Nagolder Tagblatt »Der Gesellschafter"

Dienstag, den 4. April 1938

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maßlose Transporte" von schwarzen Truppen aus den südlich der Sahara gelegenen Kolonialgebieten nach dem Norden Afri­kas und nach Frankreich bewerkstelligt werden könnten. Auch der französische Eeneralstab Habe in allerletzter Zeit diese Bahn als ein unumgängliches Mittel für den Transport von Truppen durch die Sahara-Wüste bezeichnet und damit für diemilitä­rische Auswertung" des französischen Kolonialbesitzes.

»Spanien kennt seine wahren Freunde"

Franco au de« Führer

Berliu, 2. April. Der spanische Staatschef Generalissimus Franco, hat das Glückwunschtelegramm des Führers zur Ein­nahme von Madrid wie folgt beantwortet:

Zu Ihrem und des deutschen Volkes Glückwunsch anläßlich des endgültigen Sieges unserer Waffen in Madrid bekunde ich Ihnen meine und Spaniens Dankbarkeit in dem Bewußt­sein der festen Freundschaftunseres Volkes, das in in schweren Augenblicken seine wahren Freunde erkannt hat.

Rotspanische Kriegsflotte kehrt zurück

Paris, 2. April. Die in Bizerta internierte ehemalige rotspa­nische Kriegsflotte ist am Sonntag nachmittag nach Spanien ausgelaufen. Die beiden Transportdampfer, die die neue spa­nische Besatzung nach Bizerta brachten, werden mit fast 2300 Spanienflüchtlingen ebenfalls wieder nach Spanien zurllckkehren.

Neben diesen Schiffen werden auch 87 ehemalige rot­spanische Schiffe aller Art, die in den verschiedenen französischen Häfen interniert sind, in allernächster Zeit an die spanische Regierung ausgeliefert. In Bordeaux fand bereits am Samstag eine Konferenz der Hafenbehörde mit dem spanischen Konsul statt, in deren Verlauf die Auslieferungsmodalitäten besprochen wurden.

Intrigenspiel um die Staatspräfldentenwahl

Die Marxisten gegen die Wiederwahl Lebruns

Paris, 1. April. Aus der Haltung, die di« französische Partei­presse zur bevorstehenden Staatspräsidentenwahl einnimmt, kann man ersehen, daß diesmal nicht wie sonst nur vorwiegend perso­nalpolitische, sondern auch parteipolitische und allgemeinpoliti­sche Beweggründe ihr Wort mitzusprechen haben. Im Mittel­punkt dieses Durcheinanders steht die Person des bisherigen Präsidenten Lebrun. Während sich der Senat fast einmütig für eine Wiederwahl Lebruns ausgesprochen hatte, ist die Haltung der Kammer sehr viel unklarer und auf jeden Fall nicht einstimmig gewesen. Besonders die Manöver, die die So­zialdemokraten hierbei unternehmen, erregen fast allgemeines Aufsehen und Mißfallen. Nachdem Blum zunächst angedeutet hatte, daß seine Kammergruppe zumindest im ersten Wahlgang einen eigenen sozialdemokratischen Kandidaten aufstellen werde, verlautet jetzt, daß die marxistischen Parlamentarier die Order erhalten haben, bereits im ersten Wahlgang für eine radikal­sozialen Kandidaten zu stimmen, falls ein solcher aufgestellt wer­den sollte. Jedenfalls wollen die Sozialdemokraten von einer Wiederwahl Lebruns nichts wissen.

Die Haltung der meisten übrigen Kammergruppen ist durch­aus unklar. Die Radikalsozialen werden erst kommenden Mitt­woch ihre endgültigen Stellungen beziehen, doch sollen sie, wenn man den Zweckmeldungen des Juden Blum Glauben schenken soll, zu drei Viertel gegen eine Wiederwahl Lebruns eingestellt sein. Die Unabhängigen Sozialisten ebenso wie verschiedene Gruppen der Rechten und der Mitte vermeiden bisher peinlichst jede Stellungnahme.

Eine Kandidatur dürfte jedenfalls von der mutmaßlichen Stärke der Stimmenzahl abhängen, die er bereits im ersten Wahlgang auf sich vereinigen würde. Die bisherigen Kandidaten Queuille, Vouisson und Godart scheinen nicht zurücktreten zu wollen, und in rechtsgerichteten Kreisen werden die Namen des früheren Marineministers Pistri und des kürzlich nach Burgos entsandten Sonderbotschafters Senator Bsrard vorsichtig vorge­schoben.

Bombenanschläge in London

London, 1. April. Vor dem Londoner Strafgericht sind am Freitag wieder mehrere Bombenattentäter zu höheren Gefäng­nisstrafen verurteilt worden. Trotzdem aber nehmen die An­schläge kein Ende. Mitten im Londoner Zeitüngsviertel der Fleet Street explodierte in der Nacht zum Samstag vor dem Gebäude desNews Chronicle" eine Bombe mit Zeitzünder, durch die die Front des Gebäudes beschädigt und sämtliche Fen­sterscheiben zertrümmert wurden. Etwa eine Stunde später ex­plodierte eine Bombe in der Eingangshalle eines eleganten Hotels des Londoner Westend. Die Halle wurde stark beschädigt. Personen kamen jedoch nicht zu Schaden. Auch hier fehlt jede Spur vom Täter. Auch in anderen Teilen der Stadt explodier­ten zwei Bomben. In einem Falle wurde die Fassade eines Möbelgeschäftes schwer beschädigt, während in dem zweiten Falle, wo ebenfalls eine Bombe vor ein Geschäft gelegt worden war, kein größerer Schaden angerichtet wurde.

Weltbild (M).

Wieder Bombenanschläge in London Durch einen neuen Bombenanschlag ist eine der wichtigsten Brücken, die im Westen Londons über die Themse führt, unpas­sierbar geworden. Ein schwerer eiserner Brückenträger und ein Teil der Eisenbänder wurden zerstört.

beri.lti«;soal

Wieder ein Lästermaul gestopft Ulm, 1. April. Am Donnerstag hatte sich vor dem in Ulm ta­genden Sondergericht der 68 Jahre alte, in Zuffenhausen gebo­rene und in Ulm wohnhafte Otto Dold wegen Vergehens gegen das Heimtückegesetz zu verantworten. Dold hatte bereits eine langjährige Abenteurer- und Verbrecherlaufbahn hinter sich, als er nach Abbüßung einer wegen Münzverbrechens erhaltenen Zuchthausstrafe in Ulm austauchte. Bald wurde er wegen Be­trugs, Heiratsschwindels und anderer Dinge wieder straffällig und landete schließlich wegen Trunksucht in einer Trinkerheil­stätte. Als er am zweiten Weihnachtsfeiertag des vergangenen Jahres wiederum in betrunkenem Zustande in einer Gaststätte saß, mischte er sich in die Unterhaltung der Gäste, wobei er sich in großsprecherischer Weise rühmte, in Brasilien, wo er sich 18 Jahre lang Herumgetrieben hat, Freimaurer mit hohem Titel gewesen zu sein. Schließlich erging er sich dann noch in abfälli­gen und völlig unbegründeten Bemerkungen gegen bekannte po­litische Persönlichkeiten. Unter Berücksichtigung seines hohen Alters und seines krankhaften Alkoholmißbrauchs verurteilte ihn das Gericht zu drei Monaten Gefängnis.

Sieben Jahre Zuchthaus für den Brandstifter Suntz Karlsruhe, 1. April. Die Schwurgerichtsverhandlung gegen den 19jährigen Franz Suntz aus Ottenau wegen Brandstiftung in fünf Fällen nahm am Freitag ihren Fortgang. Vis zuletzt leugnete der Angeklagte hartnäckig seine Schuld. Der Anklage­vertreter kam in seiner eingehenden Würdigung des Ergebnisses der Beweisaufnahme zu dem Schluß, daß der Angeklagte in sämtlichen fünf Punkten der Anklage überführt ist. Er verwies darauf, daß es sich bei der Brandstiftung um eines der gemein­sten und volksschädigensten Delikte handelt. Allein bei dem Brande bei der Firma Haid und Neu entstand ein Schaden von über 200 000 RM., und man müsse auch daran denken, daß bei den Löscharbeiten ein Feuerwehrmann zu Tode gekommen ist. Gegen Brandstifter muß mit schonungsloser Härte vorgegangen werden. Das Schwurgericht gelangte zu der Ueberzeugung, daß der Angeklagte in allen Punkten überführt ist. Die Motivie­rung der Verbrechen des Angeklagten sah es in seiner Charak­teranlage und seinem Hang zu Brandstiftungen. Das Schwurge­richt verurteilte den Angeklagten zu einer Eesamtzuchthausstrafe von sieben Jahren und fünf Jahren Ehrverlust.

Unterschlagung und Untreue Karlsruhe, 1. April. Der 57 Jahre alte verheiratete vorbe­strafte Theo Tigger aus Bürrich war bei einer Firma in Dur­

mersheim beschäftigt. Als Anfang November eine unvermutete Kassenreviston durchgeführt wurde, war er darüber so erbost, daß er schriftlich kündigte, 2000 RM. der Kaffe entnahm und verschwand. Cr fuhr nach Karlsruhe und verbrachte längere Zeit in einer trinkfrohen Gesellschaft auf dem Bahnhof und landete schließlich, ohne sich zu erinnern, wie er in seinem Rausch dort­hin gekommen war, in Mannheim, wo er auf Steckbrief ver­haftet wurde. Bei dem Trinkgelage war der größte Teil des Geldes abhanden gekommen. Bei seiner Festnahme hatte er nur noch 146 RM. bei sich. Das Schöffengericht verurteilte den An­geklagten wegen Unterschlagung und Untreue zu acht Monate« Gefängnis und 500 RM. Geldstrafe.

Acht Monate Gefängnis für einen Schwarzfahrer Mannheim, 1. April. Der 30 Jahre alte verheiratete Karl Albert Haas aus Jena» wohnhaft in Mannheim, hatte am 25. Februar einen Personenkraftwagen unbefugt in Gebrauch ge­nommen und damitKavaliersfahrten" mit Damenbegleitung unternommen. Nach Beendigung der Fahrten stellte er den Wa­gen auf dem Parkplatz in O 6 ab. Das Schöffengericht, das ent­gegen der Anklageschrift in der Handlung des bereits dreimal einschlägig vorbestraften Angeklagten keinen Diebstahl, sondern nur mißbräuchliche Benutzung eines fremden Kraftwagens in Tateinheit mit einem Vergehen gegen das Krastfahrzeuggesetz erblickte, erkannte gegen Haas auf eine Gefängnisstrafe von acht Monaten.

Gefängnis und Unterbringung kn der Heilanstalt Mannheim, 1. April. Das Sondergericht hatte sich mit dein Lljährigsn Franz Hilbel aus Mannheim zu besaßen, der eine Kette von Betrügereien und Diebstählen beging, sinnlos das ge­stohlene Geld vergeudete und gedankenlos in den Tag hinein- kebte. Die Verhandlung, die unter Ausschluß der Oeffentlichkeit stattfand, ergab, daß Hilbel eine Jugend ohne Erziehung hinter sich hatte. Er entzog sich der elterlichen Gewalt und landete schließlich in Flehingen. Nach seiner Entlassung kam er im April 1937 in den Arbeitsdienst, wo er sich zunächst gut führte. Später ließ er sich aber in strafwürdige Geschichten ein, brannte durch und von nun an begann sein Lotterleben. Er hatte noch das Pech, daß er mit einem Komplizen zusammentraf, der ihn noch vollends unter die Räder brachte. Mit diesem üblen Gesellen wurde die Diebesreise zum Teil ausgcführt. 16 Fälle standen zur Anklage, die sämtlich von dem Beschuldigten eingeräumt wurden. Auch das Parteiabzeichen benutzte er zur Ausübung seiner Handlungen. Das Sondergericht verurteilte den Angeklag­ten zu zwei Jahren Gefängnis. Aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und zum eigenen Schutz des Verurteilten wurde dis Unterbringung in eine Heil- und Pflegeanstalt ungeordnet.

Wer zahlt Steuern vom Mehreinkommen?

Der neue Finanzplan erhält noch Aussührungsbeftimmungen

Der neue Finanzplan, durch den sich das Reich die not­wendigen Geldmittel zur Finanzierung der großen natio­nalpolitischen Aufgaben der Gegenwart beschafft, enthält neben den Bestimmungen über die Ausgabe von Steuer­gutscheinen auch eine neue, man muß sogar hinzufügen, neu­artige Steuer. Sie erfaßt das Mehreinkommen, das von einem Steuerpflichtigen in einein Jahre gegenüber dem Vorjahre erzielt worden ist. In erster Linie erstreckt sich diese Steuer auf das Mehreinkommen größerer Unterneh­mungen. Sie wird deshalb auch vielfach als Mehrgewinn- steuer angesprochen. Insofern sie aber auch Steuerpflichtige mit mittleren Einkommen betrifft, ist sie feit ihrer Ankün­digung Gegenstand lebhafter Aussprachen und Erörterun­gen gewesen. Die Neuartigkeit der Steuer sowie das Feh­len der «»gekündigten Ausführungsbestimmungen, durch die eigentlich erst recht ersichtlich wird, in welcher Weise Steuer vom Mehreinkommen erhoben werden soll, rechtfertigten diese Erörterungen bis zu einem gewissen Grade. Es er­scheint deshalb nützlich und angebracht, den tieferen finanz­politischen Sinn der neuen Gesetzgebung und eine Reihe je­ner Fragen anzuschneiden, die unter Steuerpflichtigen erör­tert werden, eben weil sie zur Zeit noch nicht von Seiten der zuständigen Finanzfachleute beantwortet sind.

Das Kernstück des neuen Finanzplanes ist, wie ein Blick auf die erlassenen Verordnungen beweist, nicht die Mehrein­kommensteuer, sondern die Ausgabe von Steuergut­scheinen. Diese Ausgabe tritt anstelle der bisherigen Fi­nanzierung der nationalpolitischen Aufgaben durch die einst­maligen Arbeitsbeschaffungswechsel, die späteren Liefer­schatzanweisungen und die Auflegung von Reichsanleihen. Da mit der Einbehaltung von Steuergutfcheinen durch Un­ternehmungen eine Reihe steuerlicher Vorteile verbunden ist und durch die Inzahlungnahme der Gutscheine für spätere Steuerzahlungen durch die Finanzämter früher oder später ein gewisser Ausfall an Einnahmen der Steuerkassen ein- tritt, mußte schon jetzt dafür Sorge getragen werden, diesen Ausfall in irgendeiner Form wieder wettzumachen. Es ist für keinen Staat der Welt in Gegenwart oder Vergangen­heit angenehm und volkstümlich gewesen, sich Einnahmen durch Einführung neuer Steuern zu verschaffen. Allein der Sozialismus innerhalb staatlicher Finanzpolitik hängt nicht davon ab, ob Steuern erhöht oder neue Steuern eingeführt werden. Kein Land der Welt kann daraus verzichten, sich die notwendigen Geldmittel zur Durchführung seiner als richtig erkannten politischen Zielsetzung und zur Behaup- rung im großen Krüftespiel der Weltpolitik zu sichern. Wo­rauf es vielmehr ankommt, wovon der sozial gerechte Cha­rakter der Steuergesetzgebung abhängt, das ergibt sich ein­zig und allein aus der Beschaffenheit der Steuerverord­nungen.

Es gibt Länder, in deren Steuergefetzgebung die indirek­ten Steuern den Hauptteil der staatlichen Einnahmen aus­machen. Es gibt auch Staaten, die sich rühmen, überhaupt keine Steuern zu erheben. In Sowjetrußland beispielsweise zahlt der Bolschewist keine Steuer wie in den meisten zivili­sierten Staaten. Dafür beschaffen sich die Herren im Kreml das Geld für ihre kostspieligen Wirtschaftsexperimente und ihre fieberhaften Rüstungen durch Zuschläge auf sozusagen sämtliche verkäuflichen Produkte. Der Bürger des bolsche­wistischen Rußland lebt so in dem Wahn, keine Abgaben an den Staat zu leisten. In Wirklichkeit zahlt er aber für jeden Mantel, für jeden Schuh wie für jedes Pfund Zucker einen viel höheren Preis als in anderen Staaten und bei der Größe des sowjetrussischen Geldbedarfs und dem niedrigen Verdienst des Sowjetbürgers meistens sogar einen uner­schwinglichen Preis. Im allgemeinen neigt der Finanzmini­ster zu allen Zeiten und in allen Staaten dazu, in Zeiten großen Geldbedarfes zu groben und dadurch ungerechten Steuererfassungsmaßnahmen zu greisen. Eine derart grobe steuerliche Maßnahme wäre beispielsweise eine allgemeine, jeden Steuerpflichtigen gleichmäßig betreffende prozentuale Erhöhung der Einkommensteuer. Die Steuer vom Mehrein­

tommen unterscheidet sich von einer solchen groben Erhe­bungsmethoden auf das schärfste. Sie stellt geradezu das Ge­genteil, nämlich eines der seinsten Verfahren dar, die in der Steuergesetzgebung möglich sind.

Staatssekretär Reinhardt hat sie von Anfang an als eine außerordentlich schwierig zu erfassende Steuer bezeichnet, schwierig deshalb, weil sie so differenziert ist, daß erst durch Aussührungsbeftimmungen und erst auf Grund gewisser Er­fahrungen Art und Weise der Erhebung festgesetzt werden kann. Es erscheint zunächst durchaus gerecht, wenn derjenige, der im Vergleich zu anderen größere Gewinne erzielt har, auch mehr an Steuern zahlt, als derjenige, dessen Einkom­men sich im Vergleich zum Vorjahre gleichgeblieben. Na­mentlich empfindet man dies dann als in der Ordnung, wenn die besteuerten Mehrgewinne in erster Linie aus Grund der staatlichen Ankurbelung des Wirtschaftslebens erzielt wurden. Folgendes muß aber von all jenen beachtet werden, die im Herbst mit einer Veranlagung zur M e h r- e i n k o in »i e n st e u e r rechnen. Der Mehrgewinn wird stets nur einmal einer steuerlichen Belastung unterworfen. Wenn sich das Einkommen eines Pflichtigen im nächsten Jahr nicht wieder erhöht, sondern gleichbleibt, ist eine Ver­anlagung nicht mehr zulässig. Die Erhöhung des Lebens­standards, die sich aus jeder Eintommenssteigerung ergibt, wird also nur in einem Jahre, nicht aber mehr in den dar­aus folgenden beschnitten. In vielen Fällen werden aller-- dings Mehreintommensteuerpslichtige ihre Lebensführung auf den erhöhten Verdienst umgestellt haben, ohne dabei an eine mögliche steuerliche Abgabe von diesem Mehrverdienst zu denken. Man darf deshalb anneh.nen, daß die Durchsüh- rnna-'bestimmuimen die hieraus en stellenden Härten mil­dern, namentlich dann, wenn inzwischen das Einkommen vielleicht schon wieder abgesunken ist.

Auch bei einer großen Reihe von Steuerzahlern, die durch die neue Verordnung betroffen worden sind, werden erst die Aussührungsparagraphen Ausschluß geben, in welcher Weise den persönlichen und besonderen Umständen bei der Veranlagung Rechnung getragen wird. So fragt sich etwa mancher junge Akademiker, der eine Arzt- oder Rechtsan­walts-Praxis eröffnet hat, ob er von den erstmalig erziel­ten Einnahmen, die ja zugleich ein Mehreinkommen gegen­über dem früheren Zustande des Nichtverdienens bedeuten, eine steuerliche Abgabe leisten muß. Auch derjenige Ange­stellte, dessen Einkommen sich ohne eine bestimmte Tarif­oder Besoldungsordnung infolge des natürlichen beruflichen Aufstiegs erhöht, ist daran interessiert, ob er steuerlich den staatlichen Angestellten, den Beamten gleichgeordnet wird. Antwort auf diese Fragen wird in jedem Falle erst der steuerliche Durchführungserlaß geben.

Schützt den Wald vor Brand!

Unser Wald ist zu einer Rohstoffquelle allerersten Ranges ge­worden. Von diesen.: Standpunkt aus gesehen, leuchtet ohne wei­teres ein, daß uns der Schutz des Waldes viel mehr am Herzen liegen muß, als es früher der Fall war. Die Gefahren nun, die unseren Wald bedrohen, sind zwar groß und weittragend in ihren Auswirkungen, es liegt aber bei uns, sie abzuwenden und sernzuhalten. Es ist ungeheuerlich, wie leichtfertig da immer noch gesündigt wird. Gesündigt im wahrsten Sinne des Wortes, denn das Vergehen gegen ein RoWosfgebiet vom Range des Waldes ist schwerste Sünde gegen dckS Wohlergehen des Volks­ganzen.

Die weitaus größte Anzahl der Waldbrände hat ihren Ur­sprung in der Leichtfertigkeit der Menschen. Dazu ein paar kleine Beispiele: Da geht ein Mann im Wald spazieren, und weil ihm gerade danach zumute ist, greift er in die Tasche und zündet sich etwas Rauchbares an. gerade als ob er zu Hause in seinem Zim­mer säße. Er weiß wohl, daß das Rauchen im Wald verbiicm und strafbar ist, das stört ihn aber nicht im geringsten. Er glaubt, diese Verbote und Strafandrohungen seien nicht so schlimm gemeint. Darin täuscht er sich aber erheblich, dem: sie sind durchaus ernsthaft, und wie berechtigt sie sind, würde er er-