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Nagolder TagblattDer Gesellschafter'

Doaaerstag. de« 21. Dezember 1»A

Englands falsche Rechnung

»Regime Fascista": Das deutsche Volk läßt sich nicht hereinlege«

Mailand, 20. Dez.Regime Fascista" weist darauf hin, daß die Reden englischer Politiker, die das deutsche Volk glauben machen wollen, daß der Kampf Englands ausschließlich gegen Hitler und seine Mitarbeiter gerichtet sei, in Deutschland -licht den geringsten Eindruck machen. Die Deutschen wüßten zu gut, daß ihr Land unterdrückt gedemütigt und ausgeplündert worden sei, als es noch keinen Nationalsozialismus gegeben habe. Sie erinnerten sich zu genau daran, daß in der sozialdemokratischen Weimarer Republik das Volk ebenso verfolgt worden sei. Da­mals sei Deutschland nicht einmal die jüdische und sreimaursrische Solidarität zuteil geworden.

Die Unwahrheit der englischen Behauptungen habe sich am deutlichsten in der Rede des Konservativen Lord Trenchard im Oberhaus enthüllt, der energisch gegen die These der Heuchler aufgetreten sei, die glauben machen wollten, daß England nicht beabsichtige, gegen das deutsche Volk zu kämpfen. Lord Trenchard habe u. a. gesagt, Hitler und seine Regierung seien die Reprä­sentanten des deutschen Volkes. Die deutsche Mentalität müsse so genommen werden, wie sie sei. England müsse sich deshalb mit der Tatsache abfinden, daß sein Krieg ausschließlich die Zer­störung des deutschen Volkes und nicht nur des Nationalsozialis­mus' zum Ziele habe. Diese Worts, so schreibtRegime Fascista" hierzu, seien so klar, daß sie jeden Zweifel ausschlössen. Es sei also vollkommen richtig, daß Danzig nur ein Vorwand für die Engländer gewesen sei, ihren Traum, Deutschland nie­derzuschlagen, bevor es zu mächtig werde, zu verwirklichen.

Italien aber glaube, daß die englischen Berechnungen, alle anderen Nationen in die Sklaverei stürzen zu können, falsch leien, denn England habe zu sehr auf sein traditionelles Prestige und auf seine Hoffnung, den Feind durch Hunger besiegen zu können, gebaut.

Don der eigenen Besatzung versenkt

Neuyork» 20. Dez. Der UcberseedampferColumbus" wurde, um der drohenden Aufbringung durch ein feindliches Kriegsschiff zu entgehen, von der Besatzung versenkt. Die Mannschaft und die Fahrgäste wurden von dem USA.-KreuzerTuscaloosa" über­nommen.

Bulgarien vermehrt seine Anbauflächen

Sofia, 20. Dez. Handelsminister Zagoroff erklärte anläßlich einer Festveranstaltung der Kaufmannschaft, daß Bulgarien in Anbetracht der außerordentlichen Lage, die durch den Krieg ver­ursacht worden sei, auch zu außerordentlichen Maßnahmen zwecks Sicherstellung der Lebensgrundlagen des bulgarischen Volkes greifen mußte. Die Regierung werde vor allem trachten, die Preise für die lebenswichtigen Nahrungsmittel auf einer niedri­gen Stufe zu halten. Bulgarien habe in den drei letzten Jahren einen Außenhandelsumsatz von je rund 10 Milliarden Lewa auf­zuweisen. Während sich die Einfuhr in den ersten zehn Monaten dieses Jahres auf die Rekordziffer von 4,8 Milliarden Lewa be­lief, habe die Ausfuhr in demselben Zeitraum 4,1 Milliarden Lewa betragen. Der Binnenhandel habe im Vergleich zum Vor­jahr einen Aufstieg erfahren. Die Jndustrieerzeugnisse seien in­folge erhöhter Nachfrage in den ersten zehn Monaten des lau­fenden Jahres um 10 v. H. gestiegen. Auch die Landwirtschaft werde ihre Erzeugung steigern, vor allem durch Erweiterung der Anbaufläche für Tabak, Zuckerrüben, Mais, Sonnenblumen^ Daumwolle, Flachs und Leinen.

Vollstreckung von Todesurteilen

Berlin, 20. Dez. Am 20. Dezember 1939 sind die 19jährigen Peter Eastl und Joseph Schmalhofer aus Augsburg hin­gerichtet worden, die vom Sondergericht München wegen Ver­brechens nach Paragraph 4 der Verordnung gegen Volksschäd­linge zum Tode und zum dauernden Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte verurteilt worden sind. Eastl und Schmalhofer, zwei sittlich verwahrloste und schon in jungen Jahren auf die Ver- Lrecherlaufbahn geratene Burschen, haben am 27. September 1939 einen Arbeitskameraden, der als Soldat im Felde stand, in seiner ' Heimatwohnung bestohlen. Nachdem sie seinen Schrank erbrochen hatten, haben sie den größten Teil seiner Habseligkeiten und ein Sparkasienbuch seiner Braut entwendet. Mit der Vollstreckung der Todesstrafe hat eine besonders verwerfliche Tat, durch die ein Frontkämpfer unter Ausnutzung der durch den Kriegszustand geschaffenen Verhältnisse ausgeplündert wurde, ihre gerechte Sühne gefunden.

Ferner ist am 20. Dezember 1939 der vom Sondergericht in München wegen Verbrechens gegen die Verordnung gegen Volks- Schädlinge zum Tode und zum dauernden Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte verurteilte Wilhelm Endres hingerichtet wor­den. Endres, ein vielfach vorbestrafter Gewohnheitsverbrecher, !gab sich am 9. September 1939 in München gegenüber der Mut­ter eines im Felde stehenden Soldaten als dessen Oberfeldwebel aus und schwindelte ihr zahlreiche, für ihren Sohn bestimmte jEachen ab.

NS.'Neichskriegerbund stiftet 50 000 NM.

für die Soldaten

Berlin, 20. Dez. Im 22. Wunschkonzert am vergangenen Sonn­tag gab der Reichskriegerführer, General der Infanterie U- Cruppenführer Reinhardt, persönlich eineersteSpende der Kriegerkameradschaften des NS.-Reichskriegerbundes für un­sere an der Front stehenden Soldaten bekannt. Diese Spende von 50 OM RM., die für die Anschaffung von 750 Rund­funkapparaten verwandt wurde, soll der engen Verbunden­heit der im NS.-Reichskriegerbund vereinten Weltkriegssoldaten mit ihren jetzt an der Front stehenden Kameraden Ausdruck ver­leihen. General Reinhardt sprach den Wunsch aus, daß die Rundfunkapparate, die in den nächsten Tagen in die Bunker, Fliegerhorste und an unsere blauen Jungen übersandt werden, die Verbindung zwischen Heimat und Front noch enger gestalten möge. Mit der Spende verband der Reichskriegerführer die Grüße aller Kameraden des NS.-Reichskriegerbundes und ihre Wünsche für das Weihnachtsfest und ein siegreiches neues Jahr.

Drei Todesurteile des Reichsgerichts

Zwei Sitzungen des Besonderen Strafsenat»

Berlin, 20. Dez. Auf Grund außerordentlichen Einspruchs de» Oberreichsanwalts gegen rechtskräftige Urteile trat der Beson­dere Strafsenat beim Reichsgericht unter dem Vorsitz des Reichs- gerichtsprästdenten erneut zu zwei Sitzungen zusammen. Di« erste Verhandlung richtete sich gegen FranzSchrauf st etter und Cölestin Kaußner, zwei vielfach vorbestrafte Ver­brecher, die nach einem Wirtshausstreit einen Arbeitskameradea in der gemeinschaftlichen Wohnung grundlos erneut angegriffen und in grausamster Weise zu Tode gemartert hatten. Beide Täter wurden zum Tode verurteilt.

In der zweiten Sitzung wurde gegen Rudolf Bromülle«

Dev vrrMch-Minische ckkrieg

Stockholm, 20. Dez. In großer Aufmachung meldetNya Dag- ligt Allhanda", daß Helsinki am Dienstag morgen um 11 Uhr wieder von russischen B o m b e u s i i e g e r n angegrif­fen worden ist. Auf die Stadt selbst sind keine Bomben geworfen worden. Die Bomber griffen lediglich den Flugplatz an. Weiter wird behauptet, daß aus den ruimchen Flugzeugen eine Reibe. Fallschirmspringer absprang. Auch Wiborg soll bombardiert worden sern und Abo ist ebenfalls von russischen Fliegern über­flogen worden, die jedoch keine Bomben abwarfen. Aus den Meldungen der schwedischen Presse geht weiter hervor, daß d i e finnischen Truppen in Nordfinnland in einer sehr schwierigen Lage sind, obwohl finnischerseits ver­sucht wird, die Ereignisse an der Nordfront als verhältnismäßig bedeutungslos darzustellcn.

Heftige Kämpfe auf der karelischen Landenge

Helsinki, 20. Dez. Wie die Finnen berichten, haben die Russen am Montag auf der karelischen Landenge mit starken Kräften angegriffen. Die Artillerievorbereitung des Feindes sei die bis­her heftigste an diesem Frontabschnitt gewesen. Nachdem den ganzen Tag über heftig gekämpft worden sei, seien die An­griffsversuche an dem finnischen Widerstand gescheitert. An der Ostfront seien die russischen Angriffe zwischen Koirinoja und Syskijärvi zurückgeschlagen worden. Die finnische Offensive am Aglijärvi mache Fortschritte. Die Küstenbatterien auf Koivisto

I seien am Montag in lebhafte Kämpfe mit der russischen Flotte und russischen Luftstreitkräften verwickelt gewesen.

Russen rücken unaufhaltsam vor

Kopenhagen, 20. Dez. Nach einer Telegramm-Meldung a« Politiken" rücken die russischen Truppen unaufhaltsam vor. Norwegen habe heute praktisch eine 300 Kilometer lange Grenze mit Rußland bekommen. Das sei das bisherige Resultat des russischen Feldzuges in Nordfinnland. Die russischen Truppe« stünden nur 15 Kilometer nördlich von Grensefors, der südlichste« Grenzstation in Südwaranger. Die Finnen hätten die Schlacht bei Kaskamo verloren. Die russischen Streit- krüfte seien ausgezeichnet ausgerüstet und bestünden aus harte« und trainierten Menschen. Die Finnen hatten sich in ihrer Stel­lung bei Kaskamo als außerordentlich stark angesehen.

Zwölf finnische Flugzeuge abgeschossen

Moskau, 20. Dez. Der Heeresbericht des Generalstabcs im Militärbezirk Leningrad vom 19. Dezember meldet Patrouillen­tätigkeit, kleine Scharmützel, an verschiedenen Stellen Artillerie- ^ feuer und Erkundungsslüge der sowjetrussischen Flieger. In eini- - gen Gebieten hätten Luftkümpfe stattgefunden, bei denen zwölf ! finnische Maschinen abgeschosien worden seien. Ein sowjetrusjischer > Flieger sei nicht zu seinem Ausgangspunkt zurückgekehrt.

und Wilhelm Jungklaus aus Würzburg verhandelt, die unter Ausnützung der Verdunkelung einen erst tags zuvor aus Polen zurückgekehrten Heereshandwerker überfallen und beraubt- hatten. Der Senat verurteilte Vromiiller, einen gefährlichen Ge­wohnheitsverbrecher, zum Tode. Jungkraus, der noch jung und-, unbestraft ist, an der Tat auch nur in geringerem Maße beteilige war, wurde mit acht Jahren Zuchthaus bestraft.

Arbeitsschutz bei der Verdunkelung

Anweisung au die Eewerbeaufsichtsämter

Berlin, 20. Dez. Die Verdunkelung der gewerblichen Betriebe erfordert in vielen Fällen erhöhte Maßnahmen des Arbeits­schutzes. Der Reichsarbeitsminister har deshalb die Eewerbeauf- stchtsämter angewiesen, die Betriebe nach Möglichkeit während der Dunkelheit zu besichtigen und hierbei besonders auf die aus­reichende Beleuchtung der Arbeitsplätze, Treppen, Flure, Werk­straßen und Transportanlagen zu achten.

Mangelhafte Beleuchtung führt zu vorzeitiger Ermüdung, zu einem Herabsinken der Leistung und zu fehlerhafter Arbeit. Außerdem wird die Unfallgefahr stark gesteigert. Deshalb ist die Verdunkelung der Arbeitsräume durch lichtdichten Abschluß der Fensterflächen der Verdunkelung durch Maßnahmen an den Licht­quellen selbst vorzuziehen. In diesen Fällen muß aber auch wäh­rend der Verdunkelung durch zweckmäßige Einrichtungen für eine ausreichende Lüftung gesorgt werden. Bei ihren Besichtigungen werden die Gewerbeaufsichtsbeamten den Betriebsleitern bereit­willig Auskunft über alle Fragen ves Arbeitsschutzes bei der Verdunkelung geben und ihnen bei der Abstellung von Mängeln behilflich sein.

«Stiftung für Opfer der Arbeit"

llnterstützungsbetrag von 3ÜÜ vvü RM. bewilligt

Berti«, 20. Dez. Vor einigen Tagen fand die übliche Weih­nachtssitzung des Ehrenausschusses der vom Führer ins Leben ge­rufenenStiftung für Opfer der Arbeit" im Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda statt.

Es wurden bei dieser Gelegenheit 1653 Gesuche mit Zuwen­dungen aus der Stiftung bedacht. Der bewilligte llnterstützungs- betrag beläuft sich auf 300 046 RM. Die einzelnen Unterstützun­gen sind bereits auf dem Wege an die unterstützten Familien, so daß diese noch vor Weihnachten rechtzeitig in den Besitz der Beträge gelangen. Die aus der Stiftung bisher erfolgten Zu­wendungen erreichen danach einen Gesamtbetrag von rund 6,3 Millionen RM.

Die Frage, welche Forderungen am diesjährigen Jahresende verjähren, und deshalb rechtzeitig in der Verjährung gbhemmt werden müssen, ist recht kompliziert. Endgültig geklärt wurde die Frage erst am 3. Dezember mit dem Inkrafttreten der Ver­ordnung über die Vertragshilfe des Richters aus Anlaß des Krieges. (Reichsgesetzblatt I Seite 2329.) Es kann also erst seit diesem Termin etwas Endgültiges über die Verjährungsfrage gesagt werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, damit die betreffenden Leser nochmals ihre Außenstände an Hand der jetzt gültigen Bestimmungen überprüfen.

Die Rechtslage ist folgende:

1. Am 7. September 1939 hörten alle Verjährungsfristen auf Grund der Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete des bürgerlichen Streitverfahrens, der Zwangsvollstreckung, des Konkurses und des bürgerlichen Rechts (Neichsgesetz- blatt I Seite 1656), Artikel 8 auf zu laufen.

2. Diese allgemeine Hemmung der Verjährung ist wieder mit Inkrafttreten der obengenannten Verordnung über die Ver­tragshilfe, § 32, in dem es heißt, daß der Artikel 8 der Ver­ordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete des bürgerlichen Strafverfahrens usw. aufgehoben wird, beseitigt worden. Vom 3. Dezember an laufen also nun wie­der die Verjährungsfristen. Die zwischen dem 7. September und dem 3. Dezember verflossene Zeit darf aber nicht auf die Verjährungszeit angerechnet werden, so daß also Forderungen, die am 31. Dezember 1939 verjährt wären, erst 87 Tage später verjähren, d. h. mit Ablauf des 2 7. März 1949. Bis zu diesem Termin muß also der Forderungsberechtigte die nötigen Schritte unternehmen, um nicht die Folgen der Verjährung eintreten zu lassen, wenn er Wert darauf legt, sein Geld zu erhalten.

3. In der genannten Verordnung über Vertragshilfe ist nun aber eine Ausnahmeregelung geschaffen worden für alle Personen, die durch kriegsbedingte Anlässe daran gehindert sind, selbst ihre eigenen Geschäfte ordnungsgemäß abwickeln zu können, so daß man billigerweise für diese Personen die Verjährung hemmen mußte. Das sind

a) Wehrmachtangehörige,

' L) Personen, die, ohne Wehrmachtsangehörige zu sein, ^ wegen der Auswirkungen des Krieges zu ständigen Dienstleistungen außerhalb ihres regelmäßigen Aufent­haltsortes herangezogen sind,

c) Personen, die wegen der Auswirkungen des Krieges sich ! dienstlich im Ausland aufhalten, oder sich als Gefangene , oder Geißel in fremder Gewalt befinden.

d) Personen, die gezwungen find, ihren regelmäßigen

! Aufenthaltsort zu verlassen, und zwar infolge der

§ behördlich angeordneten Räumung oder Freimachung

j von gefährdeten Teilen des deutschen Reichsgebietes oder

. von Wohngebäuden, oder infolge anderer auf den Ans-

f Wirkungen des Krieges beruhender unabwendbarer

f Ereignisse.

f Die Hemmung der Verjährung endigt hier erst mit dem Weg- f fall der Gründe, auf denen diese beruht. Sie begann bei a) und ! L) mit der Einberufung, bei c) und d) mit den dort bezeich- neten Ereignissen, in allen Fällen jedoch frühestens mit dem ! 25 August 1939. Auch hier darf bei Wegfall der Hemmungs- ! gründe der Zeitraum, während dessen die Ver-ährung gehemmt j war, bei der Berechnung der Verjährungsfrist nicht mit ein- > berechnet werden.

! Es ist also jedem Kaufmann, der seine Außenstände nach- 2 prüft, zu raten, daß er auch überlegt, bzw. Erkundigungen dar­über einzieht, ob w't sein Schuldner zu den Perfonenkreifen - gehört, die hier genannt wurden.

! Die Eesamtregelung ist, wie oben schon gesagt, nicht ganz einfach, deshalb ist es in diesem Jahre besonders ratsam, einen Fachmann für die Frage der Nachprüfung der Verjährung der i einzelnen Forderungen zu Rate zu ziehen und einen Rechts- i wahrer damit zu beauftragen.

GeriOtSsaal

i SichermM-NexryghrrrnZ für einen Gewohnheitsverbrecher > Stuttgart, 20. Dez. Der 27jährige ledige Emil Ben-ler aus ' Scharnhausen a. d. F. wurde wegen fünf Verbrechen des schweren Rücksalldiebstahls und sechs Verbrechen des Nückfallbetrugs so- ! wie wegen Landstreicherei zu der Gesamtstrafe von vier Jahren ! Zuchthaus und zu drei Jahren Ehrverlust verurteilt. Außerdem s wurde die Sicherungsverwahrung anaeordnet. Der bereits sie- ! benmal vorbestrafte Angeklagte hatte im vergangenen Sommer ? in Sielmingen a. d. F., Stuttgart und Asfalterbach (Kreis ^ Backnang) Einbruchsdiebstähle, und in Eßlingen, Ludwigsburg l und Poppenweiler Zechprellereien verübt, nachdem er ohne i Grund von seiner Arbeitsstätte in Eßlingen weggelaufen war, i um fortab ein Landstreicherlebcn zu führen.

! Hochstapler wandert ins Eefeh-gnis

! Rottweil, 20. Dez. Vor der Strafkammer Rottweil hatte sich f der zuletzt hier wohnhaft gewesene 27 Jahre alte Erich Stecher j wegen zahlreicher teils versuchter, teils vollendeter Bstrüge- : reien, außerdem wegen Urkundenfälschung und Unterschlagung ! zu verantworten. Vom Schöffengericht Stuttgart-Cannstatt war ! der Angeklagte vor einem Jahr wegen großer Unterschlagungen s zu einem Jahr 15 Tagen Gefängnis verurteilt worden. Den ! Strafaufschub, der ihm damals gewährt wurde, nutzte er aber f sofort wieder zu neuen Schwindeleien aus. Bei einem Kredit- ^ institut eröffnet« Stecher ein Konto, und nach Empfang eines - Scheckbuchs ging er sofort wieder auf Beute aus. ll. a. kaufte ! er wahllos Autos mit ungedeckten Schecks, in anderen Fällen !beglich" er Tankrcchnungen mit ungedeckten Schecks. Um sich gute Stellungen zu verschaffen, fälschte er seine Zeugnisse, j Freunde und Fremde pumpte er um Darlehen an. Einer Firma i unterschlug er mehrere hundert Mark. SeinTätigkeitsfeld" j erstreckte sich von Stuttgart bis nach Berlin und Köln. Der j Sraatsanwalt bezeichnet« den Angeklagten als Hock'stopler von Format. Unter Einrechnung der Strafe vom Ce ngericht i j Stuttgart-Cannstatt wurde der An-zeklagte wegen 'i' -ugs und i s Unterschlagung, die er noch vor seiner damaligen >?t:ilung l begangen hatte, zu einer Strafe von 1 Jahr 6 M ren ver- ^ urteilt. Außerdem erhielt er wegen der Straftaten, die -r wäh- ! rc-nd seines Strafaufschubs begangen batte, eine weiter- - ^amt- ! ! strafe von zwei Jahren 6 Monaten Gefängnis. Für den "'ückfall f drohte der Vorsitzende dem Angeklagten Zuchthaus und Siche­rungsverwahrung an.

Fahrlässige Tötung

Karlsruhe, 20. Dez. Wegen fahrlässiger Tötung verurteilte die 3. Strafkammer den 43jährigen Kraftfahrer Hermann Weiler aus Durlach zu sieben Monaten Gefängnis. Auf der Fahrt mit einem Viehtransportwagen von Karlsruhe nach Breiten fuhr der Angeklagte am 18. Oktober in der Kurve bei der Unter­führung auf Gemarkung Jöhlingen den Soldaten Johann Pösen- beck an, der tödlich verletzt wurde. Der Angeklagte hatte de» Wagen mit 15 Zentner überladen und die Kurve geschnitten', zudem waren die Bremsen nicht in Ordnung.

Eine Rückgeführte bestohlen

Karlsruhe, 20. Dez. Am 14. Oktober zwischen 23 und 24 Uhr waren der 23jährige Alfred Neubert und der 33jährige Fritz Leuschner aus Rastatt nach gewaltsamer Oeffnung der Türe in den Keller einer Witwe in Rastatt, welche ihre Wohnung als Rückgeführte verlassen hatte, eingedrungen und hatten dort einen Topf mit 90 eingelegten Eiern gestohlen. Von dem Eier­vorrat verzehrten sie einen Teil, während sie die übrigen ver­schenkten. Das Gericht wertete straferschwerend die gemeine Handlungsweise der Angeklagten, die an eine Plünderung grenzt, und verurteilte beide wegen gemeinsamen erschwerten Einbruchsdiebstahls zu je neun Monaten Gefängnis, unter! Anrechnung von acht Wochen Untersuchungshaft. Der Staats-» anwalt hatte Zuchthausstrafe« beantragt.