Amtliche Sekanntmachllngen
Tadakwarenversorgung
Die reiehseinheilliche Regelung des Kleinverkauss von Tabak- waren durch Ein Uhrung einer Raucherkoniroilkarte ist im Bereich des Landeswirlschaslramts siir den Wehrwlrlschaflsbezirk Vs mit Wirkung »am I. Februar 1942 in Kraft gesetzt worden (vgl. Bekanntmachung de« Landeswirlschaslsamts im Regierungsanzetger siir Württemberg »om 27.1.42 Nr. 7>.
Die Abgab, von Tabakwaren (Zigarre», Zigaretten, Rauch-, Kau and Schnupftabak) an Letzloerbraucher dars von diesem Zeitpunkt an durch sämtliche Derkaussstellen (auch iAaslitätien, Kantinen aller Art »sw) nur noch gegen Abtrennung der dasiir oorgesetzenen Abschnitte der Raucherkontrollkarien ersoigen.
Kontrollkarten werden aus Antrag a» Männer iiber 18 Jahren und Frauen iiber 25 Fahren durch die Herren Bürgermeister (Karlen- ausgadestellen) ausgegeben. Der Zeitpunkt der Karlcnausgabe wird in jeder Gemeinde örtlich bekanntgegeben.
Bei der Konlroükarienausgabe wird der Abschnitt ? der Dritten Retchskletderkarte von der Karlenausgabesieile adgelrennt und einbc- halten.
Zuwiderhandlungen werden aus Grund der Berbranchsregelungs- slrasoerordnung bestrast.
Calw, den 28. Januar 1942.
Ter Landrat
— Wirtschaftsamt —
Stadt Calw
MmltkklkartkMsBk
Fiir die Zeit vom 9. 2. 42 dis 8. S. 42 erfolgt die Ausgabe der Lebensmittelkarten in der städt. Ausgadeilelle siir Bezugskarlen, Marktplatz 30, siir sämtliche Haushaltungen der Stadl Tain».
Buchstabe ä dis 2 nur am Montag, den 2. Februar 1942,
vorm, von 8.00 bis 12.30 Uhr, nachm, von 14.30 bis 18.00 Uhr.
Fiir Alzenberg erfolgt die Ausgabe der Lebensmittelkarten am Dienstagabend von 18.30 bis 19.30 Ubr im ehemaligen Rathaus tn Aizenderg.
Die Ausgabezeit ist genau einzuhalten.
Der Bürgermeister der Stadt Calw Ausgabestelle siir Bezugskarten I. A. Luz.
öffentliche Aufforderung
zur Abgave von Steuererklärungen
Die Erklärungen fiir die Einkommensteuer, Wehrstener, Gewinn estslelluna, Körperschastlteuer und Umsatzsteuer 1941, sowie siir die Gewerbesteuer 1942 sind in der Zeit
vom 1. bis 28. Februar 1942
unter Benutzung der vorgeschriebcnen Vordrucke beim zuständigen Finanzamt abzugeben.
I. Der unbeschränkt Steuerpflichtige hat eine Steuererklärung siir das abgelaufen« Kalenderjahr (Beranlagungs- zeitraum) abzugebeii:
1. wenn er vom Finanzamt dazu aufgefordert wird, oder
2. wen» das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkiinsten aus Land- und Forsiwirljchast, aus Gewerbebetrieb oder aus ielbnändiqer Arbeit bestanden hat und der Gewinn aus Grund eines Buchabjchiusses zu ermitteln war oder ermittelt worden ist, oder
3. wenn das Einkommen mehr als 1 000 RM. betragen hat-^ und darin Einkiinste von mehr als 300 RM. enthalten sind, von denen ein Steuerabzug nicht vorgenommcn worden ist, oder
4. wenn in dem Ei»komm°n kapitalertragsteuerpslichtige Einklin te von mehr als 1t 00 RM. enthalten sind und der Sleuerpflichttge siir den Veranlagungszeitraum in die Sieuergruppe I oder II fällt, oder
5. wenn das Einkommen mehr als ZVOORRt. betrügen hat.
II. Der beschränkt Steuerpflichtige hat »Ine Steuererklärung über die inländischen Einkiinste tm abgelausenen Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum) abzugebrn:
1. wenn er vom Finanzamt dazu ausgesordert wird, oder
2. wenn di» inländischen Einkiinste ganz oder teilweise aus Einkiinsten aus Land- und Forstwirtschaft, au» Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit bestanden haben und der Gewinn ntis Grund eines Buchabschiusses zu ermitteln war ober ermittelt worden ist, oder
8, wenn die gesamten inländischen Einkiinste nach Abzug der Einkiinste, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, mehr als 300 RM. betragen haben.
Unrichtige oder unvollständige Erklärungen sind unverzüglich nach der Entdeckung zu berichtigen.
Hirsa«, Im Januar 1942.
Da» Finanzamt
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1. Aus Grund des tz 25 des Reichsleistungsgesetzes wird durch die Wehrmacht hiermit die Beschlagnahme aller brauchbaren Batterien aus stillgelcgten Kraftfahrzeugen (einschließlich derjenigen aus Krafträdern) an- georonct. Die B. jchlagiiahme gilt auch für Batterie», die ausgebaut, aber auflaüesähig sind.
L. Nach 8 3 (3) des Reichsleistungsgesetzes haben alle Besitzer der in Ziffer 1 genannten Batterien diese bis spätestens 5. F.bruar 1942 zahlenmäßig mit genauer Angabe des Lagerorts der Batterien durch Postkarte an die Wehrersatzinspcktion, Grdppe K, Stuttgart, zu melden.
3. Jegliche Verfügung über die beschlagnahmten Batterien ist verbot.«, insbesondere dürfen diese Batterien weder verkauft noch erworben werden.
4. Tie Batterien sind von den Besitzern gemäß H 15 (1) 4. her Wehrmacht zur Verfügung zu überlassen. Tie Zeit der Ablieferung wird durch die Wehrmacht mitgeteilt. Dir Vergütung der Batterien erfolgt auf Grund des Reichsleistungsgesetzes.
5. Wer dieser Aufforderung zuwider handelt, wird auf Grund des Reichsleistungsgesetzes bestraft.
Stuttgart, den 26. Januar 1942.
Wehrersatzinspektion Stuttgart.
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sagt man ini Bolls- m»nt>, wen» ein Mensch in jeder Beziehung aus der Höhe ist, wen» er v»r allem a«f allen Gedietcn Bescheid weiß. Wer elne nationalsozialistisch« Tageszeitung liest, ist immer mit dem direkten Draht verbanden.
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Sommenhardt, 30. Januar 1942
Todesanzeige
Atzen Verwandten und Bekannten zur Nachricht, daß meine liebe Mutter, unsere Großmutter, Schwiegermutter, Schwester und Tante
Marg. Barbara Protz
im Alter von 83 Jahren sanft ln dem Herrn entschlafen ist.
Die trauernden Hinterbliebenen:
Familie Mich. Protz. RSteubach. Familie Mich. Protz, Sommenhardt.
Beerdigung ESnntag mittag 2 Uhr in Sommenhardt.
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Hsnäslslebrsnsisii
LtuttALrt-iV, ääsrienstr. 9, kuk 73139
Seit 1879 beksnnt qrAnstlicke Nusbiläung lür Domen unst Herren in sLmtOctien lst-wät-lslzckern: Kuirsclir., bwsekinen- scl,reiben,kucblülrrung.Lelriebsvirtsctrsilslelire. ftecbnen usv., einjSNrrxe -4usvilriuno rur 8lenoixpistin oster Kontoristin, klirre,e Kurse gls rusktrlicbe Xusdrlstung lür onstere Be,Me oster Mrs eigene Oesciräst. LelirpISne kostenlos, Nuskunlt un- verdinstlicti. Tskneicb« »nerkennungsscdreiben »leben rur Vertilgung.
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aucb Hnlängeiln, mit Kenntnissen in lVlszcbinensclirei- den unst Kurrsckrllt, rum Llntrilt ouk I. Npril 1942
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Bevertnrngen mit sten Ub- licken Oriterlsgen dslst» möglichst erdeten an «Ile
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2u dolstmöglicbstem Liniriit, spätesten» suk 1. Upril 1942
velcbe stss pllicbtjsbr sd- geleistet liot,mit gute, 8cbul- dilstung unst rsscber ^ul- isssungsgobe
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Leverbungen mit 2eugnis- llbscbriilen, »eldstgescbrie- denem Ledenslout vnst sri- »ckem blrcbvei» erbeten sn
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^ Hier spricht der
Schwarzwaldztrkel
Die O ierarbcit letzte ein, Ihre Anmeldung mutz auch dabei sein, rin liebes Heim, ein trautes Glück der Osterhns gern jevem glßk.Mönün. VellragRM 3.— ohne fegt. Nachznhl. Bild mit Rückporto an LandhausFreyja, Eheanbahnung Hirsau, Fernruf Eaiw 535. Tägl. u. Sonntag« bi» 18 Uhr Sprechstunde.
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Fräulein, 3« I., evang., aus guter Fam., berusstölig, wünscht treuen Lebenskameraden zwecks volvtger Heirat kennen zu lernen.
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Die Erben des verstorbenen Golthold Flik verkaufet!
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zusammen 238 qm. Erster Derkaufstag om 8 Februar 1942 abrnd» 8 Uhr aus dem Rathaus in Althengftett.
Näher« Auskunst erteilt
Ernst Flik «om. s.
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Bereitschaft (w) Talmi ZuzLalw
Montag. 2. 2.. abends 20 Uhr Dienst für den ganzen Zug. Erscheinen unbedingt notwendig (Zivil).
Zugführerin: Lore Hartmann
für technischen Schriftverkehr und Telesonbrdienung per sofort gefncht. Bewerbungen an:
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Söllntagsgottesdiellfte
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7.30 und 9.30 Uhr
lang veMIebener Röststoffe kommt es beim Kaffee an!
Ss ist fa eine alte Küchenerfahrung, daß erst die rechte Zutat bei vielen Speisen und Getränken den guten Geschmack ergibt. So ist es auch beim Kaffee! Soll er so werden, wie wir ihn gern trinken, kraftvoll und würzig, dann darf er nicht einseitig werden. Dann müssen verschiedene Röststoffe in ihm zur Auswirkung kommen.
OarumkommtesbeiderZubereItungdaraufan,einei» so guten, erprobten und bewährten Kaffee-Zusah wis
dlük > sn ssrsnck
hlnzuzutun. Denn dessen Röststoffe sind denen des Bohnen-, Malz« ober Kornkaffees ähnlich. Seins Röststoffe ergänzen und bereichern daher jeder» Kaffee. Durch seinen hohen Gehalt an Znulln- und Fruchtzucker.Karamelen und au Aromastoffes ,macht er jeden Kaffee kraftvoll und würzig.
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