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Ragoldrr Tagvlatt »Der Gesellschafter"

Freitag, den 8. Dezember 1SSS

Aus dem Genchtssr al

Betrug und Amtsanmaßung

Karlsruhe, 7. Dez. Um stch das Geld für einen ausgedehnten Frühschoppen zu verschaffen, ließ stch der 37 Jahre alte vor­bestrafte Edwin Specht aus Karlsruhe am 19. September von seiner Arbeitgeberin 12.68 RM. geben, die angeblich zur Bezahlung einer Geldstrafe verwendet werden sollten, da er andernfalls vier Tage sitzen müßte. Zusammen mit dem 3Sjäh- rigen Karl Stephany setzte er das Geld in Alkohol um; um «eiterzechen zu können, riefen sie im Geschäft an. Stephan? meldete sich alsKriminalpolizeistelle" und verlangte eine Nach­zahlung von 6.75 RM. Geldstrafe, da er sonst Specht auf der Polizeiwache festhalten müsse. Stephany ließ sich den Betrag von dem'Buchhalter auszahlen. Mit dem erschwindelten Gelde wurde die Vierreise fortgesetzt. Specht erhielt durch das Amtsgericht «egen Rückfallsbetrugs und Amtsanmaßung acht Monate und der Mitangeklagte Stephany, der nicht rückfällig ist, drei Monate Gefängnis.

Unsaubere Machenschaften

Mannheim, 7. Dez. Die Große Strafkammer verurteilte den 43jährigen Metzger Peter Haas aus Hockenheim wegen Betrugs »nd Untreue in 25 Fällen vollendet und in einem Falle versucht, außerdem wegen erschwerter Urkundenfälschung zu einem Jahr Gefängnis. Infolge Kriegsverwundung wandte stch der An­geklagte dem Berus als Eroßviehagent zu. Da aber immer bei seinen Geschäften der erhoffte Gewinn ausblieb, suchte er auf Kosten kleiner Landwirte denzusätzlichen" Verdienst sich zu sichern. In 29 Fällen konnte man ihn als llrkundenfälscher über­führen. Er setzte auf dem Markt das ihm von Landwirten an­vertraute Vieh ab, bei dessen Verkauf er sich seinezusätzlichen" Verdienste schaffte. Weil der Angeklagte stch in Not befunden hat und das veruntreute Geld nur zum Lebensunterhalt seiner Familie brauchte, wurden ihm die Geldstrafe von 35g RM. er­laßen und fünf Monate Untersuchungshaft in Anrechnung ge­bracht

Kandel «nd vevkebe

Stuttgarter Schlachtviehmarkt vom 7. Dezember

Preise für ^ Kilo Lebendgewicht in Pfg.:

Ochsen: a) 4445, b) 3941,5, c) 33;

Bullen: a) 4243,5, b) 3939,5;

Kühe: a) 42-43,5. b) 3739,5, c) 2833, d) 20 24;

Färsen: a) 4244,5, b) 40,5, c), d) 24;

Kälber: a) 6365, b) 5759 c) 48-50, d) 3940;

L ä m m e r u n d H a m m e l: bl) 4448;

Schafe: a) 3840;

Schweine: a) 55.5, bl) und b2) 55,5, c) 54,5, d) 51,5, e), f) 49,5, gl) 55,5, g2) 51,5.

Marktverkauf: Alles zugeteilt.

Stuttgarter Großhandelspreise für Fleisch und Fettwaren vom

7. Dez. Ochsenfleisch nicht notiert; Bullenfleisch 1. 77; Kuhfleijch 1. 7677, 2. 65; Färsenfleisch 1. 80; Kalbfleisch 1. 9397, 2. 80; Hammelfleisch 1. 90; Schweinefleisch nicht notiert. Marktverlauf: Alles zugeteilt.

Vacknanger Schweinepreise vom 6. Dez. Milchschweine 1122, Läufer 40 RM.

Brberacher Vieh- und Schweinepreise vom 6. Dez. Farren 240 bis 370, Ochsen 370- 680, Kühe 440560, Kalbeln 390570, Jungvieh 130310, Mutterschweine 125, Milchschweine 1223, Läufer 40 RM.

Münsing« Vieh- und Schwcinemarkt vom 6. Dez. Kühe 620, Kalbeln 430580, Jungvieh 233300, Läufer 4550, Milch­schweine 2025 RM.

Obersontheimer Schweinepreise vom 5. Dez. Milchschweme 13 bis 23, Läufer 2547 RM.

Ostertag-Werle in Aalen. Wie im Geschäftsbericht der Oiter- tag-Werke, Vereinigte Geldschrankfabriken AE., Aalen, mitgeteilt wird, konnte der Umsatz in 1938/39 (30. Juni) in allen Erzeug­nissen erheblich gesteigert werden. Es wird ein Gewinn von 42 799 (36 831) RM. ausgewiesen, der sich um den Vortrag auf 76 232 (68 919) RM. erhöht. Hieraus werden wieder 7 Prozent auf die Stammaktien und wieder 3,5 Prozent aus die Vorzugs­aktien verteilt.

Mathildenbad AG. Bad Wimpfen. Die Gesellschaft weist eine« Jahresertrag von 125 395 (127 254) RM. aus. Löhne und Ge­hälter erforderten 40 023 (41208) RM. Nach 18 000 (16 27H MM. Abschreibungen auf Anlagen, 12 863 (13 787) RM. Zinsauf- -wand und 4495 (4854) RM. Vesttzsteuern werden alle übrigen Aufwendungen ohne soziale Abgaben mit 45 340 (47 478) RM. abgesetzt, io daß schließlich ein Reingewinn von 1482 RM. ver­bleibt, um den sich der Verlustvortrag auf 7371 RM. ermäßigt.

Speisezettel-Vorschlag

Zufammengestellt von der NS.-Frauenschast, Deutsches Frauen- «erk, Abteilung Volkswirtschaft-Hauswirtschaft, Gau Württ««-- berg-Hoheuzollern

Sountag. Frühstück: Malzkaffee, Milch, Weißbrot, Marme­lade. Mittag: Eintopf: Hammel oder Rindfleisch mit gelben Rüben frisches Obst. Abend: Heiße Würstchen, gemischter Sa­lat, Pfefferminztee.

Montag. Frühstück: Haferflockensuppe mit entrahmter Frisch­milch, Schwarzbrot, Aepfel. Mittag: Geröstete Erünkernsuppe, Blumenkohl, Kartoffelwürstle. Abend: Quark mit Schnittlauch und Zwiebel, Kartoffeln in der Schale überbacken, Apfelschalentee.

Dienstag. Frühstück: Heiße entrahmte Frischmilch oder Kakao (für Kinder), Vollkornbrot, Butter. Mittag: Sago- suppe, Krauthackbraten, Schalkartoffeln, Endiviensalat. Abend: Röstkartoffeln, Frischkost aus gelben und roten Rüben und Ret­tich, Kernlestee.

Gestorbene: Elise Binder, 26 I., Stammheim; Jakobine Jerratsch geb. Kistner, Neuenbürg; Wilh. Rapp l, 77 Jahre, Conweiler; Fritz Vurkhardt, 53 I., Vaiers- bronn; Jakob Friedrich Wölber, 80 I., Schopfloch.

Druck und Verlag desGesellschafters": G W. Zuiser, Jnhab-r Karl Zaiser ; Verantwortlicher Schriftleiter: Fritz Schlang ; Verantwort!. Anzeigenleiter: Oskar Rösch, jämlliche in Nagol» Zurzeit ist Preisliste Nr. 7 gültig.

Unsere heutige Nummer umfaßt 8 Seiten.

Amtliche Bekanntmachungen

Keifenbewirtschaftung

Sämtliche Kraftfahrzeuge, welche ein Kennzeichen zur Weiterbenützung (roter Winkel) erhalten haben, bekom­men noch im Monat Dezember eine Neifenkarte.

Zu diesem Zwecke müssen alle Fahrzeugbesitzer ihre Kraftfahrzeuge, die noch weiterhin im Verkehr verbleiben, der zuständigen Reifensammelstelle zur Abschätzung der Reifen vorführen.

Die Abschätzung der auf den Kraftfahrzeugen aufgeleg­ten Reifen erfolgt für die Gemeinden s) des früheren Kreises Calw durch das Autohaus Heim­gärtner, Calw, Vahnhofstraße 32,

b) des früheren Kreises Nagold durch das Autohaus Benz (Inhaber Friedrich Benz), Nagold,

c) des früheren Kreises Neuenbürg durch das Autohaus König (Inhaber Anton Weiß), Neuenbürg.

Diese Reifensammelstellen find bis 28. Dezember 1839 täglich zwischen 813 Uhr geöffnet.

Um den durch die Abschätzung verursachten Zeitverlust für den Einzelnen möglichst gering zu halten, sehe ich vor­läufig davon ab, die Fahrzeugbesitzer auf eine bestimmte Zeit vorzuladen. Sie können bei gelegentlichem Aufent­halt in Calw, Nagold und Neuenbürg die Abschätzung vor­nehmen lassen. Ich muß jedoch von jedem Kraftfahrzeug­halter verlangen, daß er seine Reifen möglichst bald ab­schätzen läßt.

Calw, den 6. Dezember 1939. '205

Der Landrat: Wirtschaftsamt

Abgabe von Nähmitteln

Haushaltsverbraucher können auf den Abschnitt V der Reichskleiderkarte Nähmittel im Verkaufswert von 28 ^ beziehen.

Als Nähmittel sind anzusehen: a) Nähfaden, Reihgarne und Stopfgarne aus Baumwolle, Wolle, Kunstseide und zellwollenen Spinnstoffen auch in Verbindung miteinander, d) Leinen- und Ramiezwirne, c) Nähseide.

Die Gültigkeit des Abschnitts V der Reichskleiderkarte erlischt mit der Gültigkeit der Reichskleiderkarte.

Calw, den 7. Dezember 1939. 205

Der Landrat:

Wirtschaftsamt

Zuteilung von Zchokolaäeerzeugnissen, Kakaopulver unä Kunsthonig

Ich habe Veranlassung, auf das Folgende hinzuweisen: 1. Jeder Verbraucher kann bis 17. Dezember a) 200 Gramm Tafelschokolade oder 250 Gramm Pralinen und dergl. oder 100 Gramm Tafelschokolade und 158 Gr. Pralinen und dergleichen.

d) 200 Gramm Lebkuchen aller Art beziehen.

2 Die Abgabe dieser Waren erfolgt gegen Abstempelung des Stammabschnitts der Nährmittelkarte. Auf ihm ver­merkt der Verkäufer außerdem, was der Verbraucher ge­kauft hat.

3. Die Einzelhändler sind berechtigt, auf die am 17. De­zember ungültig werdende Nährmittelkarte die genann­ten Schokoladeerzeugnisse

bis 24. Dezember einschließlich abzugeben, sofern die Verbraucher nicht rechtzeitig beliefert werden konnten.

4. Alle Kinder bis zu 14 Jahren erhalten außerdem bis 17. Dezember 1939 auf den Abschnitt F 3 ihryr Reichs­fettkarte je 125 Gramm Kunsthonig und auf den Ab­schnitt F 5 derselben Karte je 125 Gramm Kakopuloer aller Art.

T«lw, den 6. Dezember 1939.

Der Landrat:

Trnährungsamt Abt. S

dksgalÄ, den 6. Osrsmbsr 16<Z9

l-Inssre gut«, liebe Butter und Srvtzmutter

XstliLrinS

ist nsdi Kursor Lrlrrsnttung mit ?2Vs-Hkren gestern still entscblaken und dem Iderrn beimgegsngen.

Ls bitten um stille Z?eilnnbms, in tieker Iraner die Kinder Ott« HVslL s.kholrer", mit skr»« Or. ksrwin V»Is, 2 . 2k. im Leide Ser«»!»« Vslsr »»tt»Ha« 8pler geb JValr «»U Ul« LirkelklnNer.

Ois Beerdigung lindst sin Sonntag, 10. Osrembsr, 14 lltir stakt.

Lebensmittelversorgung

2n Liesen Tagen gehen den Herren Bürgermeistern (Kartenausgabestellen) die Bezugskarten für die Zutei- lnngsperiode vom 18. Dezember 1939 bis 14. Januar 1940 zu. Die Ausgabe der Bezugskarten wird so beschleunigt, daß die Versorgungsberechtigten möglichst bis 10. ds. Mts. in den Besitz der Karten gelangen.

Zur Einrichtung des Weihnachtsgeschäftes müssen die Bestellscheine der für die Zeit vom 18. Dezember 1939 bis 14. Januar 1940 gültigen Karten bereits in der Woche vom 11. Dezember bis 17. Dezember 1939 bei den Vertei­lern (Einzelhandelsgeschäfte) abgegeben werden.

Calw, den 6. Dezember 1939. 205

Der Landrat:

Ernahrungsamt Abt. K.

Unterrichtskurs im Hufbeschlag

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Amtliche

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vom l. Dezember 2 u 30 ?kZ. vorrätig in cker

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Im Falle genügender Beteiligung findet voraussichtlich in der Lehrwerkstätte für Hufbeschlag in Reutlingen ein 4-monatiger Unterrichtskurs statt, der am 2. Februar 1940 beginnt. Die weiteren Einzelheiten sind aus der Bekannt­machung im Regierungsanzeiger Nr. 141 vom 6. 12. 1939 zu ersehen; dieser kann bei den Bürgermeistern eingesehen werden.

Calw, den 7. Dezember 1939. 205

Der Landrat.

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Dia-Vosttive werde« a«genontt*e«.