6. Seite - Nr. KS
Nagolder Tagblatt „Der Gesellschafter-
Mittwoch, de» 15. Mär, 193S
D»e -reue «eflttnmnng «Hält «i» absolutes Verbot einer Kündigung, sonder» macht die Kündigung nur von der vorherigen Zustimmung des Arbeitsamtes abhängig. Damit sollen vor allem auch leichtfertig Kündigungen und die damit verbunden« Unruhe in den Betriebe» vermieden werde».
Die neuen Vorschriften erstrecken sich nicht nur auf arbeitsbuchpflichtige Arbeiter und Angestellte, sondern in gleicher Weise auch auf deren Betriebeführer. Sie gelten vor allem zum Schutze der Landwirtschaft sinngemäß auch für Fa- milieaugehörige, die i» Betrieben vo» Ehegatten, Eltern, Voreltern oder Geschwister» regelmäßig mithelfe», auch wenn sie nicht als Arbeiter oder Angestellte beschäftigt werden. Der Geltungsbereich der Durchführungsanordnung des Reichsarbeitsministers umfaßt nicht nur private und öffentliche Betriebe, sondern auch Verwaltungen aller Art.
Die vom Reichsarbeitsmiuister zngelaffeneu Ausnahmen entsprechen vor allem arbeitseinsatzmäßigen Notwendigkeiten sowie Erfordernissen des täglichen Lebens. Aus diesen Gründen ist bestimmt worden, daß keine Zustimmung zur Lösung des Ar- beitsverhältnifses erforderlich ist in der Landwirtschaft, sofern sich die Arbeitskraft in einem anderen landwirtschaftlichen Betrieb zur Arbeitsaufnahme vertraglich verpflichtet hat, und das neue Arbeitsverhältnis sich unmittelbar an das alte anschließt, ferner bei vorübergehend beschäftigten Erntearbeitskräften sowie endlich bei den Arbeitskräften, die im Landdienst, in der Landhilfe oder im weiblichen Pflichtjahr in der Landwirtschaft tätig find. Erforderlich ist jedoch, daß diese Kräfte nicht vor Ablauf der Vertragsdauer aus der Landwirtschaft aus- scheideu. Wollen sie das doch, dann ist die Zustimmung des Arbeitsamtes notwendig. Ganz allgemein ist eine Zustimmung des Arbeitsamtes nicht erforderlich, wen« sich beide Vertragsteil« über die Lösung des Arbeitsverhältnisses einig sind.
Am 12. März 1939 bereits laufende Kündigungen werden dann von den neuen Vorschriften erfaßt, wenn die Kündigungen erst nach dem 25. März 1939 wirksam werden. Sie bedürfen vann zu ihrer Rechtswirksamkeit nachträglich der Zustimmung ves Arbeitsamtes.
Reben den neue» Vorschriften über Beschränkungen in der Lösung von Arbeitsverhältnisien enthält die Durchführungsanordnung vom 19. März 1939 auch Vorschriften über Beschränkungen bei der Einstellung von Arbeitskräften. Zunächst sind die bereits bestehende» Einstellungsbeschränkungen iür Jugendliche unter 25 Jahren, für die Metallarbeiter und für Arbeiter und technische Angestellte bei Betrieben der Banal irtschast inhaltlich unverän dert in die neue Durchführungsanordnung übernomme». Darüber hinaus aber ist in Ergänzung der Vorschriften über die Lösung vo» Arb eitsverhältnisse» bestimmt worden, daß Arbeitskräfte, die »ach Eintragung im Arbeitsbuch zuletzt in Betrieben oder Haushaltungen der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, des Bergbaues mit Ausnahme des Steinbchlenbergbaues, der chemisch« Industrie, der Baustoff- hersteSuug oder der Eisen- und Metallwirtschast beschäftigt wäre», tu Daneben jeder Art nur mit Zustimmung des Arbeitsamtes eingestellt werden dürfe«. Die Zustimmung ist nicht erforderlich zur Einstellung in ein« Betrieb des gleiche« Wirt- lchaftszweiqes.
Richtlinie« für das weibliche Pflichtjahr
Wiederholt ist darauf au fm er ksam gemacht worden, daß für die Arbeitsverhältnisse der Pflichtjahrmädel, soweit sie bezahlt« Anfängerstellen in städtisch« Haushalt« angetreten habe», genau wie bei den übrig« Hausgehilfinnen die Richtlinien der Reichstreuhänder der Arbeit maßgebend sind; für di« Mädtt, die ihr Pflichtjahr in der Landwirtschaft ableisten, komme» die dort geltend« Tarifbestimaumgeu in Anwendung.
Die Arbeitszeit ist durchweg mit neun Stund« ISglich augesetzt. Sie soll in der Zeit zwischen 6 bis 20 llhr liegen, damit di« jugendliche Hausgehilfin eine ununterbrochene Nachtruhe von rund zehn Stund« hat. Außerdem soll die Hausfrau sich der Jugendlichen besonders anuehmen, sie in all« Arbeiten unterweis«, ihr aber keine gesundheitsgefährdende» Arbeiten -«muten.
Die jugendlich« Hausgehilfin«« sind genau wie die Jugendlichen anderer Berufe zum Besuch der Berufsschule anzuhalten. Der Besuch der Berufsschule darf durchweg nicht auf die Freizeit angerechnet werden.
Als Freizeit wird d« Hausgehilfin«« regelmäßig ein freier Nachmittag in der Woche fab 15 llhr) zugeftanden zur Besorgung ihrer persönlichen Einkäufe usw. Außerdem haben die Hausgehilfin«« durchweg an jedem zweit« Sonntag Anspruch
aus ein« frei« Nachmittag, in einig« Bezirk« ist de» Jugendlich« darüber hinaus statt des ein« dieser frei« Somttags- »achmittage ei» Sonntag im Monat ganz sreizugeb«.
Die Jugendlichen Hab« bereits im erst« Beschästignngsjahr ein« Anspruch aufllrlanb. Der Urlaub beträgt durchweg f 15 Kalendertage im Jahr für Mädel unter 18 Jahre», bei Teil- i nähme au einem Freizeit- oder Führerloser des VdM. erhöht er ! sich aus 18 Tage. Für die Urlaubszeit werden Varentgelt und Kostgeld im voraus gezahlt, letztere» in Höhe der vom zuständigen Verficherungsamt festgesetzt« Beträgt
Soweit in de» Arbeitsverträg«, einerlei ob sie nur mündlich oder schriftlich abgeschlossen find, nicht ausdrücklich andere Abmachung« enthalt« find, ist der Inhalt der Treuhänder-Richtlinien ortsüblicher Lertragsinhalt und damit für Hausgehilfin und Hausfra» bindend. Bei schriftlichem Abschluß der Arbetts- § Verträge ist zu empfehle», die vo» der Deutsch« Arbeitsfront ! gauweise herausgegeben« Vertragsvordrncke zu benutzen. Sie enthalt» ans der Rückseite die Richtlinien des zuständiae» Tr«- hünders im Wottlabr.
Neuregelung des Volksschulbesuches
Der Reichserziehnngsminister hat in einer erst« Durchführungsverordnung zum neu« Reichsschulpflichtgesetz über den Volksschulbesuch der Neuordnung und Vereinheitlichung für das Reich angepaßt. Von der Vorschrift, daß die Schulpflicht durch Besuch einer reichsdeutscheu Schule zu erfüll« ist, bedürfen als Ausnahme» der Genehmigung a) der Besuch einer ausländischen Schule, b) anderweitige Erziehung und Unterweisung. Die Genehmigung erteilt die Schulaufsichtsbehörde der Kreisinstauz. Sie darf z« a) nur bei Vorliegen besonders schwerwiegender Gründe erteilt werde«. Für alle Kinder, die bis zum 30. Zkmi das sechste Lebensjahr vollend«, beginnt mit dem Anfang de» Schuljahres die Pflicht zum Besuch der Volksschule. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann« aber auch solche Kinder zu Anfang des Schuljahres in die Schule ausgenommen werde», dir in der Zeit vom 1. Juli bis 39. September das sechste Lebensjahr vollend«, wenn sie die erforderliche geistige «nd Nr- perliche Reife besitzen. Diese Reife ist nach der »«« Verordnung gegeben, wenn begründete Aussicht besteht, daß fie in der Lage sein werden, ohne gesundheitliche Schädigung am Loterricht mit Erfolg teilzunehmen.
Die Volksschulpflicht endet acht Jahre »ach ihrem gesetzlich« Beginn, auch wenn der Schulpflichtige zurückgestellt war. Eine Verlängerung ist anzuordnen, wenn begründete Aus- stcht besteht, den Schulpflichtigen noch wesentlich zu fördern. Bor- zeitige Entlassung aus der Schulpflicht ist nicht statthast, widerrufliche Beurlaubung «ach siebenjährigem regelmäßigem Schulbesuch nur bei ungewöhnlich schwierigen häuslichen, wirtschaftlichen oder persönlich« Verhältnissen möglich. Während der erst« vier Jahre darf nur in seltenen, besonders begründet« Ansnahmefällen anstelle des Volksschulbesuches eine anderweitige Erziehung und Unterweisung genehmigt werden. Als bildungsunfähig und damit von der Schulpflicht befreit find diejenige» anzusehen, die körperlich, geistig oder seelisch so geschaffen sind, daß fie auch in Sonderschulen nicht gefördert werden können. Die Schulpflicht geistig und körperlich behinderter Kinder und die Erfassung der Schulpflichtige« werden durch besondere Verordnungen noch geregelt werden. Wo vom Schuljahr 1939/19 an die Volksschulpflicht von sieben auf acht Jahre verlängert wird, find Schulpflichtige des achten Schuljahres, die da» 11. Lebensjahr vollendet haben, znm Schluß eines Schulvierteljahres für d« Rest der Schulzeit zu beurlauben, wenn Nachwnchs- mangel es erfordert. ,
Welche Handwerker werden „ausgekSMutt"?
Die Verordnung über die Durchführung des Bierjahresplanes auf de« Gebiete der Handwerkswirtschaft wird von Landgerichtsrat Dr. Goetze vom Reichswirtschastsmiuisterium im „Deutschen Handwerk- erläutert. Lm »»nötig« Besorgnissen in Handwerkskreis« über die Zukunft der Kleinbetriebe entgegenzutreten, betont der Referent ausdrücklich, daß an der volkswirtschaftlichen Notwendigkeit und Einsatzfähigkeit des wirtschaftlich gesunden handwerklich« Kleinbetrieb» kein Zweifel bestehe» könne und werde. Von der Löschung in der Handwerksrolle erfaßt würden alle Handwerker, die für die Führung eines selbständigen Betriebes nicht geeignet sind, ferner Handwerker, die als Nichts- > ! konner und Pfuscher in Erscheinung traten, auch die unzuver- ! i lässig« Handwerker sei« hier einbegriffen und die sogenannten j
Rucksack-Handwerker. Paragraph 1 der Durchführungsverordnung, der die Genehmigungspflicht bei Neuerrichtung von Handwerksbetrieben ganz besonders in übersetzten „Handwerkszweigen" enthält, soll im übrigen, wie der Referent hervorhebt, keinesfalls einen Rückfall in die Zwangs- und Bannrechte des Mittelalters bedeuten. An der gleichen Stelle gibt der Reichsstaiü noch eine Uebersicht über die bisherige Verfügung der Hand- merkswirtschaft. Durch Auflösung leistungsunfähiger Betriebe, wie sie sich aus den Eintragungen und Löschungen in den Hanku werksrollen ergibt, sinkt die Zahl der Handwerksbetriebe von 1936 bis 1938 um 153 390 zurück. Es ist anzunehmen, daß im Kalenderiabr 1938 etwa 60 000 bis 70 000 Handwerker ander« Betriebsausgaben und eine Beschäftigung als Geselle in anderen Handwerksbetrieb« oder als Fach- oder Hilfsarbeiter in der Industrie übernahmen.
Nundsunk
Programm de» Neich»seud«r» Stuttgart
Donnerstag, 18. März: 6.00 Morg«Ntt>, Zeitangabe, Wetterbericht, Wiederholung der 2. Abeudnachricht«, Landwirtschaftliche Nachrichten, 6.15 Gymnastik, 6.20 Lruhkouzert, Frühnachricht«, 8.00 Wasserstandsmelduugeu, Wetterbericht, Marktberichte, 8.10 Gymnastik, 8.30 Ohne Sorg« jeder Morgen, 9L9 Für Dich daheim, 19.99 Volksliedstng«, 11LO Volksmusik und Bauernkalender mit Wetterbericht. 12.90 Mittagskonzert, 18.99 Nachrichten des Drahtlose» Dienste», Wetterbericht, 13.18 Mittagskonzert, 11.09 Ludwig van Beethoven, 16.99 Nachmittags- konzert, 18.09 „... und Du brauchst mr net z'trutze, sonst trutz i Dir au!", 18.30 Aus Zeit und Leb«. 1V.99 „Nichts gegen den Frühling!-, 19.15 Aktuelle Kurzberichte, 29.99 Nachrichten des Drahtlos« Dienstes, 29.15 „Unser singende», klingendes Frankfurt", 22.09 Nachricht« des Drahtlos« Dienstes, Wetter- und Sportbericht. 22.30 Volk»- «nd llnterhaltungsurnstk, 21.00 Nocht- konzert.
Freitag, 17. MS«,: 6.09 Morgenlied, Zeitangabe, Wetterbericht, Wiederholung der 2. Abendnachrichten, 8^l8 Gymnastik,
^arktberit^E^-w' 8^9 Morgenmufft
9.20 Für Dich daheim, 10.90 Bollwerk ft» West«, 10.30 Schwimmfest, 11L0 Volksmusik und Bauernkalender mit Wetterbericht, 12.00 Miltagskonzert. 13.00 Nachricht« des Drahtlos« Dienstes, Wetterbericht, 13t18 Mittagskonzert, 14.00 Aus aller Welt, 16.00 Nachmittagskonzert, 17.00 „Zum 8-Uhr-Tee", 18.00 Gertrud — die erste Gärtnerin. 18.30 Ans Zeit «nd Leben, 19.00 „Das Unterseeboot", 20.00 Nachricht« des Drahtlos« Dienstes, 20.10 Die Opern des Reichssenders Stuttgart: „Der Barbier von Sevilla", 22.00 Nachrichten des Drahtlos« Dienstes, Wetter- und Spottbericht, württembergische und badische Sportvorschau, 22.30 Musik zur Unterhaltung «nd znm Tanz, 21.00 Nachtkonzett.
Samstag, 18. März: 6.00 Morgenlied, Zeitangabe, Wetterbericht, Wiederholung der 2. Abendnachrichte», Landwirtschaftliche Nachrichten, 6.15 Gymnastik, 6.30 Frühkonzett, Frühnachrichten, 8.00 Wasserstandsmeldbngen, Wetterbericht, Marktberichte, 8.10 Gymnastik, 8.30 Morgenmusik, 9.20 Für Dich daheim, 10.00 Gericht über King Stephan, 11.30 Volksmusik und Bauernkalender mit Wetterbericht, 12.00 Mittagskonzett, 13.00 Nachrichten des Drahtlos« Dienstes, Wetterbericht. 13.18 Mittagskonzert, 14.00 Bunte Volksmusik, 15.00 Arbeit — Kameradschaft — Treue, 16.00 „Wie einst im Mai", 18.00 „Tonbericht der Woche", 19.00 Tanzmusik, 20.00 Nachrichten des Drahtlos« Dienstes, 29.10 „Wer bietet mehr?", dazwischen um 22.00 Uhr Nachrichten des Drahtlosen Dienstes, Wetter- und Sportbericht, 24.00 Rachtkon- zert.
Nauevufvase« im Kuudfunk
Tod den Ratten!
Aeber die Art und Weise und über die Bekämpfungsmitttt bringt der Reichsssnder Stuttgart eine Hörfolge „Tod den Natten! , die am Donnerstag. 16. März, um 11.30 Uhr zur Sendung kommt.
Die kleine Verbramhersibel
Die Hausfrauen hören immer gerne die „kleine Verbraucherfibel" des Reichssenders Stuttgart. Die neueste Verbraucherfibel wird am Donnerstag. 16. März, um 18.30 Uhr in der Sendung „Aus Zeit und Leben" gesendet.
Gebt auf eure Kinder acht!
Wie oft hat schon eine achtlos weggelegte Schachtel mit Streichhölzern, eine Jagdflinte, die nicht vor dem Zugriff der Kinder geschützt war, Unheil angerichtet. „Gebt auf eure Kinder acht!" so heigt eine Hörfolge, die der Reichsssnder Stuttgart am 17. März um 11.30 Uhr in der Sendung „Volksmusik und Bauernkalender" bringt.
I« >1 »H 'simrmi
As Merl MS U 8öger
klne vettere GeWchte um Ließe unv Zugs in uns um Miincheu von Hans Wagner
Urkeberrechtsschutz durch Verlagsanstalt Manz. Regensburg.
49. Fortsetzung. (Nachdruck verboten.)
„Ich Hab mich schon recht beeilt, Herr Huber," behauptete das Mädel zur Verteidigung, „aber es ist doch ein ganz hübsch weiter Weg bis zum Herrn Doktor."
„So, da derfat ma nachat Überhaupts nix mehr sagn, nächstens tuan Sie mir aa no vorschreiben, wia lang daß's forlbleiben wollen. Schöne Zustand san dös, schöne Zustand ..."
„Das mutz ich mir aber schon verbitten, Herr Huber, keine Minute, daß ich.. "
„Dumms E schwätz is dös, seit aner halben Stunden hat- ^ tens z'ruck sein können."
„Das ist ein unberechtigter Vorwurf, Herr Huber."
„Redens do net so saudumm daher, seit aner halben f Stunden, jag i, Haltens z'ruck sein können, und damit basta!"
„Wenn Sie so zu mir reden, Herr Huber, dann muß ich halt um meine Einlassung bitten."
„Jetzt fangts damit aa no an, lassen mir dös halt jetzt und reden morgen no amal drüber. Der Herr Justizrat muaß glei kommen, da Haltens Eahna nachat bereit, gelt?"
Mit dem Notar wurde er schnell fertig. Heber die Einzelheiten des Vertrags bestand ja schon weitgehende Einigung zwischen dem Makler und dem Kauflustigen. Nur wußte der Justizrat leider schon von dem Brief mit dem Preisnachlaß. Aber nobel war der Dr. Neubauer doch. Ohne weiteres ließ er dem Makler die entgangene Provision bewilligen. Der Scheck tag schon sicher im Huber'schen Eeld- jchrank, um bei nächster Gelegenheit auf die Bank zu wandern.
„Gehns halt hernach zum Essen, Fräulein," rief er zur Ereil hinaus, „lassens ruhig alles liegen bis aufn Nachmittag-
Die Gretl ging.
„Hats denn hernach an Brief an den Herrn schon firti, den wo i ihr diktiert Hab?" fiel ihm ein, als er allein im Büro war. Und schon schlürfte der Herr Alois Huber ins Vorzimmer hinaus, wo die Schreibmaschine stand. Dort begann er in den Papieren herumzukramen. Was lag denn da für ein Brief? Aha, ein Privatbrief. „Liebe Eltern", begann er. Was hatte denn das Fräulein Hintermeyr in der Geschäftszeit Privatbriefe zu schreiben? In seinem Büro? Auf seiner Maschine? 2a was stand denn da überhaupt zu lesen?-
„... teile ich Euch voller Freude mit, daß ich mich verloben will. Meinen Walter Hab ich kennen gelernt, wie er sich als ein Herr Doktor Neubauer beim Herrn Huber eingefllhrt hat. Und dabei heißt er doch ganz anders. Das ist eine interessante Geschichte, die erzähl ich Euch, wenn wir —"
hier brach das Schreiben ab, wahrscheinlich hatte die Grell einen anderen Brief schreiben müssen, richtig, da lag ja auch der fertiggestellte Brief an den Herrn Baron. Aber für den bestand jetzt nicht das mindeste Interesse mehr.
„Alle guaten Geister..." stöhnte der Herr Huber, jetzt war es zu allem Unglück auch mit dem Dr. Neubauer nicht richtig! Er wankte in sein Zimmer, ließ sich aufs Kanapee fallen und wischte sich mit dem buntgeblümten Sacktüchl den Schweiß von der Stirn.
„I werd scho recht g'straft. Der Vluatsneubauer! Aber den wann i derwisch! Halt, jetzt muaß i do glei amal d'Bank anrusen," richtete er sich auf, griff zum Fernsprecher, nahm den Hörer ab und wählte die Nummer.
„Is dort die Deitsche Bank und Diskontogesellschaft? Ja. Hier Huber, Alois Huber, Immobilien. Verbindens mich auf der Stell mit'm Herr Pochner, aber g'schwind... San Sie am Apparat, Herr Pochner? Hörens, mir san alle zwoa an Hochstapler aufg'jessen..."
„Von wem reden Sie denn, Herr Huber?"
„Von dem Neubauer halt, Doktor Karl Neubauer schreibt er sich und a Konto hat er bei Eahna, Sie Ham «hm do dö Referenzen geben, mit denen er zu mir kom
men is. Der Bazi, den wann i derwisch, den Hochstapler, den Heiratsschwindler..."
„Aber nehmen Sie sich doch ein bisserl in acht, Herr Huber, Ihren Zorn in Ehren, aber der Herr Dr. Neubauer hat bei uns schon seit a paar Jahren sein Konto. Der ist doch ein äußerst solider Kunde. Drei Güter könnt er sich bei Ihnen kaufen von seinem Geld. Und dann ist da auch noch das Konto von seiner Frau..."
„Sans stad, Herr Pochner, sans bloß stad, i woaß nimmer, was i tun und reden soll, ganz hi' bin i, Herr Pochner, ganz wahnsinnig bin i, i ruaf Eahna halt no amal an am Nachmittag, damit daß mir in Ruh sprechen können. Aber a Geld is da, sagens, da brauchst ma also koa Angst net Ham? Net, na dös is wenigstens oa Trost. Sein' Scheck schick i nachat glei umi. Aber jetzt lassens mir mei Ruh. A Frag no, Herr Pochner: für sei Frau hat er a Konto, hams g'sagt? Is der leicht verheirat'?"
„Ich hab's bisher auch noch nicht gewußt, aber vor kurzem hat er ein Konto für seine Frau einrichten lassen. Da Hab ich ihn gefragt, ob er verheiratet sei, und können Sie sich vorstellen, Herr Huber, was er gesagt hat, der Hallodri? Ja freilich, hat er gesagt, zwei Frauen Hab ich sogar... Aber was ist denn? Sie antworten ja gar nimmer. Hören Sie noch, Herr Huber?"
Nein, er hörte nicht mehr, der Herr Huber. „Zwei Frauen!" Das gab ihm den Rest. „Himmlischer Vater," stöhnte er, „wärs Hannerl gar d' dritte worden I"
* » »
Auch bei der Hilde trat an diesem ereignisreichen Tage das Telephon in Tätigkeit; nicht wenig erstaunt war sie, als der Anruf des Hannerls sie erreichte.
„Hilde, hast du heut eine Stunde frei für mich?"
„Komm doch zu mir, ich bin zu Haus."
„Das möcht ich nicht, Hilde, ich bin nämlich fort von daheim, ich ruf vom Hotel aus an. Weil ich den Herrn Doktor ausgeschlagen Hab, mußte ich meine Sachen packen."
„Ja gibt» denn das?"
(Fortsetzung folgt.)