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Nr. 161
Donnerstag, äen 13. Juli 1939
113. Jahrgang
Fortentwicklung des Neuaufbaugesetzes
Länderbehörden als Reichsmiltelinstanz — Länderbeamte werden Reichsbeamte
Berlin, 12. Juli. Die Reichsregierung hat ein Gesetz «her die DereinheitlichungimBehördeuausbau beschlossen, das im Reichsgesctzblatt, Teil I Nr. 122 vom 11. Juli 1939, veröffentlicht wird. Der grundlegende Paragraph 1 bestimmt, daß die Behörden der Lander zugleich Behörden des Reiches sind. Der Reichsminister des Innern kann im Einvernehmen mit dem beteiligten Reichsministcr Ausnahmen zulassen. Neue Aufgaben des Reiches und der Länder, die in der Mittel- und Unterstufe durch die staatliche Verwaltung wahrgenommcn werden sollen, sind den Behörden der allgemeinen Verwaltungsbehörden zu übertragen, ,sofern sie nicht bereits bestehenden Sonderverwal- tungsbehörden zufallen. Selbständige Behörden sür neue Verwaltungsausgaben können nur durch Fiihrerertatz, Reichsgesetz oder durch Landesgcsetz, das auch der Zustimmung des Reichs- innenminsters bedarf, eingerichtet werden. Der Reichsinnenminister kann im Einvernehmen mit dem beteiligten Reichsminister die räumliche Zuständigkeit der Behörden der allgemeinen Verwaltung für bestimmte Sachgebiete abweichend festsetzen. Besondere Bedeutung kommt weiter dem Paragraph 5 des neuen Gesetzes zu, wonach dieVeamtenderBehördcn der Länder nunmehr unmittelbare Reichsbeamte werden. Das gleiche gilt für die Lehrer an staatlichen Schulen und für die Volksschullehrer. Der Reichsfinauzminisler ist ermächtigt, im Einvernehmen mit dem beteiligten Reichsministcr in den Ländern das Reichsbesoldungsgesctz einzusüh- ren. Der behördliche Aufbau der Länder, sic Stellung der Reichsstatthalter, der Vorsitzenden und Mitglieder der Landesregierungen werden durch dieses Gesetz nicht geändert, das iw übrigen noch Einzelheiten der Veamtenfragen enthält.
D«s neue Gesetz bedeutet eine Fortentwicklung des Neuaufbau» Gesetzes, das vor einigen Jahren ergangen war. Durch das damalige Gesetz über den Neuaufbau des Reiches waren die LL» der ihrer staatlichen Hoheitsrechte entkleidet worden. Sie Hab«» seither bereits als Nachgeordnete Dienststelle« des Reiches gearbeitet. Insoweit wird eine gesetzliche Festlegung eiues bestehenden Zustandes nunmehr vollzogen, und die Länderbehörden werden reichsgesetzliche Mittelbehörden des Reiches, die nunmehr sinngemäß in gleicher Weise der Reichsregiernng nachgeordnet sind, wie die Reichsstatthatter nach dem neuen Ostmark- und Sudetengaugesetz. Diese Rechtsvereinheitlichung, zugleich eine wirksame Vereinfachung, ist eine der Voraussetzungen für die später einmal erfolgende gcbietliche Neuabgrenzung. Völlig neu ist, wie das NdZ. w"Iter meldet, die Beseitigung des Instituts der Länderbcamten.
Das neue Reichsbahngesetz
Einheitliches Neichsrecht für alle Bahne»
Berlin, 12. Juli. Im Reichsgesetzblatt vom 11. Juli 1939 wird das neue Reichsbahngesetz verkündet. Auf Grund der denkwürdigen Erklärung des Führers in der Reichstagssitzung vom 3V. Januar 1937 war durch das Gesetz vom 10. Februar 1937 die Verfassung der Reichsbahn grundlegend geändert und die Reichsbahn in die unmittelbare Verwaltung des Reiches zurückgeführt worden, jedoch konnte damals der Text des Reichsbahngesetzes dem nicht angepaßt werden. Die Bedeutung des neuen Gesetzes liegt jetzt auch darin, daß es auf dem Gebiet der Reichsbayn- verwaltung ein einheitliches Reichsrecht für ganz Eroßdeutsch- land schasst. Auf diese Weise erhalten nun auch die Ostmark und das Sudetenland eine klare Rechtsordnung.
Das neue Reichsbahngesetz bezweckt demgemäß in der Hauptsache, den Zustand, wie er sich nach dem Gesetz vom 10. Februar 1937 ergeben hat, endgültig festzulegen. Namentlich werden jetzt auch die finanziellen Beziehungen zwischen Reichsbahn und Reich genau geregelt. Die Reichsbahn leistet alljährlich an die allgemeine Reichskaffe eine Abgabe, die sich nach der Höhe der Verkehrseinnahmen richtet. Bei Verkehrseinnahmen von 4,6 Milliarden RM. im Jahr sind 3 v. H. dieser Einnahmen als Abgabe zu leisten. Sind die Verkehrseinnahmen in einem Geschäftsjahr höher oder niedriger als 4,6 Milliarden RM., so senkt oder ermäßigt sich die Abgabe um 10 v. H. des von 4,6 Milliarden RM. abweichenden Betrages; sie beläuft sich aber mindestens auf 100 Millionen RM. Zu dieser Abgabe kommt noch die von der Reichsbahn zu entrichtende Beförderung s- steuer hinzu, die in den Fahrpreisen und Frachten der Eisenbahn nicht enthalten ist und die zum Beispiel im Jahre 1938 die Summe von 287 Millionen RM. erreicht hat.
Mit dem neuen Gesetz wird das Ziel verfolgt, das bei denk Gesetz vom 10. Februar 1937 geltende Recht in eine neue Form zu bringen: einschneidende, grundlegende Aenderungen der Rechtsverhältnisse der Reichsbahn gegenüber dem Rechtszustand nach dem Gesetz vom 10. Februar 1937 dagegen sind nicht vorgesehen. Wie schon nach dem Gesetz vom 10. Februar 1937, so ist auch nach dem neuen Reichsbahngesetz der Grundgedanke der Neichsbahnverfassung, daß die Reichsbahn dem Reich gehört, daß sie als ein Teil der Reichsverwaltung unmittelbar vom Reich, nämlich dem Reichsoerkehrsminister und von de« Eisenbahnabteilungen des Reichsverkehrsministerium, verwaltet wird, daß sie aber als „Sondervermögen" des Reiches unter dem eigenen Namen „Deutsche Reichsbahn" wirtschaftlich selbständig sowohl gegenüber den übrigen Zweigen der Reichsver- waltung wie auch nach anßcn hin verwaltet wird.
Dementsprechend werden auch die mit dem Sondervermögen „Deutsche Reichsbahn" verbundenen Rechte und Verbindlichkeiten von den übrigen Rechten und Verbindlichkeiten des Reiches streng gesondert gebalten. Daraus folgt z. B. auch, daß die Vorzugsaktien das bleiben, was sie bisher waren: Eine Kreditverpflichtung der Reichsbahn, für die die Reichsbahn mit ihrem Sondervermögen haltet, das seinerseits für Verpflichtungen des Reiches nicht aufzukommen hat.
Aus dem Inhalt des Gesetzes ist sonst noch hervorzuheben: Die bewährte Einrichtung des Beirates, der den Reichsver- kebrsminister in wichtigen Fragen der Reichsbahn zu beraten hat, bleibt aufrechterhalten. Die Zahl der Mitglieder, bisher 18, beträgt künftig 14, darunter wie bisher 2 Vertreter der Vorzugsaktionäre. Besonders betont ist im neuen Gesetz in diesem Satz, daß die Reichsbahn kein Gewerbebetrieb, sondern daß die Erfüllung ihrer Aufgaben öffentlicher Dienst ist. Daraus folgt ohne weiteres, daß die Dienststellen der Reichsbahn Behörden und daß die Reichsbahnbeamten unmittelbar Reichsbeamte sind, für die das Deutsche Beamtengesetz gilt.
Besondere Bestimmungen des Reichsbahngesetzes regeln, teilweile ähnlich wie bisher, die finanziellen Beziehungen der Reichsbahn zu anderen Verwaltungen, die Sorge für die Sicherheit des Betriebes, die Feststellung der Baupläne durch den Reichsoerkehrsminister und die Enteignung. Gleichzeitig mit dem Reichsbahngesetz tritt das neue Gesetz über die Kreuzungen von Eisenbahnen und Straße in Kraft. Dieses Gesetz hängt insofern mit dem Reichsbahngesetz eng zusammen, als die Verteilung der Posten von Straßenkreuzungen bisher durch das alte Reichsbahngesetz geregelt war. Ziel ist, die schienengleichen Stra- ßenübergänge zu beseitigen.
Die neue Waffengattung .-Schnelle TrupPen-
Berlin, 12. Juli. Der Oberbefehlshaber des Heeres gibt jetzt laut NdZ. den Erlaß über die neue Waffengattung „Schnelle Truppen" bekannt. Darin wird bestimmt, daß Panzer- truppe und Kavallerie zu einer einheitlichen neuen Waffengattung „Schnelle Truppen" gehören: Panzerregimenter, Panzerabwehrabteilungen, motorisierte Schützenregimenter, Kradschützenbataillone, Reiter- und Kavalerie-Regimenter, Radfahrabteilungen und motorisierte Aufklärungsabteilungen. Die Waffenfarben sind bei den Panzereinheiten rosa, wobei die Abwehreinheiten ein „P" auf der Achselklappe tragen, bei den Schützeneinheiten wiesengrün mit einem „K" für die Kradschützen und bei den Einheiten der Kavallerie- und Reiterregimenter sowie der Radfahrabteilung 1 goldgelb mit einem „R" auf der Achselklappe der Radfahrer; die Waffenfarbe der Einheiten der motorisierten Aufklärnngabteilungen ist Kupferbrauu. Die Bezeichnung „Schwadron" führen lediglich alle Einheiten der Reiter- und Kavallerie-Regimenter sowie der Radfahrabteilung 1. Offiziere dieser Einheiten im Hauptmannsrang führen die Bezeichnung „Rittmeister". Alle übrigen Einheiten heißen „Kompagnie", ihre Offiziere im Hauptmannsrang „Hauptmann". Diese Neuregelung tritt mit dem 19. September 1939 in Kraft.
Militärische Glanzleistung
Mit Granatwerfer »nd Maschinengewehr auf dem Großglockner
Salzburg, 12. Juli. Einem fünf Mann starken Spähtrupp der Salzburger Gebirgsjäger ist es nach elfstündiger härtester Eisarbeit gelungen, den Gipfel des Großglockners über die Palla- vicini-Rinne, einen der schwierigsten Eisanstiege der Ostalpe«, zu bezwingen. Die Rinne, die von der Scharte zwischen dem Großglockner und dem Kleinglocknergipfel zum Teil fast senkrelA gegen die Pasterze hinabstietz, wurde bei ungünstigsten Verhältnissen in vollen Ausrüstung mit leichten Granatwerfern und Maschinengewehren durchstiege«. Die Soldaten mutzten zur Bezwingung der Rinne allein über 2500 Stufen ins Eis schlagen. Diese hervorragende Leistung der Salzburger Jäger ist ein neuer Beweis für die Einsatzfähigkeit unserer Wehrmacht auch in schwierigstem hochalpinem Gelände.
Kabinettssitzung in London
„Schwieriges und verwickeltes Stadium" erreicht
London, 12. Juli. Das britische Kabinett trat am Mittwoch zu seiner üblichen Sitzung zusammen. Es wurde die neue sowj et- russische Antwort besprochen, die bekanntlich bisher auf das strikteste in London geheimgehalten wird, aber nach allgemeiner Ansicht eine neue schwierige Lage geschaffen hat. Die Kabinettssttzung wird eventuell von entscheidender Bedeutung für die weiteren Verhandlungen mit Sowjetrußland sein. Preß Association sagt, die Verhandlungen hätten ein „schwieriges und verwickeltes Stadium" erreicht.
Weitere 7g Millionen Pfund für die englische Aufrüstung
Am Mittwoch wurde in London ein Ergänzungshaushalt für die Armee veröffentlicht, der weitere Ausgaben in Höhe von ?9A Millionen Pfund Sterling vorsieht. Die Beträge dienen hauptsächlich zur Deckung der Kosten, die durch die Einführung der Dienstpflicht Hervorgerufe« sind, sowie für die Verstärkung der Territorialarmee. Die Kosten der Miliz (so werden nunmehr die neu Eingezogenen allgemein genannt) stellen sich allein auf 27,9 Millionen, während die Kosten für die Ausrüstung und Vergrößerung der Territorialarmee 13,1 Millionen betragen.
Chamberlain Hai nichts zu anZwprSen
Anfragen wegen der Verhandlungen mit Moskau
London, 12. Jusi. Premierminister Chamberlain wurde am Mittwoch im Unterhaus aufs neue mit Anfragen über den Stand der Moskauer Verhandlungen überhäuft. Chamberlain erklärte jedoch, er habe nichts Neues mitzuteile» und halte es auch nicht für ratsam — wie dies ein Fragesteller angeregt hatte — die bisherigen Vorschläge beider Seiten noch vor Abschluß der Verhandlungen zu veröffentlichen. Denn das könnte „nur zu neuen Mistverständnissen Anlaß" geben.
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Moskau, 12. Juli. Wie von unterrichteter Seite verlautet, ist in den Moskauer Paktverhandlungen seit der letzten Unterredung zwischen Molotow und den britisch-französischen Unterhändlern vom 9. Juli keine neue Entwicklung eingetreten. Es heißt, daß die letzte Moskauer Stellungnahme nunmehr in London und Paris geprüft werde und daß die Botschafter Englands und Frankreichs zur Zeit noch die Ermächtigung ihrer Regierungen zu einer neuen Demarche abwarteu.
sich mit den Fkughafeuanlagen vertraut machen werden. Di« „Daily Mail" weiß sogar zu berichte», daß solche Flüge vielleicht auch nach anderen verbündeten Ländern, darunter Polen (1), stattfinde« würde«. Es gebe allerdings noch „gewisse Schwierigkeiten" zu überwinden, ehe britische Bomber nach Polen fliege« Lunten, aber wie mau höre, würden diese in Kürze beseitigt sei».
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Ei» Blick auf die Karte sollte auch den mit der Geographie des europäischen Kontinents im allgemeinen wenig vertrauten Bewohner der britischen Inseln zeigen, daß Polen von England aus nur auf dem Wege über die nord- oder südosteuropäischen Staate« zu erreiche« ist, die, sofern sie nicht mit Deutschland in enger Freundschaft verbunden sind, jedenfalls auf strengste Wahrung ihrer Neutralität größten Wett legen. In allen diesen Ländern würde der geplante Flug, der allzu offensichtlich im Dienste der britischen Einkreisungspolitik steht, als eine schwere Provokation und ei» plumper Einschüchterungsversuch empfände» werden muffen.
Britische Geschwaderslüge «ach Polen?
Provokatorische Pläne der Einkrekfungspolitiker
London, 12. Juli. Die Londoner Morgenpresse berichtet in großer Aufmachung über die Eeschwaderflüge der britischen Luftwaffe über Frankreich. Die Blätter sprechen von einer erste» Serie von „Austauschflügen" im Rahmen der engen Zusammenarbeit der beiden Luftwaffen. „Daily Telegraph" meldet, man hoffe, in naher Zukunft auch Uebungsflüge «ach französischen Flughäfen durchführen zu können, wobei die britischen Flieger im Gegensatz zu dem Flug am Dienstag in Frankreich landen und
Kein Wechselgeld in Polen
Die Panikmacher beschwöre« das Bolk
Warschau, 12. Juli. Trotz aller Mahnungen der Presse nimmt der durch die Kriegspsychose entstandene Silbergeldmangel in Polen immer ärgere Formen an. Es ist einfach unmöglich, Einläufe zu machen, weil kein Kaufmann in der Lage ist, auch nur auf einen 20-Zloty-Schein herauszugebeu. „Expreß Poranny" warnt noch einmal eindringlich. Auch „Kurjer Polsky" beschimpft „alle Schufte und Schädlinge", die die Nerve« schwacher Leute ruinierten und die Bemühungen energischer «nd mutiger Menschen unterminierten. Man muffe diese Elemente ausrotten; sie müßten aus dem öffentlichen Leben, ans de« Büros, aus den Organisationen, aus den Verbänden und aus den Unternehmungen verschwinden. Allerdings muß mau zugeben, daß die polnische Regierung selbst alles tut, um die Kriegspsychose und Panikstimmung der Bevölkerung noch zu steigern. So ist angcordnet worden, daß sich alle Männer vom Jahrgang 1918 bis zum 50. Lebensjahr, die bis jetzt ihrer militärischen Dienstpflicht nicht nachgekommen sind, erneut einer zusätzlichen Musterung unterziehen müssen.
Jüdische Preffemeute verteidigt Roosevelt
Angst um das Rüstungsgeschäft
Nenyork, 12. Juli. Die Entscheidung des Außenpolitischen Senatsausschuffes, die Beratung des sogenannten Neutralitätsgesetzes bis zum nächsten Jahr zu verschieben, wird in der gesamten Presse als „große Niederlage Roosevelt s" bezeichnet. Die „Neuyork Times" schreibt: „Schwerer Schlag für Roosevelts Außenpolitik" die „Herald Tribüne": „Einer der schwersten Rückschläge in der Geschichte des New Deal". Die von den Juden kontrollierte Presse bemüht sich krampfhaft, in dem Entschluß des Senatsausschuffes nicht das Erzeugnis reillick»