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Donnerstag, den 13. Juli 1939
fünf Jahre des Volksgerichtshofes deutlich ab. Während zunächst die Hochverratsprozesse weitaus in der Mehrzahl gewesen seien, seien sie im Laufe der Jahre mehr und mehr zurückgegangen, so daß der Hochverrat heute keine Gefährdung des deutschen Volkes mehr bilde. Präsident Dr. Thierack wandte sich gegen die Lügenparolen, die im Ausland über die Tätigkeit des Volksgerichtshofes verbreitet werden. Im Jahre 1938 wurden vom Volksgerichtshof insgesamt 269 Urteile verkündet, darunter waren neben 51 Freisprüchen nur 17 Todesurteile. Diese Todesurteile sind ganz überwiegend gegen Landesverräter ergangen und nur ein einziges gegen einen Hochverräter.
Lager der auslandsdeutschen Jugend
2SVÜ deutsche Jungen und Mädel aus allen Teilen der Welt erleben das Reich
Berlin, 11. Juli. In wenigen Tagen werden im Reich die ? diesjährigen große» Sommerlager der auslands- ! deutsche» Jugend eröffnet, die die Bezeichnung „Wilhelm s Gustloff-Lager der auslandsdeutschen Jugend 1939" tragen, s Reichsjugendsührer Baldur von Schi rach und Gauleiter ^ Bohle haben die Schirmherrschaft über dieses Sommerlager j übernommen. !
Inm zweiten Male werden hiermit im Reich große Lager der j reichsdeutschen Jugend im Ausland durchgefiihrt. Obwohl das > Deutschlandlager von 1935 von Kuhlmühle eine scheinbar nicht S mehr z« überbietende Beteiligung aufwies, wird jetzt doch eine > wesentlich höhere Zahl auslandsdeutscher Jungen und Mädels s — nahezu 2090 — im Reich eintreffen. Die diesjährigen Som- ! merlager werden landschaftlich und zeitlich getrennt in verschie- s denen Gruppen durchgefiihrt, in drei Jungenlager und vier s Mädellager in verschiedenen Gegenden Deutschlands. Als erster ! Abschnitt wird schon in einigen Tagen am Faaker-See in Körn- j ten das Jungen-Südlager für die auslandsdeutschen Kameraden ! aus verschiedenen Ländern eröffnet: z. B. Bulgarien, Italien, ! Jugoslawien, Portugal, Rumänien, Spanien, Türkei, Ungarn s und einige überseeische Länder. Das Lager liegt am Fuße der j Karawanken im Drautal. Gleichzeitig finden zwei Mädellager , statt, und zwar in Dellach bei Mariewörth am Wörther See ! und ein Lager für die Mädel aus Italien in der Nähe von Graz. Ebenfalls am 12. Juli bezieht die Belegschaft des Jungen- ! lagers West bei Köcheln an der Mosel ihre Zelte. Die Jungen kommen aus Tenerifa und verschiedenen westlichen Ländern, i während das entsprechende Mädellager auf der Jugendburg ^ Stahleck bei Bacharach am Rhein durchgeführt wird. Am 24. > Juli wird das Jungen-Nordlager im Kreis Greifswald an der i Ostseeküste eröffnet mit Teilnehmern vorwiegend aus nordischen j Ländern und dem Fernen Osten. Die Mädel aus diesen Ländern j haben ihre Lager in der NS.-Neichsjugendheimstätte Hohenelse. j
Im Rahmen jedes einzelnen Lagers wird auch eine eintägige j Fahrt, die Besichtigung eines Industriebetriebes oder eines landwirtschaftlichen Betriebes und ein Besuch bei einer Uebung ! der Wehrmacht durchgefiihrt. Den Jungen ist die Möglichkeit j gegeben, während der Zeltlager die Leistungsabzeichen der Hit- ^ lerjugend bzw. des Deutschen Jungvolks zu erwerben. Die Lager j selbst sind nach den modernsten Erfahrungen und mit den besten . Mitteln ausgebaut. i
Reue Friste» für die Todeserklärung
Zu dem neuen Reichsgesetz über die Verschollenheit, die Todeserklärung und die Feststellung der Todeszeit sind ergänzend nunmehr noch die festgesetzten Fristen für die Zulässigkeit einer Todeserklärung zu berichten. Die Todeserklärung ist allgemein zulässig, wenn seit dem Ende des Jahres, in dem Verschollene nach den vorhandenen Nachrichten noch gelebt haben, zehn Jahre rder, wenn der Verschollene zur Zeit der Todeserklärung das 89. Lebensjahr vollendet hätte, fünf Jahre verstrichen sind. Vor dem Ende des Jahres, in dem der Verschollene das 25. Lebensjahr vollendet hätte, darf er nicht für tot erklärt werden, wenn es sich um einen an sich zweifelhaften Fall handelt, d. h. wenn i.icht die Todesvermutung nach den Umständen überwiegt. Bisher waren die Bestimmungen über die Todeserklärung im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Für den Fall der Verschollenheit ven Kriegsteilnehmern hatte bisher hinsichtlich der Todesecklä-
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Heinold schaut einen Moment betroffen drein, dann lacht er auf.
„Hätte ich mir denken sollen, daß Sie diese Episode ausgruben. Aber die gute Lizzy hat mit unserem Zwist nichts, auch gar nichts zu tun."
„Sie war Ihre Freundin."
„Zugegeben, aber das liegt sehr weit zurück. Und die Beziehungen sind längst abgebrochen, lange Monate vor meiner Verlobung..."
„Aber vielleicht behagte Ihnen nicht, daß später Baron Facius ihre Freundschaft gewann?"
„Ich bin mit Lizzh im Guten auseinandergegangen, warum soll ich ihr, nachdem ich längst nichts mehr mit ihr zu tun habe, einen anderen Freund verwehren?"
„Taran denken Sie wohl nicht, daß Facius immerhin Ihr künftiger Schwager war..."
„Aber ich bin nicht sein Richter..."
„Wir bewegen uns immer um die Sache herum. Mir ist es völlig klar, daß diese Lizzy..."
„Tann ist das der zweite große Irrtum, den Sie sich in dieser Sache erlauben, Herr Kommissar, das sage ich Ihnen offen. In Ihrem Interesse, das ja zugleich auch das meine ist. Lassen Sie Lizzy aus dem Spiel..."
„Weil Ihnen das so passen könnte ... !"
„Fragen Sie sie doch, sie wird Ihnen sagen können..."
„Sie wird vielleicht nicht oder nicht in den Einzelheiten wissen, was Sie beide, Sie und Facius, sich ihretwegen sagten ..."
„Bestellen Sie sich Lizzy her, betonen Sie ihr gegen über, daß ich Sie bitten ließe, alles, aber auch alle: zu sagen."
„Ich fürchte nur: das Wesentliche wird sie mir auch nicht sagen können..."
„Gewiß, das kann sie schon deshalb nicht, weil die Auseinandersetzung nicht um sie ging. Ich will Ihnen eins sagen, Kommissar: daß ich von dieser Aussprache und ihrem Inhalt, der Ihnen so wichtig scheint, nichts Preisgebe, wissen Sie. Aber ich kann Ihnen, ohne
rung eine Frist von drei Jahren seit dem Friedensschluß gegolten. Das neue Gesetz bestimmt statt dessen: „Wer als Angehöriger einer bewaffneten Macht an einem Kriege, einem kriegsähnlichen Unternehmen oder einem besonderen Einsatz teilgenommen hat, während dieser Zeit im Gefahrengebiet vermißt worden und seitdem verschollen ist, kann für tot erklärt werden, wenn seit dem Ende des Jahres, in dem der Friede geschlossen, der besondere Einsatz für beendet erklärt oder der Krieg oder das kriegsähnliche Unternehmen ohne Friedensschluß tatsächlich beendigt ist, ein Jahr verstrichen ist." Im Anschluß an einen Schiffsuntergang konnte bei Verschollenheit bisher die Todeserklärung nach einem Jahr erfolgen. Auch diese Frist wird gekürzt. Nunmehr kann, „wer bei einer Fahrt auf See, insbesondere infolge Untergangs des Schiffes" verschollen ist, für tot erklärt werden, wenn seit dem Untergang des Schiffes oder dem sonstigen die Verschollenheit begründenden Ereignis sechs Monate verstrichen sind. Völlig neu ist die Regelung der Verschollenheit im Zusammenhang mit dem Flugwesen. Wer bei einem Flug insbesondere infolge Zerstörung des Luftfahrzeuges verschollen ist. kann für tot erklärt werden, wenn drei Monate seit dem letzten Zeitpunkt verstrichen sind, zu dem der Verschollene nach den vorhandenen Nachrichten noch gelebt hat. Wer unter anderen als den erwähnten Umständen in Lebensgefahr gekommen und seitdem verschollen stt, kann nach einem Jahr für tot erklärt werden. Alle diese Bestimmungen sind jedoch ausdrücklich Kann-Vorschrifte«, treten also nicht zwangsläufig ein.
1938 brachte die höchsten Geburtenziffern
Das Reichsgesundheitsamt veröffentlicht eine zusammenfassende Darstellung der Bevölkerungsbewegung in den deutschen Großstädten im Jahre 1938. In allen Vierteljahren wurden l938 seit der Machtübernahme die höchsten Werte der Lebendgeborenen erreicht. Die Geburtenzunahme der großstädtischen Bevölkerung betrug um die Jahresmitte 2155 000 oder 452 000 mehr als im Vorjahr. Die höchste Geburtenziffer hatten die schlesischen Städte mit 19,1 auf 1000 Einwohner. Dis geringsten Geburtenziffern hatten Berlin mit 14,7 und der sächsische Jn- dustriebezirk mit 13,5. Die Sterbeziffer hat nur unwesentlich zugenommen. Dagegen steigern sich ständig die Sterbeziffern an Alterskrankheiten. Diese Zunahme wird solange anhalten, bis die Ueberalterung der Bevölkerung zum Abschluß kommt. Die steigende Zahl der Geburten wird dieser Entwicklung erfolgreich entgcgenwirken. Besondere Beachtung verdient das ständige Anwachsen der Ilnfallziffer. Hier hält das Rsichsgsfundheitsamt weiterhin Abwehrmaßnahmen für notwendig. Eine ungünstige Bevölkerungsbewegung zeigt im Zusammenhang mit einem besonders ungünstigen Altersaufbau die Stadt Berlin. Sie hat zwar eine hohe Eheschließungszifser, trotzdem aber eins niedrige Geburtenziffer. Außerdem liegt die Sterbeziffer in der Reichs- Hauptstadt im Vergleich zu den anderen Großstadtiruppen sehr hoch. Auf 1000 Einwohner besitzt Berlin nur ein Mehr an Geburten von 1,8, während dieses Mehr für dis Großstädte insgesamt 4,7 beträgt. In Wien, wo sich der Umschwung auf dieiem Gebiet erst in Zukunft auswirlen kann, wurden trotz einer Zunahme der G llurten weniger Menschen geboren als Todesfälle gezählt wurden.
Meist srin des GKWäitsngswerbss
Gehilfin kann nach sieben Jahren Meisterin w Len
Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe ist seit jeher ein Gewerbezweig, der in seinen Reihen sehr viele Frauen beschäftigt. Weit über.die Hälfte der Betriebsangehörigen sind Frauen, was durch die Art der vorwiegend häuslichen Arbeiten wohl am besten erklärt wird. Trotz der verhältnismäßig hohen Beschäftigungszahl fehlte im Eaststättengewerbe bisher eine gute Berufsausbildung der weiblichen Arbeitskräfte. Für die Kellnerin, das Servierfräulein, das Stubenmädchen, um nur einige zu nennen, gab es bisher keinerlei Lehre oder geregelte Berufsausbildung. Sie galten als angelernte Kräfte und wurden dementsprechend entlohnt, auch dann, wenn sie die gleiche Tätigkeit verrichteten, wie ihre männlichen Arbeitskameraden, für die es seit langem schon eine Koch- und Kellnerlehre gibt. Außerdem fehlte es den Frauen im Gaststättengewerbe angeregelten Aufstiegsmöglichkeiten.
mein Wort zu brechen, Mitteilen, wovon wir nicht sprachen, was nicht Grund unserer Feindschaft war. Von dieser Lizzy, da war mit keinem Wort die Rede! Glauben Sie es mir endlich!"
„Mir wird nicht viel anderes übrigbleiben", knurrt Overbeck enttäuscht. Dann wendet er sich einem anderen Thema zu.
„Ich habe versucht, die aus der Halle Ihres Hauses verschwundene Büchse wiederzuerlangen ..."
„Und hatten Sie Erfolg?"
„Leider nicht, Herr von Rögg, ich habe keine Ahnung, wo sie jetzt fein könnte."
„Ich hoffe, Sie beschuldigen jetzt nicht noch mich, sie aus der Halle entfernt zu haben... es wäre das der dritte Fehler..."
Overbeck lacht trocken auf.
„Sie rechnen peinlich zusammen, was Sie für meine Fehler halten. Aber in diesem Falle verdächtige ich Sie nicht. Einer unserer Beamten hat sehr genau eruiert. Und Ihr Diener hat ausgesagt, daß Sie, als er mich Ihnen meldete, ihm lediglich die Anweisung gaben, mich zu Ihnen zu führen..."
„Ich wußte ja auch gar nicht, daß Sie Kriminalbeamter sind, davon stand nichts auf Ihrer Karte."
„Und wenn Sie es gewußt hätten?"
„Tann hätte ich dem Diener auch nichts anderes gesagt und Sie mit der gleichen Ruhe empfangen, ich fühlte und fühle mich unschuldig und zu Unrecht hier festgehalten."
Overbeck geht auf diese Worte nicht ein.
„Ist das bei Ihnen immer so üblich", sagt er dann, „daß die beiden Türen der Halle, die eine, die in den Gutshof, und die andere, die in den Park führt, offen sieben?"
„Ja, wenigstens den Tag hindurch während des Sommers. Zum Winter ist dann die Parktür meist verschlossen."
„Es ist sehr sorglos, die Halle so unbewacht zu lassen."
„Kann man wohl so auffassen, aber mir rechnen auf Zinnberg nur mit ehrlichen Besuchern, überdies kann sich zumeist niemand lange ungesehen in der Halle aufhalten, der Diener oder eins der Mädchen ist immer schnell zur Stelle..."
„In diesem Falle war es nicht so!"
„Tann ist der Dieb wahrscheinlich vom Park her gekommen, er müßte die Mauer überstiegen und sich an das Haus herangepirscht haben. Bei dem vielen Bn'ch- werk wäre das kein Kunststück."
„Aber wer soll sich in Ihre Halle schleiche!:, um nichts weiter zu stehlen als dieses alte Gewehr?"
Heinold lacht spöttisch.
Im Zuge der Maßnahmen zur Leistunzsst.i-zerung und um den zum Teil bestehenden Nachwuchs- und Kräünnangel an männlichen Arbeitskräften auszugleichen, wird jetzt das Fachamt Fremdenverkehr in der Deutschen Arbeitsfront gemeinsam mit der Reichsarbeitsgemeinschaft für Berufscrziehung im deutschen Gaststätten- und Veherbsrgungsgewerbe Lehrberufe für Frauen im Gaststättenbetrieb schaffen. Auf diese Weise hofft man mehr Frauen und Mädchen als bisher für diese Berufsgruppe zu gewinnen, wodurch der Mangel an männlichem Nachwuchs ausgeglichen werden kann.
! Da in der Gaststätte die Arbeitsmöglichkeiten außerordentlich l vielseitig sind — so ist die Tätigkeit in der Easthausküche, in den Gasträumen und auf der Etage jeweils sehr unterschied- . lich —, soll die Lehre des weiblichen Nachwuchses so gehandhabt ^ werden, daß nicht von vornherein eine Spezialisierung auf ein ^ bestimmtes Fach stattfindet, wie beim männlichen Lehrling, son- j dern eine gute und solide Allgemeinausbildung gegeben wird. E Die Eigenarten der Tätigkeiten im Gaststättegewerbe bringen ! es mit sich, daß die Arbeiten von der Frau leicht und schnell er- ! lernt werden. Die Frau ist hier in ihrer Berufsausübung von ! Natur aus sehr vielseitig veranlagt. Diese Erkenntnis wird nun ! weitestgehend die zukünftige Lehre bestimmen. Die Vielseitig- z keit der Eaststättengehilfin soll weiterhin gefördert und vertieft ^ werden. Dies schließt aber nicht aus, daß sich die Gaststätten- ! gehilfin auch spezialisieren kann und dann auf ihrem Sondergc- ! bist später dasselbe leistet wie ihr männlicher Arbeitskamerad. ! Die Aufstiegsmöglichkeiten werden künftig im Eaststättengc- ! werbe für Mann und Frau die gleichen sein. Die Ausbil- ! dung, die jeweils drei Jahre dauert, soll etwa zur Hälfte der Erlernung des Spezialfaches gelten, während die übrige ! Zeit auf die Ausbildung in den anderen Fächern verwandt i wird. Das Pflichtjahr, das hauswirtschaftliche Jahr und der ^ Arbeitsdienst können auf die Lehrzeit angerechnet werden, : ebenso die bisherige Tätigkeit in einer Gaststätte. Auf diese ; Weise wird weiblichen ungelernten Eefolgschaftsangehörigen, die schon längere Zeit in Gaststätten tätig sind, der Ilebergang i zu dem erlernten Beruf erleichtert werden. Mit der Aufnahme ^ von Lehrlingen für den Beruf der Gaststättengehilfin wird in ^ diesem Jahre begonnen werden.
! Besonders wichtig erscheint in dieser Hinsicht, daß in Zukunft die Gehilfinnen den Titel „Meisterin des Eaststätten- gewerbes" erwerben können. Nach siebenjähriger Tätigkeit ^ kann die Gehilfin zur Meisterprüfung zugelassen werden, die sie s zu allen selbständigen Arbeiten berechtigt, also auch zur Ein ^ nähme von verantwortlichen Stellungen. Auf diese Weise wird ^ endlich all jenen Frauen die verdiente Anerkennung zuteil, di : zum Teil schon seit Jahren Kurbetriebe, Pensionen, Sommerfrischen und dergleichen selbständig leiten. Außerdem stellt dar Eaststättengewerbe mit der Verleihung des Meistertitels an Frauen ein Berufsziel auf, das sogar anaesicht- ^ der vielen geradezu verlockenden Verufsmöglichkeiten, die sim , heute der weiblichen Jugend bieten, nicht einer starken Anzie- ' hungskraft entbehrt.
- Kamps den Eenteunsällsn
nsg. Seit Beginn der Ernte laufen bei der landwirtschaftlichen ; Berussgenossenschaft in erschreckend großer Zahl Meldungen von Unfällen durch Sturz von den Erntewagen ein. Die Abstürze ! haben in der Regel schwerste Verletzungen im Gefolge, sehr häufig Schädelbrüche, Oberschenkelbrüche und Wirbelsäulenverletzun- , gen. Die Mehrzahl der Geschädigten sind Frauen und Kinder.
! Frauen und Kinder haben auf Erntewagen nichts zu suchen, das i Sitzen auf den Erntewagen während der Heimfahrt ist eine ge- : jährliche Unsitte! Bauern, erhaltet eure Arbeitskräfte, schont die ' Gesundheit eurkr Familienangehörigen und Erntehelfer!
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„Wer sonst als der Täter?"
„Das ist Ihre Verteidigung, das haben Sie sich ausgedacht! Sie wollen sagen, daß durch das Verschwinden der Mordwaffe das Interesse einer dritten Person an diesen Dingen nachgewiesen ist. Aber Sie kommen damit nicht weit. Man könnte recht gut auch sagen: dai Gewehr wurde entfernt, um Sie zu schützen."
„Sie haben doch feststellen lassen, daß ich keine Anordnung gab, das Gewehr von seinem Platz fortzuneh- men. Und da Sie sich nur mir gegenüber als Kriminalbeamter auswiesen, konnte niemand sonst wissen, was Sie zu mir führte..."
„Doch! Ich war vorher in Altschönau..."
„Wo Sie wahrscheinlich auch nicht jedem, der Ihnen in den Weg lief, auf die Nase gebunden haben: ,Jch bin der Kriminalkommissar Overbeck'... oder taten Sie es doch?"
„Nein, nur Fräulein von Facius erfuhr es, aber die kommt als Täterin wohl kaum in Frage. Und als Ihre Beschützerin? Ich verließ sie in einem Zustand trauriger Niedergeschlagenheit, der ihr wohl kaum erlaubt haben würde, den raschen Entschluß zu fassen, sich der Waffe zu versichern ..."
„Und nachher ist sie hinter Ihnen hergelaufen bis nach Zinnberg, dann, wie Sie in mein Haus traten, um den Gutshof herum geeilt, über die hohe Mauer geklettert, die oben mit Glasscherben gegen übersteigen gesichert ist, hat sich ins Haus geschlichen, das Gewehr an sich genommen und ist auf dem gleichen ebenso umständlichen wie beschwerlichen Weg wieder nach Hause zurückgekehrt... ziemlich viel verlangt von einer jungen Dame, die eben noch niedergeschlagen und weinend und aufgeregt durch Ihre Fragerei im Sessel hockte..."
„Hören Sie auf! Mir füllt ja gar nicht ein, Fräulein von Facius der Entwendung der Waffe zu verdächtigen."
„Was Fehler Nummer vier gewesen wäre!"
„Nun lassen Sie bloß die verdammte Rechnerei, Sie machen mir die Arbeit wirklich nicht leichter, wenn Sie mich fortgesetzt ärgern..."
„Das ist durchaus nicht meine Äbsicht", sagt Heinold. „Im Gegenteil, ich möchte Ihnen auf den richtigen Weg helfen, auf die Dauer behagt es mir hier in Ihrem Pensionshaus doch nicht."
Enttäuscht verläßt Overbeck die Zelle des Untersuchungsgefangenen. Wie soll er nur vorwürtskommen in dieser erst so einfach aussehenden, jetzt aber doch als viel schwieriger sich erweisenden Sache?
Ohrenschall, sein Assistent, erwartet ihn bereits.
<Forljetzung folgt.)