Seite Nr. 223

Nagolder TagblattDer Gesellschafter"

Samstag, den 23. September 1933

Aus dem GeriMss«al

Sicherungsverwahrung für einen Gewohnheitsverbrecher

Karlsruhe, 22. Sept. In einer im Amtsgerichtsgebäude zu Bruchsal abgehaltenen Sitzung verurteilte die 2. Karlsruher Strafkammer den 27jährigen ledigen, elfmal vorbestraften Ri­chard Dorn aus Eilenburg als gefährlichen Gewohnheitsver­brecher wegen Rückfallbetrugs, Devisenvergehens und Beamien- beleidigung zu einem Jahr sechs Monaten Zuchthaus, sowie 650 RM. Geldstrafe, außerdem wurde gegen den Angeklagten die Sicherungsverwahrung angeordnet. Der Angeklagte hatte im vorigen Jahre einer Verkäuferin in Karlsruhe als angeblicher in Not geratener Kunstmaler insgesamt über 50V RM. ab­geschwindelt, als Pfand übergab er ihr wertlose Bilder. Er stellte sich dem Mädchen unter falschem Namen vor. Er ver­schwieg, daß er Anstreicher gelernt hatte und ein Nichtstuer war, der unstet umherzog rnd der ordentlichen Arbeit aus dem Wege ging. Einem Kunsthändler in der Schweiz, dem er Geld schul­dete, hatte er 150 RM. übergeben ohne Genehmigung der De­visenstelle. Bei einem nächtlichen Zusammentreffen mit Polizei- Leamten, die ihn wegen seines ungebührlichen Verhaltens auf : die Wache brachten,, erging er sich in üblen Beschimpfungen und dutzendfachcn Wiederholungen des berühmten Eötzzitats.

Für Sicherungsverwahrung reif Mannheim, 22. Sept. Die Große Strafkammer verurteilte den 57jährigen Mannheimer Georg Vordne wegen Diebstahls und Betrugs im Rückfall nach 23 Vorstrafen zu vier Jahren sechs Monaten Zuchthaus, fünf Jahren Ehrverlust und verhängte die Sicherungsverwahrung. Der Verurteilte hatte als Fahrrad­marder mehrere Diebstähle und Betrügereien verübt, ohne an seine sieben Kinder zu denken, denen er nun den Namen ge­schändet hat.

Handel und Verkehr

Märkte

Bönnigheimer Schweinemarkt vom 20. Sept. Zufuhr: 40 Milch­schweine, 16 Läufer. Verkauf 27 Milchschweine. 12 Läufer. Preise: Milchschweine 3036 RM. je Paar, Läufer 60132 RM. je Paar.

Mergentheim« Schweinemarkt vom 21. Sept. Zufuhr: 195 Milchschweine, 6 Läufer. Verkauft 180 Milchschweine, 6 Läufer. Paarpreis: Milchschweine 3458, Läufer 7280 RM.

Oehringer Viehmarkt vom 20. Sept. Zufuhr: 2 Farren, 5 Kühe, 3 Kalbinnen, 7 Stück Jungvieh. Preis pro Stück: Kühe 550600. Kalbinnen 500550, Jungvieh 180300 RM.

Hopfenpreise

Tailfingen. Ein Aufkäufer und Kenner äußerte sich, der dies­jährige Hopfen sei der beste seit dem Jahr 1927. Etwa 150 bis 200 Ballen sind verkauft zum Preis von 145152 Mark.

Bondorf. Käufer wurden bereits mit dem Durchschnittspreis von 145 RM. getätigt.

Oberndorf. Die Hopfen finden schnellen Absatz. Verkauft wur­den 60 Ballen. Der Preis bewegt sich zwischen 136 bis 145 RM.

Weilderstadt. Käufe fanden hier und nächster Umgebung statt von 140 bis 145 Mark der Zentner.

Gestorbene: Ehr. Blaich, Maurermeister, 65 I., S t a m m h e i m / Elisabethe Bahnet geb. Schwab, Erzgrube.

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Druck und Verlag desGesellschafters": E. W. Zaiser, Inhaber Karl Zaiser; Verantwortlicher Schriftleiter: Fritz Schlang; Verantwortl. Apzeigenleiter: Oskar Rösch, sämtliche in Nagold Zurzeit ist Preisliste Nr. 7 gültig.

Unsere heutige Nummer umfaßt 8 Seite«.

Amtliche Bekanntmachungen

Polizeistuncke

Die Polizeistunde im Kreis Calw wurde mit sofortiger Wirkung allgemein auf 23.00 Uhr festgesetzt. Ein Verlän­gerung der Polizeistunde über 23.00 Uhr hinaus wird auch rm Einzelfall nicht zugelassen. Gegen lleberschreitungen der Polizeistunde wird auf das Schärfste vorgegangen.

Calw, den 22. September 1939.

Der Landrat: Dr. Haegele.

Polizeistuncke

Die Polizeistunde ist mit sofortiger Wirkung im ganzen Kreisgebiet auf 23.00 Uhr festgesetzt worden. Für die Bahn­hofwirtschaften verbleibt es bei der bisherigen Regelung mit der Maßgabe, daß alkoholische Getränke nach 23.00 Uhr nicht mehr verabreicht werden dürfen. Eine Verlängerung der Poli­zeistunde über 23.00 Uhr hinaus ist auch im Einzelfall nicht zulässig.

Horb a. N., 21. Sept. 1939. Der Landrat: Eitel.

Bekanntmachung

betr. ckie Beschlagnahme unä Ablieferung von Kautschuk-Bereifungen

(auszugsweise).

Wer im Besitz oder Eigentum von beschlagnahmten, nicht auf Fahrzeugen aufgelegten (losen) Reifen ist, hat diese sofort bei der für sämtliche Gemeinden des Landkreises Horb einge­richteten Sammelstelle Autohaus Erwin Waldner, Horb a. N., Mühlenerstraße abzuliefern. Jeder abzuliefernde Reifen ist aus der Innen- und Außenseite mit Namen und genauer Anschrift des Ablieferers zu versehen.

Horb, den 21. Sept. 1 939. Der Landrat: Eitel.

(Den ausführlichen Wortlaut der Bekanntmachung brachten wir in der gestr. Ausgabe.)

Bekanntmachung.

Zur Erleichterung der Ablieferung der beschlagnahm­ten losen Reifen werden diese bei den nachstehend be- zeichneten Bürgermeisterämtern am 25. und 26. Septbr. 1939 abgeholt. Die Reifen sind bei dem nächstgelegenen Bürgermeisteramt bis spätestens 8 Uhr morgens des Ab­lieferungstages in gereinigtem Zustand mit innen und außen angebrachter Anschrift des Ablieferers abzugeben.

Die Empfangsbescheinigungen werden den Ablieferern durch die Bürgermeisterämter zugestellt. Nicht rechtzeitig angelieferte Reifen müssen unverzüglich bei der Reifen- Sammelstelle Horb a. N. abgeliefert werden.

Der Lagerletter der Reiseu-Sammelstelle Hord a. N. Erwin Waldner. Tel. 2H.

Bei folgenden Bürgermeisterämtern werden die oben bezeichneten Reifen abgeholt: Am Montag, den 25. Sept. 1939: Mühlheim a. Bach, Böhringen, Sulz a. N., Dornhan, Bettenhausen, Hopfau; am Dienstag, oen 26. Sept. 1939: in Altheim, Untertalheim, Gündringen, Hochdorf, Vollmaringen, Baisingen, Ergenzingen, Eutin­gen, Rohrdorf (Kr. Horb), Weitingen, Börstingen, Sulzau, Bieringen, Wachendorf, Vierlingen, Felldors, Mühringen, und Nordstetten. 1579

DieHeimatzeitnng andieFrontl

Das sei auch Ihre Parole, wen« Sie Freunde und Ver­wandte in der Wehrmacht haben. Sie mache» mit der Heimat­zeitung ein Geschenk, das freudigsten Widerhall findet. Bitte füllen fie hier aus:

Ich bitte um tägliche Zusendung des .Gesellschafters" bis auf weiteres an folgende Adresse:

(Dienstgrad) (Vor- und Zuname)

(Feldpostnummer) (Postsammelstelle)

(Unterschrift des Bestellers)

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Ein tragisches Schicksal der Tochter eines Kurpfuschers und Braut eines Arztes. Kampf, Opfer u. Sieg eines Mädchenherzens

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Die neuen Reichs-Fleisch- und Fettkarten sind ausgegeben. Für die Fleischereien ist die 1566

Anlegung einer Runckenliste

vorgeschrieben. Die Bevölkerung wolle sich für Fleisch und Fett in die Kundenliste bei ihrem Metzger eintragen lassen.

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Evangelische Kirche

Sonntag, 24. Sept.: 9.30 Uhr Predigt (.), KGD.. 11 Uhr Chr.-L. (.). 17.80 Uhr Betstunde (Kirche), Mittwoch 20.30 Uhr Bet­stunde (Bhs.) 21 S

Iselshausen: 8.45 Uhr KGD , 9.15 Christenlehrgottesdienst.

Methodistenkirche

Sonntag, 24. Sept,.: 9.30 Uhr Predigt u. Abendmahl (Fritz), 14 Ü. Gemeinschaftsfeier.

Mittwoch 20.15 Uhr Bibel- und Betstunde (Vögele).

Katholische Kirche

Sonntag: 7.30 Uhr Gottesdienst j in Rührdorf, 9 Uhr in Nagold, --r

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