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Nagokder TagblattDer Gesellschafter"

iNayold imüAmgetnmy

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Bis ans Ende will ich stärker werden und lebendiger s durch jedes Handeln. Schleicrmacher. s

21. Nov.: 1768 Friedrich Schleiermacher geboren. 1811 Hein- ! rich v. Kleist gestorben. 1617L 95" fliegt nach Deutsch-Ostafrika, s

Die Pimpfe holen morgen die kürzlich ausgefallene Alt­matemalsammlung nach. Die Hausfrauen werden gebeten, das Altmaterial (Papier und Metallfolien) bereitzustellen.

Deutsckes Land in Asvika^

Lehrfilmvorführung in Nagold

Gestern wurde im hiesigen Tonfilmtheater der interessante und überall freudig aufgenommene LehrfilmDeutsches Land in Afrika" den Schülern der Ober-, Gewerbe- und Landwirt- ^ schaftsschule, sowie den oberen Klassen der Volksschule vorge- ; führt. Ferner lief der eindrucksvolle, schöne Film50. Geburts- ! tag des Führers" in dieser Lehrfilmvorführung. !

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und W-tvtfchaftsbevatunsssteÜe Llagokb ^

Schulbeginn '

In diesen Tagen nahmen in allen Teilen des Landes die Landwirtschaftsschulen den Winterbetrieb auf, und es ist überall eine stattliche Anzahl Jungen und zum Teil auch Mädel, die ; sich zur Teilnahme am Unterricht gemeldet haben. Gestern ! öffnete auch die Landwirtschaftsschule Nagold ihre Pforten. 31 ! Schüler 18 im Unterkurs und 13 im Oberkurs besuchen s dieselbe in diesem Winter. Die meisten Schüler sind aus dem s früheren Kreis Nagold, 3 von Mötzingen, 1 von Schietingen und s 3 ans dem Kreis Freudenstadt. Auster dem Schulleiter, Landes- j ökonomierat Harr, der zur Eröffnung des Schulbetriebs eine j kleine Ansprache hielt, sind 5 Hilfslehrer an der Schule tätig, s Hauptgebiete des Unterrichts sind Tierzucht- und 'Fütterungs- ! lehre, weitere Hauptfächer Buchführung und Waldkunde, als s Hilfsfächer kommen hinzu Rechnen und Messen. Die Schule ist , übrigens umgezogen. Sie befindet sich jetzt wieder im Kreis- i gebäude, Burgstratze 38, beim Gasthaus zumSchiff"; zwei ^ Lehrsäle wurden allerdings noch von der Stadt in der alten Präparandenanstalt zur Verfügung gestellt, wo sich auch der Schiassaal für auswärtige Schüler befindet. Der Unterricht dauert von Montag bis Donnerstag, damit die Schüler Ende der Woche zu Hause mithelfen können. Bekanntlich sollte der Schule eine weibliche Abteilung angegliedert werden, was der Zeitumstände wegen aber zurzeit nicht möglich ist.

Vevfönlirhes

Die hiesige evangelische Stadtpfarrstelle wurde dem Stadt- ! pfarrverweser Hch. Kirschmann übertragen. Da er aus einem j engeren Wirkungskreis, von Bempflingen bei Urach kommend, ! jetzt auf ein weitverzweigteres Arbeitsfeld tritt, begleitet ihn l die Kirchengemeinde Nagold mit Filiale Jselshansen mit den - besten Wünschen für eine gesegnete Wirksamkeit. Am heutigen ! Tags übernimmt er sein Amt. !

Stein Wegfall von Rabatt -

Verstoß gegen die Preisstopverordnung

Amtlich wird mitgeteilt: Nach den seit Kriegsbeginn gemach­ten Beobachtungen sind Einzelhändler (Kleinverteiler) vielfach der Meinung, dah sie nicht mehr verpflichtet seien, bisher ihren Kunden eingeräumte Rabatte weiter zu gewähren. Diese Auf­fassung ist nicht zutreffend Der Einzelhändler, der Rabatt ohne Genehmigung der Preisbildungsstelle streicht, macht sich nach der Preisstopverordnung vom 26. November 1936 strafbar, da die eigenmächtige Streichung der Rabatte eine unzulässige Preis­erhöhung infolge Verschlechterung der Lieferbedingungen dar- stcllt. Der Einzelhändler wird hierauf ausdrücklich hingewiesen. Bemerkt wird noch, dast etwaige Anträge auf Bewilligung des Wegfalls von Rabatten keine Aussicht auf Erfolg haben und von vornherein mit ihrer Ablehnung gerechnet werden muß.

Der SlaVbsschutz sofsvt Deckung nehme«

Volksgenossen! Beachtet, daß es Vorkommen kann, dah einzelne und hochfligende feindliche Aufklärungsflugzeuge von unserer Flakartillerie beschossen werden, ohne dah es notwendig war, Flie­geralarm zu geben. Zn solchen Fällen haben alle Personen, die sich im Freien besinden, sosort Deckung i« Häusern oder an son­stigen geschützten Stellen zu nehmen, damit sie nicht durch herab­fliegende Sprcngstiicke unserer Flakartillerie getroffen werden.

Wie wird das Madel eine tüchtige Hausfrau?

nsg. Auch die Führung eines Haushaltes muh gelernt sein. Eine gute praktische Ausbildung erhält jede künftige Hausfrau durch die hauswirtschaftliche Lehre. Jedes schulentlassene Mäd­chen kann hauswirtschaftlicherLehrling werden. Die Lehrzeit dauert zwei Jahre und wird mit einem Lehrvertrag abgeschlossen. Das Ziel der hauswirtschaftlichen Lehre ist, dem Mädchen eine gründliche Fachvorbildung für seinen späteren Hausfrauenberuf zu geben und durch die gute und geregelte Aus­bildung möglichst viele Mädchen für den hauswirtschaftlichen Be­ruf zu gewinnen. Die erworbenen Kenntnisse dienen als Grund­lage für viele hauswirtschaftliche und pflegerische Berufe (z. B. Haushaltpslegerin, NS.-Schwester, Kindergärtnerin, Säuglings- pslegerin, Wirtschafterin, Köchin usw.). Darüber hinaus soll durch die hauswirtschaftliche Lehre ein verantwortungsbewußter Berufsnachwuchs für die Hauswirtschaft herangezogen werden, besonders auch als Hilfe für die kinderreiche Mutter.

Wie jeder Lehrling in seinem Handwerk jeden Handgriff erst kennenlernen muß, so muß auch der hauswirtschaftliche Lehrling jeden Handgriff kennen und üben, um all die gelernten Arbeiten später im eigenen Haushalt dankbar zu verwenden. Er dient ebenso wie die Hausfrau durch seine Arbeit der Hausgemein­schaft, in die er ausgenommen wurde, und er wird deshalb auch von der Hausfrau in mütterlicher Weise angeleitet.

Wer yauswirtschaftlicher Lehrling werden will, melde sich bei der Berufsberatern: des örtlichen Arbeitsamtes. Von dort wird ihm eine Lehrstelle zugewiesen, die von der Vertrauensfrau der NSF. Deutsches Frauenwerk ausgcwählt ist. Die Vertrauens- frau der NS.-Frauenschaft Deutsches Frauenwerk ist die Mitt­lerin zwischen Lehrling und Lehrfrau. Der hauswirtschaftliche Lehrling ist ein vollwertiges Mitglied der Hausgemeinschaft, er ist in die Schicksalsgemeinschaft der Familie hineingestellt und wird Freud und Leid mit der Familie tragen. Nach zwei Jahren macht der Lehrlng seine Prüfung und ist danngeprüfte Haus­gehilfin".

Mädel, die ihr im Frühjahr die Schulbank verlaßt, meldet euch zum Eintritt in die hauswirtschaftliche Lehre!

Einführung der Mahlkarte

*Die Verarbeitung von Mehlgetreide für Selbstversorger kn der Lohn- und Umtauschmllllerei ist mit Wirkung vom 20. No-, vember nur noch auf Grund einer sogenannten Mahlkarte zu­lässig. Dasselbe gilt auch für die Herstellung von Kaffee-Ersatz-; stoffen. Allerdings sind die Eetreidewirtschaftsverbände ermäch­tigt worden, gegebenenfalls hier eine Aenderuna des Termin» vorzunehmen.

Regelung des MrhlLeznges zu Weihnachten. Von allen Versorgungsberechtigten können in der Zeit vom 4. bis 17. De­zember auf bestimmte Einzelabschnitte der Reichsbrotkarten an Stelle von Brot Mehl bezogen werden und zwar durch die Bevölkerung. Württembergs und Badens wie folgt: auf Sen über 1000 Gramm Brot lautenden Abschnitt der Reichsbrot­karte anstelle von 1000 Gramm Brot 500 Gramm Brot und 375 Gramm Mehl, auf den über 500 Gramm Brot lautenden Abschnitt 4 der Reichsbrotkarte für Kinder von 610 Jahren anstelle von 500 Gramm Brot 375 Gramm Mehl und auf fünf von den 6 mit 4 bezeichneten Abschnitten der Reichsbrotkarte für Kinder bis zu 6 Jahren anstelle von 100 Gramm Brot je 75 Gramm Mehl.

Weiter wird Lekanntaegeben, daß auf bestimmte Einzel- abschnitte der Nährmittelkarte an alle Versorgungsberechtigten und Selbstversorger vom 18. 12. 1939 bis 14. 1. 1940 375 Gramm Reis und an alle Versorgungsberechtigten 500 Gramm Hülsen- früchte und zwar von letzteren je 250 Gramm vom 15. 1. bis 11. 2. und vom 12. 2. bis 10. 3. abgegeben werden.

u Dienstag, den 21. November 1938

in Höhe eines Mertels der zuletzt veranlagten Steuer und Vor­auszahlungen der veranlagten Steuerpflichtigen auf die Körper­schaftssteuer in Höhe eines Viertels der zuletzt veranlagte» Steuer.

11. Dezember 1939: Entrichtung der Vorauszahlung auf den Kriegszuschlag zur Einkommensteuer in Höhe von ein Zwölftel der zuletzt veranlagten, um die angerechneten Steuerabzugs­beträge verminderten Einkommensteuer.

11. Dezember 1839: Entrichtung des zweiten Teilbetrages in Höhe von einem Drittel der durch Steuerbescheid festgesetzten Mehreinkommensteuer 1939 derjenigen Einkommen und Körper- schaftssteuerpflichtigen, die ein steuerpflichtiges Mehreinkommen erholt haben.

-.1. Dezember 1939: Einreichung der Nachweisung und Ent­richtung der Beförderungssteuer vom Personen- und Eepäckoer- kehr mit Kraftfahrzeugen.

11. Dezember 1939: Abschlagszahlungen auf Verficherungsstener (bei Sollversteuerung).

29. Dezember 1939: Abführung der in der Zeit vom 1. bis 15. Dezember 1939 einbehaltenen Lohnsteuer einschl. Kriegs-, Zuschlag und Wehrsteuer an die zuständige Finanzkasse, jedoch nur wenn die einbehaltene Lohnsteuer 200 RM. übersteigt, sowie Ab-' fiihrung der ersparten Lohnteile.

29. Dezember 1939: Abgabe der Anmeldungen für den Kriegs- znschlag zum Kleinhandelspreis für Vier, Tabakwaren und! Schaumwein durch Bierbrauer (gegebenenfalls Bierverteiler), Tabakwarenhersteller und Schaumweinhersteller und -einführer,: sowie Entrichtung des Kriegszuschlags hieraus an die zuständige Finanzkasse.

29. Dezember 1939: Einreichung der Nachweisung und Entrich-, tung der Beförderungssteuer vom Möbel- und Wcrksernverkehr; mit Kraftfahrzeugen.

' Grundschulungskurs des Deutschen Roten Kreuzes

! Altensteig. Wie überall im Lande, so stellten sich auch hier ! über 40 Frauen und Mädchen zu dem Erundschulungskurs des Deutschen Roten Kreuzes. Die theoretische und praktische Prü- ! fung durch DRK.-Hauptführer Dr. Graubner-Bad Teinach als Vertreter des Kreisführers Landrat Dr. Haegele-Calw, fand am Sonntag statt. Die Verpflichtung von vier Helferinnen be­schloß die Prüfung, bei der auch anwesend waren DRK.-Haupt- führer Ehnis-Nagold, DRK.-Wachtführer May von der Kreisgeschäftsstelle Lalw, Bereitschaftsführerinnen OWF. Frl. Haug-Calw und OWF. Frl. Günther-Nagold.

Aus Spielberg

Fernsprech- und elektrische Ueberlandleitungen wurden in der ganzen Gegend durch Sturm gestört. Auch gab es Verkehrsstö­rungen bei den Postkraftwagen durch gestürzte Bäume. Besonders fielen auf unserer Markung viele Tannen. Auch Antennen wur­den abgerissen und sonst mancherlei Schaden an Dächern usw. angerichtet.

Vom Calwer Rathaus

Durch das Herabsetzen des Eewerbesteuerhebesatzes von 320 auf 300 v. H. entsteht ein Ausfall von 15 000 RM., durch das Senken des Hebesatzes der Grundsteuer bei Gebäuden von 110 auf 103 v. H. ein solcher von 7000 RM. Da ferner statt der beantragten 66 000 RM. nur 16 000 RM. aus dem staatlichen Ausgleichsstock bewilligt wurden, hat sich ein Abmangel von 72 000 RM. ergeben, dessen Ausgleich durch eine Mehrüber­weisung an Reichssteuerzuschüssen, eine geringere Heranziehung zur Kreisverbandsumlage und vor allem durch rigorose Abstriche bei den Rücklagen ermöglicht werden soll. Die Landeskredit­anstalt hat als erste Rate für die geplante Stadterweiterung den Betrag von 300 000 RM. zu 4 Prozent zur Verfügung gestellt. Leider ist die Stadt jetzt nicht in der Lage, dieses Darlehen in Anspruch zu nehmen. Sie wird bei der Landeskreditanstalt ein Darlehen von 55 000 RM. zur Finanzierung der Erweiterung der Wasserversorgung aufnehmen. Das erneuerte Rathaus soll ein dekoratives Gemälde, das mit der Geschichte der Stadt in Beziehung steht, erhalten.

Wieder gesondert betreute Gemeinden Bad Liebenzell. Nachdem Bieselsberg und Kapfenhardt feit 1934 von Bürgermeister Müller geführt wurden, werden die beiden Gemeinden seit 15. November 1939 wieder gesondert be­treut. Als kommissarischer Bürgermeister wurde in Bieselsberg der Hoheitsträger der NSDAP., Pg. Ott, und in Kapfenhardt, Ortsbauernführer Pg. Vurkhardt eingesetzt.

Letzte Rachetchte«

Süv Werhnarhtskevzen MZsesorrst

Bisher wurden in Deutschland 64 verschiedene Sorten von s Weihnachtskerzen hergestellt. Diese Zahl wurde aus 14 herab­gesetzt. Die Verwendung von Stearin und Wachs für Kerzen ist nicht gestattet, aber Paraffin steht genügend zur Ver­fügung. Schon früher haben sich Paraffinkerzen bewährt. Die halbe Jahreserzeugung an Kerzen wird zum Weihnachtsfest ver­braucht. Die Versorgung mit Kerzen ist auch in diesem Jahr voll gesichert.

IttfchlSse werden wieder bezahlt

für Sonntags-, Feiertags- «nd Nachtarbeit

Die Kriegswirtschastsverordnung hatte u. a. auch einen Fort­fall der Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge vorgesehen. Bei der besonderen Beanspruchung, die die Nachtarbeit ebenso wie Arbeit an Sonn- und Feiertagen unter den Verhältnissen des Krieges für den Gefolgsmann mit sich bringt, konnte ein der­artiger Fortsall nur für eine vorübergehende Zeit in Betracht kommen. Nach einer Verordnung des Neichsarbeftsministers vom 16. November 1939 können nunmehr Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge vom 27. November 1939 ab wieder gezahlt wer­den, soweit nach den für den Gefolgsmann geltenden Arbeits­bedingungen ein Anspruch auf solche Zuschläge besteht. Mit dem 27. November 1939 entfällt für den Unternehmer auch die Ver­pflichtung, diese Beträge an die Finanzkasse abzuführen.

Pflichten für Hundebesitzer bei der Verdunkelung. Wie der Reichsluftschutzbund durch dieSirene" mitteilt, haben die Hundebesitzer die Pflicht, während der Verdunkelung auf öffent­lichen Straßen und Plätzen die Hunde an einer kurzen Leine zu führen. Die polizeilichen Dienststellen seien angewiesen, gegen Zuwiderhandelnde mit strengen Maßnahmen vorzugehen.

Der Schulunterricht am Bußtag. Der Kultminister gibt bekannt: Da der Bußtag in diesem Jahre auf Sonntag, den 26. November, verlegt wurde, ist am Mittwoch, den 22. Novem­ber, in allen Schulen lehrplanmäßiger Unterricht abzuhalten.

Steusrterminkalender für Dezember 193S

I. bis 11. Dezember 1939 (der 10. ist ein Sonntag): Frist zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung und Leistung einer Um­satzsteuervorauszahlung für den Monat November 1939 durch 'Amsatzsteuerpflichtige, welche im Kalenderjahr 1938 einen steuer- Pflichtigen Umsatz einschließlich Eigenverbrauch von mehr als '20 000 RM. gehabt haben (Monatszahler).

S. Dezember 1839: Abführung der in der Zeit, vom 16. bis SO. November 1939 gegebenenfalls in den Monaten Oktober und November 1939 einbehaltenen Lohnsteuer einschll Kriegs» Zuschlag und Wehrsteuer der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber an die zuständige Finanzkaffe, sowie Abführung der ersparten Lohnteile; Abgabe der Lohnsteueranmeldung für den Monat No­vember 1939 von allen Arbeitgebern, die mehr als fünf Arbeit nehmer beschäftigen, an die zuständige Finanzkasse.

II. Dezember 1939 (Der 10. ist ein Sonntag): Vorauszahluw- gen der veranlagte» Steuerpflichtigen auf die Einkommen «» »

Englischer DampferPensilva" versenkt

DNB. London, 21. Nov. Der 4258 Tonnen große englische DampferPensilva" wurde, wie Reuter meldet,durch feindliche Einwirkung" versenkt. Die Besatzung sei gerettet.

Waziristan in vollem Aufstand gegen die britische Gewaltherrschaft

DNB. Moskau, 21. Nov. Wie die TASS, berichtet, hat die Aufstandsbewcgung unter der Bevölkerung Waziristans bereit» die meisten Eingeborenenstämme ergriffen. Ungeachtet der bru­talen Strafexpedition der Engländer setzen die Bewohner Wa­ziristans den Kampf gegen die britischen Truppen fort. Die Aus- ! ständischen beunruhigen die wichtigsten Verbindungswege des 's Landes und versuchen, Brücken zu sprengen, der britische« Poli­zeibeamten habhaft zu werden und gegen die von de« EnglLu- > dern befestigten Punkte vorzugehen.

i Flieger über England und Frankreich

! DNB. London, 21. Nov. lleber dem Weichbild Londons, über Essex und Südkent wurden am Montag Flieger gesichtet.

DNB. London, 21. Nov. In Lyon und im Rhonetal wur- ! de am Montag 9.55 bis 19.29 Uhr Fliegeralarm gegeben. Auch ! in der Normandie heulten «m 19.25 Uhr die Sirenen. Um 11.19 ^ Uhr erfolge das Entwarnungssignal.

varum sollten an offen Arbeitsplätzen ähnliche Leuchten wie rechts abgebildet verwendet werden. Zn die Arbeitsplatz- Leuchte gehört eine 60 -Watt-W-Lampe. Verlangen Sie beim Elektrolicht-Fachmann die innenmattierten

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