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Freitag, den 1. Juli 1934

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Seite 3 - Nr. 159

Nagold, den 1. Juli 1938

1. Juli 1781: Friede mann Bach, Johann Sebastian Bachs genialer Sohn, in Berlin ge­storben. Im Bewusstsein seines Volkes wird diese seine Weise unsterblich leben:

Kein Hälmlein wächst auf Erden,

Der Himmel hat's betaut.

Und kann kein Vlümlein werden,

Die Sonne hals erschaut.

Wenn du auch tief beklommen in Waldesnacht allein:

Einst wird von Gott dir kommen Dein Tau und Sonnenschein.

Dann sprosst, was dir indessen Als Keim im Herzen lag,

So ist kein Ding vergessen,

Ihm kommt ein Blütentag.

Luli. Monat dev Vollendung

Nun ist des Jahres Höhepunkt schon über­schritten: die Tage nehmen bereits wieder ab. Aber wir fühlen das nicht, der Sommer nimmt uns ganz gefangen. Juli, das heisst ja Ferien­zeit, Urlaubszeit, und eines langen Jahres Arbeit vollendet sich in diesen glücklichen Wochen, aus denen soviel neue Kraft zu neuer Tat fliegen soll Auch in der Natur ist Vollendung im Zeichen der Reife. Der Juli beendet die Heu­ernte, und die farbenfrohen Wiesen verwan­deln sich in grüne Matten, über, denen die Sonne brütet. Der Sommerweizen blüht bald und wenig später der Hafer, und die Gerste wird schon im Juli geschnitten und am Mo­natsende gar schon der Roggen. Die Erntezeit löst die Zeit des Wachstums ab: unverändert steht nun der Wald und schweigend im Schmucke des nun dunkleren Laubes. Auch die frohen Sänger des Waldes schweigen. Unsere Vögel sind in der Zeit der Mauser: die sorgenvolle, aber auch so junge, zwitscherfröhliche Brutzeit ist bei den meisten vorüber: das Hochzeitskleid wird abgelegt, die leuchtenden Farben verlöschen auch hier und machen dem Braun und Grau Platz. Schon scharen sich die Schwalben zum weiten Flug nach Süden. Ernte ist auch in Wald und Garten. Juli ist Beerenzeit, Krüge und Körbe füllen sich und damit auch Gläser für den Wintervorrat in der Küche. Warum sollen Hamster und Eichhörnchen allein im Juli damit beginnen, sich für den langen Winter zu sichern? So ist der Juli zwar der sonnenvolle fröhliche Ferienmonat, den die Rosen schmücken und der rote Mohn und die blaue Kornblume, aber er weist uns dennoch schon mit Mäben und Ernten, Pflücken und Einkochen darauf hin, das; mit der Vollendung in der Natur das Jahr sich wieder neigt. Darum soll der Juli voll Sonne sein, dasz sich alle ihrer ireuen können: die Erholung suchen in Heimat oder Ferne und die um eines neuen Herbstes reiche -Ernte bangen um unser aller willen.

Schützt den Wald!

E r ist unersetzliches Volksvermögen!

-

SbevfeHvstüv Reute NüvgevnieMev kn GSvtvkusen

Obersekretär Reule wurde die Bürgermei- fterstelle in Gärtrinqen, Kreis Herrenberg, übertragen. Wir gratulieren ihm dazu recht herzlich. Er wird am 18, Juli von hier wrg- ziehen.

Betriebsausflug

Gestern waren wieder zwei Omnibusse mit Angestellten aus den Tübinger Kliniken, und zwar der Medizinischen Klinik auf einem Betriebsausflug in unser Städtchen eingekehrt. Sie hatten nachmittags im Gasthaus zurTrau­be" Aufenthalt genommen.

Nächsten Donnerstag soll wiederum von Tü­bingen ein Betriebsausflug nach hier erfolgen.

Torrfilnrtbeatev

Verklungene Melodie"

Die Löwenlichtspiele bringen ln dieser Woche, und zwar nur am Sonntag, den Ufa-Film Verklungene Melodie". An bekannten Schau­spielern kommen uns zu Gesicht Brigitte Hor- ney, Willy Birgel, Hans Brausewetter, Carl Raddatz u. a. Anzeige morgen.

rkveks S Vagold km DRL.

Am Sonntag, den 17. Juli ds. Js. findet in der Stadthalle in Stuttgart die 1. Eau- tc-gung des Gaues XV. im Deutschen Reichsbund für Leibesübungen statt. Zur Teilnahme sind sämtliche A- und B-Vereine laut Ausschreiben im GVBl. Nr. 23 verpflichtet. Im Rahmen der EaUtagung wird die feierliche Aufnahme des Gauführers Dr. Klett in den Stab des Reichs­statthalters als Vertreter des DRL. durch den Reichsstatthalter erfolgen. Kreisführer Dr. Ei- sele-Dornstetten ruft alle Vereine zur Teilnahme auf. Sofortige Anmeldungen gehen direkt an das Gauamt des DRL. Stuttgart.

Auf die Durchführung des diesjährigen Opfer­tages des Deutschen Sports am 4. September weist die Kreisführunq heute schon hin mit dem Bemerken, das; jeder Verein verpflichtet ist. eine derartige Veranstaltung abzuhalten.

Regkmentstveffen des LSR. 124

Am 3. Juli 1938 treffen sich die Angehörigen des ehemaligen Württ. LJR. 124 in Ellwangen. der Stadt, in der einstmals das 2. Ball, auf- gestellt wurde. Am Vormittag findet auf dem Marktplatz in Ellwangen eine schlichte Gedenk­feier statt. Anschließend zeigt die IV/^-Stan- darteDeutschland" der ^-Verfügungstruppe auf dem Exerzierplatz neuzeitliche Gefechtsübun­gen, die für den alten Frontkämpfer natürlich besonders interessant sind. Nachmittags ist ein

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festliches Beisammensein in der Städt. Turn­halle beim Bahnhof.

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Erzeugungsschlacht auch nach der Ernte

Ueber den Stoppelfruchtbau unterrichtet ein Vortrag des Bauern Paul Schmalzriedt, den der Reichssender Stuttgart am Sonntag, 3. Juli, um 8.05 Uhr in der SendefolgeBauer, hör zu!' bringt.

Getreideernte leichter und besser

Ueber die richtige Getreidewerbuna handelt eine Hörfolge, die der Reichsscnder Stuttgart am Montag, 4. Juli, um 11.45 Uhr bringt.

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Reichseinheitlicher Brandschutz

Ministerpräsident Göring hat eineVerordn nung zum Schutze der Wälder, Moore und Heider gegen Brände' erlassen, und zwar in Ergänzunc der Bestimmungen des Strafgesetzbuches. In dem grundlegenden Paragraphen I bestimmt die Ver- ordnung, daß bei Wald-, Moor- und Heidebrän den neben den Feuerwehren alle geeigneter Personen unaufgefordert zur Hilfe lei stung verpflichtet sind. Wer im Walde, au Moor- oder Heideflächen oder in gefährliche: Nähe solcher Gebiete ein Schadenfeuer wahr nimmt, ist verpflichtet, es sofort zu löschen, soferr er hierzu ohne erhebliche eigene Gefahr in de: Lage ist. Vermag er das Feuer nicht zu löschen oder erscheint ein Löschversuch ohne Hinzuziehun, weiterer Hilfskräfte von vornherein für aussichts los, so ist auf dem schnellsten Wege eine Forst oder Feuerlöschpolizei- oder Polizeidienststelle zi benachrichtigen. Bemerken mehrere Personen ge meinsam ein Schadenfeuer, so muß eine iofor Melduva macken, die übriaen haben unverzügliü

mit Löschversuchen zu beginnen. Konnte das Feuer ohne Beteiligung einer der genannten Dienst­stellen gelöscht werden, so ist nachträglich von dem Brande und seiner Löschung »nverzüglick Anzeige zu erstatten. Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen die Verordnung werden mit Hast und mit Geldstrafe bis zu 150 NM., in besonders schweren Fällen mit Gefängnis bis zu drei Mo­naten bedroht.

Frühheilverfahren

der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft

Seit der Zusammenlegung der vier landwirt­schaftlichen Berufsgenosseniachften in Württem­berg wird die vereinigte Berufsqenossenschast ak I. Juli das Frühheilverfahren kKranlen- behandlung und Berufsfürsorge) auch für nicht­krankenversicherte Unternehmer und deren Ange­hörige schon während der Wartezeit durchführen Voraussetzung ist rechtzeitige« Unsall­in z e i q e, das Vorliegen eines landwirtstbast liehen Betriebsunfalls und einer schweren Der letzungsart. In diesen Fällen wird die Landwirt­schaftliche Berufsgenossenschast Württemberg: grundsätzlich die Einweisung der Verletzten in eir uigelasseneS Krankenhaus oder die Ueberweisunc in einen geeigneten Facharzt verfügen und du Küsten dieser Heilbehandlung im Nahmen ihrei Sätze voll übernehmen.

Vevorzu-it deutsche Vornamens

Im Nahmen der Neuregelung de? Verionen- standsrechtes werden in der Zeitschrist sür Ttan- issawtswe'en Vorschläge sür eine Regelung au dem Gebiete der Vornamen gemacht. Es wirk aorgsschlagen, die Zahl der Vornamen stst "entsetze Kinder künftig zu beschränken und zu dei früheren Titte rurückznkehren. dem Kinde eine! oder zwei Vornamen zu geben. Der Ruf­name soll bei der Geburtsanzeige bezeichnet unk iestgelegt werden. Als Vornamen tollen mn Worte ziigelanen werden, die nach deiistcherr Svrachempstnden Vornamen sind. Au? Namer bekannter Persönlichkeiten oder ans politischer Begriffen dür'en Vornamen nicht gebildet c°r- den. Im übrigen müssen die Vornamen das Ge schlecht de? Kinde? erkennen lassen, da die Ge­burtsurkunde darüber nicht?, bemal. Nur Ma«-!-- sann für einen Knaben als Nebennamen verwende! werden. Namen deutscher Herkunft sind zu be­vorzugen.

VevVehtrsdkszkvܫ auch auf dem Land

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Gvnterskt!

Mancher mag vielleicht der Ansicht sein, daß der persönliche Einsatz znr Verhinde­rung von Verkehrsunfällen nur innerhalb der Städte von Bedeutung sei. Weit gefehlt, nicht allein die Großstadt fordert ihre Opfer. Ebenso wie in den mittleren und kleineren Städten gibt es auch für das Land Ver- kehrsunsallzisfern, die erschreckend hoch sind. Dabei muß man leider sehr oft die Beobach­tung machen, daß auf dem Lande mancher Unfall verursacht wird durch die Unkenntnis der einfachsten Verkehrsregeln gerade bei der ländlichen Bevölkerung. Blau nimmt es bei dem ruhigeren Tempo innerhalb des Dorfes nicht so genau, überlegt aber nicht, daß die Benutzer der durch das Dorf gehen­den Fernverkehrsstraßen das Recht haben, die Schnelligkeit ihres Wagens so auszu- nutzen, wie cs eben auf einer VerkehrSstraße mit den allgemeinen Regeln der Verkehrssicherheit zu vereinbaren ist.

Tie am 1. Januar 1938 in Kraft getretene neue deutsche Straßenverkehrsordnung gilt nicht etwa nur für die Stadt und für die das Land durchschneidenden Hauptverkehrs- wege. Es sind sogar in Anbetracht der bis­her auf dem Lande immer wieder sestgestell- ten Unfallursachen Bestimmungen in die neue Straßenverkehrsordnung eingebaut, die gerade für das Landvolk und für den Verkehr auf dein Lande bestimmt sind. Man kann z. V. auch heute noch sehr oft die Fest­stellung machen, daß ländliche Fuhrwerke ruhig die Mitte der Fahrbahn einnehmen, ohne zu bedenken, daß durch diese Unsitte der Schnellverkehr manchmal empfindlich ge­stört wird. Tie neue Straßenverkehrsord­nung bestimmt darum, daß sich künftig alle Fahrzeuge scharf rechts halten müs­sen, insbesondere die langsam fahrenden Fuhrwerke.

Die ländlichen Wirtschaftsgespanne sind sehr oft gezwungen, Hauptverkehrsstraßen zu kreuzen oder sie streckenweise zu benutzen. Es ist leider eine viel zu oft beobachtete Tat­sache, daß die Gespannführer auf Seiten- nnd Feldwege einbiegen, insbesondere nach der linken Seite, ohne die Aendcrung ihrer Verkehrsrichtung anzuzeigen. Wie oft muß diese Unachtsamkeit mit schweren per­sönlichen Schäden, langem Siechtum und oft sogar noch Schlimmerem bezahlt werden. Die Schuldfrage ist dann sehr eindeutig. Jeder sollte sich überlegen, daß in einem sol­chen Falle nach überstandenem Krankheits­zustand auch der Staatsanwalt noch ein Wort mitzureden hat und daß mit schwe- ren Strafen heute Leichtsinn und Nach­lässigkeit im Verkehr bestraft werden.

Eine gewisse Rücksichtnahme, insbe­sondere während der Erntezeit, darf man ganz allgemein von den Verkehrsteilnehmern erwarten, weil es dann gilt, unser wertvoll­stes Gut, das tägliche Brot, in die Scheunen zu bringen. Das Be. und Entladen von Fahrzeugen auf der Straße ist nur dann er­laubt, wenn sonst keine andere Möglichkeit bestand. Auf der Straße darf bespanntes Fuhrwerk nur dann unbeaufsichtigt stehen, wenn die Zugtiere abgesträngt und kurz an­gebunden sind. Beim'Viehtreiben muß eine genügende Anzahl von Treibern zugegen sein. Bei Dunkelheit müssen Anfang und Ende einer Viehherde durch farblose oder

gelblich leuchtende Laternen angezeigt sein.

Jeder Benutzer eines Verkehrsweges, fei es als Kraftfahrer, als Treckerführer, als Gespannführer oder als Viehtreiber, hat alle Verkehrsvorschriften auf das genaueste zu beachten, damit sich auch auf dem Lande der Verkehr reibungslos und o h n e Z w i sich e n- fälle abwickeln kann.

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Kartoffelkäfer im Kreis Freuöensiadt

Freudenstadt,. Juni. Wie aus Göttelfingen gemeldet wird, wurde auf der dortigen Gemarkung von einer aus Schul­kindern bestehenden Suchkolonne ein Kartoffel­käfer gefunden. Sofort nach der Entdeckung des Schädlings wurde auf Anordnung des Bür­germeisters der Kartoffelacker, in dem der Käfer festgestellt wurde, sowie die Umgebung noch einmal von Erwachsenen abgesucht, die jedoch weder einen weiteren Käfer, noch Eier oder Larven finden konnten. Es ist durchaus anzunehmen, daß dieses einzige Exemplar von dem Westwind aus Frankreich herübergetragen wurde und sich auf diese Weise in den Kreis Freudensiadt verirrt hat. Anlaß zu einer größeren Beunruhigung ist somit nicht vorhanden, doch hat man sich stets die ungeheure Gefährlichkeit dieses Kar­toffel- und Tomatenräubers vor Augen zu hal­ten, dessen Weibchen im Jahr etwa 80V Eier legt.

Schwarzwaldmaler stellen in Freudensiadt aus

Am Mittwochmittag eröffnete Kreisleiter Michelfelder in Freudenstadt eine bis Mitte September dauernde Gemälde-Ausstellung der L-chwarzwaldmaler Joses Eschbach, Baden- Baden. Heinrich Hoftritt. Freudenstadt und Trautwein in Schiltach/Baden. Die Ausstel- lung hat als Trägerin die Kreisleitung Freuden­stadt der NSDAP, in Verbindung mit der Stadt­verwaltung. Ihr Zweck ist, den Partei- und Volks­genossen das aus dem Volke und aus der Heimat kommende künstlerische Schaffen der Schwarzwald, maler nahe zu bringen und zum andern, den Künstler zu einem finanziellen Erfolg und zu einer Grundlage zu weiterer Fruchtbarkeit zu verhelfen.

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Die SA.-Standarte 18V Tübingen bei den Wettkämpfen der Gruppe Südwest

An den 8000 SA.-Männern. die /ju den Wettkämpfen in die badische Eauhauptstadt kommen werden, ist die SA.-Standarte 180 Tü­bingen mit einem starken Aufgebot beteiligt. Am Wehrmannschaftskampf, der unter den wehr-' sportlichen Wettkämpfen an erster Stelle steht, nimmt die Standarte durch eine aus den Stür­men 13/180, 14/180, 15/180 zusammengesetzte Mannschaft teil. Dieser Wettkampf /verlangt von den 1:36 Mann starken Mannschaften einen Gepäckmarsch über 20 Kilometer, das lleber- winden einer Wehrkampfbahn mit Handgrana­tenzielwurf und eine Hebung im KK.-Schießen. Für die Radfahrstreife, die aus einem Führer

Schwarzes Breil

k^rlei-Xinten mit

KdF.-Ortsdienststelle Nagold

Infolge Wegzugs des bisherigen Amtsinha­bers ist die KdF.-Ortsdienststelle dem Pg. Willy Letsche, Drogeriebesitzer, übertragen worden. Es wird ersucht, sich nunmehr in sämt­lichen KdF.-Angelegenheiten an Pg. Letsche zu wenden.

Reule (bisheriger Oriswart).

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HJ.-Bann Schwarzwald s4V1)

Die Gefolgschasts^Fähnleinführer haben an den Kampfspielen der Schwäbischen Hitlerjugend teilzunehmen. Treffpunkt: Samstag, den 2. Juli 1938 am Schillerplatz in Stuttgart.

Eefolgschafts- und Fähnleinführer, die ab­wesend sind (Ferien), haben einen Hauptschar­führer bezw; Hauptjungzugführer oder einen anderen Scharführer zur Tagung zu schicken.

Bannsührer.

HJ.-Motorsportschar

Heute abend 20 Uhr tritt Kameradschaft I l Schwarz) zum Fahrdienst in Uniform auf dem Hindenburgplatz an. Scharführer.

Fähnlein 24/401 Nagold

1. Der gesamte Sportdienst fällt heute abend aus. 2. Die Jungzugführer sind um 19.30 Uhr zu einer dringenden Besprechung auf dem Dienst- zimmer. 3. Die Untersuchung des Fanfarenzugs wird auf Fkeitag, den 8. Juli verschoben.

Fähnleinführer.

JM.-Gruppe 24 401

Alle IM. müssen bis heute, spätestens 16 Uhr, bei ihren Schaftführerinnen das Geld für die erhaltenen Abzeichen zu den Wettkampfspie­len (in Stuttgart) abliefern.

Die Schaftführerinnen rechnen die obigen Abzeichen sowie die Programme unbedingt bis heute 20 Uhr restlos bei mir ab. (Dies gilt zum Teil auch für Jselshausen). Gruppenführerin.

und 11 Mann besteht, mit Gewehr versehen ist und eine Strecke von 25 Kilometern mit Hindernissen, Orientierungspunkten, so­wie geländesportlichen Einlagen zurückzulegen hat, ist eine Mannschaft des Sturmes 14/180 gemeldet. Im Orientierungslauf ist die Stan­darte durch eine Mannschaft des Sturmes 15/180 vertreten. Ein Führer und drei Mann, die mit KK.-Gewehren ausgerüstet sind, haben auf der Orientierungsstrecke von 6 Kilometern neben Hc.ndggrantenzielwurf und KK.-Schießen ver­schiedene Geländeaufgaben zu erfüllen. Den Deutschen Wehrwettkampf, der eine Hindernis­staffel, Handgranatenweitwurf. 3000-Meterlauf und KK.-Schießen umfaßt und aus einem Führer und elf Mann besteht, bestreitet eine aus Sen Stürmen 14/180, 1/180, 5/180 gebildete Mann­schaft. An dem schwierigen Mannschaftsfünf- kampf, der sich aus 100-Meter-Lauf, Handgra­natenweitwurf, KK.-Schießen, 8 mal 50-Meter- Schwimmstaffel und 400-Meter-Hindernislauf zusammensetzt, ist der Sturm 24/180 mit einer Mannschaft beteiligt. Bei der 20 mal eine balbe Runde Hindernisstaffel wird eine Mannschaft aus den Stürmen 13/180, 21/180. 22/180 ein­gesetzt, Neben diesen Mannschaftskämpfen be­teiligen sich noch zahlreiche Angehörige der Standarte an den wehrsportlichen und sport­lichen Einzelwettkämpfen.

Die Sorgfalt und Gründlichkeit der Vorbe­reitung und das Bewußtsein, daß sich die SA.- Mäner der Standarte 180 in den Weit­kämpfen mit ihrem Letzten einsetzen werden, be­rechtigen zu der Hoffnung auf ein ebenso gutes, vielleicht noch erfolgreicheres Abschneiden wie bei den Kampfspielen 1937.

Sägmühle nie-ergebrannt

Karlsruhe, 30. Juni. In der Nacht zum Donnerstag brannte die Sagemühle un^- Holzverivertung Schneider in Marxzell' (Albtal) nieder. ' .

Halifax über gewisse Aenderungen im Status quo

London. Lord Halifax schloß die im Ober­haus über die Zweckmäßigkeit der Genfer Liga entstandene Debatte ab. Was eine Revision der Satzung anlange, sagte er u. a., so sei es außer­ordentlich schwierig, den Text zu ändern; viel­leicht würde sich das sogar als unmöglich Her­ausstella«. Lord Halifax wies dann darauf hin, daß der Artikel 19 der Völkerbundssatzung die Möglichkeit biete, auch gewisse Aenderungen im Status quo durchzuführen. Nichts hindere da­ran, diesen Artikel sür die Erörterung gewisser Streitgründe heranzuziehen.

In der vorherigen Aussprache im Oberhaus war es bezeichnend, daß Lord Churchill, der jetzt unter der Labour-Opposition saß, ebenfalls verlangte, daß die Genfer Satzung von Ver­sailles getrennt und die vielberühmte Kriegs­schuldlüge abgekchafft werden sollte.

M Svlrr -rr Cholera

Roch kein Nachlassen der Seuche in Indien

London, 30. Juni. Wie aus Allahaba­in Indien berichtet wird, hat die dort wü­tende Cholera-Epidemie in elf Wochen nahezu 30 OVO Menschenleben ge­fordert. Trotz aller Gegenmaßnahmen ist es bisher nicht gelungen, der Seuche auch nur annähernd Einhalt zu gebieten.