Nagolder TagblattDer Gesellschafter'

Samstag, 15. Juli 1939

Juli 1939

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3. Seite Nr. 183

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Schwerer Hagelschlag vernichlil die Ernte

Hagelkörner in Hühnereigrötze Ungeheure Verwüstungen aus Len Feldern ein Mann vom Blitz erschlagen.

Am Freitag abend entluden sich über vielen Gegenden in Württemberg schwere Unwetter mit Wolkenbrüchen und Hagel­schlag. Dadurch wurde die Ernte, und zwar sowohl das Getreide als auch Hackfrüchte und Obst, schwer in Mitleidenschaft gezogen und sogar nahezu vollkommen vernichtet. Am schwersten heim­gesucht wurden die Gemeinden A i ch und Grötzingen. Plötz­lich ging ein Wolkenbruch nieder. Zu allem Unglück hin wurde der Hagslschlag inimer stärker. 20 Minuten lang dauerte dieses furchtbare Hagelwetter, das in dieser kurzen Zeit die Arbeit eines ganzen Jahres zunichte machte. Die Getreidefelder sahen aus wie von einer Dampfwalze zusammengedrückt. Die Hack­früchte waren in den Boden gestampft, und von den Bäumen wurde das Obst nahezu ganz heruntergeschlagen. Noch nach Stunden lagen die Hagelichlotzen bis zu einer Höhe von 20 Zen­timetern. Auch an den Häusern wurde empfindlicher Schaden ungerichtet. - Een Mann, der vom Feld nach Hause eilte, wurde unterwegs von einem schweren Hagelkorn so unglücklich am Kopf getroffen, daß er ins Krankenhaus gebracht werden mutzte. Auch in der Gegend von Markgröningen hauste ein schweres Unwetter mit Wolkenbruch und Hagelschlag. Ein Mann, der auf dem Feld unter einem Baum Schutz vor dem Unwetter suchte, wurde vom Blitz erschlagen.

Nagold, den 15. Juli 1939 Weniger die Politik verdirbt den Charakter, als der Cha­rakter die Politik, Dietrich Eckart

15 . Juli: 1600 Maler Rembrandt geboren.

16. Juli: 1890 Dichter Gottfried Keller gestorben.

Dienstnachrichten

Versetzt wurde Hanptlehrer Secker in Neuweiler, Krs, Calw nach Stuttgart.

ÄoLÄuLee-ÄbsMeS

Heute verlassen uns unsere KdF.-Urlauber aus dem Gau Saarpfalz wieder. Sie haben sich bei uns wohlgefühlt und neh­men beste Eindrücke mit in die Heimat. - In Calw trafen heute morgen 300 Urlauber ebenfalls aus dem Gau Saarpfalz ein und bleiben 14 Tage dort. Etwa 1000 Urlauber aus dem Gau Düsseldorf kamen am Donnerstag nach F r e u d s n st n d t.

GÄsrseeLö-rrM, Lrvs Km'Mnssrs

Etwa 150 Teilnehmer an einer Blaufahrt des Männergesnug- vereins Tuttlingen treffen heute in Nagold ein. Ein ge­mütliches Beisammensein vereinigt die Sänger von Tuttlingen und Nagold mit Angehörigen heute abend in der Traube.

Sonntag vorm. 8 Uhr findet durch die beiden Gesangvereine eine Totenehrung auf dem Friedhof statt.

Klacksvatke»

Beim Naqolüer Flachsacker ist es höchste Zeit zum Durch­backen. Alle Frauen werden zum Helfen aufgerufen, die Be­treuten, Mitglieder der NS.-Frauenschaft und des Deutschen Frauenwerks und darüber hinaus jede, die guten Willen hat. Viele fleißige Hände werden gebraucht und erwartet, denn die deutsche Frau setzt ihren Stolz darein, helfen zu können! Am Monntaq sammeln sich die zu Zelle 1 und 2 Gehörigen und sonstige Hilfsbereite um 14 Uhr am Durchlatz: am Diens­tag Zette 3 und 4 zur selben Zeit. Ein schmales Häckle ist mitzubringen.

TsttMmthsoses

Unter Ausschluß der Oeffentlichkeit"

Ein packender Grotzfilm aus dem Ehe- u. Gesellschaftsleben läuft diesmal über das Wochenende in Nagold. Hinter den Kulissen des gesellschaftlichen Lebens vollzieht sich mit nnheimlich->r Kon­sequenz ein Drama menschlicher Irrungen. Schatten steigen aus der Vergangenheit einer Frau und fallen auf das Glück ihrer Ehe. Aus der Schweigeschuld der Frau ihrem Gatten gegenüber erwachsen schicksalhafte Verstrickungen, dieunter Ausschluss der Oeffentlichkeit" erregend zur Sprache kommen. Dieser Krimi­nalfilm stellt sich in einen Gegensatz zu Kriminalfilmen, die man früher zu sehen bekam. Früher herrschte der Verbrecherfilm, der durch die Verlagerung des Heldentums negativ wirkte. Heute sind wir in Deutschland im Gegensatz zu Frankreich, England und Amerika so weit, datz wir den Verbrecherfilm durch den Kriminalfilm ersetzt haben, der weder die staatlichen Interessen gefährdet, noch in seiner Wirkung auf das Publikum, vor allem die Jugendlichen, Anreiz zu asozialer Betätigung bie­

ten kann. Das Ziel dieser Entwicklung ist der Justiz- und Poli­zeispielfilm, der nicht nur dem Geschmack der Oeffentlichkeit ent­gegenkommt, sondern auch künstlerisch und staatspolitisch wertvoll sein kann. Bei dem genannten Film überwiegl übrigens mehr das psychologische als das kriminelle Problem.

Die Keiihsbahn «nfev Rejfsnravfckall

Geben wirs ruhig zu: trotz unseres Alters über den Kinderschu­hen können wir den Tag, an dem unser Urlaub beginnt, nicht erwarten und unsereiner hat manchesmal eine kleine Aehnlich- leit mit dem eigenen Sprötzling, der vor Weihnachten die Tage zählt und die Stunden ausrechnet! Bei allen unseren Erwägun­gen spielt für die meisten von uns die Reichsbahn eine wich­tige Rolle. Wir wissen, datz sie auch in diesem Sommer für den Reiseverkehr der Ferienzeit gerüstet ist. Sie hat auch zahl­reiche Preisvergünstigungen für Ferienreisen geschaffen, die dazu beitragen sollen, datz jeder Deutsche sich eine Erholungsreise leisten kann.

Eins ganz besonders gutgemeinte Einrichtung der Reichs­bahn aber sind die Ferien-Sonderzüge, von denen von Stuttgart aus im Monat Juli in den Tagen vom 26. bis 28. insgesamt fünf in alle Richtungen Grotzdeutschlands hinausfahren werden. Wir kennen die Zahlreichen Vergünstigungen einer Reise mit den Ferien-Sonderzllqen: Sicherstellung eines Sitzplatzes, der aOprozentige Nachlatz am Fahrpreis, die zweimonatige Gel­tungsdauer der Karten für die Rückfahrt in fahrplanmäßigen Zügen, die Fahrtunterbrechungen aus der Rückfahrt, die Fahr­preisermäßigung auf Anschlußstrecken im Ausgangsgebiet des Ferien-Sonderzugs, die ermäßigten Anschluß-Bäderrückfahrkar- ten bei den Sonderzüqen nach Bremen und Hamburg u. a. m.

Aber auch für die Reise in den fahrplanmäßigen Zügen ist eine ganze Menge Vorteile bereitgestellt, die der Reisende mit Freu­den in Anspruch nimmt. Da sind die Urlaubskarten, die als Rückfahrkarten ausgeqeben werden, einen Reiseweg von minde­stens 200 Kilometer (einfach) umschließen müssen und eine Fahr­preisermäßigung genießen, die mindestens 20 Prozent beträgt, bei größerer Entfernung aber erheblich darüber hinausreicht. Da sind ferner die Ostpreußen-Rückfahrkarten mit noch größeren Vorteilen. Eine vielbenützte Einrichtung ist die der Rund- rcise karten, die für festgelegte Rundstrecken mit einer Fahr­preisermäßigung von 25 Prozent ausgeqeben werden. Mit ihnen kann der Urlauber je nach der Streckenlänge seiner Rundreise- karte 15 Tage oder einen Monat lang in einem bestimmten Kreis reisen, kann sich unterwegs aufhalten, wo es ihm gerade gefällt, so oft er will, und so lange er mag innerhalb der Geltungsdauer seiner Rundreisekarte.

Aehnliche Vergünstigungen sind mit den Netzkarten und vor allem mit den so beliebten Bezirkskarten verbunden. Bei ihnen kommt als sehr wichtig hinzu, datz sie für die bezeichnte Strecke während ihrer Geltungsdauer beliebig oft benützt werden kön­nen. Kinderreiche Familien mit mindestens vier unverheirateten, dem Hausstand angehörenden Kindern unter 21 Jahren erfreuen sich namhafter Preisermäßigungen. So zahlt die erste älteste Person den vollen Fahrpreis, jede weitere Person über zehn Jahre oder zwei Personen von vier bis zehn Jahren fahren zum halben Preis: ein weiteres einzelnes Kind bis zu zehn Jahren wird frei befördert. Und diese Vergünstigung wird nicht nur auf gewöhnliche Fahrkarten gewährt, sondern auch auf Fe- riensonderzuqskarten, Urlaubskarten (auch Ostpreußen-Rückfahr­karten) und Sonntagskartsn.-- Es ist nicht zuletzt wichtig, zu wissen, wie gering die Preise der Reichsbahn für die Gepäck­beförderung gehalten sind.

^Eisgekühlt" - imnrev viihtig

^ Eis ist ein immer zuverlässiges und selbsttätig wirkendes Frischhaltungsmittel. Die Natur selbst hat es uns gegeben, da­rum sollte man es überall da. wo die Versorgung damit ge­sichert ist, .als Hilfsmittel imKampf dem Verderb" in großem Umfange verwenden. Hindert man das Abschmelzen, etwa durch Einwickeln des Eises in Papier oder Tücher, dann verhindert man damit auch die Kllhlwirkung. Der Schmelzprozetz hört selbst­tätig auf, wenn in der Umgebung Wärme nicht mehr vorhanden ist. Will man mit Eis richtig, d. h. gut und billig arbeiten, 'muß man sich einer neuzeitlichen Kühleinrichtung bedienen. Die Eiskühlräume, Eiskühlschränke und Kühltruhen sind so kon­struiert, daß alle eingelagerten Waren auch bei größter Som­merhitze in ihrer natürlichen Frische und vollem Aroma er­halten bleiben. Eis reinigt auch die Luft, indem es alle in der Luft enthaltenen Fremdkörper und Gerüche absorbiert und mit dem Schmelzwasser fortschafft. Ja, es trocknet sogar die Luft, da es übermäßige, also schädliche Feuchtigkeit dem Raum ent­zieht, ohne dabei die Kühlware auszutrocknen. Man weiß, datz empfindliche Waren wie Milch. Fette, Fleisch, Fische, Obst, Ge­müse usw. nn Sommer sich leicht zersetzen und verderben. Schuld daran sind die vielen Bakterien, deren Wachstum nur durch Kälte gehemmt werden kann. Deshalb soll jeder Haushalt einen Kühlschrank besitzen. Er ist kein Luxus, wie man früher fälsch­lich annahm, sondern im Sommer ebenso wichtig und not­wendig, wie der Ofen im Winter.

schwarzes Brett

Verhandlungen des Amtsgerichts Nagold

am 13. Juli 1939.

Wilderei führte den 38jährigen, ledigen Dienstknecht F. Sch. von M. vor Gericht. Er nahm im Mai einen im Staatswald gefundenen jungen Edelmarder an sich. Es ist dem nicht be­sonders Hellen Angeklagten zu glauben, datz er in seiner Hand­lung nichts Strafbares erblickte. Das Gericht erkannte auf eine Strafe von 15 RM. Der Angeklagte nahm die Strafe an.

Der Käufer des genannten Marders I. H. von S. stand wegen Hehlerei vor Gericht. Aus Mitleid erwarb er das Tier um 3. RM. und gab es, als die Sache ans Licht kam, dem Forst­amt zurück. Der Staatsanwalt beantragte 15. RM. Geldstrafe. Der Richter hielt den Beweis, datz der Angeklagte seiner gesetz­widrigen Handlung bewusst war, als nicht erbracht und ent­scheidet sich für Freispruch.

Einspruch gegen einen Strafbefehl erhob I. D. in K. Er fuhr mit einem DKW. im Januar von A. nach Ü. in rascher Fahrt. Von rechts kam ebenfalls ein Personenwagen, der das Vor­fahrtsrecht hatte. Es kam zu einem Unfall. Der Angeklagte hatte leiue Angaben zu Protokoll gegeben.. Die beschädigte Fahrerin des Personenwagens, die ebenfalls wegen Schneidens der Kurve einen Strafbefehl erhalten hatte, sowie ein dazugekommener Gendarmeriemeister bezeugten die Mitschuld des Angeklag­tem Der Richter erkannte auf eine Geldstrafe von 15 RM.

Wegen Uebertretung der Straßenverkehrsordnung war der Lastwagenfahrer A. K. von Pf. angeklagt. Er fuhr am 27. April mit seinem Lastwagen mit Anhänger von E. nach O. auf der kurvenreichen Stratze. Einem Personenwagen mutzte er aus- weichen und gleichzeitig fuhr ein Motorradfahrer zwischen bei­den Fahrzeugen durch. Auf Anzeige erhielt der Lenker des Last­wagens einen Strafbefehl, gegen den er mit Erfolg Einspruch erhob. Er wurde freigesprochen, da erwiesen war, datz K. rechts, sogar auf dem Bankett fuhr.

Untreue und Unterschlagung wurden dem 50 Jahre alten Schafhalter I. R. von A. zur Last gelegt. Demselben wurden von einem Schaffreund 1936 drei Schafe zur Weide anvertrant, wofür er als Weidegeld 8 RM. und die anfallende Wolle er­hielt. 1937 wurden ihm zwei Jungschafe von demselben Be­sitzer als Weidetiere übergeben: ein Mutterschaf hatte gelammt, so das; nun 6 Tiere auf der Weide des R. liefen. Verschiedener Umstände halber löste R. seine Herde auf und verkaufte sämt­liche Tiere, darunter auch 45 Weideschafe, so datz dem Besitzer

noch das Mutterschaft verblieb. Mit dem Privatschafhalter einigte sich R. und entschädigte denselben mit 30 RM. Der Staatsanwalt beantragte 60 RM. Geldstrafe und eine weitere von 20 RM. evtl. 2 Tage Haft. Das Gericht stellte auf Grund des Straffreiheitsgesetzes vom 30. 4. 1938 das Verfahren ein, da eine Gesamtstrafe von 1 Monat nicht in Frage kommt. Von seiner Schuld konnte aber das Gericht den R. nicht freisprechen.

Fahrlässige Körperverletzung wurde dem ledigen Eg. Sch. Maurermeister und Lastwaqenbesitzer in A. vorgeworfen. Er fuhr mit seinem Personenwagen am 10. 4. nachts auf der oberen Talstratze in raschem Tempo nach A. Der Wagen wurde bei der Rechtskurve nach links abgetrieben und stietz auf das Brückengeländer auf. wobei der Fahrer und zwei Mitfahrer teils leicht, teils schwer verletzt wurden. Der Staatsanwalt schob die Alleinschuld dem Angeklagten zu und wies auf den reichli­chen Alkohlgenutz hin. Sein Strafantrag lautete auf 60 RM. oder 12 Tage Gefängnis. Das Gericht erkannte dem Antrag des Staatsanwalts gemätz und betonte, datz durch das leichtfertige Verhalten des Angeklagten mehrere Menschen Verletzungen er­litten. Späterhin werden Delikte, die unter Alkoholeinfluss ent­stehen nur mit Gefängnis bestraft. Der Angeklagte nahm das Urteil sofort cm.

Beleidigungen lies; sich H. V. in W. zu schulden kommen, indem er am 1. 5. 39 nachts um 1.30 Uhr bei einer Hochzeits­feier Worte ungewöhnlicher Art gegen den Zellenleiter und an­dere politische Leiter in Gegenwart von 3040 Personen ge­brauchte. Der Staatsanwalt beantragte 6 Wochen Gefängnis. Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu 4 Wochen Gefäng­nis und Tragung der Eerichtskosten: zugleich wurde den Be­leidigten die Befugnis zugesprochen, das Urteil gegen V. am Rathaus 14 Tage zum Aushang zu bringen.

Wegen gefährlicher Körperverletzung waren K. und Sch. von H. angeklagt. Sie gerieten in später Stunde anlässlich einer Fastnachtsfeier in der Turnhalle in H. mit dem Ortsfremden K. ? in Streitigkeiten. Zuerst in und dann autzerhalb der Halle. Der i Hergang konnte nicht genau geklärt werden. Es lag gefährliche s Körperverletzung vor. Der Antrag des Staatsanwalts lautete j auf je 30 RM. Geldstrafe. Der Richter ahndete die Tat mit 20 RM. !

Fähnlein 24/481 Nagold

Der morgige Sonntagsdienst wird verschoben und als Ab- schlutzdienst vor den Ferien abgehalten. Die Jungenschaftsführer sind um l8 Uhr in Uniform am Heim, Die Anmeldungen für das Lager in Wildbad können bis zum 20. Juli gemacht werden.

Mütter hören den Maler des groben Krieges

Wildberg. In diesen Tagen erlebten die nach unserem NSV.- Müttererholungsheim zur Erholung verschickten Mütter eine ganz besondere Freude. In ihrem Kreise verbrachte der bekannte Maler Professor Vollbehr, der nn Aufträge des Führers die Reichsautobahnen malte und jetzt wieder den Auftrag bekam, Gemälde von den Festungswerken des Westwalls anznsertigen, einige frohe Stunden Professor Vollbehr, der Lurch seine Ar­beiten oft mir dem Führer zusammen kommt, erzählte dabei den gespannt zuhörenden Frauen von seinen Erlebnissen. Bekanntlich ist Professor Vollbehr durch seine gewaltigen Darstellungen der Schlachten des Weltkrieges über die Grenzen des Reiches hin­aus bekannt geworden. Bereits im Kriege kam Vollbehr mit dem Gefreiten Adolf Hitler, der schon damals lebhaftes In­teresse für seine Arbeiten hatte, zusammen. Und seit dieser Zeit blieb der Künstler in Verbindung mit dem Führer. In den ersten Jahren nach dem Krieg lebte er in München, bis er dann später im Auftrag der holländischen Regierung in Niederländisch Indien weilte. Später malte er auch in Australien, wo ihn dann eines Tages, nach der inzwischen erfolgten Machtüber­nahme, ein Telegramm des Führers wieder in die Heimax zu­rückrief.

Spanienkämpfer wurde geehrt

Eültlingen. Die Ortsgruppe Gültlingen-Holzbronn der NS.- DAP. und die Gemeinde Holzbronn hielten einen Kamerad­schaftsabend zu Ehren des zurzeit auf Heimaturlaub befindlichen Spanienkämpfers, Feldwebel Fritz Wacker. Bürgermeister Wacker begrüßte den Legionär. Ortsgr^ppenleiter H. Mül­ler, Eültlingen, sprach über die Bedeutung des Sieges in Spanien, den die deutschen Freiwilligen miterrungen haben und konnte mitteilen, datz auch ein Sohn der Gemeinde Eültlingen, der Sohn des verstorbenen Pächters Vühler auf Hof Hasel­stall, in Spanien bei einer Flak mitkämpste. Feldwebel Wacker erzählte von seinen Erlebnissen. Die Feier war umrahmt von Soldatenliedern.

Aus Calw

Mit Ablauf des Juni ist Stadtpfleger Frey nach 35jähriger Diensttätigkeit bei der Stadtverwaltung aus Gesundheitsrück­sichten in den Ruhestand getreten. Bürgermeister Gähner ver­abschiedete ihn in einer Sitzung der Ratsherren in ehrender Weise und überreichte ihm eine Ehrenurkunde mit einer Ehren­gabe. - 600 italienische Gäste besichtigten die Kloster­

ruine Hirsau. - Ein Ereignis war es, als am Donnerstag die l5 schottischen Musikstudentinnen der Daqenham-Mäd- chentruppe auf dem Marktplatz Aufstellung nahmen, die Trommel wirbelten, die Dudelsäcke in fröhlichem Rhythmus guäkten und dann die frische Mädchenschar in der Uniform der Hochländer wohlausgerichtet den Marsch durch die Stadt an­trat. Ein schönes Beispiel von Einsatzbereitschaft gaben 23 Hausfrauen, indem sie ihre Hausgehilfinnen vier Wo­chen unter Weiterbezahlung ihres Lohnes für die Erntehilfe sreigaben.

Vom umstiirzenden Schlepper erdrückt

Teinach. Auf dem Lautenbachhof ereignete sich ein schwerer Unglücksfall. Verwalter Vürkle hatte einen Wagen Sägmehl geholt. Auf der schmalen, holperigen Stratze stietz der Schlepper gegen einen seitlich liegendem Holzstamm, so datz dem Lenker das Rad aus der Hand gerissen wurde. Die Maschine Überschlag sich. Der kurz zuvor zu einem Besuch beim Verwalter einge­troffene 24jährige Bruder Karl Bürkle, der mit dem Schlepper iuhr, kam so unglücklich unter die Maschine zu liegen, datz er auf der Stelle tot war.

Langholzwage« verunglückt

Gündringen. Auf der Stratze HochdorfEündringen auf Mar­kung Schietingen versagten gestern nachmittag an dem Lang- holzsuhrwerk einer Holzfirma aus der Nachbarschaft die Brem­sen. Die Pferde wurden, als der schwerbeladene Wagen ins Rollen kam, mehr oder weniger schwer verletzt.

Gestellungsausrus 1939

Die Musterung und Aushebung findet statt in Horb, Mu­sterungslokal neues Schulhaus, Schulstratze, je vormittags 8 Uhr und zwar eine Musterung am 9. August 1939 u. a. für die Ge­meinden Ober- und llntertalheim, Schietingen und Gündrin- gcn, eine Aushebung auch für diese Gemeinden am 10. August 1939. Zur Musterung werden herangezogen: alle Wehr­pflichtigen des Gebnrtsjahrganges 1919, die in der Zeit vom 1. 9. bis 31. 12. geboren sind: alle Wehrpflichtigen des Ge­burtsjahrganges 1920. Zur Aushebung kommen die Zurückge- stellten. (Siehe Aushang am Rathaus).

Kleine Nachrichten

Zwei Todesurteile oollstrecktz Die Justizpressestelle beim Volksgerichtshof teilt mit: Der vom Volksgerichtshof we­gen Landesverrats zum Tode und zu dauerndem Ehrverlust? verurteilte 42jährige Karl Jurth aus Freiburg L.) B r. und der ebenfalls vom Volksgerichtshof wegen Vorbei reitung eines hochverräterischen Unternehmens unter er-' schwerenden Umständen zum Tode und zu dauerndem Ver-l lust der bürgerlichen Ehrenrechte verurteilte Alfons L ü d ke aus Duck sind hingerichtet worden. Jurth ist in einer Grenzstadt des benachbarten Auslandes mit Angehörigen' des fremden Nachrichtendienstes in Berührung gekommen.! Aus Habsucht unternahm er in ihrem Auftrag mehrere- ausgedehnte Ausspähungsfahrten in Gebiete, in denen seine Auftragsgeber deutsche wehrwichtige Anlagen vermu­teten. Ueber die Ergebnisse seiner Erkundungen erstattete! er ihnen regelmäßig Bericht. Erst seine Festnahme machte' seinem landesverräterischen Treiben ein Erüw. Lüdke ist! auf zwei Lehrgängen in Moskau für die illegale Arbeit im Dienste der kommunistischen Internationale geschult war-, den. Er hat es teilweise vom Auslande her unter-: nommen, an mehreren Orten des Reiches eine illegale Or«! ganisation ins Leben zu rufen und die Wehrkraft des Rei-/ ches durch Zersetzung der Wehrmacht und durch Sabotage zu schwächen. - -

Omnibusunglück. Bei Lowicz in Mrttelpolen fuhr ein' von einem betrunkenen Fahrer gesteuerter Lastkraftwagens gegen einen Autobus, der in den Straßengraben stürzte. Vier Fahrgäste wurden gelötet, 14 verletzt.

Fünflinge in Mexik.o Aus Mexiko-Stadt wird gemelder: Nach einer Meldung aus Alvarv Obregou im Staate Ta- basco schenkte Frau Polita Earbonelli, die Frau eines Journalisten, am Mittwoch Fünflingen/ ,diei Knabe»/ und zwei Mädchen das Leben.