Nagolder TagblattDer Gesellschafter'

Donnerstag, den 11. September 1339

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3. Seite Nr. 215

Neue polnische Greuel

Entsetzliche neue Berichte über die polnische Garantie- Tollheit

Danzig, 13. Sept. Aus dem Kreis Briefen, einem westpreutzi- schen Landkreis bei Thorn, treffen Nachrichten über die der un­menschlichen Kriegsführung der Engländer in Polen zum Opfer gefallenen Märtyrer des Deutschtums ein. Sie beweisen, dag die Schreckenstage von Bromberg durchaus kein Einzelfall sind. Man muh damit rechnen, daß ein Viertel des Deutschtums in Polen, wenn nicht gar mehr, durch die entsetzlichen Greuel der durch England aufgeputschten Polen vernichtet worden ist. Roch kann man sich in keinem Falle ein abschließendes Bild machen. Es ist noch nicht möglich gewesen, die Zahl aller Ermordeten, Ver­stümmelten und Verschleppten festzustellen. Wo aber bereits nmtliche Feststellungen getroffen worden sind, da zeigte es sich, daß das Deutschtum in einem Umfange verschleppt und ab- geschlachter worden ist, das alle Schätzungen weit übertrifst.

Aus dem Kreis Briefen sind folgende Nachrichten ver­bürgt: Die Stadt Briefen zählt 9500 Einwohner. Sie war früher zu zwei Drittel deutsch. Durch die systematische Entdeut- schung der Westgebiete durch Polen ist das Deutschtum in der Stadt auf etwa 1500 zurückgegangen. Im Kreis Briefen gibt es nach Schätzung des Landbundes etwa 3000 bis 4000 Deutsche. Der Berichterstatter traf den nach tagelangem Ausharren in einem Versteck geretteten Geistlichen nach der Beerdigung von vier Volksdeutschen in Reinsberg. Es handelte sich um zwei Männer und zwei Frauen. Die Wehrmacht hatte zu der Be­erdigung eine Ehrenwache gestellt. Den Ermordeten waren die Augen ausgestochen worden. Dann wurden sie durch einen Bajo­nettstich in den geöffneten Mund getötet. Die evangelischen Ge­meinden Briefen und Reinsberg zählen nach Angabe des evange­lischen Geistlichen etwa 1600 Seelen, die zur deutschen Volks­gruppe gehören. Davon sind 400 verschleppt worden. Bis jetzt muß man mit 100 Toten rechnen. Doch besteht nach den ge­machten Erfahrungen kaum Hoffnung, daß die übrigen Ver­schleppten lebend zurückkehren. Diese 100 stammen jedoch nur aus Len Gemeinden Briefen und Reinsberg. Da der Kreis Briefen recht groß ist und aus allen Dörfern ähnliche Ereuelmeldungen kommen, muß man annehmen, daß die Gesamtzahl der Ver­schleppten und Ermordeten das Mehrfache dieser außerordentlich vorsichtigen und in jedem einzelnen Falle beglaubigten Angaben der Städte Briefen und Reinsberg ausmachen. Die Toten hat man entweder an einigen Stätten in Massen hingemordet auf­gefunden oder einzeln notdürftig verscharrt. Täglich werden neue Tote in den Wäldern, in Teichen und Seen oder auf den Fel­dern aufgefunden. Sie alle weisen Spuren bestialischer Mißhand­lungen auf. Fast allen sind die Augen ausgestochen, die Gelenke gebrochen oder die Gliedmaßen abgehackt worden.

Der größte Teil der Greuel ist nach übereinstimmenden Aus­sagen verschiedener unabhängig voneinander befragten Seiten von regulärem polnischem Militär verübt wor­den. Das beweisen auch die zahllosen bestialisch Erstochenen, die einwandfrei Bajonettstiche aufweisen. Teile der polnischen Armee sind mit französischen vierkantigen Bajonetten, sogenann­ten Stiletten, ausgerüstet.

Die meisten Morde sind am 2. und 3. September verübt wor­den. Die polnische Landbevölkerung, die jetzt in endlosen Zügen in ihre Dörfer zurückkehrt, war zusammen mit den polnischen Soldaten geflüchtet. Dadurch kam es zu Straßenverstopfungcn und entsetzlicher Panik. Der deutsche Volksteil der Dörfer wurde gezwungen, die Flucht mitzumachen, um ihm die Gelegenheit .zu nehmen, zu den. heranrückenden deutschen Truppen zu stoßen. Ein junger Volksdeutscher Bauer, den der Berichterstatter auf dem Felde dabei sah, als er seinen bei dieser Flucht umgekom­menen Vater ausgrub, um ihn in die Heimat zu überführen, war Zeuge, wie reguläre polnische Soldaten bei Hohenkirch neun aus Lindenau im Kreis Eraudenz mitgeschleppte deutsche Bauern, die versuchten, bei der allgemeinen Flucht zurückzueilen, vor den Augen ihrer Frauen und Kinder niederstachen und mit den Ge­wehrkolben zusammenschlugen und in einen Teich warfen. Die Leichen sind gefunden und bereits bestattet worden.

Aus Schönsee (polnisch Kowalewo), einer etwa 2000 Einwoh­ner zählenden ländlichen Stadt zwischen Briefen und Thorn, ist die deutsche Bevölkerung seit Jahren unter den gemeinsten Schikanen systematisch herausgedrängt worden. Die Zurückgeblie­benen haben sich an den furchtbaren Mordtagen in dem weiten Sumpfgelünde versteckt, das an der Stelle des trockengelegren Sees verblieben ist. Die bekannteste deutsche Familie in Schön­see war die Familie des Eärtnereibesitzers Borrmann. Borr- mann hatte eine der größten Blumengärtnereien Polens und war seit Jahren den schwersten Anfeindungen und lleberfällen der Polen ausgesetzt. Aus dieser Gärtnerei sind 18 Menschen ver­schleppt worden.

Bei der Verschleppung muß man drei Gruppen unterscheiden. Zur ersten Gruppe gehören die Volksdeutschen, die vom pol­nischen Militär zusammen mit der polnischen Bevölkerung zur Flucht gezwungen worden sind. Von diesen sind einige wieder zurückgekehrt. Zur zweiten Gruppe gehören Frauen, Greise, Kin­der. Von diesen sind einige Gruppen Männer freigelassen wor­den und gleichfalls zurückgekehrt. Oft sind aber auch diese nach­rückenden polnischen Flüchtlingshaufen in die Hände gefallen und niedergemacht worden. So sind aus einem Transport von etwa 40 Frauen aus Briefen nur zwei zurückgekehrt, nachdem die Verschleppten hinter der Drewens, also bereits jenseits der alten deutsch-russischen Grenze, von der Polizei im Walde frei­gelassen worden waren mit der Bemerkung:Lauft ihr Hunde, ihr krepiert hier sowieso!" Die polnische, auf Anweisung des englischen Sccret Service gebildete Vriganienwehr, die sich Hilfspolizei nannte, hatte die Frauen nach dem Abtransport der als Geiseln verschleppten Volksdeutschen aufgetrieben. Sie ist mit aufgepflanztem Bajonett durch die Häuser der Ver­steckten gezogen mit dem Ruf:Wir suchen noch Deutsche!"

Die dritte Gruppe der Verschleppten sind die politischen Ge­fangenen, alles Führer der Volksdeutschen und all die Männer und Frauen und teilweise auch ihre Kinder, die irgend eine Bedeutung in der Volksgruppe hatten. Von ihnen ist in allen

i Fällen bisher kaum ein einziger zurückgekehrt. Es wird an­genommen, daß sie bis in die Wälder au der Drewens mit-

^ geschleppt worden sind und dort ermordet wurden.

! Polnischer Munitionszug in die Luft geflogen

! aus Wilna berichtet wird, ist in Bialystok ei« polnischer

Munitionszug in die Lust geflogen.

Unmöglich, die polnischen Missetaten zu schildern!

. Amsterdam, 13. Sept. Der Berichterstatter des Amsterdamer

jTelegraaf" schildert seine Eindrücke in den von den Deutschen besetzten Gebieten Polens. Nach einem Hinweis auf die muster­hafte Disziplin der deutschen Truppen stellt der Berichterstatter auf Grund der Berichte und Photos über die Abschlachtung und Marterung Volksdeutscher Frauen und Männer fest, es handle llch hier um das Entsetzlichste und Grauenvollste, was ein Mensch Och nur in seinen schlimmsten Vorstellungen ausmalen könne. Das, wie der polnische Haß sich hier geäußert habe, könne man m Worten überhaupt nicht widergeben. Es sei einfach unmöglich, diese Missetaten zu schildern.

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Nagold, den 14. September 1939 Der eine fragt: Was kommt danach? Der andre: Ist es recht? Und also unterscheidet sich der Freie von dem Knecht.

Storm.

11. September: 1769 Alexander v. Humboldt geb. 1817 Theodor Storm geboren.

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Luftschutz

Die Amtsträger des Reichsluftschutzbundes werden allen Haus­haltungen in den nächsten Tagen Abdrucke der Neunten und Zehnten Durchführungsverordnung zum Reichsluftschutzgesetz zu­stellen, die der Landrat in Calw Herstellen ließ. In der Neunten Durchführungsverordnung werden die behelfsmäßigen Luftschutz­maßnahmen in bestehenden Gebäuden behandelt und die für die einzelnen Gebäude passenden Einbauten und Lustschutzvorkeh­rungen an Hand von Skizzen leicht verständlich dargestellt. Die Zehnte Durchführungsverordnung gibt Richtlinien für das luft­schutzmäßige Verhalten bei Luftangriffen und Luftschutzübungen. Es handelt sich um die maßgebenden gesetzlichen Vorschriften. Ihre Beachtung ist Pflicht jedes Volkgenossen. Es ist deshalb selbstverständlich, daß sich jeder Einzelne mit den Bestimmun­gen befaßt und das Merkblatt sorgfältig aufbewahrt.

Eichamt Ealw geschlossen

Das Eichamt ist wegen Einberufung seines Personals zum Heeresdienst bis aus weiteres geschlossen. Die Geschäfte werden vom Eichamt Stuttgart, Metzstratze 14, versehen.

«Snngenbvechevkfche" Kamen

Die Kampfhandlungen in Polen vollziehen sich in einem atemraubenden Tempo. Mit größtem Interesse verfolgen wir in der Heimat den raschen Vormarsch unserer tapferen Solda­ten und zeichnen die Städte und Dörfer, die besetzt wurden, in die Karte ein. Täglich hören und lesen wir neue polnische Orts­und Städtenamen. Wie diese Namen mit ihrer Häufung von Konsonanten eigentlich ausgesprochen werden, können wir uns nur schwer vorstellen, und wir haben das Gefühl, es gehörte eine besonders geartete slawische Zunge dazu, um das überhaupt fertigzubringen. Tatsächlich ist die Aussprache nicht so schwer wie sie aussieht, und die Sache vereinfacht sich schon sehr, wenn man weiß, daß viele der polnischen Doppelkonsonanten in Wirk­lichkeit nur einen einzigen Konsonanten darstellen. So ist sr gleich unserem deutschen scii und das cr wird ein einziger Konsonant tscti ausgesprochen. Es bleiben aller­dings immer noch genug Schwierigkeiten übrig, wenn bei einem Namen vier oder womöglich noch mehr Konsonanten aufeinan­der folgen wie z. B. bei dem Ort Szczuczyn, der Schtschutschin gesprochen wird. Das empfinden wir zwar im ersten Augen­blick immer noch als zungenbrecherische Zumutung, wenn wir es aber langsam versuchen, ist es keineswegs so übermäßig schwer. Unsere auf polnischem Gebiet lebenden deutschen Brü­der haben sich die Sache von jeher damit vereinfacht, daß sie überall, wo der Pole tscb sagt, nur sck sprechen. Den eingangs erwähnten Ort Szczuczyn also sprechen sie einfach Echuschin aus. Der Ton liegt im Polnischen ausnahmslos auf der vor­letzten Silbe, sogar der Name Berlin wird von den Polen auf dev vorletzten, in diesem Fall also auf der ersten Silbe be­tont. Ebenso wie die Franzosen und überhaupt fast alle anderen Völker außer uns Deutschen gehen die Polen höchst selbstherrlich mit den aus einer anderen Sprache stammenden Namen um. Wir haben daher erst recht keine Veranlassung, darauf zu achten, daß einem polnischen Namen auch die richtige polnische Aus­sprache zuteil wird.

Kriegsbeilrag der Gemeinden

darf nicht auf die Steuerpflichtigen abgewälzt werden

In einem Runderlaß, den der Reichsinnenminister zugleich im Namen des Reichsfinanzministers an die Landesregierungen gerichtet hat, beschäftigt er sich mit dem Kriegsbeitrag der Ge­meinden. Der Kampf, den das deutsche Volk zur Wahrung sei­ner Ehre und Verteidigung seiner lebenswichtigen Interessen zu führen gezwungen sei, fordere zu seiner erfolgreichen Durchfüh­rung den unbedingten und rückhaltlosen Einsatz des ganzen Vol­kes. Auch die Gemeinden müßten ihre gesamte Finanzkraft in den Dienst der alles überragenden Reichsnotwendigkeiten stellen. Zur Durchführung des hierzu bestimmten Kriegsbeitrages der Gemeinden bestimmt der Erlaß, daß von der Gesamtheit der Ge­meinden eines jeden Landes monatlich als Kriegsbeitrag zu leisten sind: 2,5 v. H. der Meßbeträge der Grundsteuer K, 6 v. H. der Meßbeträge der Grundsteuer 8, 7,5 v. H. der Meßbeträge der Gewerbesteuer und 10 v. H. der Mescheträge der Vürgersteuer. Der Kriegsbeitrag, den die einzelne Gemeinde aufzubringen hat, ergibt sich jedoch nicht aus dieser Berechnung, sondern aus der in dem Erlaß näher ausgeführten Einzelregelung. Die von den Stadt- und Landkreisen aufzubringenden Beträge sind als beson­dere Landesumlage bezw.Kriegsbeitragsumlage" monatlich an die Landeskasse abzuführen. Der Landkreis verteilt den auf ihn entfallenden Betrag auf -seine Gemeinden. Die von den kreis­angehörigen Gemeinden aufzubringenden Beträge sind als be­sondere Kreisumlage bezw. Kriegsbeitragsumlage monatlich an die Kaste des Landkreises abzuführen. Wie der Erlaß betont, sei es Sinn und Zweck des Kriegsbeitrages, daß die Gemeinden diesen nicht auf die Steuerpflichtigen abwälzen dürfen. Deshalb ist den Gemeinden untersagt, die für das Rechnungsjahr 1939 festgesetzten Hebesätze für die Realsteuern und die Vürgersteuer zu erhöhen. Hierunter fällt auch der Hsbe- satz für die Gewerbesteuer nach der Lohnsumme. Das Verbot erstreckt sich auch auf eine Erhöhung von Hebesätzen, die für das Rechnungsjahr 1939 beschlossen, aber noch nicht genehmigt oder bekannt gemacht worden find. Im übrigen haben die Aufsichts­behörden streng darüber zu wachen, daß der Kriegsbeitrag nicht auf die Steuerpflichtigen aögewälzt wird.

Bezugsscheine auch für Autoreifen

Ablieferung und Vezugsregelung für Fahrzeug-Kautschuk­bereifungen

13. Sept. Die Reichsstelle für Kautschuk und Asbest hat mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers eine im Reichsanzeiger Nr. 211 veröffentlichte Anordnung Nr. 51 über Ablieferung und Bezugsregelung für Fahrzeug-Kautschukberei­fungen erlassen. Die Anordnung enthält wichtige Bestimmungen:

I. Ablieferung von Reifen. 1. Alle Fahrzeug-Kautschukbrrei- fungen sind mit Wirkung vom 11. September 1939 beschlag­nahmt, 2. Die Beschlagnahme hat die Wirkung, daß der Fahr­

zeughalter über Reifen nicht ohne Genehmigung der Reichsstelle für Kautschuk und Asbest verfügen darf. 3. Beschlagnahmte Rei­fen müssen in dem bisherigen Zustand erhalten und pfleglich behandelt werden. 4. Fahrzeughalter, für deren Fahrzeuge eine Tankausweiskarte oder ein Mineralölbezugschein ausgestellt ist und deren Fahrzeuge nach dem 20. September 1939 auf Grund derVerordnung über die Weiterbenutzung von Kraftfahrzeugen" gekennzeichnet sind, dürfen die auf ihren Fahrzeugen monrierten Reifen einschließlich der auf Rädern montierten Reservereifen unbeschadet der Beschlagnahme weiter verwenden. Auch Fahr­zeughalter, für deren Fahrzeuge kein Ausweis der oben genann­ten Art ausgestellt ist und deren Fahrzeuge nach dem 20. Sep­tember 1' 9 kein besonderes Kennzeichen erhalten haben, können ihre Fahrzeuge bis auf weiteres bereift lasten, müssen jedoch die Reifen auf Verlangen der unteren Verwaltungsbehörden bei der nächsten öffentlich bezeichneten Reifensammelstelle melden. 5. Alle nicht an Fahrzeugen montierten (also losen) Reifen, gleichgültig ob gebraucht oder neu, find bis zum 30. September 1939 bei der nächsten Reifensammelstelle abzuliefern. Die ab­zuliefernden Reifen sind auf der Innen- und Außenseite mit Na­men und genauer Anschrift des Ablieferers zu versehen. Schlauch, Felgenband und Gummiwulstband sind, soweit vorhanden, an dem Reifen zu befestigen. Der Ablieferer erhält eine Empfangs­bescheinigung, aus welcher der Abnutzungsgrad der angelieferten Reifen ersichtlich ist. Der Reichskommisfar für die Preisbildung hat durch besondere Anordnung festgestellt, daß die zu zahlende Entschädigung nach dem Grad der Abnutzung zu bemessen ist.

II. Ausgabe der Ersatzreifen. 1. Ersatzreifen dürfen nur gegen Reifenkarte oder Reifenbezugsschein bezogen werden. 2. Für Kraftfahrzeuge werden Reifenkarten, für Fahrräder und Ge­spannwagen Reifenbezugsscheine ausgestellt. 3. Reifenkarten er­halten alle Kraftfahrzeughalter, deren Fahrzeuge zum Verkehr besonders zugelassen sind. 4. Die Ausstellung der Reifenkarte» ist unter Vorführung des Kraftfahrzeuges zu beantragen. Das zuständige Wirtschaftsamt wird bekanntgeben, wo Reifenkarten und Bezugsscheine ausgegeben werden. 5. Bis zur Ausstellung der Reifenkarten kann der Fahrzeughalter in dringenden Fällen auf Grund seines Tankausweises beim Wirtschaftsamt einen vorläufigen Reifenbezugsschein beantragen. 6. Die zu beziehen­den Reifen sind gegen Vorlage der Reifenkarte oder des vor­läufigen Reifenbezugsscheins bei einem zugelassenen Reifenhänd- ler zu bestellen. Dieser leitet die Bestellung weiter und über­nimmt die Beschaffung der Reifen, lieber die Zuweisung der Reifen entscheidet das zuständige Bezirkswirtschaftsamt. 7. Er­satzreifen werden nur gegen Abgabe des abgefahrenen Reifens ausgehändigt. Falls der abgefahrene Reifen noch runderneue­rungsfähig ist, kann mit bevorzugter Zuweisung des Ersatzreifens gerechnet werden. Nicht nur die Pflicht, sondern auch das eigene Interesse des Kraftfahrers gebietet es also, die Reifen nicht bis zur völligen Unbrauchbarkeit abzufahren, sondern sie in noch runderneuerungsfähigem Zustand abzuliefern

Neun wettere Lager

Einsatz des weiblichen Arbeitsdienstes in Württemberg

Bekanntlich können nach dem Aufruf des Reichsarbeitsführer» Mädchen bis zu 25 Jahren, die in keinem festen Arbeitsverhält­nis stehen oder sonst abkömmlich sind, zum weiblichen Arbeits­dienst einberufen werden. Selbstverständlich könnew sich die Mädel auch freiwillig melden. Auf diese Weise soll die Zahl der Arbeitsmaiden in Deutschland von 30 000 auf 100 000 erhöht werden. Der Einsatz der Arbeitsmaiden soll in noch stärkerem Maße als bisher in der Landwirtschaft erfolgen.

Im Bezirk XII (Südwest) des weiblichen Arbeitsdienstes, der Württemberg und Hohenzollern umfaßt, wird sich die Vergrößerung des weiblichen Arbeitsdienstes so auswirken, daß zunächst neun neue Doppellager eingerichtet wer­den, und zwar in freigewordenen Unterkünften des männlichen Arbeitsdienstes.

Die Einrichtung dieser neuen Lager soll bereits im Laufe der nächsten Woche erfolgen. Jedes dieser Lager wird 80 bis 100 Maiden beherbergen. Der erste Neueintritt von ArbeitsmaideL erfolgt ab 16. September. Der nächste Eintrittstermin ist am 1. Oktober. Vis dahin werden dann noch zahlreiche neue Lager eröffnet werden. Die Maiden, die sich jetzt im Arbeitsdienst befinden, werden vorläufig nicht entlassen.

Bemerkenswert ist, daß sich sehr viele ehemalige Arbeits- dienstsührerinnen und Arbeitsmaiden auf den Aufruf des Reichsarbeitsführers hin alsbald zum Führerinnendienst gemel- ^ ^lh einige ehemalige Führerinnen, die

bereits verheiratet sind, oder Frauen von Führern des mämr- sie früyer einmal in der erzieherischen oder Jugendarbeit gestanden haben.

Keine Sendungen nitt keichiverderblicheu Lebensrnitteln!

Die Reichspost teilt mit, daß den Postsammelstellen täglich Hunderte von ungenügend verpackten Postsendungen an Sol­daten mit leicht verderblichen Lebensmitteln (Weintrauben, Pflaumen, Pfirsiche, Birnen, Honig der ausläuft, Tomaten, Obstkuchen usw.) zugehen, die schon bei der Post beschädigt eia- gehcn und neu verpackt werde« müssen. Alle Angehörigen von Soldaten werden dringend gebeten, solche Sendungen mit leicht verderblichen Lebensmitteln nicht aufzugeben.

Bei Gehaltsvorauszahlung wird der Kriegszuschlag für Sep­tember nacherhoben. Der 50Aige Kriegszuschlag zur Einkom­mensteuer wird durch Steuerabzug erstmals vom laufenden Arbeitslohn für einen Lohnzahlungszeitraum erhoben, der nach dem 4. September 1939 endet und ebenso von den sonstigen Bezügen, die dem Steuerpflichtigen hierzu feststellt, ist der Kriegszuschlag zur Einkommensteuer noch nachträglich von den bereits für den Monat September ausgezahlten Dienstbezügen der Beamten zu erheben. Nachzahlungen auf Dienstbezüge, die für einen vor dem 4. September 1939 liegenden Zeitraum nach­träglich geleistet werden, unterliegen dem Kriegszuschlag.

Gute Flachsernte

Horb a. N. Stach reger Arbeit konnten dieser Tage die Flachs- anpflanzer wieder Flachspyramiden auf den Aeckern formen und Hunderte und aber Hunderte von Flachshämpfeln zum Trocknen und Dörren ausbreiten. Ungefähr 70 cm. hoch wurden Heuer die Gewächse. Auch der ölhaltige Leinsamen ist vorzüglich ge­raten.

Des Reiches Unterpfand

Ihr in Schlössern, ihr in Städte«

Welche schmücken unser Land,

Ackermann, der auf den Beeten Deutsche Frucht in Garben band

Traute deutsche Brüder, höret Meine Worte alt und neu:

Nimmer wird das Reich zerstöret»

Wenn ihr einig seid und treu!

Max Schenkender?, der Dichter der Befreiungskriege (17831817),