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Nr. 161

Donnerstag, äen 13. Juli 1939

113. Jahrgang

Fortentwicklung des Neuaufbaugesetzes

Länderbehörden als Reichsmiltelinstanz Länderbeamte werden Reichsbeamte

Berlin, 12. Juli. Die Reichsregierung hat ein Gesetz «her die DereinheitlichungimBehördeuausbau beschlossen, das im Reichsgesctzblatt, Teil I Nr. 122 vom 11. Juli 1939, ver­öffentlicht wird. Der grundlegende Paragraph 1 bestimmt, daß die Behörden der Lander zugleich Behörden des Reiches sind. Der Reichsminister des Innern kann im Einvernehmen mit dem beteiligten Reichsministcr Ausnahmen zulassen. Neue Aufgaben des Reiches und der Länder, die in der Mittel- und Unterstufe durch die staatliche Verwaltung wahrgenommcn werden sollen, sind den Behörden der allgemeinen Verwaltungsbehörden zu übertragen, ,sofern sie nicht bereits bestehenden Sonderverwal- tungsbehörden zufallen. Selbständige Behörden sür neue Ver­waltungsausgaben können nur durch Fiihrerertatz, Reichsgesetz oder durch Landesgcsetz, das auch der Zustimmung des Reichs- innenminsters bedarf, eingerichtet werden. Der Reichsinnen­minister kann im Einvernehmen mit dem beteiligten Reichs­minister die räumliche Zuständigkeit der Behörden der allgemei­nen Verwaltung für bestimmte Sachgebiete abweichend fest­setzen. Besondere Bedeutung kommt weiter dem Paragraph 5 des neuen Gesetzes zu, wonach dieVeamtenderBehördcn der Länder nunmehr unmittelbare Reichsbeamte wer­den. Das gleiche gilt für die Lehrer an staatlichen Schulen und für die Volksschullehrer. Der Reichsfinauzminisler ist er­mächtigt, im Einvernehmen mit dem beteiligten Reichsministcr in den Ländern das Reichsbesoldungsgesctz einzusüh- ren. Der behördliche Aufbau der Länder, sic Stellung der Reichsstatthalter, der Vorsitzenden und Mitglieder der Landes­regierungen werden durch dieses Gesetz nicht geändert, das iw übrigen noch Einzelheiten der Veamtenfragen enthält.

D«s neue Gesetz bedeutet eine Fortentwicklung des Neuaufbau» Gesetzes, das vor einigen Jahren ergangen war. Durch das da­malige Gesetz über den Neuaufbau des Reiches waren die LL» der ihrer staatlichen Hoheitsrechte entkleidet worden. Sie Hab«» seither bereits als Nachgeordnete Dienststelle« des Reiches ge­arbeitet. Insoweit wird eine gesetzliche Festlegung eiues be­stehenden Zustandes nunmehr vollzogen, und die Länderbehörden werden reichsgesetzliche Mittelbehörden des Reiches, die nunmehr sinngemäß in gleicher Weise der Reichsregiernng nachgeordnet sind, wie die Reichsstatthatter nach dem neuen Ostmark- und Su­detengaugesetz. Diese Rechtsvereinheitlichung, zugleich eine wirk­same Vereinfachung, ist eine der Voraussetzungen für die später einmal erfolgende gcbietliche Neuabgrenzung. Völlig neu ist, wie das NdZ. w"Iter meldet, die Beseitigung des Instituts der Länderbcamten.

Das neue Reichsbahngesetz

Einheitliches Neichsrecht für alle Bahne»

Berlin, 12. Juli. Im Reichsgesetzblatt vom 11. Juli 1939 wird das neue Reichsbahngesetz verkündet. Auf Grund der denkwür­digen Erklärung des Führers in der Reichstagssitzung vom 3V. Januar 1937 war durch das Gesetz vom 10. Februar 1937 die Verfassung der Reichsbahn grundlegend geändert und die Reichs­bahn in die unmittelbare Verwaltung des Reiches zurückgeführt worden, jedoch konnte damals der Text des Reichsbahngesetzes dem nicht angepaßt werden. Die Bedeutung des neuen Gesetzes liegt jetzt auch darin, daß es auf dem Gebiet der Reichsbayn- verwaltung ein einheitliches Reichsrecht für ganz Eroßdeutsch- land schasst. Auf diese Weise erhalten nun auch die Ostmark und das Sudetenland eine klare Rechtsordnung.

Das neue Reichsbahngesetz bezweckt demgemäß in der Haupt­sache, den Zustand, wie er sich nach dem Gesetz vom 10. Februar 1937 ergeben hat, endgültig festzulegen. Namentlich werden jetzt auch die finanziellen Beziehungen zwischen Reichsbahn und Reich genau geregelt. Die Reichsbahn leistet alljährlich an die allge­meine Reichskaffe eine Abgabe, die sich nach der Höhe der Verkehrseinnahmen richtet. Bei Verkehrseinnahmen von 4,6 Milliarden RM. im Jahr sind 3 v. H. dieser Einnahmen als Abgabe zu leisten. Sind die Verkehrseinnahmen in einem Ge­schäftsjahr höher oder niedriger als 4,6 Milliarden RM., so senkt oder ermäßigt sich die Abgabe um 10 v. H. des von 4,6 Milliarden RM. abweichenden Betrages; sie beläuft sich aber mindestens auf 100 Millionen RM. Zu dieser Abgabe kommt noch die von der Reichsbahn zu entrichtende Beförderung s- steuer hinzu, die in den Fahrpreisen und Frachten der Eisen­bahn nicht enthalten ist und die zum Beispiel im Jahre 1938 die Summe von 287 Millionen RM. erreicht hat.

Mit dem neuen Gesetz wird das Ziel verfolgt, das bei denk Gesetz vom 10. Februar 1937 geltende Recht in eine neue Form zu bringen: einschneidende, grundlegende Aenderungen der Rechtsverhältnisse der Reichsbahn gegenüber dem Rechtszustand nach dem Gesetz vom 10. Februar 1937 dagegen sind nicht vorge­sehen. Wie schon nach dem Gesetz vom 10. Februar 1937, so ist auch nach dem neuen Reichsbahngesetz der Grundgedanke der Neichsbahnverfassung, daß die Reichsbahn dem Reich gehört, daß sie als ein Teil der Reichsverwaltung unmittel­bar vom Reich, nämlich dem Reichsoerkehrsminister und von de« Eisenbahnabteilungen des Reichsverkehrsministerium, verwal­tet wird, daß sie aber alsSondervermögen" des Reiches unter dem eigenen NamenDeutsche Reichsbahn" wirtschaftlich selb­ständig sowohl gegenüber den übrigen Zweigen der Reichsver- waltung wie auch nach anßcn hin verwaltet wird.

Dementsprechend werden auch die mit dem Sondervermögen Deutsche Reichsbahn" verbundenen Rechte und Verbindlichkei­ten von den übrigen Rechten und Verbindlichkeiten des Reiches streng gesondert gebalten. Daraus folgt z. B. auch, daß die Vor­zugsaktien das bleiben, was sie bisher waren: Eine Kreditver­pflichtung der Reichsbahn, für die die Reichsbahn mit ihrem Sondervermögen haltet, das seinerseits für Verpflichtungen des Reiches nicht aufzukommen hat.

Aus dem Inhalt des Gesetzes ist sonst noch hervorzuheben: Die bewährte Einrichtung des Beirates, der den Reichsver- kebrsminister in wichtigen Fragen der Reichsbahn zu beraten hat, bleibt aufrechterhalten. Die Zahl der Mitglieder, bisher 18, beträgt künftig 14, darunter wie bisher 2 Vertreter der Vor­zugsaktionäre. Besonders betont ist im neuen Gesetz in diesem Satz, daß die Reichsbahn kein Gewerbebetrieb, son­dern daß die Erfüllung ihrer Aufgaben öffentlicher Dienst ist. Daraus folgt ohne weiteres, daß die Dienststellen der Reichs­bahn Behörden und daß die Reichsbahnbeamten un­mittelbar Reichsbeamte sind, für die das Deutsche Beamtengesetz gilt.

Besondere Bestimmungen des Reichsbahngesetzes regeln, teil­weile ähnlich wie bisher, die finanziellen Beziehungen der Reichsbahn zu anderen Verwaltungen, die Sorge für die Si­cherheit des Betriebes, die Feststellung der Baupläne durch den Reichsoerkehrsminister und die Enteignung. Gleichzeitig mit dem Reichsbahngesetz tritt das neue Gesetz über die Kreuzungen von Eisenbahnen und Straße in Kraft. Dieses Gesetz hängt in­sofern mit dem Reichsbahngesetz eng zusammen, als die Vertei­lung der Posten von Straßenkreuzungen bisher durch das alte Reichsbahngesetz geregelt war. Ziel ist, die schienengleichen Stra- ßenübergänge zu beseitigen.

Die neue Waffengattung .-Schnelle TrupPen-

Berlin, 12. Juli. Der Oberbefehlshaber des Heeres gibt jetzt laut NdZ. den Erlaß über die neue WaffengattungSchnelle Truppen" bekannt. Darin wird bestimmt, daß Panzer- truppe und Kavallerie zu einer einheitlichen neuen Waf­fengattungSchnelle Truppen" gehören: Panzerregimenter, Pan­zerabwehrabteilungen, motorisierte Schützenregimenter, Krad­schützenbataillone, Reiter- und Kavalerie-Regimenter, Radfahr­abteilungen und motorisierte Aufklärungsabteilungen. Die Waffenfarben sind bei den Panzereinheiten rosa, wobei die Ab­wehreinheiten einP" auf der Achselklappe tragen, bei den Schützeneinheiten wiesengrün mit einemK" für die Kradschützen und bei den Einheiten der Kavallerie- und Reiterregimenter so­wie der Radfahrabteilung 1 goldgelb mit einemR" auf der Achselklappe der Radfahrer; die Waffenfarbe der Einheiten der motorisierten Aufklärnngabteilungen ist Kupferbrauu. Die Be­zeichnungSchwadron" führen lediglich alle Einheiten der Rei­ter- und Kavallerie-Regimenter sowie der Radfahrabteilung 1. Offiziere dieser Einheiten im Hauptmannsrang führen die Be­zeichnungRittmeister". Alle übrigen Einheiten heißenKom­pagnie", ihre Offiziere im HauptmannsrangHauptmann". Diese Neuregelung tritt mit dem 19. September 1939 in Kraft.

Militärische Glanzleistung

Mit Granatwerfer »nd Maschinengewehr auf dem Großglockner

Salzburg, 12. Juli. Einem fünf Mann starken Spähtrupp der Salzburger Gebirgsjäger ist es nach elfstündiger härtester Eis­arbeit gelungen, den Gipfel des Großglockners über die Palla- vicini-Rinne, einen der schwierigsten Eisanstiege der Ostalpe«, zu bezwingen. Die Rinne, die von der Scharte zwischen dem Großglockner und dem Kleinglocknergipfel zum Teil fast senkrelA gegen die Pasterze hinabstietz, wurde bei ungünstigsten Verhält­nissen in vollen Ausrüstung mit leichten Granatwerfern und Maschinengewehren durchstiege«. Die Soldaten mutzten zur Be­zwingung der Rinne allein über 2500 Stufen ins Eis schlagen. Diese hervorragende Leistung der Salzburger Jäger ist ein neuer Beweis für die Einsatzfähigkeit unserer Wehrmacht auch in schwierigstem hochalpinem Gelände.

Kabinettssitzung in London

Schwieriges und verwickeltes Stadium" erreicht

London, 12. Juli. Das britische Kabinett trat am Mittwoch zu seiner üblichen Sitzung zusammen. Es wurde die neue sowj et- russische Antwort besprochen, die bekanntlich bisher auf das strikteste in London geheimgehalten wird, aber nach all­gemeiner Ansicht eine neue schwierige Lage geschaffen hat. Die Kabinettssttzung wird eventuell von entscheidender Bedeutung für die weiteren Verhandlungen mit Sowjetrußland sein. Preß Association sagt, die Verhandlungen hätten einschwieriges und verwickeltes Stadium" erreicht.

Weitere 7g Millionen Pfund für die englische Aufrüstung

Am Mittwoch wurde in London ein Ergänzungshaushalt für die Armee veröffentlicht, der weitere Ausgaben in Höhe von ?9A Millionen Pfund Sterling vorsieht. Die Beträge dienen hauptsächlich zur Deckung der Kosten, die durch die Einführung der Dienstpflicht Hervorgerufe« sind, sowie für die Verstärkung der Territorialarmee. Die Kosten der Miliz (so werden nunmehr die neu Eingezogenen allgemein genannt) stellen sich allein auf 27,9 Millionen, während die Kosten für die Ausrüstung und Ver­größerung der Territorialarmee 13,1 Millionen betragen.

Chamberlain Hai nichts zu anZwprSen

Anfragen wegen der Verhandlungen mit Moskau

London, 12. Jusi. Premierminister Chamberlain wurde am Mittwoch im Unterhaus aufs neue mit Anfragen über den Stand der Moskauer Verhandlungen überhäuft. Chamberlain erklärte jedoch, er habe nichts Neues mitzuteile» und halte es auch nicht für ratsam wie dies ein Fragesteller angeregt hatte die bisherigen Vorschläge beider Seiten noch vor Abschluß der Verhandlungen zu veröffentlichen. Denn das könntenur zu neuen Mistverständnissen Anlaß" geben.

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Moskau, 12. Juli. Wie von unterrichteter Seite verlautet, ist in den Moskauer Paktverhandlungen seit der letzten Unter­redung zwischen Molotow und den britisch-französischen Unter­händlern vom 9. Juli keine neue Entwicklung eingetre­ten. Es heißt, daß die letzte Moskauer Stellungnahme nunmehr in London und Paris geprüft werde und daß die Botschafter Eng­lands und Frankreichs zur Zeit noch die Ermächtigung ihrer Re­gierungen zu einer neuen Demarche abwarteu.

sich mit den Fkughafeuanlagen vertraut machen werden. Di« Daily Mail" weiß sogar zu berichte», daß solche Flüge vielleicht auch nach anderen verbündeten Ländern, darunter Polen (1), stattfinde« würde«. Es gebe allerdings nochgewisse Schwierig­keiten" zu überwinden, ehe britische Bomber nach Polen fliege« Lunten, aber wie mau höre, würden diese in Kürze beseitigt sei».

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Ei» Blick auf die Karte sollte auch den mit der Geographie des europäischen Kontinents im allgemeinen wenig vertrauten Be­wohner der britischen Inseln zeigen, daß Polen von England aus nur auf dem Wege über die nord- oder südosteuropäischen Staa­te« zu erreiche« ist, die, sofern sie nicht mit Deutschland in enger Freundschaft verbunden sind, jedenfalls auf strengste Wahrung ihrer Neutralität größten Wett legen. In allen diesen Ländern würde der geplante Flug, der allzu offensichtlich im Dienste der britischen Einkreisungspolitik steht, als eine schwere Pro­vokation und ei» plumper Einschüchterungsversuch empfände» werden muffen.

Britische Geschwaderslüge «ach Polen?

Provokatorische Pläne der Einkrekfungspolitiker

London, 12. Juli. Die Londoner Morgenpresse berichtet in großer Aufmachung über die Eeschwaderflüge der britischen Luft­waffe über Frankreich. Die Blätter sprechen von einer erste» Serie vonAustauschflügen" im Rahmen der engen Zusammen­arbeit der beiden Luftwaffen.Daily Telegraph" meldet, man hoffe, in naher Zukunft auch Uebungsflüge «ach französischen Flughäfen durchführen zu können, wobei die britischen Flieger im Gegensatz zu dem Flug am Dienstag in Frankreich landen und

Kein Wechselgeld in Polen

Die Panikmacher beschwöre« das Bolk

Warschau, 12. Juli. Trotz aller Mahnungen der Presse nimmt der durch die Kriegspsychose entstandene Silbergeldmangel in Polen immer ärgere Formen an. Es ist einfach unmöglich, Einläufe zu machen, weil kein Kaufmann in der Lage ist, auch nur auf einen 20-Zloty-Schein herauszugebeu.Ex­preß Poranny" warnt noch einmal eindringlich. AuchKurjer Polsky" beschimpftalle Schufte und Schädlinge", die die Nerve« schwacher Leute ruinierten und die Bemühungen energischer «nd mutiger Menschen unterminierten. Man muffe diese Elemente ausrotten; sie müßten aus dem öffentlichen Leben, ans de« Büros, aus den Organisationen, aus den Verbänden und aus den Unternehmungen verschwinden. Allerdings muß mau zu­geben, daß die polnische Regierung selbst alles tut, um die Kriegspsychose und Panikstimmung der Bevölkerung noch zu stei­gern. So ist angcordnet worden, daß sich alle Männer vom Jahr­gang 1918 bis zum 50. Lebensjahr, die bis jetzt ihrer militäri­schen Dienstpflicht nicht nachgekommen sind, erneut einer zusätz­lichen Musterung unterziehen müssen.

Jüdische Preffemeute verteidigt Roosevelt

Angst um das Rüstungsgeschäft

Nenyork, 12. Juli. Die Entscheidung des Außenpolitischen Senatsausschuffes, die Beratung des sogenannten Neutralitäts­gesetzes bis zum nächsten Jahr zu verschieben, wird in der ge­samten Presse alsgroße Niederlage Roosevelt s" be­zeichnet. DieNeuyork Times" schreibt:Schwerer Schlag für Roosevelts Außenpolitik" dieHerald Tribüne":Einer der schwersten Rückschläge in der Geschichte des New Deal". Die von den Juden kontrollierte Presse bemüht sich krampfhaft, in dem Entschluß des Senatsausschuffes nicht das Erzeugnis reillick»