4. Seite — Nr. 275
Nagolder Tagblatt »Der Gesellschafter-
Donnerstag, den 23. November 193»
Muß das Kleinkind in den Luftschutzkeller?
2m Falle eines Fliegeralarms müssen grundsätzlich alle Hausbewohner den Luftschutzraum aufsuchen, nur diejenigen nicht, denen es nicht möglich ist und die beim Aufenthalt im Luftschutzraum Schaden leiden würden; sie dürfen oben bleiben. Wie vom Reichsluftschutzbund mitgeteilt wird, bleibt es im Einzelfall nach diesem Grundsatz auch der Mutter überlassen, zu entscheiden, ob ihr Kleinkind in der Woh^ «ung bleiben mutz. Ein empfindlicher Säugling bleibt «besser im Zimmer, ein gleichaltriges widerstandsfähiges, gesundes Kind kann, warm eingepackt, mit hinuntergenommen werden. Auch ein Kind, das schon aus dem Säuglingsalter heraus, dessen Gesundheit aber überempfindlich ist, bleibt besser in der Wohnung. Viel hängt von der Beschaffenheit des Luftschutzraumes ab, ob er geheizt ist, ob ein langer Weg über den Hof hinführt. Die Entscheidung hat die Mutter. Selbstverständlich muß sie dann auch bei dem Kinde bleiben. Aeltere Kinder müssen mit dem Vater oder Nachbarn in den Luftschutzraum geschickt werden. Wichtig ist, daß die Mutter ihre Entscheidung dem Luftschutzwart mitteilt. Ebenso wäre es nicht richtig, etwa einen schwachen Greis, der kaum gehfähig ist, in den Keller zu nötigen. Ein Betreuer kann mit ihm in der Wo'mung bleiben. Hier entscheidet der Luftschutzwart im Einzelfall.
DieustWutz für Pimpfe und Sungmadel 18 Nhr
Eine Anordnung der Reichsjugendführung
Wegen des frühen Einbruchs der Dunkelheit in den Wintermonaten und der teilweisen Verlegung des Schulunterrichts auf die Nachmittage hat die Reichsjugendführung über den Dienstschluß im Deutschen Jungvolk und im Jungmüdelbund folgende Anordnung erlassen:
1. In den Monaten Dezember 1939, Januar und Februar 1910 ist der Dienst im Deutschen Jungvolk und im Jungmädelbund spätestens um 18 Uhr zu beenden.
2. Die Angehörigen des Deutschen Jungvolks und des Jungmädelbundes haben sich nach Dienstschlutz ohne Verzögerung nach Hause zu begeben.
^ 3. Die genaue Uhrzeit des Dienstschlusses ist bei Dienstbeendi
gung sofort in die Dienstbücher einzutragen.
4. Diese Anordnung gilt nichtfürdie Führer des Deutschen Jungvolks und die Führerinnen des Jungmädelbundes, soweit sie kmrch ihren Dienst länger in Anspruch genommen sind. Auch der Einsatz der Rundfunkspielscharen, die der Reichsjugend- sührung direkt unterstehen, wird nicht davon berührt, da der Sendebetrieb eine andere Zeiteinteilung hat als der allgemeine HJ.-Dienst. Ebenso findet die Anordnung keine Anwendung auf die Sonderdienste des Spielscharenetnsatzes, z. B. bei Elternabenden und ihrer Vorbereitung, wenn die Genehmigung des Führers des zuständigen Bannes bezw. llntergaues eingeholt worden ist.
Tödlicher Ausgang
Conweiler. Die auf dem Weg zu ihrer Arbeitsstätte verunglückte 45 Jahre alte Ehefrau Anna Krüger ist gestorben.
Württemberg
Dr. Sir'slin bei Staatspräsident Dr. Hacha
Stuttgart, 22. Nov. Wie aus Prag berichtet wird, stattete der Oberbürgermeister der Stadt der Ausländsdeutschen und Präsident des Internationalen Verbands für Wohnungswesen und Städtebau, Brüssel, Dr. Karl Strölin-Stuttgart, am Dienstag in Begleitung des Oberlandrates Freiherr v. Matter im alten Rathaus zu Prag einen Besuch ab, wo er vom Prager Primator Dr. Klapka im Beisein des Primator-Stellvertreters, SA.-Standartenführer Prof. Dr. Pfitzner und zahlreicher Mitglieder der Prager Stadtverwaltung, sowie der Leiter der wichtigsten städtischen Referate begrüßt wurde. In seiner Ansprache hieß Primator Dr. Klapka den East herzlich willkommen und gab seiner Freude über die Zusammenarbeit Ausdruck. Er betonte insbesondere die Notwendigkeit einer engeren Zusammenarbeit auf kommunalpolitischem Gebiet.
Oberbürgermeister Dr. Strölin dankte für die Begrüßung. Nachdem er sich in das Goldene Buch der Stadt Prag eingetragen hatte, verblieb er noch längere Zeit in freundschaftlichem Gespräch mit den Vertretern der Stadt Prag, wobei vor allem Probleme der Prager Vauverwaitung und des städtischen j Gemeinwesens zur Sprache kamen. In den Mittagsstunden swurde Oberbürgermeister Dr. Strölin im Schloß Lana von s Staatspräsident Dr. Hacha in Audienz empfangen. Der Präsident verweilte längere Zeit mit seinem East in angeregtem s Gespräch, das vor allem das Wohnungs- und Bauwesen betraf.
Göppingen. 22. Nov. (Schüler auf dem Schulhof tödlich überfahren.) Der 7 Jahre alte Sohn des Arbeiters Bernhard Sauter wurde am Dienstag das Opfer eines tragischen llnglücksfalles. Mit einem schweren Lastkraftwagen war in den Keller des an den Schulhof angrenzenden früheren Rabbinerhauses Most gebracht worden. Als sich das schwere Fahrzeug langsam wieder in Bewegung setzte, rannte eine Gruppe von in der Frühstückspause befindlichen Schülern so nahe vor dem Kraftwagen vorbei, daß der Lenker desselben von seinem Fahrerhaus aus die Buben überhaupt nicht sehen konnte. Der kleine Sauter hatte nun das^Pech, über einen Schuhriemen, der sich an einem seiner Stiefel gelockert hatte, zu stolpern und, ohne daß der Wagenlenker hiervon eine Ahnung hatte, hinzufallen. Das linke Vorderrad ging über das unglückliche Kind hinweg und brachte ihm so schwere innere und äußere Verletzungen bei, daß es bereits auf dem Wege zum Krankenhaus starb.
Großingersheim, Kr. Ludwtgsvurg, 22. Rov. (Leichen- ländung.) Am Dienstag nachmittag wurde aus dem Neckar die Leiche eines bis jetzt noch unbekannten Mannes gelandet.
Untergriesheim, Kr. Heilbronn, 22. Nov. (NeuerVärger m e i st e r.) Im Rathaus zu Untergriesheim fand dieser Tage die Amtseinsetzung des neuen Bürgermeisters Müller durch Landrat Dr. Heubach statt.
Gronau, Kr. Heilbronn, 22. Nov. (Dachfenstersplitter waren schuld.) Wie gemeldet, wurde am Sonntag ein Mädchen durch Glassplitter am Kopf verletzt, so daß es im Krankenhaus Ludwigsburg operiert werden mußte. Nach den Feststellungen des Gendarmerieamts Beilstein ist der Unfall auf Scherben eines Dachfensters zurückzuführen, die in dem Augenblick auf die Straße fielen, in dem das Kind vorüberging, und nicht, wie ursprünglich angenommen, auf den Wurf eines Vierglases durch das Fenster einer Wirtschaft.
Aus dem Gerlchtss» al
Abgewiesener Freier mißhandelte die Geliebte
Ulm, 22. Nov. Die Große Strafkammer Ulm hatte sich am Dienstag mit dem schon vielfach vorbestraften 43 Jahre alten ledigen Josef St. aus Salach zu befassen, der wegen gesährlicher Körperverletzung angeklagt war. Nach Verbüßung der letzten Strafe wohnte der Angeklagte über 2 Jahre bei einer etwa 13 Jahre älteren Witwe. Mit einem Heiratsantrag fand er bei der Frau kein Gehör, weil sie seine Launen zu genau kannte und weil ihr der Altersunterschied zu groß war. Auf diese Abfuhr trieb sich der Angeklagte längere Zeit im Land umher und brachte seine Ersparnisse durch. Zufällig traf der Angeklagte die Frau eines abends in der Nähe des Filsstegs. Bei diesem Zusammentreffen geriet St. wegen der Ablehnung des Heiratsantrags wieder so in Wut, daß er der Frau ins Gesicht schlug, sie an den Haaren hin und her zerrte und auf sie mit Faust und Stiefeln einschlug. Dann soll der Angeklagte versucht haben, die Frau an den Haaren an die Fils zu zerren und sie ins Wasser zu werfen. Durch Zeugen wurde fest- gestellt, daß es bis zur Fils noch 20 bis 30 Meter war. Tötungs- äbsicht konnte dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden. So wurde der Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr Gefängnis verurteilt.
Baden
Karlsruhe, 22. Nov. (Zum Oberstaatsanwalt ernannt.) Erster Staatsanwalt Wilhelm Kall bei der Staatsanwaltschaft am Oberlandesgericht Karlsruhe wurde zum Oberstaatsanwalt daselbst ernannt.
Karlsruhe, 22. Nov. (Heilklimatischer Kurort.) Der Präsident des Reichsfremdenverkehrsverbandss, Staatssekretär Hermann Esser, hat der Bühlerhöhe in der Werbung die Bezeichnung „Heilklimatischer Kurort" zuerkannt.
Ettlingen, 22. Nov. (Todesfall.) Im Alter von 67 Jahren verschied nach langer schwerer Krankheit Medizinalrat i. R. Dr. Joses Volk. Der Verstorbene war zuletzt Vezirksarzt in Offenburg und bei Errichtung des dortigen Gesundheitsamtes wurde er mit der Leitung desselben betraut, die er bis zum Eintritt in den Ruhestand bei- behielt.
Obertsrot bei Rastatt, 22. Nov. Der 82 Jahre alte ledige Leo Dörrer kam in der Dunkelheit vom Wege ab, fiel in die Murg und ertrank.
Pforzheim» 22. Nov. (Das verschwundene Hinterviertel.) Dieser Tage wurde einem Metzger in der Schlachthofhalle das rechte Hinterviertel eines geschlachteten Fairen im Gewicht von etwa zwei Zentnern gestohlen.
Pforzheim, 22. Nov. (Meisterschule.) Der Reichskommissar für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung hat die Fachschulen des Reichsinnungsverbandes des Herrenschneiderhandwerks in Pforzheim und in Weimar als „Meisterschulen des Herrenschneiderhandwerks" anerkannt.
Pforzheim, 22. Nov. (T o t g e s a h r e n.) Am Montagabend bemerkte der Fahrer eines Straßenbahnwagens, als er von der Eisenbahnunterführung in Brötzingen nach dem Kleinbahnhof fuhr, in der Höhe der Wirtschaft zum „Kaltenberg" einen Mann auf dem Gleis. Er bremste den Wagen sofort ab, konnte aber nicht verhindern, daß der Mann noch erfaßt wurde. Der Mann fiel auf einen Steinhaufen neben dem Straßenbahngleis und zog sich dabei einen Schädelbruch zu. Im städt. Krankenhaus erlag er seinen Verletzungen. Bei dem Verunglückten handelt es sich um den 48 Jahre alten verheirateten Dachdeckermeister Michael Stander. Er befand sich auf dem -eimweg vom Stadtteil Arlinger, wo er gearbeitet hatte.
Pforzheim, 22. Nov. (Verkehrsunfall.) In das Städt. Krankenhaus Pforzheim wurden drei Personen eingeliefert, die mit dem Kraftwagen in der Nähe von Friolzheim (Kr. Leonberg) verunglückt waren. Der Kraftwagen war gegen einige umgebrochene und über die Fahrbahn gefallene Bäume gefahren, hatte sich überschlagen und die Insassen unter sich begraben. Diese hatten sich dabei schwere Verletzungen zugezogen.
Sennfeld bei Adelsheim, 22. Nov. (Vom Tode des Ertrinkens gerettet.) Das Söhnchen des Waldhüters Otto Lademann fiel beim Spielen mit anderen Kindern oberhalb des Orts in die zurzeit stark angeschwollene Seckach und würde mit fortgerissen. Dem auf dem Weg zu seiner Arbeitsstätte befindlichen Hermann Sauer gelang es, das Kind vom Tode des Ertrankens zu retten.
Kaiserslautern (Pfalz), 22. Nov. (Rasjenschänder verurteilt.) Der 36jährige Jakob Broening aus Kaiserslautern, der sich ohne festen Wohnsitz umhertrieb, zeigte eine ehrlose Gesinnung, indem er in Koblenz die Bekanntschaft der Jüdin Hertha Sarah Wolf suchte und mit ihr ein strafbares Verhältnis unterhielt. Die Koblenzer Strafkammer verurteilte den Rassenschänder zu anderthalb Jahren Zuchthaus.
Handel und Verkehr
Keine Verjährung von Forderungen am 31. Dezember 1939.
Nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches verjährten bisher mit dem Jahresende eine Reihe von Forderungen und gingen verlustig, wenn nicht rechtzeitig Vorkehrungen hiergegen getroffen wurden. Dementsprechend würden mit dem Ablauf des 31. Dezember 1939 in der Hauptsache verjähren: 1. Die im Jahre 1937 entstandenen Forderungen der Gewerbetreibenden, wenn die Lieferung der Ware oder die Ausführung der Arbeit für den persönlichen Gebrauch des Schuldners, also an die Privatkundschaft, erfolgt ist, und 2. die im Jahre 1935 entstandenen Forderungen, wenn die Lieferung für den Gewerbebetrieb des Schuldners, beispielsweise von Backwaren für Hotels, Gastwirtschaften, Wiederverkäufer usw. erfolgt. Hier ist nun eine den derzeitigen Verhältnissen entsprechende Aenderung eingetreten, indem grundsätzlich eine Verjährung genannter Forderungen bis auf weiteres ausgeschlossen wurde.
Ellwanger Vieh- «nd Schweinemarkt vom 21. Nov. Preis für Kälber 59—62 RM. für den Zentner Lebendgewicht. Schlachtvieh und Zugochsen wurden nach Richtpreisen gehandelt. Preise für Nutzvieh wurden erzielt: ein Paar Ochsen mit 26 Zentner 1300 RM., für eine Kuh mit Kalb 620 RM., eine trächtige Kuh 580 RM., eine trächtige Kuh zu 500 RM., eine trächtige Kalbe! zu 560 480 und 420 RM., Preise für Jungvieh im Alter von ^ bis 1^ Jahren zwischen 180 und 290 RM. Preise für ern Paar Milchschweine 22—36 RM., für ein Paar Läuferschweine 66—80 RM. ^ -
Oberfontheimer Schweinepreise vom 21. Nov. Mrlchschwerne 12—23, Läuferschweine 65 RM. das Stück.
Ludwiqsburqer Schweiuepreise vom 21. Nov.
Milckückweine
Druck und Verlag des „Gesellschafters": G.W. Zaiser, Inhaber Karl Zaiser; Verantwortlicher Schriftleiter: Fritz Schlang; Verantwort!. Anzeigenleiter: Oskar Rösch, sämtliche in Nagolb Zurzeit ist Preisliste Nr. 7 gültig.
Unsere heutige Nummer umfaßt 8 Seite».
Nagold und Emmingen
Tie Beteiligten weroen auf die 214
Geländesperrrurrg
für das Gefeckitsscbi ßen am Freiing, 24 d. M., voim. 8—12 Uhr westlich von Oveijeltmgen ausdrücklich hi»g>w>es.n. Vergl. Bef,hl des Ortskommandanten im „Gesellschafter' vom 22. d. M., Nr. 274.
Am 22. lI. 1939. Der Bürgermeister.
Stadt Nagold
Diese Woche werden
Keine Bezugscheine
für Schuhe und Spinnstoffwaren mehr ausgegeden, da anfangs nächster Woche die Meioerkarten ausgegeden werden. Hiewegen ergebt noch besondere Bekannlmachm g.
Nagold, den 22. November 1939. 214
Der Bürgermeister.
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