Z. Seite — Nr. 28t
Nagolder Tagblatt „Der Gesellschafter'
Donnerstag, den 30. November t>Z-
i)layold undAmgetnmy
Die Kraft, Reichtümer zu schaffen, ist unendlich wichtiger als der Reichtum selbst. List.
30. Nov.: 1846 Nationalökonom Friedrich List gestorben.
Liebesgaben füv Soldaten
Ortsgruppenleiter Ratsch gibt bekannt:
Um allen ausmarschierten und eingezogenen Soldaten, ob sie nun im Felde sind oder noch in der Heimat weilen, ein Liebesgabenpäckchen seitens der Ortsgruppe, der NS.-Frauenschaft und der Stadtgemeinde senden zu können, ist es dringend notwendig, das, die Familienangehörigen die neuesten Adressen der Soldaten bekannt geben. Alle Familien in Nagold und Iselshausen, aus denen jemand im Felde steht oder sich in der Garnison befindet, mag er Parteigenosse sein oder nicht, werden ersucht, die Adresse schriftlich bis spätestens Montag, den 4. Dezember auf der Polizeiwache abzugeben. Wer den Termin nicht einhält, trägt selbst die Schuld, wenn einer seiner Angehörigen übersehen wird.
Am Donnerstag, den 7. Dezember richtet die NS.-Frauenschaft die Pakete. Wer noch etwas zu den Liebespaketen beisteuern will, wird gebeten, es der zuständigen Blocksrauenschaftsleiterin abzugeben.
Lieber 386 866 Mädchen kommen -ns PsiichL-
jahr
Das sogenannte Pflichtjahr im hauswirtschaftlichen oder landwirtschaftlichen Dienst muß auch während des Krieges abgeleistet werden, ehe der Eintritt in das Berufsleben erfolgen darf. Das bedeutet, daß ab Ostern 1940 etwa 300 000 bis 330 000 Mädchen ins Pslichtjahr kommen. Eine Befreiung oder Zurückstellung ist, wie das NDZ. an unterrichteter Stelle hört, nur in ganz besonderen Ausnahmesällelr beim Arbeitsamt als der zuständigen Behörde erreichbar. Gerade in Kriegszeiten ist der Arbeitseinsatz der weiblichen Jugend aus den Pflichtjahrgängen zur Entlastung der ländlichen Hausfrau und der Mutter mit Kindern besonders dringend erforderlich, andererseits hat sich das Pflichtjahr in jeder Hinsicht bewährt als eins für die gesundheitliche Entwicklung der Mädchen wie für die Wirtschaft gleich nützliche llebergangsstuse von der Schule zum Beruf. Nach den Beobachtungen der beteiligten Staats- und Parteistsllen, vor allem der Arbeitseinsatz- Behörden, des Deutschen Frauenwerkes und des Reichsnährstandes, entwickeln sich die schulentlassenen Mädchen im Pslichtjahr in erstaunlich vorteilhafter Weise gegenüber dem bisherigen übergangslosen Wechsel von Schule in Fabrik oder Kontor. Es hat sich auch gezeigt, daß die Mädchen, die das Pflichtjahr abgeleistet haben, von den Betrieben bei der Einstellung bevorzugt werden, weil sie körperlich und geistig besser entwickelt sind als andere und weil sie schon etwas erfahrener und gereifter der Praxis gegenüüerstehen.
Es muß daher schon ein sehr wesentlicher Grund vorhanden sein, der allerdings auch in der Familie des Mädchens, vielleicht im Zusammenhang mit der Einberufung des Vaters liegen kann, wenn eine Befreiung vom Pflichtjahr erfolgen soll. Die Kontrolle über die Ableistung liegt vor allem darin, daß die erstmalige Einstellung junger Mädchen zwischen 14 und 23 Jahren nur erfolgen darf, wenn im Arbeitsbuch durch das Arbeitsamt bescheinigt wird, daß der Verordnung über das Pflichtjahr genügt ist. Indessen lassen sich die Eltern die Pflichtjahrstelle für ihre Tochter durch das Arbeitsamt Nachweisen, das auch Meldungen über freie Arbeitsplätze für Pflichtjahrmädel entgegennimmt. Bei der eigenen Beschaffung der Pflichtjahrstelle muß auf jeden Fall beachtet werden, daß es der Zustimmung des Arbeitsamtes bedarf, wenn die Stelle auf das Pflichtjahr angerechnet werden soll. Es kommen im wesentlichen nur Arbeitsplätze in der Landwirtschaft oder in Haushalten mit Kindern in Betracht, wo jedoch die Pslichtjahrmädel nur entsprechend ihren Kräften beschäftigt werden dürfen. Es hat sich bald herumgesprochen, daß das Pslichtjahr eine erfreuliche Entlastung für die Land- und Hauswirtschaft bedeutet. Infolgedessen sind Pslichtjahrmädel begehrt und Arbeitsplätze entsprechend angeboten. Die Mädel bekommen in der Regel, sofern nicht das Pslichtjahr in der ländlichen Hausarbeits- oder Hauswirtschaftslehre, im hauswirtschaftlichen Jahr oder —- bei älteren Mädeln im Arbeitsdienst abgeleistet wird, den ortsüblichen oder den Tariflohn für jugendliche Kräfte.
Wenn Brotkarten übrigbleiben
«Die NSB. sammelt nnansgenutzte Abschnitte ein. — Zusätzliche Versorgung bei Mehrbedarf
NSK. Die deutsche Hausfrau wird wieder einmal aufgerufen, ihren Gemeinschaftsgeist und ihre praktische Hilfe unter Beweis zu stellen. Es hat sich herausgestellt, daß in vielen Kreisen der Bevölkerung die zur Verfügung gestellten Brot- und Mehlmengen keineswegs voll ausgenutzt werden. Insbesondere bei Familien ohne Kinder und bei Familien mit überwiegend älteren Mitgliedern verfällt oft ein erheblicher Teil der Einzelabschnitte der Brotkarten. Auf der anderen Seite haben viele Familien einen sehr großen Brotbedarf. Darunter rechnen vor allem Lang- und Nachtarbsiter. Dieser zusätzliche Vrotbedarf bestimmter Personen und Personengruppen kann ohne Inanspruchnahme der großen nationalen Vrotgetreidereserve aufgebracht werden.
Zu diesem Zweck hat sich das Reichsernährungsministerium gemeinsam mit dem Hauptamt für Volkswohlfahrt, dem die Ausgabe der Lebensmittelkarten für das gesamte Reichsgebiet übertragen ist, entschlossen, durch die Vlockwalter bei den Versorgungsberechtigten die nicht ausgenutzten Vrotabschnitte wieder einsammeln zu lasten, damit der oben gekennzeichnete zusätzliche Bedarf auf diesem Wege im Rahmen der für die Eesamt- bevölkerung angesetzten Vrotmenge gedeckt werden kann. Dabei ist es gleichgültig, ob die Einzelabschnitte noch gelten oder bereits verfallen sind. Sie müssen jedoch aus der Zuteilungsperiode stammen, für die die Sammlung jeweils durchgesührt wird.
Die eingesammelten Vrotkartenabschnitte werden von den Ernährungsämtern gegen Reisebrotkarten umgctauscht, die von der NSV. an diejenigen Versorgungsberechtigten verteilt werden, die einen zusätzlichen Brotbedarf haben. Dabei werden '.z. V. Ortsgruppen mit einem ihren Bedarf übersteigenden Anfall von nicht ausgenutzten Brotkarten diese Reise- und East- ^stättenkarten an solche Ortsgruppen abgeben, die ihren Bedarf nicht decken können.
Mit anderen Worten: die deutsche Hausirau, die übrig- gcblicbene Vrotabschnitte nbgibt, hilft damit durch dir Vermittlung der NS.-Volkswohlsahrt einer anderen deutschen Hausfrau, die ihrem schwerarbeitenden Mann ober ihren heran- wachjsnden Kindern gern nach eine Scheibe Brot mehr mitgeben möchte. Ein System des Ausgleichs, das nur in einem Volk möglich ist, das den Begriff -,Volksgemeinschaft" nicht nur theoretisch, sondern lange schon praktisch erprobt hat. Wer also nicht benötigte oder verfallene Brotkartenabschnitte dem Vlockwalter der NSV. übergibt, Hilst damit nicht nur seinem Nächsten, er hilft auch dem Führer die große Vrotgetreidereserve unangetastet zu lasten.
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— Nachricht an Angehörige im Feindesland. Für die Nachrichtenübermittlung an Nichtinternierte Angehörige im Feindesland sind nur Formulare gültig, die auf Antrag unter Beifügung eines Freiumschlages beim Präsidium des Deutschen Roten Kreuzes, Auslandsdienst, Berlin SW. 11, Klein-Veeren- Stratze 7, anzufordern und dorthin ausgefüllt auch wieder zuriick- zuschicken sind. Die Nachricht darf nur rein persönliche Mitteilungen enthalten. Die Uebermittlung ist nur möglich, wenn die in letzter Zeit gültige genaue Anschrift des Empfängers bekannt ist.
— Die Zuschläge für Sonntags- und Nachtarbeit. Durch eine Verordnung vom 16. November sind Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, und zwar mit Wirkung vom 27. November ab wieder gestattet. Für den Einzelhandel ist die Lockerung des Verbots vor allem für die Verkaufssonntage vor Weihnachten von Bedeutung, da die Tarifordnungen die Zahlung besonderer Vergütungen für die Tätigkeit der Gefolgschaft an diesen Tagen vorsehen. Die in den Tarifordnungen festgelegten Vergiitungssätzs sind also an die Eefolgschaftsmitglieder zu zahlen. Hinsichtlich der Aeberstundenvergütung für zuschlagpflichtige Mehrarbeit, die an Werktagen geleistet wird, ist das bisherige Verbot ausrechterhalten geblieben, lleberstunden- zuschläge für Mehrarbeit an Werktagen dürfen also nach wie vor nicht bezahlt werden. Den Zuschlägen entsprechende Beträge sind an das Reich abzusühren.
NSV.-Miittererholungsheim Schloß Wildberg
lieber einen Besuch im NSV.-Müttererholungsheim Schloß Wildberg schreibt Edgar Grueber:
Mit breiten Mauerfronten und Hellen Fenstern blickt das uralte Zollernschloß Wildberg hinaus über das freundliche Nagoldtal und die wälderrauschenden Schwarzwaldhöhen. Hunderte von Frauen haben in diesem schönen Heim schon neue Kraft geschöpft. Der Kriegsbeginn verursachte nur eine kurze Stockung. Seit Anfang Oktober ist die Mütterverschickung wieder in vollem Gange. In sämtlichen Müttererholungsheimen, in Wildberg, Isny, Landgut Burg bei Beutelsbach, im Erholungsheim „Waldsrieden" in Bad Teinach und im Mütterheim Tübingen herrscht wieder ein reges Kommen und Gehen. Weilten bei dem ersten, inzwischen abgeschlossenen dreiwöchigen Erholungsurlaub 112 Mütter aus Württemberg, Baden und dem Gau Schwaben in den Heimen, so sind es jetzt in der zweiten Belegung 113 und fünf Kinder; 51 davon sind gegenwärtig im Schloß Wildberg, betreut von Frau Helferich, der umsichtigen Heimleiterin.
Wir kamen am frühen Vormittag dort an, gerade als die Frauen im Kreise vor dem Fahnenmast standen, an dem die Flagge emporstieg. Sie hielten sich an den Händen gefaßt und sangen eine frische Weise, wobei die weißhaarigen Großmütter ebenso freudig mittaten wie die jüngsten in dem Kreise. Diese Freudigkeit bestimmt das ganze Leben in dem schönen alten Schlosse, das in der würzigen Schwarzwaldluft im lebendigen Wechsel von Ruhe und sportlichem Spiel, von fröhlichem Singen und gediegener Unterhaltung, losgelöst von aller kleinen Mühsal des Alltages eine lang wirkende Quelle der Erholung und neuer Kraft für Körper und Geist darstellt. Für manche der Frauen war der Entschluß, gerade jetzt von Haus und Kinder fortzugehen, nicht eben leicht, besonders bei den Bauernfrauen, deren Männer eingezoaen sind, aber es zeigte sich bald, daß die NSV. in allen Fällen eine befriedigende Lösung gefunden hat. Dort, wo nicht etwa ältere Geschwister die Führung des Haushaltes übernehmen konnten, oder die Möglichkeit bestand, die kleinen Kinder bei Verwandten und Bekannten unterzubringen, schickte die NSV. eine erfahrene Schwester oder Haushalthilfe in die Familie. So ist es zum Beispiel bei einer Mutter aus Ulm, unter deren fünf Kinder auch ein zweieinhalbjähriges Zwillingspaar ist. Obwohl der Vater nicht zu Hause weilt, versorgt die Haushalthilfe den Haushalt und die Kinder vorbildlich. Eine Frau aus Heilbronn hat ein Kind bei ihren Schwiegereltern und ein anderthalbjähriges bei einer kinderlosen Bekannten, eine Frau aus Tuttlingen hat zwei Kinder bei ihren Schwiegereltern in Dettingen. Die vier kleinen Kinder einer Frau aus Lörrach sind bei einer Tante, bei einer Nachbarsfrau und im Säuglingsheim untergebracht. In einem anderen Fall aus Freiburg haben die Eltern der Frau drei Kinder zu sich genommen. Es zeigt sich, daß in jedem Fall eine befriedigende Lösung gefunden wurde. Unter den Frauen, von denen einige auch das Ehrenkreuz der kinderreichen Mutter tragen, ist eine, die nicht weniger als siebzehn Kinder geboren hat, von denen vierzehn leben. Es ist eine Landwirtswitwe aus Reich e n b a ch auf dem Heuberg, deren Mann vor Jahresfrist starb. Sie betreibt dort mit einigen Töchtern die Landwirtschaft, während einige Söhne zu Hause mithelfen und als Heimarbeiter in der Uhrenindustrie tätig sind.
Unter all den Frauen war nicht eine, die sich nicht freudig und zufrieden geäußert hätte. „Die Schwester sorgt für uns wie eine Mutter". „Zu Haus geht alles wie am Schnürte", „Du brauchst Dir gar keine Sorge zu machen, es klappt alles prima".
bekommen Sie ;ur Zeit auf die mit einem X bezeiclmeten 4 Fbsckimtte der keirksbrotkarte für Kinder bis;u Sfakren
Osk/fS/-
so lauten die Briefe, die im Schloß eintreffen, und eine von den Frauen meint lächelnd „S'ischt ganz guet, wenn d'Muettec amol net dahoim isch. Na schätzet se's erscht wieder".
SV. Geburtstag
Bösingen. Gestern feierte Frau Johanna Schaber geb. Lehmann in großer körperlicher und geistiger Rüstigkeit den 90. Geburtstag. Die ganze Gemeinde nahm an dem Ehrentage Anteil. Auch unsererseits nachträglich herzlichste Glückwünsche!
Aus Freudenstadt
Ein Einbrecher, der nachts aus einem Schaukasten etwa 2» Fingerringe geraubt hatte, wurde später festgenommen. — Der 42-jährige G. Sch., der sich wegen eines Verbrechens im Sinne des Z 176 Abs. 1, Ziffer 3 zu verantworten hatte, wurde unter Anordnung der Entmannung zu 7 Monaten Gefängnis verurteilt. Er war bereits zweimal wegen des gleichen Verbrechens (Unzucht mit Kindern) zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt und 1936 sterilisiert worden.
Freudenstadt, 29. Nov. (Apotheker stiften für»! W H W.) Anläßlich des Kameradschaftsabends, der im Rah»! men der Tagung der Apotheker des Eroßdeutschen Reiches) am Montag in Freudenstadt stattfand, wurden' für dass Kriegs-Winterhilfswerk 1620 RM. gezeichnet. Der Betragwurde in das neue Opferbuch des Kriegs-WHW. ein- aetraaen.
Letzte Llacheichterr
Einschränkung der Repräsentationseinschränknnge«
Berlin, 29. Nov. Der Reichsfinanzminister gibt in einem Erlaß bekannt, daß die zur pauschalen Abgeltung des mit einem Amt für die Zwecke der Repräsentation verbundenen persönlichen Aufwandes gewährten Dienstaufwandentschädigungen aus öffentlichen Mitteln unter den gegenwärtigen Verhältnissen im Interests der Sparsamkeit wesentlich herabgemindert werden müssen. Die Dienstaufwandsentschädigungen sind mit Wirkung vom 1. Dezember ab um 25 Prozent zu kürzen, und zwar insoweit der Jahresbetrag der Dienstaufwandsentschädigung 1200 RM. übersteigt. Für das Rechnungsjahr 1940 behält sich der Minister die Festsetzung eines weiteren Kürzungsbetrages vor.
Rundfunkgeräte für die Feldtruppe
Berlin, 29. Nov. Die vom Reichsminister Dr. Goebbels i» Wehrmachts-Wunschkonzert gestifteten Rundfunkgeräte sollen- ausschließlich der Feldtruppe zugute kommen. Ihre Verteilung ^ ist daher nach dienstlichen Erfordernissen bereits geregelt. Die zahlreichen Wünsche, die von Heimatdienststellen und Privatpersonen, auch von Angehörigen der Fronttruppe an den Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda unmittelbar gerichtet wurden, können daher nicht berücksichtigt werden. Wege» der großen Zahl der Anfragen ist Einzelbeantwortung der Briefe nicht möglich.
Vorbildlicher deutscher Fliegergeist
Berlin, 29. Nov. Vor mehreren Tagen mußte ein Kampfflugzeug unserer Luftwaffe nach einem erfolgreichen Flug über französisches Gebiet bei starkem Sturm und infolge Vereisung in den Vogesen notlanden. Das Verhalten der dreiköpfigen Besatzung ist besonders anerkennenswert. Obwohl zum Teil verwundet, vernichteten sie ordnungsmäßig das Flugzeug und das sonstige wertvolle Material und haben sich dann über de» Schweizer Jura nach schweizerischem Gebiet durchgeschlagen. Die Schweiz hat den Fliegern alle Hilfe angedeihen lassen und sie interniert.
Vollstreckung eines Todesurteils
Berlin, 29. Nov. Am 29. November 1939 ist der 1913 geborene Ewald Wieczorreck hingerichtet worden, der vom Sondergericht Hamburg am 7. November 1939 in Bremen wegen Verbrechens nach Paragraph 2 der Verordnung gegen Volksschädlinge vom 3. September 1939 zum Tode verurteilt worden war. Der bereits wegen Diebstahls vorbestrafte Verurteilte hatte im der Nacht zum 19. zum 20. Oktober 1939 unter Ausnutzung dev. Verdunkelung einen Volksgenosten, der sich nach Arbeitsschlutz: allein auf dem Heimweg befand, überfallen, mit dem Messer auf! ihn eingestochen und ihn beraubt.
Wieder ein englischer Dampfer durch Minenexplofio» vernichtet 13 Tote
DNB. Berlin, 30. Nov. Der englische 1000 Tonnen-Damp- fer „Rubislaw" ist an der Süostkiiste Englands auf eine Mine gelaufen und in zwei Minuten gesunken. 13 Mann der Besatzung sind «mgekommen, 14 konnten gerettet werden.
Luftkamps über der Grafschaft Northumberland
DNB. Berlin, 30. Nov. Am Mittwoch fand ein Luftkampf über der britischen Grafschaft Northumberland zwischen eine» deutschen Aufklärer und einem englischen Jäger statt. Der Aufklärer, der in großer Höhe flog, wurde aus einem Wolkenloch heraus von dem Engländer überrascht und erhielt mehrere Treffer, ohne daß er hierdurch irgendwie in seiner Aktionsfähigkeit behindert wurde. Der englische Jäger flog bis auf SO Meter aus das deutsche Flugzeug heran und wurde vom ME.-Schützen mit mehreren längeren Feuerstößen abgewehrt. Die deutsche Besatzung stellte daraufhin fest, daß der englische Jäger plötzlich seine an sich günstige Angriffspofition aufgab und seitlich nach unten in die Wolken abkippte. Das deutsche Aufklärungsflugzeug ist wohlbehalten in den Heimathafen zurückgekehrt.
Keine Druckerschwärze kann Priens Tat ungeschehen machen.
Londoner Lügen niedriger gehängt.
DNB. Amsterdam, 30. Nov. Angesichts des neue« schweren Verlustes der britischen Kriegsmarine infolge der Torpedierung und Vernichtung eines 10 000 Tonnen-Kreuzers durch das U-Boot des Kapitänleutnants Prien windet sich die englische Presse geradezu in Krämpfen. Mit den verzweifelsten Mätzchen wird dabei operiert.
Norwegischer Schritt in London und Paris
DNB. Oslo, 30. Nov. Die norwegischen Gesandten in London und Paris haben Schritte unternommen und erklärt, die norwegische Regierung könne nicht einsehcn, inwiefern das Völkerrecht die britische und die französische Regierung dazu ermächtige. Maßnahmen gegen deutsche Waren an Bord neutraler Schisse zu ergreifen. Die norwegische Regierung behalte sich selbst das Recht vor, Entschädigungen für etwaige Schäden zn verlangen, die den norwegischen Handel und der norwegische» Schiffahrt zugefiigt werden könnten. Gleichzeitig wurde empfohlen die beiden alliierten Regierungen sollten die ganze Frag« i« Lichte des Völkerrechtes noch einmal in Erwägung ziehe» nnd von einer Inkraftsetzung dieser Maßnahme absehen.