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Freitag, den 1. Juli 1934
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Seite 3 - Nr. 159
Nagold, den 1. Juli 1938
1. Juli 1781: Friede mann Bach, Johann Sebastian Bachs genialer Sohn, in Berlin gestorben. Im Bewusstsein seines Volkes wird diese seine Weise unsterblich leben:
Kein Hälmlein wächst auf Erden,
Der Himmel hat's betaut.
Und kann kein Vlümlein werden,
Die Sonne hals erschaut.
Wenn du auch tief beklommen in Waldesnacht allein:
Einst wird von Gott dir kommen Dein Tau und Sonnenschein.
Dann sprosst, was dir indessen Als Keim im Herzen lag,
So ist kein Ding vergessen,
Ihm kommt ein Blütentag.
Luli. Monat dev Vollendung
Nun ist des Jahres Höhepunkt schon überschritten: die Tage nehmen bereits wieder ab. Aber wir fühlen das nicht, der Sommer nimmt uns ganz gefangen. Juli, das heisst ja Ferienzeit, Urlaubszeit, und eines langen Jahres Arbeit vollendet sich in diesen glücklichen Wochen, aus denen soviel neue Kraft zu neuer Tat fliegen soll Auch in der Natur ist Vollendung im Zeichen der Reife. Der Juli beendet die Heuernte, und die farbenfrohen Wiesen verwandeln sich in grüne Matten, über, denen die Sonne brütet. Der Sommerweizen blüht bald und wenig später der Hafer, und die Gerste wird schon im Juli geschnitten und am Monatsende gar schon der Roggen. Die Erntezeit löst die Zeit des Wachstums ab: unverändert steht nun der Wald und schweigend im Schmucke des nun dunkleren Laubes. Auch die frohen Sänger des Waldes schweigen. Unsere Vögel sind in der Zeit der Mauser: die sorgenvolle, aber auch so junge, zwitscherfröhliche Brutzeit ist bei den meisten vorüber: das Hochzeitskleid wird abgelegt, die leuchtenden Farben verlöschen auch hier und machen dem Braun und Grau Platz. Schon scharen sich die Schwalben zum weiten Flug nach Süden. Ernte ist auch in Wald und Garten. Juli ist Beerenzeit, Krüge und Körbe füllen sich und damit auch Gläser für den Wintervorrat in der Küche. Warum sollen Hamster und Eichhörnchen allein im Juli damit beginnen, sich für den langen Winter zu sichern? So ist der Juli zwar der sonnenvolle fröhliche Ferienmonat, den die Rosen schmücken und der rote Mohn und die blaue Kornblume, aber er weist uns dennoch schon mit Mäben und Ernten, Pflücken und Einkochen darauf hin, das; mit der Vollendung in der Natur das Jahr sich wieder neigt. Darum soll der Juli voll Sonne sein, dasz sich alle ihrer ireuen können: die Erholung suchen in Heimat oder Ferne und die um eines neuen Herbstes reiche -Ernte bangen um unser aller willen.
Schützt den Wald!
E r ist unersetzliches Volksvermögen!
-
SbevfeHvstüv Reute NüvgevnieMev kn GSvtvkusen
Obersekretär Reule wurde die Bürgermei- fterstelle in Gärtrinqen, Kreis Herrenberg, übertragen. Wir gratulieren ihm dazu recht herzlich. Er wird am 18, Juli von hier wrg- ziehen.
Betriebsausflug
Gestern waren wieder zwei Omnibusse mit Angestellten aus den Tübinger Kliniken, und zwar der Medizinischen Klinik auf einem Betriebsausflug in unser Städtchen eingekehrt. Sie hatten nachmittags im Gasthaus zur „Traube" Aufenthalt genommen.
Nächsten Donnerstag soll wiederum von Tübingen ein Betriebsausflug nach hier erfolgen.
Torrfilnrtbeatev
„Verklungene Melodie"
Die Löwenlichtspiele bringen ln dieser Woche, und zwar nur am Sonntag, den Ufa-Film „Verklungene Melodie". An bekannten Schauspielern kommen uns zu Gesicht Brigitte Hor- ney, Willy Birgel, Hans Brausewetter, Carl Raddatz u. a. Anzeige morgen.
rkveks S Vagold km DRL.
Am Sonntag, den 17. Juli ds. Js. findet in der Stadthalle in Stuttgart die 1. Eau- tc-gung des Gaues XV. im Deutschen Reichsbund für Leibesübungen statt. Zur Teilnahme sind sämtliche A- und B-Vereine laut Ausschreiben im GVBl. Nr. 23 verpflichtet. Im Rahmen der EaUtagung wird die feierliche Aufnahme des Gauführers Dr. Klett in den Stab des Reichsstatthalters als Vertreter des DRL. durch den Reichsstatthalter erfolgen. Kreisführer Dr. Ei- sele-Dornstetten ruft alle Vereine zur Teilnahme auf. Sofortige Anmeldungen gehen direkt an das Gauamt des DRL. Stuttgart.
Auf die Durchführung des diesjährigen Opfertages des Deutschen Sports am 4. September weist die Kreisführunq heute schon hin mit dem Bemerken, das; jeder Verein verpflichtet ist. eine derartige Veranstaltung abzuhalten.
Regkmentstveffen des LSR. 124
Am 3. Juli 1938 treffen sich die Angehörigen des ehemaligen Württ. LJR. 124 in Ellwangen. der Stadt, in der einstmals das 2. Ball, auf- gestellt wurde. Am Vormittag findet auf dem Marktplatz in Ellwangen eine schlichte Gedenkfeier statt. Anschließend zeigt die IV/^-Stan- darte „Deutschland" der ^-Verfügungstruppe auf dem Exerzierplatz neuzeitliche Gefechtsübungen, die für den alten Frontkämpfer natürlich besonders interessant sind. Nachmittags ist ein
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festliches Beisammensein in der Städt. Turnhalle beim Bahnhof.
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Erzeugungsschlacht auch nach der Ernte
Ueber den Stoppelfruchtbau unterrichtet ein Vortrag des Bauern Paul Schmalzriedt, den der Reichssender Stuttgart am Sonntag, 3. Juli, um 8.05 Uhr in der Sendefolge „Bauer, hör zu!' bringt.
Getreideernte leichter und besser
Ueber die richtige Getreidewerbuna handelt eine Hörfolge, die der Reichsscnder Stuttgart am Montag, 4. Juli, um 11.45 Uhr bringt.
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Reichseinheitlicher Brandschutz
Ministerpräsident Göring hat eine „Verordn nung zum Schutze der Wälder, Moore und Heider gegen Brände' erlassen, und zwar in Ergänzunc der Bestimmungen des Strafgesetzbuches. In dem grundlegenden Paragraphen I bestimmt die Ver- ordnung, daß bei Wald-, Moor- und Heidebrän den neben den Feuerwehren alle geeigneter Personen unaufgefordert zur Hilfe lei stung verpflichtet sind. Wer im Walde, au Moor- oder Heideflächen oder in gefährliche: Nähe solcher Gebiete ein Schadenfeuer wahr nimmt, ist verpflichtet, es sofort zu löschen, soferr er hierzu ohne erhebliche eigene Gefahr in de: Lage ist. Vermag er das Feuer nicht zu löschen oder erscheint ein Löschversuch ohne Hinzuziehun, weiterer Hilfskräfte von vornherein für aussichts los, so ist auf dem schnellsten Wege eine Forst oder Feuerlöschpolizei- oder Polizeidienststelle zi benachrichtigen. Bemerken mehrere Personen ge meinsam ein Schadenfeuer, so muß eine iofor Melduva macken, die übriaen haben unverzügliü
mit Löschversuchen zu beginnen. Konnte das Feuer ohne Beteiligung einer der genannten Dienststellen gelöscht werden, so ist nachträglich von dem Brande und seiner Löschung »nverzüglick Anzeige zu erstatten. Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen die Verordnung werden mit Hast und mit Geldstrafe bis zu 150 NM., in besonders schweren Fällen mit Gefängnis bis zu drei Monaten bedroht.
Frühheilverfahren
der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
Seit der Zusammenlegung der vier landwirtschaftlichen Berufsgenosseniachften in Württemberg wird die vereinigte Berufsqenossenschast ak I. Juli das Frühheilverfahren kKranlen- behandlung und Berufsfürsorge) auch für nichtkrankenversicherte Unternehmer und deren Angehörige schon während der Wartezeit durchführen Voraussetzung ist rechtzeitige« Unsallin z e i q e, das Vorliegen eines landwirtstbast liehen Betriebsunfalls und einer schweren Der letzungsart. In diesen Fällen wird die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschast Württemberg: grundsätzlich die Einweisung der Verletzten in eir uigelasseneS Krankenhaus oder die Ueberweisunc in einen geeigneten Facharzt verfügen und du Küsten dieser Heilbehandlung im Nahmen ihrei Sätze voll übernehmen.
Vevorzu-it deutsche Vornamens
Im Nahmen der Neuregelung de? Verionen- standsrechtes werden in der Zeitschrist sür Ttan- issawtswe'en Vorschläge sür eine Regelung au dem Gebiete der Vornamen gemacht. Es wirk aorgsschlagen, die Zahl der Vornamen stst "entsetze Kinder künftig zu beschränken und zu dei früheren Titte rurückznkehren. dem Kinde eine! oder zwei Vornamen zu geben. Der Rufname soll bei der Geburtsanzeige bezeichnet unk iestgelegt werden. Als Vornamen tollen mn Worte ziigelanen werden, die nach deiistcherr Svrachempstnden Vornamen sind. Au? Namer bekannter Persönlichkeiten oder ans politischer Begriffen dür'en Vornamen nicht gebildet c°r- den. Im übrigen müssen die Vornamen das Ge schlecht de? Kinde? erkennen lassen, da die Geburtsurkunde darüber nicht?, bemal. Nur Ma«-!-- sann für einen Knaben als Nebennamen verwende! werden. Namen deutscher Herkunft sind zu bevorzugen.
VevVehtrsdkszkvܫ auch auf dem Land
Sn dsv «Stvatzermrktte fahve», M verboten - Rückficht während dev
Gvnterskt!
Mancher mag vielleicht der Ansicht sein, daß der persönliche Einsatz znr Verhinderung von Verkehrsunfällen nur innerhalb der Städte von Bedeutung sei. Weit gefehlt, nicht allein die Großstadt fordert ihre Opfer. Ebenso wie in den mittleren und kleineren Städten gibt es auch für das Land Ver- kehrsunsallzisfern, die erschreckend hoch sind. Dabei muß man leider sehr oft die Beobachtung machen, daß auf dem Lande mancher Unfall verursacht wird durch die Unkenntnis der einfachsten Verkehrsregeln gerade bei der ländlichen Bevölkerung. Blau nimmt es bei dem ruhigeren Tempo innerhalb des Dorfes nicht so genau, überlegt aber nicht, daß die Benutzer der durch das Dorf gehenden Fernverkehrsstraßen das Recht haben, die Schnelligkeit ihres Wagens so auszu- nutzen, wie cs eben auf einer VerkehrSstraße mit den allgemeinen Regeln der Verkehrssicherheit zu vereinbaren ist.
Tie am 1. Januar 1938 in Kraft getretene neue deutsche Straßenverkehrsordnung gilt nicht etwa nur für die Stadt und für die das Land durchschneidenden Hauptverkehrs- wege. Es sind sogar in Anbetracht der bisher auf dem Lande immer wieder sestgestell- ten Unfallursachen Bestimmungen in die neue Straßenverkehrsordnung eingebaut, die gerade für das Landvolk und für den Verkehr auf dein Lande bestimmt sind. Man kann z. V. auch heute noch sehr oft die Feststellung machen, daß ländliche Fuhrwerke ruhig die Mitte der Fahrbahn einnehmen, ohne zu bedenken, daß durch diese Unsitte der Schnellverkehr manchmal empfindlich gestört wird. Tie neue Straßenverkehrsordnung bestimmt darum, daß sich künftig alle Fahrzeuge scharf rechts halten müssen, insbesondere die langsam fahrenden Fuhrwerke.
Die ländlichen Wirtschaftsgespanne sind sehr oft gezwungen, Hauptverkehrsstraßen zu kreuzen oder sie streckenweise zu benutzen. Es ist leider eine viel zu oft beobachtete Tatsache, daß die Gespannführer auf Seiten- nnd Feldwege einbiegen, insbesondere nach der linken Seite, ohne die Aendcrung ihrer Verkehrsrichtung anzuzeigen. Wie oft muß diese Unachtsamkeit mit schweren persönlichen Schäden, langem Siechtum und oft sogar noch Schlimmerem bezahlt werden. Die Schuldfrage ist dann sehr eindeutig. Jeder sollte sich überlegen, daß in einem solchen Falle nach überstandenem Krankheitszustand auch der Staatsanwalt noch ein Wort mitzureden hat und daß mit schwe- ren Strafen heute Leichtsinn und Nachlässigkeit im Verkehr bestraft werden.
Eine gewisse Rücksichtnahme, insbesondere während der Erntezeit, darf man ganz allgemein von den Verkehrsteilnehmern erwarten, weil es dann gilt, unser wertvollstes Gut, das tägliche Brot, in die Scheunen zu bringen. Das Be. und Entladen von Fahrzeugen auf der Straße ist nur dann erlaubt, wenn sonst keine andere Möglichkeit bestand. Auf der Straße darf bespanntes Fuhrwerk nur dann unbeaufsichtigt stehen, wenn die Zugtiere abgesträngt und kurz angebunden sind. Beim'Viehtreiben muß eine genügende Anzahl von Treibern zugegen sein. Bei Dunkelheit müssen Anfang und Ende einer Viehherde durch farblose oder
gelblich leuchtende Laternen angezeigt sein.
Jeder Benutzer eines Verkehrsweges, fei es als Kraftfahrer, als Treckerführer, als Gespannführer oder als Viehtreiber, hat alle Verkehrsvorschriften auf das genaueste zu beachten, damit sich auch auf dem Lande der Verkehr reibungslos und o h n e Z w i sich e n- fälle abwickeln kann.
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Kartoffelkäfer im Kreis Freuöensiadt
Freudenstadt, 3ü. Juni. Wie aus Göttelfingen gemeldet wird, wurde auf der dortigen Gemarkung von einer aus Schulkindern bestehenden Suchkolonne ein Kartoffelkäfer gefunden. Sofort nach der Entdeckung des Schädlings wurde auf Anordnung des Bürgermeisters der Kartoffelacker, in dem der Käfer festgestellt wurde, sowie die Umgebung noch einmal von Erwachsenen abgesucht, die jedoch weder einen weiteren Käfer, noch Eier oder Larven finden konnten. Es ist durchaus anzunehmen, daß dieses einzige Exemplar von dem Westwind aus Frankreich herübergetragen wurde und sich auf diese Weise in den Kreis Freudensiadt verirrt hat. Anlaß zu einer größeren Beunruhigung ist somit nicht vorhanden, doch hat man sich stets die ungeheure Gefährlichkeit dieses Kartoffel- und Tomatenräubers vor Augen zu halten, dessen Weibchen im Jahr etwa 80V Eier legt.
Schwarzwaldmaler stellen in Freudensiadt aus
Am Mittwochmittag eröffnete Kreisleiter Michelfelder in Freudenstadt eine bis Mitte September dauernde Gemälde-Ausstellung der L-chwarzwaldmaler Joses Eschbach, Baden- Baden. Heinrich Hoftritt. Freudenstadt und Trautwein in Schiltach/Baden. Die Ausstel- lung hat als Trägerin die Kreisleitung Freudenstadt der NSDAP, in Verbindung mit der Stadtverwaltung. Ihr Zweck ist, den Partei- und Volksgenossen das aus dem Volke und aus der Heimat kommende künstlerische Schaffen der Schwarzwald, maler nahe zu bringen und zum andern, den Künstler zu einem finanziellen Erfolg und zu einer Grundlage zu weiterer Fruchtbarkeit zu verhelfen.
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Die SA.-Standarte 18V Tübingen bei den Wettkämpfen der Gruppe Südwest
An den 8000 SA.-Männern. die /ju den Wettkämpfen in die badische Eauhauptstadt kommen werden, ist die SA.-Standarte 180 Tübingen mit einem starken Aufgebot beteiligt. Am Wehrmannschaftskampf, der unter den wehr-' sportlichen Wettkämpfen an erster Stelle steht, nimmt die Standarte durch eine aus den Stürmen 13/180, 14/180, 15/180 zusammengesetzte Mannschaft teil. Dieser Wettkampf /verlangt von den 1:36 Mann starken Mannschaften einen Gepäckmarsch über 20 Kilometer, das lleber- winden einer Wehrkampfbahn mit Handgranatenzielwurf und eine Hebung im KK.-Schießen. Für die Radfahrstreife, die aus einem Führer
Schwarzes Breil
k^rlei-Xinten mit
KdF.-Ortsdienststelle Nagold
Infolge Wegzugs des bisherigen Amtsinhabers ist die KdF.-Ortsdienststelle dem Pg. Willy Letsche, Drogeriebesitzer, übertragen worden. Es wird ersucht, sich nunmehr in sämtlichen KdF.-Angelegenheiten an Pg. Letsche zu wenden.
Reule (bisheriger Oriswart).
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HJ.-Bann Schwarzwald s4V1)
Die Gefolgschasts^Fähnleinführer haben an den Kampfspielen der Schwäbischen Hitlerjugend teilzunehmen. Treffpunkt: Samstag, den 2. Juli 1938 am Schillerplatz in Stuttgart.
Eefolgschafts- und Fähnleinführer, die abwesend sind (Ferien), haben einen Hauptscharführer bezw; Hauptjungzugführer oder einen anderen Scharführer zur Tagung zu schicken.
Bannsührer.
HJ.-Motorsportschar
Heute abend 20 Uhr tritt Kameradschaft I l Schwarz) zum Fahrdienst in Uniform auf dem Hindenburgplatz an. Scharführer.
Fähnlein 24/401 Nagold
1. Der gesamte Sportdienst fällt heute abend aus. 2. Die Jungzugführer sind um 19.30 Uhr zu einer dringenden Besprechung auf dem Dienst- zimmer. 3. Die Untersuchung des Fanfarenzugs wird auf Fkeitag, den 8. Juli verschoben.
Fähnleinführer.
JM.-Gruppe 24 401
Alle IM. müssen bis heute, spätestens 16 Uhr, bei ihren Schaftführerinnen das Geld für die erhaltenen Abzeichen zu den Wettkampfspielen (in Stuttgart) abliefern.
Die Schaftführerinnen rechnen die obigen Abzeichen sowie die Programme unbedingt bis heute 20 Uhr restlos bei mir ab. (Dies gilt zum Teil auch für Jselshausen). Gruppenführerin.
und 11 Mann besteht, mit Gewehr versehen ist und eine Strecke von 25 Kilometern mit Hindernissen, Orientierungspunkten, sowie geländesportlichen Einlagen zurückzulegen hat, ist eine Mannschaft des Sturmes 14/180 gemeldet. Im Orientierungslauf ist die Standarte durch eine Mannschaft des Sturmes 15/180 vertreten. Ein Führer und drei Mann, die mit KK.-Gewehren ausgerüstet sind, haben auf der Orientierungsstrecke von 6 Kilometern neben Hc.ndggrantenzielwurf und KK.-Schießen verschiedene Geländeaufgaben zu erfüllen. Den Deutschen Wehrwettkampf, der eine Hindernisstaffel, Handgranatenweitwurf. 3000-Meterlauf und KK.-Schießen umfaßt und aus einem Führer und elf Mann besteht, bestreitet eine aus Sen Stürmen 14/180, 1/180, 5/180 gebildete Mannschaft. An dem schwierigen Mannschaftsfünf- kampf, der sich aus 100-Meter-Lauf, Handgranatenweitwurf, KK.-Schießen, 8 mal 50-Meter- Schwimmstaffel und 400-Meter-Hindernislauf zusammensetzt, ist der Sturm 24/180 mit einer Mannschaft beteiligt. Bei der 20 mal eine balbe Runde Hindernisstaffel wird eine Mannschaft aus den Stürmen 13/180, 21/180. 22/180 eingesetzt, Neben diesen Mannschaftskämpfen beteiligen sich noch zahlreiche Angehörige der Standarte an den wehrsportlichen und sportlichen Einzelwettkämpfen.
Die Sorgfalt und Gründlichkeit der Vorbereitung und das Bewußtsein, daß sich die SA.- Mäner der Standarte 180 in den Weitkämpfen mit ihrem Letzten einsetzen werden, berechtigen zu der Hoffnung auf ein ebenso gutes, vielleicht noch erfolgreicheres Abschneiden wie bei den Kampfspielen 1937.
Sägmühle nie-ergebrannt
Karlsruhe, 30. Juni. In der Nacht zum Donnerstag brannte die Sagemühle un^- Holzverivertung Schneider in Marxzell' (Albtal) nieder. ' .
Halifax über gewisse Aenderungen im Status quo
London. Lord Halifax schloß die im Oberhaus über die Zweckmäßigkeit der Genfer Liga entstandene Debatte ab. Was eine Revision der Satzung anlange, sagte er u. a., so sei es außerordentlich schwierig, den Text zu ändern; vielleicht würde sich das sogar als unmöglich Herausstella«. Lord Halifax wies dann darauf hin, daß der Artikel 19 der Völkerbundssatzung die Möglichkeit biete, auch gewisse Aenderungen im Status quo durchzuführen. Nichts hindere daran, diesen Artikel sür die Erörterung gewisser Streitgründe heranzuziehen.
In der vorherigen Aussprache im Oberhaus war es bezeichnend, daß Lord Churchill, der jetzt unter der Labour-Opposition saß, ebenfalls verlangte, daß die Genfer Satzung von Versailles getrennt und die vielberühmte Kriegsschuldlüge abgekchafft werden sollte.
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Roch kein Nachlassen der Seuche in Indien
London, 30. Juni. Wie aus Allahabain Indien berichtet wird, hat die dort wütende Cholera-Epidemie in elf Wochen nahezu 30 OVO Menschenleben gefordert. Trotz aller Gegenmaßnahmen ist es bisher nicht gelungen, der Seuche auch nur annähernd Einhalt zu gebieten.