­weiterte Bewertungssreiheit in Anspruch nehmen. Soweit er abnutzbare Wirtschastsgüter nicht in ausreichendem Umfange be­sitzt, darf er dann zum Abzug vom Gewinn außerhalb der Bi­lanz greifen.

Auch bei der Veredelung von Gegenständen für Rechnung eines ausländischen Auftraggebers, bei der Ausfuhr von Gegen­ständen, die in einem Zollausschlutzgebiet hergestellt worden sind, in das staatsrechtliche Ausland und bei der Ausfuhr von Gegen­ständen, die die inländischen Unternehmer zunächst in ihre aus­ländischen Verkaufsläger bringen, ehe sie an Ausländer ver­kauft werden, treten die Vergünstigungen in Kraft. Das gleiche gilt bei der Lieferung von Anlagen an ausländische Besteller, wenn die Anlage erst im Auslande errichtet wird. Beim Aus­fuhrhandel rechnet zum Ausfuhrumsatz auch der Transithandel.

Die Mehreinkommensteuer

Die Durchführungsverordnung sieht eine Erhöhung des Frei­betrages, eine Ermäßigung des Steuersatzes und weitere Mil­derungen vor. Insgesamt führt sie dazu, daß alle Land- und Forstwirte, fast alle Arbeiter, die meisten Angestellten, die An­fänger in den freien Berufen und die meisten Angehörigen des Handwerkes und des gewerblichen Mittelstandes durch die Mehr­einkommensteuer nicht erfaßt werden. Die Land- und Forstwirte deshalb nicht, weil Mehreinkünfte aus Land- und Forstwirt­schaft ohne Begrenzung mehreinkommensteuerfrei sind, die Ar­beiter, Angestellten, Anfänger in den freien Berufen und Ange­hörigen des Handwerks und des gewerblichen Mittelstandes in vielen Fällen darum, weil bei einem Jahreseinkommen von nicht mehr als 7200 RM. die Mehreinkommensteuer nicht An­wendung findet, und sich diese Einkommensgrenze um je 900 RM. für das dritte und jedes weitere kinderermäßigungsfähige Kind erhöht. «

' Im einzelnen sind für die Jahre 1939 und 1910 u. a. weiter folgende Milderungen vorgesehen. Während ini Gesetz für ! die Mehreinkommensteuer. ein Steuersatz von 30 Prozent vorge- ! sehen ist, mit der Maßgabe, daß die Mehreinkommensteuer bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens abzugsfähig sei, wird in der Durchführungsverordnung der Steuersatz auf 15 Prozent ermäßigt, ohne daß die Mehreinkommensteuer bei der Ermittlung des Einkommens abgezogen werden kann. Dieses wesentlich einfachere und durchaus gerechte Verfahren wird be­sonders von den Angehörigen des gewerblichen Mittelstandes, der freien Berufe und der leitenden Angestellten begrüßt wer­den, denn alle diejenigen, bei denen die Gesamtbelastung des Einkommens durch die Steuern vorn Einkommen und vom Er­trag 50 Prozent nicht erreicht, erfahren gegenüber dem Gesetz eine wesentliche Erleichterung.

Von sehr großer Bedeutung sind die Paragraphen 31 und 32 der Durchführungsverordnung. Danach dürfen bei der Berech­nung des Mehreinkommens außergewöhnliche Verhältnisse be­rücksichtigt werden. Neben den außergewöhnlichen Verhältnissen, für die die Durchführungsverordnung einige Beispiele gibt und wobei der Steuerpflichtige einen Rechtsanspruch auf Berücksich­tigung hat, ist eine allgemeine Härtebestimmung im Paragraphen 32 enthalten, deren Anwendung im pflichtgemäßen Ermessen des Finanzamtes steht. Sie wird dann berücksichtigt, wenn wegen der Art des Berufes oder aus anderen Gründen in der Zugrundele­gung des vollen Mehreinkommens eine unbillige Härte gegeben sein würde. Darüber hinaus werden die Finanzämter stets das erforderliche Verständnis aufbringen, wenn die allgemeinen In­teressen des Volksganzen ein Entgegenkommen bei der Berech­nung des Mehreinkommens geboten erscheinen lassen. Auf An­trag des Steuerpflichtigen ist für die Berechnung des Mehrcin- kommens anstelle des Kalenderjahres 1937 als Erstjahr das Ka­lenderjahr 1936 oder das Kalenderjahr 1935 zugrunde zu legen. Für die Mehreinkommensteuer gelten auch die allgemeinen An­ordnungen über die Stundung. Die Mehreinkommensteuer 1939 ist in drei gleichen Teilbeträgen am 10. September 1939, am 10. Dezember 1939 und am 10. März 1940 zu entrichten. Ab 1940 wird sie in vier gleichen Teilbeträgen am 10. Juni, 10. Septem­ber, 10. Dezember 1940 und 10. März 1941 entrichtet.

USA. und Bolivien

Nordamerikanische Einmischung

Neuyork, 27. April. Der Entschluß des bolivianischen Präsi­denten German Busch, das korrupte demokratische System zu be­seitigen und aus seinem Lande einen Ordnungsstaat zu machen, hat natürlich in den Vereinigten Staaten starke Verstimmung hervorgerufen. Die Neuyorker Judenpresse, die bereits in Sorge ist, daß der politische Umschwung die Ausbeutermethoden des jüdisch-nordamerikanischen Finanzkapitals in Bolivien beein­trächtigen könnte, droht ganz unverblümt mitwirtschaft­lichen Zwangsmaßnahmen, um auf diese Weise «ach bewährtem Muster die Rückkehr desautoritär inspizierten" Landes zurallein seligmachenden" Demokratie vo» Wallstreets Gnaden zu erzwingen. ' '

Neue Entgleisung des Herrn Ickes

Wüste Hetzrede vor jüdischen Emigranten

Neuyork, 27. April. Der durch seine tollen politischen Entglei­sungen sattsam bekannte und berüchtigte amerikanische Innen­minister Ick es hat am Mittwoch auf einem Festessen einer jüdischen Emigrantenvereinigung in Neuyork eine Rede gehal­ten, in der er seinen hemmungslosen Haß gegen die autoritären Staaten wieder einmal gründlich aus­getobt hat. Seine inhaltlich wie stets völlig belanglosen, auf Lenkbar tiesst-m Niveau stehenden Ausführungen stellten eine einzige wüste Hetze dar, wobei ungalifizierbare Angriffe gegen Deutschland und seinen Führer mir ruhmredigen Ergüssen über die angebliche.üulturhöne der amerikanischen Eeldsackdemokratio abwechselt-n.