8. Seite Nr. 272

Nagolder TagblattDer Gesellschafter"

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Montag, den 28. November 1838

Die Kriegsziele

ImVolk. Beobachter" behandelt Dr, Theodor Seibert die Kriegsziele der Westmächte und stellt ihnen die deutschen Ziele gegenüber.

Zwei volle Monate sind seit dem Abschluß des Polenfeld­zuges verstrichen. Die britische Regierung hat diese kostbare, unwiederbringliche Zeit nicht genützt. Sie hat die Friedens­hand des Führers zurückgestoßen. Sie hat nicht nur ver­säumt, einen völlig sinnlos gewordenen Krieg abzublasen und Europa den Frieden wiederzugeben, sondern alles ge­tan, um das Feuer zu nähren und den Brandherd aus­zubreiten. Sie ist in ihrem kindischen Trotz verharrt und hat Englands Schild mit Verbrechen besudelt. Während die Wehrmacht Eroßdeutschlands den Polenkrieg so mild als irgend möglich geführt und im See- und Luftkrieg sich mit peinlicher Gewissenhaftigkeit an die Regeln des Völker­rechts gehalten hat, haben die Kriegslords an der Themse nicht gegen den deutschen Soldaten gekämpft, sondern gegen Europas Frauen und Kinder und die Hungergeißel geführt und sind auch vor gemeinen kriminellen Verbrechen Athenia", Giftgas, München nicht zurückgeschreckt.

Weder Deutschlands eigenes Angebot, das der Führer in seiner Reichstags-Rede vom 6. Oktober in musterhafter Klarheit formuliert hat, noch die Vermittlungsversuche der kleineren Neutralen haben den bösen Willen der englischen Machthaber zu ändern vermocht. Keine der heuchlerischen Phrasen, mit denen Chamberlain und Halifax ihre Reden spickten, ist imstande, die Tatsache zu verdunkeln, daß Groß­britannien an den Krieaszielen festhält, die es schon seit geraumer Zeit im geheimen geschmiedet und am 3. Septem­ber öffentlich proklamiert hat.- Diese Kriegsziele lauten:

1 Vernichtung des Führers (Chamberlain-Rede vom

3. September, Münchener Attentat).

2. Zerstörung des Hitlerismus (Chamberlain-Rede vom 3. September und andere amtliche Kundgebungen).

3. Aufteilung Großdeutschlands (Erklärungen Duff Loo­pers u. a.).

4. Wiederherstellung der Versailler Zwangsstaaten Oester­reich, Tschechoslowakei und Polen (zahlreiche Chamber- lain-Reden und französische Note an König Leopold).

5. Aushungerung Deutschlands (zahlreiche Churchill- und Lhamberlain-Neden).

8. Unterwerfung der neutralen Welt unter die englische Oberherrschaft (eindeutiger Zweck des maritimen und diplomatischen Vlockadekriegs gegen die Neutralen).

Keines dieser Kriegsziele ist seit dem 3. September in irgend einer Weise abgeschwücht oder berichtigt worden. Im Gegenteil, in Dutzenden von amtlichen oder halbamt­lichen Reden und Artikeln und in Hunderten von zynischen Rundfunk-Kommentaren ist jedes dieser Ziele bekräftigt und unterstrichen worden. Greifen wir nur den ersten und den letzten Punkt heraus.

Nach dem Verbrechen von München haben sowohl der eng­lische wie der französische Rundfunk als auch mehrere Pa­riser und Londoner Zeitungen, darunter derDaily He- rald", rundheraus erklärt, wie unglücklich sie darüber sind, daß die Münchener Höllenmaschine12 Minuten zu spät" losgegangen ist, und der britische Außenhandelsminister Hudson hat den Neutralen gesagt, daß sie die Leiden der britischen Blockade auf sich nehmen müßten, um auch ihrer­seits einen Beitrag zurgemeinsamen Sache", das heißt zur Vernichtung des Hitlerismus, zu leisten.

Damit ist nun vollständige, lückenlose Klarheit geschaffen. Deutschland weiß, daß es einem absolut skrupel­losen Feind gegenübersteht, der Himmel und Hölle in Bewegung setzen wird, unsere Lebenskraft in der Wurzel und für immer zu zerstören. Und darauf gibt esnureine Antwort:

Dieses heutige England, so wie es uns in der scham­losen Kriegspolitik seiner verantwortlichen Männer ent­gegentritt, ist der Todfeind des Reiches geworden und muß infolgedessen mit allen Mitteln und allen Kräften des deutschen84-MiUionen-Volkes niedergeworsen werden.

v»«eseir-irLc«rsLcnorr ouncu verruss rieisre»

(14 Fonseyung.)

>,Diese Frau liebt Ihr Bruder?"

»Ja "

Diese Frau?" stammelte sie wieder

Die Fassungslosigkeit Hannas gab Klaus innerlich einen Stich

Warum erschrecken Sie, Hanna?"

Weil mir der arme Mensch so leid tut. Entsetzlich leid Der arme Junge Wissen Sie denn, wer diese Frau ist?"

Eine schöne Frau - sonst weiß ich nichts Werner liebt sie und hat tatsächlich den festen Glauben, daß sie einmal seine Frau wird "

Das ist Wahnsinn!"

Ich weiß es Hanna " Bekümmert sah Klaus sie an.

Was wollen Sie nun tun. Klaus?"

Nichts. Hanna Ein Michael läßt sich nie in Herzens­sachen raten Er muß sich durchi ingen wenn er die Wahr­heit erfährt. Ist Frau Maya eine schlechte Frau?"

Sie schüttelte den Kops.

Ihr Ruf ist gut Nur eins kann ich Ihnen sagen sie ist eine Frau der Gesellschaft Halb wird ihr Herz immer anderen gehören Die Frau wird nie in ihrer Liebe auf­gehen können."

Das sagten mir meine Augen, Hanna."

Warnen Sie Werner!"

Klaus schüttelte den Kopf ,

Nein. Hanna, das würde ihn kränken "

Haben Sie denn keine Sorge um ihn?"

Wir sind aus kräftigem Holze geschnitzt wir Michaels. Er zwingt es ielbsl, glauben Sie es mir Ich will Sie damit nicht beunruhigen oder belügen Web tut es mir ober in Dingen des Herzens soll man keiner unbefangenen Seele andere Wege weisen wollen So. nun machen Sie andere Augen Er läßt sich nicht unterkriegen, das glaube ich feit."

Klaus. Sie mißdeuten doch meine Anteilnahme am Ge­schick Ihres Bruders nicht?"

O nein Hanna. Sie sind unser lieber Kamerad der es bleibt durch dick und dünn Aber lassen Sie es mich aus- sprectien. daß ich meinem Bruder einmal eine Frau wünsche. w wie Sie, liebe Hanna "

Das junge Mädchen wurde über und über rot, dann fragte

Man mag es als tragisch empfinden, daß viele Millionen von harmlosen und subjektiv unschuldigen Briten in dieses Verhängnis hineingezogen werden, aber jedes Volk ist letz­ten Endes für die Regierung und das System verantwort­lich, die es sich gefallen läßt. Wenn die Engländer nicht so viel Gewissen und Mut aufbringen, den sie regierenden verbündeten Klüngel von Schiebern und Schwächlingen zum Teufel zu jagen, so kann kein Gott sie und ihr Empire retten.

Die deutschen Ziele hat der Führer am 6. Oktober ein für allemal festgestellt:

1. Die Schaffung einer Reichsgreuze, die den historischen, ethnographischen und wirtschaftlichen Bedingungen entspricht.

2. Die Ordnung des gesamten Lebensraumes nach Na­tionalitäten, das heißt: Eine Lösung jener Minori­tätenfragen, die nicht nur diesen Raum berühren, son­dern die darüber hinaus fast alle süd- und osteuro­päischen Staaten betreffen.

3. In diesem Zusammenhang: Der Versuch einer Ordr nung und Regelung des jüdischen Problems.

4. Der Neuaufbau des Verkehrs- und Wirtschaftslebens zum Nutzen aller in diesem Raum lebenden Menschen.

5. Die Garantierung der Sicherheit des ganzen Gebietes und

6. die Herstellung eines polnischen Staates, der in seinem Ausbau und in seiner Führung die Garantie bietet, daß weder ein neuer Brandherd gegen das Deutsche Reich entsteht, noch eine Jntrigenzentrale gegen Deutschland und Rußland gebildet wird.

Die wichtigste Aufgabe jedoch, so fügte der Führer hinzu, ist die Herstellung einer europäischen Sicherheit. Gerade dieses Ziel aber ist es, dem das heutige England als ein­ziges und unbedingtes Hindernis im Wege steht. Das haben die seit jener Führer-Rede verflossenen Wochen mit brutaler Deutlichkeit erwiesen. Und deshalb muß dieses England der Churchill und Chamberlain unter allen Umstünden weg!

Pflichtversicherung für Fahrzeughalter

Der Fahrzeughalter haftet zukünftig den Insassen gegenüber

Vom 1. Juli 1940 ab mutz, wie berichtet, jeder Halter eines Kraftfahrzeugs Kraftwagen, Motorrad oder eines An­hängers gegen Haftpflicht versichert sein. Die Versicherung mutz auch die Haftung des berechtigten Fahrers mit umfassen.

Auf dem Gebiete des Haftpflichtversicherungsrechts ist zunächst die Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers neu geregelt. Künf­tig mutz jeder Haftpflichtversicherte ein Schadensereignis, das Ansprüche eines Dritten zur Folge haben kann, binnen einer Woche seiner Versicherungsgesellschaft anzeigen. Er darf also nicht wie nach bisherigem Recht abwarten, bis der Geschädigte an ihn herangetreten ist. Nach dem geltenden Recht war es möglich, datz die Versicherungssumme nicht dem Geschädigten zu­gute kam, sondern anderweitig vertan wurde. Künftig kann ohne Zustimmung des Geschädigten die Haftpflichtversicherungs­summe nicht mehr an den Schädiger gezahlt werden, sie verbleibt also immer dem Geschädigten. Diese Regelung gilt nicht nur für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, sondern für sämtliche Haftpflichtversicherungszweige.

Für die Fälle der Pflicht-Haftpflichtversicherung (Kraftfahr­zeug-, Luft- und Jagdversicherung) sind sodann noch weitere ein­schneidende Vorschriften zugunsten des Geschädigten getroffen. In allen Fällen, in denen der Versicherer an sich an den Ver­sicherungsnehmer nichts zu leisten brauchte, bleibt er in Ansehung des Geschädigten zur Leistung verpflichtet. Dafür kann der Ver­sicherer sich aber an dem Versicherungsnehmer schadlos halten.

Der Geschädigte mutz im Falle der Pflichtversicherung künf­tig dem Versicherer ebenfalls Anzeige machen, wenn er den Schädiger, sei es gerichtlich oder außergerichtlich, in Anspruch nimmt. Hierfür sind besondere Fristen vorgesehen. Den Versicherer kann der Geschädigte bei den zuständigen Be­hörden leicht feststellen. Außerdem mutz der Geschädigte dem Versicherer Auskünfte über den Unfallhergang und die Höhe seines Schadens erteilen. Hierin liegt nichts Unbilliges, da die gesamte Regelung im übrigen nur seinem Interesse dient und

sie schelmisch:Dürfen sich denn Kameraden Komplimente machen?"

Wenn es keine Lügen sind, bestimmt. Ich habe zu Ihnen noch kein unwahres Wort gesagt "

Sie schwieg und Iah mit leichtgeröteten Wangen auf die Bäume, an denen das Auto in Charlottenburg vorbeiraste.

Klaus betrachtete Hanna genau Er war noch nie so glück­lich über ihre Anwesenheit wie in diesem Augenblick

Wissen Sie. daß Sie lick verändert haben, Hanna?"

Förmlich erschrocken iah sie ihn an. daß er leise auflachte.

Nicht zu Ihrem Ungunsten, o nein! Sie sind viel hübscher noch geworden Allerdings, der kecke Junge, als den wir Sie kennenlernten, der ist futsch Und der hat mir nicht schlecht gefallen."

Sie lachte hell auf, daß er erstaunt lauschte Dieses silber­helle Lachen! Wo hatte er die ganze Zeit seine Ohren ge­habt?

Ich will Ihnen schon beweisen, daß ich nocb die alte, lustige Hanna bin Jawohl, mein Freund, die bin ich noch "

Dabei strahlte sie vor Lebensfreude.

Er sah ihr in die Augen

Wie ist die Farbe Ihrer Augen. Hanna?"

Was haben Sie sich um meine Augen zu kümmern Ge­hört das auch zum Kapitel Kameradschaft?"

Und ob! Bedenken Sie. wenn mich einmal ein Mensch danach fragt und ich muß bedauern Man würde mich für einen halbblinden Trottel halten."

Das geht ja nun nicht Schauen Sie mich also gründlich an Ich kann's aushalten Meine Mutter hat gemeint, sie sind braun braun wie mein Haar "

Er iah das junge Mädchen voll an. und sie fühlte in diesem Augenblick, wie ihr Blut rascher floß Aber sie schloß dis Augen nicht Als sich ihre Blicke ineinandersenkten. da war beiden, wie wenn ein Händereichen und inniges Hände­drücken von einem zum anderen ginge.

Beide wurden flammend rot und senkten ihre Blicke.

Eine Weile schwiegen sie. bis endlich Klaus leise sagte:

..Sie haben wundervolle Braunaugen, klar wie Kristall und ties wie ein Waldsee "

Sie schwieg zu den Worten, dach in ihrer Seele war innige Freude.

Lebt Ihre Mutter noch. Hanna?"

Sie schüttelte den Kopf.

Und Ihr Vater?"

Nein sie sind beide durch einen Unglücksfall um­gekommen "

Sv sind Sie allein, wie wir?"

eine weitgehende Belastung der Versicherungsunternehmungen in sich schließt. Die Verletzung der Anzeige- oder Aus­kunftspflicht führt nicht etwa zur Leistungsfreiheit des Versicherers schlechthin, sondern nur dazu, datz der Geschädigte den durch seine Säumnis entstandenen Mehrschaden selbst tragen mutz. Wenn der Geschädigte den Schädiger gerichtlich in Anspruch nimmt oder einen Vergleich mit ihm schließen will, wird er den Versicherer hiervon zu verständigen haben, damit er nicht die Gefahr eines doppelten Prozesses läuft. Schließlich ist bestimmt, datz künftig in den Fällen, in denen ein Zwang zum Abschluß einer Haftpflichtversicherung besteht, bei Veräußerung des Kraft­wagens und dergleichen die Haftpflichtversicherung auf den Er­werber übergeht.

Das Gesetz bringt ferner wichtige Aenderungen des Kraft­fahrzeuggesetzes, von denen auf zwei besonders hingewiesen sei: Bisher genossen dieJnsasseneinesKraftwagens nicht den besonderen Schutz dieses Gesetzes (Gefährdungshaftung). Sie konnten im Falle eines Unfalles nur dann Ansprüche gegen den Wagenhalter erheben, wenn sie ein Verschulden des Fahrers Nach­weisen konnten. Das wird jetzt für diejenigen öffenlichen Ver­kehrsmittel, die Fahrgäste entgeltlich befördern, geändert, d. h. Unternehmer von Kraftfahrdroschken, Autobussen usw. haften ihren Insassen gegenüber auch ohne Verschulden, wie dies be­reits bisher bei Eisenbahn und Straßenbahn der Fall war.

Ferner werden die Vorschriften über die Schwarz­fahrt geändert: Für Schwarzfahrten des angestellten Chauf­feurs oder solcher Personen, denen er den Wagen überlassen hat, soll der Halter in Zukunft stets haften. Das bisherige Recht, nach dem auch in solchen Fällen nur der Schwarzfahrer haftete, erschien unbillig, da es die Interessen der Verkehrsopfer nicht be­rücksichtigte, die hiernach nur Ansprüche gegen den regelmäßig mittellosen Schwarzfahrer hatten, d. h. praktisch völlig unent- schädigt blieben.

Die Frage, ob stillgelegte Fahrzeuge dem Versicherungszwang unterliegen, wird aus Anlaß der Durchfühlungsvorschrijterr mit geregelt werden.

Fürsorge und Versorgung

des weiblichen Arbeitsdienstes

»erlin, 17. Nov. Der Ministerrat für die Reichsverkekdigung hat am 11. November 1939 eine Verordnung über die Fürsorge und Versorgung der weiblichen Angehörigen des Reichsarbeits­dienstes und ihrer Hinterbliebenen erlassen. Nach der Durch­führung der Reichsarbeitsdienstpflicht der weiblichen Jugend Anfangs September sind inzwischen auch die Pflichten und Rechte der weiblichen Angehörigen des Reichsarbeitsdienstes geregelt und die Rechtsstellung der Reichsarbeitsdienstführerin- nen festgelegt worden. Die neue Verordnung baut die Rechts­stellung der weiblichen Angehörigen des Reichsarbeitsdienstes dadurch weiter aus, datz im Falle einer Erkrankung nicht nur während der Dienstzeit, sondern darüber hinaus ohne Versicherung gesorgt wird, solange eine Betreuung notwen­dig ist. Neben der umfassenden Heilfürsorge wird ein Versehr­tengeld gegeben; zu der allgemeinen Betreuung bei der Ueber- führung in einen anderen Beruf tritt während einer Umschu­lung eine Uebergangsunterstützung; bei starker Versehrtheit wird neben anderen besonderen Hilfen laufende Rente mit weiteren Zulagen unter Berücksichtigung des Dienstgrades gegeben. Wenn Reichsarbeitsdienstfiihrerinnen ausscheiden, um zu heiraten oder um einen Beruf auszuüben, tritt neben die allgemeine Betreu­ung eine laufende Unterstützung und eine einmalige Ueber- gangshilfe, die sich nach der Zahl der Dienstjahre im Reichsarbeitsdienst richtet. Die bevorzugte Eingliederung in ein Angestelltenverhältnis im öffentlichen Dienst oder in ein Deamtenverhältnis vermitteln einA n g e s t e l l t e n s ch e i n für Reichsarbeitsdienstsührerinnen" und ein Reichsarbeitsdienstschei n". Neichsarbeitsdienstfüh- rerinnen, die früher Lehrerinnen, Beamte, oder mit entsprechen­der Aussicht im öffentlichen Dienst waren, erhalten Ruhegehalt oder sonstige Versorgung wie Beamte.

Schonet die Zugtiere

Nehmet Vorspann!

Ja Nun werden Sie verstehen, datz ich Ihre Kamerad­schaft um nichts aufgeben möchte "

Um nichts? Hanna, freveln Sie nicht. Wenn Sie die Liebe packt, dann ist es aus."

Geht es Ihnen denn Io?" fragte sie bitter.

Nein! Bei Männern ist Freundschaft, wirkliche Freund­schaft unwandelbar"

Sie schätzen mich recht niedrig ein." Ihre Lippen bebten, als sie sprach. Er bemerkte es.

Hanna, verstehen Sie mich recht. Wenn Sie einmal lieben und der Zeitpunkt kommt, dann würde schon Ihr Auserwählter darauf dringen, daß unsere Kamerad­schaft wegfällt."

Sind Männer so kleinlich?"

Ja. Sie wollen alle Gefühle des geliebten Wesens für sich haben."

Dann ist ja alles mit Lüge und Zwang verbunden."

Fast immer, Hanna "

Da sah ihn das junge Mädchen mit sprühenden Augen an.

Dann will ich nie lieben, denn lügen kann ich nicht"

Klaus schwieg und fühlte nicht, wie Hannas Blicke angst­voll auf ihm ruhten und wie sie aus ein Wort wartete.

Sind Sie auch - wie die anderen? So klein?"

Ich glaube nicht, datz ich in die Gefahr kommen werde, so zu lein."

Warum nicht. Klaus?"

Weil ich wahrscheinlich nie heiraten werde."

Sind Sie so anders als Ihr Bruder?"

Er zögerte ein wenig mit der AntwortIch glaube nicht Aber ich muß es sein. Eine Aufgabe liegt vor mir, und wenn ich die geschafft habe aber dann bin ich viel­leicht alt und grau "

Erzählen Sie mir." bat Hanna.

Als er ihre bittenden Augen sah, da löste es sich von seinem Herzen und er erzählte ihr seine traurige Geschichte, wie er die Heimat verloren hatte und daß er schaffen wollte, um den Hof seines Vaters, den Michaetshof, wieder zu er­werben

Wann mir dieses gelingt, Hanna wer weiß es! Aber ich will es und glaube daran Und darum werd' ich an vielem, was das Leben bietet, vorübergehen müssen. Ver­stehen Sie mich, Hanna?"

Nein! Ich verstehe Sie nicht Oder doch.

Warum nicht?"

Vielleicht, weil ich eine Heimat nie gekannt habe und daher nicht recht verstehe, wie ein Mensch sein Glück an ein bestimmtes Stück Erde binde» kann. Verzeihen Sie mir. daß ich jo rede." (Fortsetzung folgt.)