5. Leite Nr. 32

Dienstag, Leu 7. Februar 12SS

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Groteske Auswirkungen des sowjetrussische« Pünktlichkeits-

Gesetzes

Die kürzlich erlassenen Sowjet-Gesetze gegen das Bummler-Unwesen" habe» in Rußland groteske Ergebnisse gezeitigt. Die Uhrenfabriken können nicht so viel Wecker Herstellen, wie vou den verängstigten Heitermasten gebraucht und gefordert werde«.

Die sowjetrusfischen Behörden sind jetzt in sturer Er­füllung des Gesetzes gegen dasBummlertum" dazu über- gegangsn, täglich Listen von entlassenen Arbeitern zu ver­öffentlichen. Es handelt sich dabei stets um solche Arbeiter, die meistens ohne eigenes Verschulden zu spät in die Be­triebe kamen und die dann fristlos auf die Straße gesetzt wurden. Die täglichen Veröffentlichungen sollen abschreckend und anspornend zugleich wirken. Die Wirkungen, die aber tatsächlich durch solche dem russischen Menschen völlig un­gewohnten Methoden erzielt werden, sind aber in den mei­sten Fällen geradezu grotesk.

So hat in Moskau ein allgemeinerRun" in die Uhren­läden eingesetzt. Jeder Arbeiter möchte durch eine Wecker­uhr die Möglichkeit eines Zuspät-Aufwachens und eines Zu­spätkommens an seinen Arbeitsplatz ausschließen. Noch nie­mals wurden in Rußland auf einmal so viel Weckeruhren verlangt wie in diesen Tagen. 2n sehr vielen Fällen konn­ten aber die Kaufwünsche nicht mehr befriedigt werden. In Moskau sind jetzt alle Weckeruhren ausverkauft. Die einzige Uhrenfabrik der Hauptstadt arbeitet mit Hochdruck. Aber da nicht alle Arbeiter und Angestellte dieses Betriebes einen Wecker besitzen, kann selbst dieses Unternehmen nickt mit letzter Pünktlichkeit arbeiten. Die Folge davon: dre unpünktlichen Arbeiter werden entlasten. Die Uhrenproduk­tion sinkt und am Morgen kommen die Arbeiter aller an­deren Betriebe, die Angestellten und die Beamten, zu spät an ihre Arbeitsplätze. So hat diePünktlichkeitspdlizei" alle Hände voll zu tun. Täglich finden zahlreiche Entlas­sungen statt.

Besonders scharf steht man auch den Betriebsdirektoren auf die Finger, die ihre Facharbeiter wegen einiger Minu­ten Verspätung nicht gern entlasten möchten, da sie so schnell keinen Ersatz finden. Ertappt man nun einen leitenden Direktor über einem solchenVergehen", so hat er minde­stens eine Gefängnisstrafe von drei bis acht Monaten zu erwarten. Bezeichnend für die Stimmung unter der Ar­beiterschaft ist folgende Anekdote, die gegenwärtig in Mos­kau kursiert. Ein Feuerwehrmann kommt 20 Minuten zu spät zu einem brennenden Haus. Tr darf sich laut Gesetz derArbeitsstelle" nicht einmalnähern". So muß er mit ansehen, wie das Haus niederbrennt und wie Diebe das brennende Haus plündern.

Der tiefere Grund für die Verspätungen liegt natürlich nicht bei den Arbeitern, sondern bei der Desorganisation der öffentlichen Verkehsunternehmungen. Eine Kontrolle stellte fest, daß an einem Morgen 116 Straßenbahnwagen wegen Defekts überhaupt nicht und 114 erst mit einiger Ver­spätung ausfahren konnten. 109 mußten vor der Zeit zu- rückkehren, weil sie nicht funktionierten. 125 wurden durch Verkehrsstockungen aufgehalten und fuhren mit großen Ver­spätungen. Aehnlich liegt es bei den Omnibussen. An den Haltestellen stehen manchmal 15 Menschen Schlange, ohne dann im endlich anrollenden Wagen Platz finden zu können.

Paris <sriki>ißert sich!

70 880 algerische Arbeiter in Paris

Ein charakteristisches Vild der Zustände in der franzö­sischen Hauptstadt, wie sie ein heutiger italienischer Bericht­erstatter sieht, entwirft soeben derPopolo d'Jtalia". Wir geben daraus einige Auszüge.

Schon der französische Dichter Paul Claudel hatte erklärt, daß der Amerikanismus Frankreich von einem Ende zum anderen überschwemmt habe. Andere Franzosen behaupten in bestimmtester Weise, daß Paris jetzt von Negern be­herrscht wird. Der Neger ist Vorbild und Musterbild für Paris geworden. Er ist der Prophet und der Künstler dieser neuen Kultur. Afrika hat seinen tätowierten Arm über die Ville Lumiere", die Lichtstadt, gestreckt.

Allein 70 000 Algerier arbeiten in Pariser Fabriken. Dunkelhäutige Stämme überschreiten die großen Boule­vards von Paris, wie einst die Wüsten und Wälder Afri­kas. Auch in eleganten Pariser Salons, den gesellschaftli­chen Zentren, gibt der braunhäutige Jüngling den Ton an. Neger verkaufen die Fahrscheine in der Trambahn, und aus der Seine schaukeln sich zu Füßen des Louvres fremd­ländische Tirogen. Abends wimmeln auf den großen Bou­levards die exotischen Mädchen jeder Rasse und suchen die Blicke der entgegenströmenden Masse der Spaziergänger. Jeden Abend wird Paris von diesen Frauen besiegt. Die Vergnügungslokale und Restaurants zeigen dasselbe ab­stoßende Bild. Blasiert sucht man dort die Genüsse auf, wo die Negerkapellen spielen, wo gelockte Jünglinge miteinan­der tanzen, Neger von der Insel Martinique neben bleich- süchtigen Pariserinnen sitzen und Negertänze aufgeführt werden. Nackte Negerinnen tanzen zum Klang der Tam­burine um den Beifall der letzten Exemplare der franzö­sischen Rasse.

Paris ist eine ungeheuerliche Stadt geworden, wo es keine Fruchtbarkeit mehr geben kann. Hysterie, Streiks, po­litische Krisen, seltsame Anomalien aller Art sind dort zu Hause eine überfeinerte Rasse neigt sich ihrem unent­rinnbaren Ende zu.

Für den blasierten Franzosen ist diese exotische Ueber- -chrvemmung nur ein neuer Reiz. Die Bewunderer von Pa­ris im Ausland sind heute meist nur noch jene, die es nur vom Hörensagen kennen und nie dort waren, oder an den Reiz des alten Paris denken. Abenteuerlust, große Babe! und Exotismus waren schon immer mit der Atmosphäre von Paris vermischt. Es ähnelt in vielem jetzt den großen anti­ken Metropolen des Zerfalls, so wie einst in Alexandria ein korruptes und aufregendes, krampfhaftes und anachro­nistisches Dasein sich erhielt. Auch vor dem Präsidentenpa­lais stehen Senegalneger in großer Eebirgsuniform. Eine Welle von bastardierten Menschen unbestimmter Farbe, mit wulstigen Lippen und auffällig weiß blitzenden Zähnen, mit seltsamem wolligem Haar hat Paris überschwemmt. Diese Flut begräbt langsam und unerbittlich die Franzo­sen, die es kaum merken. Verkappter Bolschewismus neben jüdischen Intrigen und Skandalen vollenden dieses Vild des Untergangs.

Frankreich und Italien Schwestern? Nein!" ruft der italienische Berichterstatter leidenschaftlich aus. Mit Empö­rung weist er zum Schluß darauf hin. daß Italien umäh-

Ragold-r TagblattDer Gesellschafter"

lige weiße Familien nach'Afrika sandte, ohne daß dagegen ein einziger Farbiger im italienischen Mutterland diese Menschen ersetzt hatte oder die italienische Kultur herab- zöge. Ein wahrhaft babylonische Sprach- und Rassenver- wirrung muß das unvermeidliche Ergebnis der kurzsichtige« französischen Kultur- und Rassenpolitik sein. Das Rückflu­ten der roten internationalen Brigaden aus Spanien wird oiese Entwicklung nur beschleunigen.

MW

Weltbild sM).

Zur Eröffnung des Reichsberusswetttampses Ein Feinmechaniker bei der Arbeit

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Eineinhalb Jahre Zuchthaus für Brandstifterin

Mühlheim, Kr. Tuttlingen, Febr. Die hier wohnhafte 57- jährige Witwe Emma Ulbrich hatte sich wegen vorsätzlicher Brandstiftung in zwei Fällen vor dem Schwurgericht Rottweil zu verantworten. Der erste Vrandfall ereignete sich am 29. Sep­tember abends im Hause der Angeklagten. Der Brand konnte durch das Zugreifen der Ortsfeuerwehr bald gelöscht werden, so- satz nur geringer Schaden entstand. Man nahm damals als vermeintlichen Schuldigen den Mieter der Angeklagten fest, da die Ulbrich angab, dieser sei einstarker Raucher" und habe auch öfters auf der Bühne und im Betttrotz ihrer Warnung" geraucht. Eine neue Ueberraschung gab es aber, als noch wäh­rend der Haftzeit des Mieters am nächsten Tage ein neuer Brand im Zimmer des Mieters ausbrach. Nun nahm man die Angeklagte selbst ins Verhör, und diese gestand auch sowohl vor den Gendarmeriebeamten wie vor dem Richter in Tuttlingen die Brandstiftung unumwunden ein, wobei sie als Motiv Not­lage angab. In der Hauptverhandlung versuchte die Angeklagte Ihre Geständnisse zu widerrufen. Das Gericht verurteilte sie we- zeu eines Verbrechens der vorsätzlichen Brandstiftung und eines Vergehens der falschen Anschuldigung zu einer Eesamtzuchthaus- scrase von einem Jahr und sechs Monaten. Die bürgerlichen Ehrenrechte wurden ihr auf drei Jahre abgesprochen.

Ohne Bauernlus

Das Bauerntum ist die Grundlage des völkischen Lebens. Freilich nur dann, wenn ihm Lebensbedingungen gegeben und erhalten werden, die seinen Bestand und seinen Wohl­stand sichern. Ein verproletarisiertes Bauerntum kann seine völkische Aufgabe keineswegs erfüllen. Wir sehen es am Beispeil Chinas und Sowjetrußlands. Dort leben Mil- ttonen von Bauern. Aber wie leben sie! Verarmt und zer­lumpt, haben sie Mühe, sich selbst und ihre Familien über Hunger und Krankheit hinwegzubringen. Solche Bauern ge­ben dem Staate weder wertvolles Menschentum, noch sind sie entfernt in der Lage, das zum Leben benötigte Brot des Volkes zu schaffen. Mit der Aufgabe jedoch stürzt gleichzei­tig die innere Haltung. Das Bauerntum Chinas und Sow­jetrußlands hat keinen Bauernstolz mehr. Eine teils be­stechliche, teils rücksichtslose, teils beutegierige Regierung hat das Bauerntum wurzellos gemacht. Es ging dem Bau- --rntum in diesen Riesenländern wie jenem altgriechischen Gotte, der seine unüberwindbar scheinende Kraft in dem Auaenblick verlor, in dem es aelana. ihn von seiner Mutter

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Welche Vorteile bietet die Unteroffizierslausbahn?

Die hohe Bedeutung des Unteroffiziers in der Wehrmacht der Dritten Reiches kommt auch in der Gestaltung seiner Laufbahn zum Ausdruck. Ihm bieten sich Lei Bewährung große Besör- derungsmöglichkeite«. Zunächst kann er die llnterführerlaufbahu bis zum Hauptfeldwebel mit stets wachsenden Bezügen durch­laufe». Das Einkommen eines ledigen Unteroffiziers beginnt mit etwa 118 RM. monatlich bei freier Wohnung, sreier Dienst- bekleidung und freier Heilfursorge. Es steigt während der 12- jährigen Dienstzeit für den Ledige« bei weiterer Beförderung entsprechend bis 186 RM. Vom 25. Lebensjahr oder vom sech­sten Dienstjahr ab besteht für den Unteroffizier die Möglichkett, zu heiraten und sich einen eigenen Hausstand zu gründen, wo­bei er Ehestandsdarlehen erhalten kau«. Das Einkommen für verheiratete Unteroffiziere beträgt durchschnittlich 153 bis 2S3 RM. monatlich. Es komme« hinzu Kiuderzuschläge und freie Heilfürsorge für den Unteroffizier und seine Familienangehö­rigen. Auf besonderen Wehrmachtsfachschulen werden Unterof­fiziere kostenlos für den künftigen Zivilberus ausgebildet. Ihren Neigungen und Zukunftswünschen wird dabei möglichst Rech­nung getragen, da fast jede gewünschte Ausbildung vermittelt werden kann.

Der nach 12- und mehrjähriger Dienstzeit ausscheidende Un­teroffizier kann je nach Neigung unter bestimmten Fürsorgearten wählen. Wer sich eine Existenz im freien Erwerbsleben gründen will, erhält M > Abfindung von 8000 RM-, wozu noch 1208 RM. bis 1800 RM. Dienstbelohnung, ferner Kinderbeihilfen für drei Jahre nach der Entlassung und eine Umzugsentschädigung kom­men. Bei llebernahme eines landwirtschaftlichen Betriebes be­trägt die Abfindung statt 8000 sogar zwischen 10 000 und 15 Ovo RM. Auch hierzu kommen die erwähnten Sonderleistungen für Dienstbelohnung usw. Es kann praktisch mit diesen hohen Eeld- abfindungen jeder strebsame Mensch sich im freien Erwerbsleben selbständig machen. Ueberdies kann ReichsbLrgschaft für ein Darlehen in doppelter Höhe der Abfindung gewährt werden, was den Ankauf oder die llebernahme eines landwirtschaftlichen Betriebes erleichtert. Unteroffiziere mit 12 und mehr Dienst­jahren, die Beamte werden wollen, werden zunächst in das Mi- litäranwärterverhältnis übergesührt. Anschließend erfolgt die Einberufung in die vorbehaltenen Beamtenstellen. Diese Art der Berufsfürsorge stellt eine Sicherung des Lebensunterhaltes vom Tage der Dienstverpflichtung bis zum Lebensende dar, denn der Militäranwärter ist ebenso ruhegehaltsberechtigt wie der Beamte. Dis zur planmäßigen Anstellung als Beamter ew hält der Militäranwärter die Militäranwärterbezüge. Sie be­tragen für einen verheirateten Militäranwärter ohne Abschluß,

in der Ortsklasse A (ohne Kinderzuschläge) 162.95 RM. und mit Abschlußprüfung I (ohne Kinderzuschläge) 203.30 RM. Bei Ab­schlußprüfung II wird das letzte Diensteinkommen weiter ge­währt. Bei längerer Dienstzeit erhöhen sich diese Bezüge. Wei­ter erhält der Militäranwärter eine llebergangsbeihilfe von 750 bis 1800 RM., je nach Länge der Dienstzeit. Selbstverständ­lich ist auch für wehrdienstbeschädigte Unteroffiziere eine beson­dere Fürsorge und Versorgung vorgesehen.

Nach der Entlastung aus der Wehrmacht können besonders ge­eignete Unteroffiziere mit zwölf- und mehrjähriger Wehrdienst­zeit zum Offizier des Beurlaubtenstandes ernannt werden. Un­teroffiziere, die aus Grund ihrer Anlagen und Leistungen die Gewähr bieten, vollwertige Offiziere zu werden, können wäb- rend oder bei Beendigung ihrer Dienstzeit in die aktive Ojfi- zierslausbahn übernommen werden.

Die übertragbaren Krankheiten in Württemberg. 2n der Woche vom 22. bis 28. Januar 1939 sind in Württemberg fol­gende Fälle von übertragbaren Krankheiten, einschließlich der erst beim Tode bekanntgewordenen Krankheitsfälle (Todesfälle iu Klammern) angezeigt worden: Diphtherie 47 (3), Scharlach 76 (), Tuberkulose der Atmungsorgane 91 (23), Tuberkulose anderer Organe 23 (10), Genickstarre 1 (), Kinderlähmung 4 (1), Unterleibstyphus 1 (), Kindbettfieber 2 (), Fieber­hafte Fehlgeburt 3 (), Uebertragbare Gehirnentzündung L (), Keuchhusten 108 (). »

l stirbt das Volk

Erde zu lösen. Oder ist das nicht ähnlich, wie wenn heute Hunderttausende unserer Bauernsöhne und -töchter, unserer Landarbeitersöhne und -töchter vom Lande weg in die Stadt und einer anderen Beschäftigung nachwandern? Ge­nau dasselbe! Sie selbst mögen für ihre Person materielle Vorteile gewinnen, und es ist auch nicht allgemein so, daß die Abgewanderten seelisch Schaden zu leiden brauchen: aber der Wegzug vom Lande schwächt das Bauerntum als Ganzes. Er verringert die biologische Basis, auf der unser Volk ruht und ruhen muß. Oft genug will man diese Tat­sache nicht in ihrer ganzen Tragik begreifen. Man Hort heute viele Menschen sagen, es hätte in all den vergangenen Jahrhunderten die Erscheinung der Landflucht gegeben, lind immer wäre es doch möglich gewesen, irgendwie einen Ausgleich zu schaffen. Sei es, um das notwendige Brot z« erzeugen, sei es, um das Volk in seiner physischen Existenz zu erhalten. Man müßte sich darum mit der Tatsache der Landflucht abfinden. Es gäbe einfach kein Mittel dagegen.

In dieser Aeußerung steckt freilich ein gewaltiger Fata­lismus und eine unheimliche Gefahr. Wir dürfen die Dinge nicht treiben lasten, sondern müssen sie zu meistern versu­chen! In welche Gefahr uns die Landflucht bisher schon ge­bracht hat, zeigt die allmählich absinkende Erzeugung. Schon jetzt haben wir draußen auf dem Lande zu wenig Hände. Wohl vermag die Mechanisierung der Landarbeit einen ge­wissen Ausgleich zu schaffen. Was in der Feldarbeit nock- möglich ist, erscheint dagegen in der Viehwirtschaft als eine glatte Unmöglichkeit. Hier sind die menschlichen Hilfskräfte einfach unentbehrlich. Nur die sorgsame Hand und das wach­same Auge des erfahrenen Viehkenners und Viehpflegers ist allein in der Lage, die Leistungen seines Viehstapels zu erhalten und noch mehr zu steigern. Wir brauchen aber eine ständige Steigerung der Leistungen gerade unserer Viehwirtschaft. Denken wir an die Fettlücke, die wir bisher noch nicht beseitigen konnten. Statt dessen zeigen die Zah­len der letzten Viehzählung eine Abnahme im Rindviehbe­stand und in der Zahl der Schweine. Die Folgen müsse« aus der Hand liegen. Die Ursache und das ist in diesem Zusammenhang ja gerade bezeichnend liegt eindeutig in dem Mangel an geeigneten und vor allem auch an zurei­chenden Arbeitskräften auf dem Lande. Was soll der Bauer machen, wenn seine gelernten und ungelernten Hilfskräfte seinen Hof verlassen? Er kann die Arbeit nicht schaffen. Er ist überlastet. Er schafft nur das Notwendigste. Die Folge muß notwendigerweise die Abnahme des Ertrages zunächst der intensivsten Zweige seiner Wirtschaft, also der Vered­lungswirtschaft, der Viehwirtschaft sein. Die volkswirtschaft­lichen Auswirkungen muß bald jeder einzelne Volksgenosse zu spüren bekommen. Auf diesem Standpunkt befinden wir uns augenblicklich.