Seite 5 — Nr. 114
Nagolder Tagblatt «Der Gesellschafter*
Freitag, den 21. Mai 1937
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Auf einer Tagung der Diözefe Chikago, in der über 500 katholische Geistliche teilnahmen, nahm der Kardinalerzbischof Mundelein ' eine sehr merkwürdige Haltung gegenüber den widerlichen Sittlichkeitsverbrechen katholischer Geistlicher in Deutschland ein. Trotz der Ge- - ständnisse der angeklagten Priester und Ördensangehörigen bemühte sich der Kardinalerzbischof, die allgemein als notwendig anerkannte Reinigungsaktion in den Klöstern als Ausdruck der „Opposition gegen die katholische Kirche" hinzustellen. In seinen weiteren Ausführungen belegte der Kardinal die Ein- > stellung der deutschen Presse zu den geistlichen Sittlichkeitsverbrechern mit den stärksten Ausdrücken, durch die er sich nicht scheute, sie „betrügerisch" zu nennen. Ferner wies der Kardinal darauf hin, daß die deutsche Regierung sich darüber beschwere, daß während des , Weltkrieges eine Greuelpropaganda gegen Deutschland in der ganzen Welt durchgeführt . worden sei. Er fügte heuchlerisch hinzu: „Die deutsche Regierung gebraucht nunmehr dieselben Propagandamethoden gegen die katholische Kirche, und durch Vermittlung des Propagandaministers veröffentlicht sie Geschichten über den sittlichen Zerfall in den religiösen Gemeinschaften, demgegenüber die Greuelpropaganda des Weltkrieges Kleine- Kinder-Märchen gewesen sind." Dann schmähte der Kardinal in nicht wiederzugebender Weise den Führer.
Seit Wocherr ist man gezwungen, aus den um die Wahrung von Anstand und Sitte und nicht zuletzt aber auch um die Erhaltung des Ansehens der katholischen Kirche notwendig gewordenen Prozessen gegen katholische Geistliche und Ordensbrüder die unmoralischsten und niederträchtigsten Vorgänge zu vernehmen, Obgleich diese Gerichtsverhandlungen mit der gebotenen Diskretion geführt werden und die "deutsche Presse über alle in diesen Perhandlungen zur Sprache kommenden Auswüchse katholischer „Seelsorger" mit anstandsgebotener Zurückhaltung berichtet, muß jeder Beobachter dieser Prozesse sich mit Schaudern und Entsetzen von den Angeklagten und ihren gemeinen Verbrechen abwenden.
Wer selbst im Gerichtssaal geweilt hat, wenn verführte Kinder über die an ihnen begangenen Schändungen anssagen mußten und wer das Wuchzen unglücklich gemachter Eltern gehört P, weiß, daß die zur Verhandlung stehenden Zergehen einen noch viel größeren Wirbel von Unrat und sittlicher Verkommenheit aufgernhrt haben, als sie der Pflicht- und verantwortungsbewußte Zeitungsberichterstatter darzustellen in der Lage ist. Niemand bisher hat es für möglich gehalten, daß sich Menschen mit normalem Gefühl für Recht, Sitte und Anstand «eit finden würden, die Scheußlichkeiten der Mgeklagten katholischen Geistlichen und Laienbrüder zu verteidigen. Einem der höchsten Vertreter der katholischen Kirche, dem Kardinalerzbischof Mundelein von Chikago blieb es Vorbehalten,daSzutun!
Mit tiefster Entrüstung wird jeder, werden alle gläubigen Katholiken und werden besonders die Eltern der verführten Kinder zur Kenntnis nehmen, daß nach Meinung jenes Kardinalerzbischofs die allgemein als notwendig anerkannte Reinigungsaktion in den Klästbrn und Bruderschaften lediglich einen Akt der „Opposition gegen die katholische Kirche" darstellen soll. Das deutsche Volk aber hat in seiner Gesamtheit Veranlassung, für die unflätigen Beschimpfungen des Kardinalerzbischofs Mundelein Genugtuung zu fordern. Die nicht wiederzugebenden Schmähungen des Führers im gleichen Atemzuge mit dem infamen Vergleich dieser durchaus loyal geführten Sittlichkeitsprozesse mit der niederträchtigen Kriegsgreuelhetze hören M müssen, verlangt ein gerütteltes Maß von Ruhe und Gleichmut. Ist es dem Kardinal- erzbischos Mundelein als einzigem Menschen der Welt unbekannt geblieben, daß sich die Kriegsgreuelmärchen Stück für Stück als unwahr und erlogen erwiesen?
Wenn er der Meinung ist, daß das in all den Sittlichkeitsprozessen vorgelegte Beweismate- nal unrichtig sei, so wollen wir ihn an die Tatsache erinnern, daß der Bischof von Trier, Dr. Bornewasser, am 8. Mai folgendes als Zeuge vor der Großen Strafkammer in Trier erklärt hat:
1. Wegen der schlimmen sittlichen Vergehen von Ordensbrüdern in seiner Diözese ist er nach Rom gefahren und hat vom Heiligen BateraußerordentlicheVollinach- ten zur Ahndung der Verbrechen erhalten. Er hat damit ohne besonderes kirchengerichtliches Verfahren Ordensbrüder ausschlie- M können.
: 2. Er hat 30 Brüder in seiner Diözese ausgeschlossen, ferner 8 Brüder, die inö Ausland ge- Iwhen sind.
3. Er hat von der Generalstaatsanwaltschaft A Urteilsbegründungen gegen die kirchlichen Sittlichkeitsverbrechcr angefordert, sie erhalten sie zur Grundlage seines Vorgehens gewacht.
Düse drei Erklärungen des Bischofs Borne- wasser wurden von mehreren hundert Zu- AAn, größtenteils Katholiken, mit an- ^hort und sogar auf Schallplatten auf- Mwnnnen. Ebenso wie die Worte des Ent-
. . und des aufrichtigen Bedauerns, mit enen sich per Bischof über die einwandfrei ^gestellten Verbrechen äußerte, können sie Urzeit der Oeffentlichkeit bekanntgemacht
Ein Kardinalerzbischof, der — zumal vor einem solchen Forum Erklärungen abgibt, die kirchenamtliche Gültigkeit zu haben Pflegen, handelt entweder im Aufträge des Vatikans oder gegen dessen Auftrag. Der Vatikan, der vom Bischof Tr. Bornewasser darüber unterrichtet worden ist, daß die Feststellungen der deutschen Gerichtsbehörden über den Umfang und den Gegenstand der zahlreichen Sittlichkeitsverbrechen katholischer Geistlicher und Ordensangehöriger vollkommen zutreffen, hat nun das Wort. Er muß — und er kann damit manche Glaubenszweifel vieler guten Katholiken beheben — entscheiden, ob er die ungehörigen Auslassungen eines seiner ersten Diener straflos hingehen lassen oder ob er ihn zur Ordnung rufen will.
Der Oberstaatsanwalt erklärt:
Politische KokWchricht«
Neue Unterschlagungen im „Sowjetparadies"
wurden im Moskauer Gebiet der Konsumgesellschaften sestgestellt, wo 1936 nicht weniger als 12,6 Millionen „den Weg des Bolschewismus" gegangen sind. Im ersten Vierteljahr 1937 betrug die Gesamtsumme der unterschlagenen Staatsgelder 455 Millionen Rubel.
Der neue deutsche Botschafter in Washington
Dr. Dieckhoff überreichte am Dienstag dem Präsidenten Roosevelt sein Beglaubigungsschreiben, wobei herzliche Ansprachen gewechselt wurden.
Kommunistische Umsturzpläne
wurden durch einen Zufall in Argentinien aufgedeckt, wo ein Telegramm mit Ratschlägen zur Organisation des Umsturzes den Behörden in die Hände fiel.
«Der Bischof von Trier hat objektiv einen Meineid geleistet k"
Seltsame Gedächtnisschwäche des Bischofs Dr. Bornewasser — Vollständiges Versagen der kirchlichen Aufsichtsbehörde
X Trier. 19. Mai.
Die Verhandlung gegen den wegen widernatürlicher Unzucht angeklagten römisch- katholischen Pfarrer Bauer wurde am Mittwoch in Trier fortgesetzt und die Beweisaufnahme geschlossen. Dabei ergab sich in erschütternder Weise das vollständige Versagen der kirchlichen Aufsichtsbehörde.
Wieder stand im Mittelpunkt der Verhandlung die nochmalige Vernehmung des Bischofs von Trier, Dr. Bornewasser, zur Klarstellung von Unstimmigkeiten zwischen seiner unter Eid gemachten Aussage und den Behauptungen des Angeklagten. Nachdem Oberstaatsanwalt Dr. Hofmann einen Brief des Pfarrers von Friedrichsthal (Saar) an das Generalvikariat in Trier aus dem Jahre 1919 verlesen hatte, in dem um die Versetzung Bauers „im Interesse der Seelsorge" gebeten wurde, da Bauer schon 1917. an einem 38jährigen Zeugen widernatürliche Unzucht verübt hatte, begann die Vernehmung des Bischofs.
„Gedächtnisschwäche"
Nachdem sich der Bischof beklagt hatte, daß er nach dem Bericht einer Zeitung als Lügner erscheine, stellte der Staatsanwalt nochmals fest, daß die zweite Vernehmung erfolgt, weil Unstimmigkeiten zwischen den Aussagen des Angeklagten und des Bischofs bestehen. Er habe es daher für seine Pflicht gehalten, dem Bischof Gelegenheit zu geben, sich nochmals in der Oeffentlichkeit zu diesem Widerspruch zu äußern. Der Bischof wiederholte seine eidliche Aussage, daß er bei der. Versetzung Bauers nach Weidingen nicht gewußt hätte, daß dieser ihn gebeten hatte, ihm keine Pfarrei mehr zu- z- Rsen. Das hätte er erst jetzt erfahren.
Gericht und Staatsanwalt stärkten das Gedächtnis des Bischofs. Als der Angeklagte seinen Vorgesetzten Dekan gebeten hatte, die Ernennung zum Pfarrer von Weidingen rückgängig zu machen,-erging folgender Bescheid: „Seine bischöfliche Gnaden haben die dargeleg- tenten Gründe ernstlich in Erwägung gezogen, ihnen aber nicht stattgeben können, weil durch die Zurücknahme Anlaß zum Gerede gegeben und Aergernis hervorgerufen würde."
Der Bischof blieb bei seiner Aussage, er hätte nichts davon gewußt. Als dann der entscheidende Widerspruch zwischen den Aussagen des Bischofs und des Angeklagten behandelt wurde, versagte das Gedächtnis des Bischofs in seltsamer Weise vollständig. Der
Staatsanwalt verlas einen Brief des Generalvikars vom 27. August 1932, in dem es heißt: „Seine bischöfliche Gnaden haben von weiteren Schritten gegen Pfarrer Bauer abgesehen, ihn ernstlich ermahnt und gemahnt, und ihm 14 Tage Exerzitien auferlegt."
Aktenmähige Beweise
Geht schon aus diesem Schriftstück hervor, daß der Bischof den Angeklagten damals gesehen und gesprochen bat. so müßte ein weiteres ihm vorgelegtes Aktenstück, in dem Bauer aufgefordert wurde, sich bei Antritt seiner Pfarrei in Laubach 1927 dem Bischof vorzustellen, mit dem Vermerk: „Der Aufforderung wurde am 10. Februar entsprochen." den Zeugen überzeugen. Doch der Bischof sucht auch die Aussage des Angeklagten, daß er 1932 vom Bischof empfangen und von ihm wegen seiner Verfehlungen verwarnt wurde, mit der Bemerkung zu entkräften, daß ihm die Wahrhaftigkeit des Angeklagten Problematisch vorkomme; er muß sich allerdings von einem Beisitzer sagen lassen, daß nicht nur der Angeklagte behauptet, vom Bischof empfangen worden zu sein, sondern daß dies von anderer Seite festgestellt wurdei Alle Bemühungen des Gerichtes blieben ohne Ergebnis. da der Bischof erklärte: „Mag der Angeklagte sagen, was er will, ich habe nicht die geringste Erinnerung an irgendeinen Besuch!" Nunmehr zeigte der Staatsanwalt dem Bischof ein Schreiben des Pfarrers Bauer vom 20. September 1932 an den Bischof persönlich. Bauer bedankte sich hier sür die liebevolle Aufnahme, die der Bischof ihm zuteil werden ließ und zeigte ihm an. daß er die anbefohlenen Exerzitien gemacht habe. Der Bischof konnte sich aber wiederum nicht erinnern. Immer wieder mußte die Angelegenheit Bauer, wie aus den Personalakten hervorgeht, von der bischöflichen Behörde behandelt werden; aber der Bischof will nicht die geringste ErinnerungandenMann haben.
Ausländische Greuellügen
Zu den in der ausländischen Presse verbreiteten Greuelmärchen, der Bischof sei bei seiner ersten Vernehmung derart gequält worden, daß er ohnmächtig zusammengebrochen sei und sich geweigert habe, weitere Fragen zu beantworten, richtete der Staatsanwalt an den Bischof
Christian X. 25 Jahre auf dem Königsthron
Ganz Dänemark beging feierlich das 25jährige Regierungsjubiläum seines Herrscherpaares. Oben: Die drei skandinavischen Könige auf dem Balkon des Schlosses Amalienborg zu Kopenhagen: König Haakon VII. von Norwegen. König Gustav V von Schweden und der Jubilar Christian X. von Dänemark. Unten: Die Garde salutiert.
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die Fvage, ob es richtig sei, daß das Gericht oder die Staatsanwaltschaft ihn so hergenommen hätten, daß er dem Zusammenbrechen nahe gewesen sei. Laut und energisch antwortete der Bischof: Nein! Die Vernehmung des Bischofs war damit beendet.
Der Oberstaaksanwalt hak das Wort
Nach Schluß der Beweisaufnahme und Wiederherstellung der vollen Oeffentlichkeit nahm Oberstaatsanwalt Hofmann das Wort zu einer Erklärung, in der er betonte, der Angeklagte Bauer ist wahrhaft ein Wolf im Schafskleid gewesen. Er hat seine Hirtenpflichten in übelster Weise mißbraucht. Aber er muß gegenüber Behauptungen in der AuslandLPresse, daß der Prozeß maßlos aufgebauscht und in eine bestimmte Richtung gedrängt worden sei, feststellen, daß der Angeklagte selbst zu Beginn des Prozesses gesagt habe: „Ich habe das Gefühl, daß Sie esgntmitmirmeine n!"
Der Oberstaatsanwalt wies darauf hin. daß schon in Friedrichsthal und Münstermaifeld über den Angeklagten gesprochen und daß schon damals nach Trier berichtet wurde. Der Dekan von Münster- maiseld hat durch seinen Bericht nach Trier seine Pflicht in jeder Hinsicht erfüllt. Daß von den Vorgängen in Münstermaiseld auch der Bischof unterrichtet gewesen ist, geht aus der Ladung an Bauer hervor, sich am 10. Februar 1927 beim Bischof vorzustellen. Tie diesbezüglichen Akten tragen den eigenhändigen Vermerk des Bischofs „besondere Vorsicht mit Rücksicht auf die vergangenen Verhältnisse in Münstermaiseld". In Laubach hat dann der Angeklagte sein verbrecherisches Treiben fortgesetzt. Diese Verbrechen sind aber von der kirchlichen Bchörde nur als „unerlaubte Handlungen" und „Unklugheiten" bezeichnet worden. Weiter ging der Oberstaatsanwalt an Hand der zahlreichen und lückenlosen Aktenstücke auf das unbegreifliche Verhalten der kirchlichen Be- Hörde ein, die immer wieder mit Milde gearbeitet und seinen Aufenthalt zu den Exerzitien im Kloster mit Nervenerkrankung in der Oeffentlichkeit begründet und ihn immer wieder in der Seelsorge verwandt hat. Der Bischof hat bei seiner Vernehmung aus die Frage, warum gegen Bauer nichts unter, nommen wurde, erwidert, er hätte geglaubt, daß man die Dinge nicht gleich in die Oes- fentlichkeit bringen soll. Daß durch diese unverständliche Milde der deutschen Jugend viel größerer Scha- den zugefügt wurde, ist anscheinend nebensächlich gewesen, wenn nur die Kirche rein und sauber nach außen hin dasteht. Der Oberstaatsanwalt wies aus die ungeheuerliche Tatsache hin. daß zahlreiche Zeugen bei den Vorvernehmungen bereit gewesen seien, einen Meineid zu leisten.
Die moralische Schuld der bischöfliche« Behörde
Der Oberstaatsanwalt stellte fest, daß die bischöfliche Behörde in der leichtfertigsten Weise ihre Aufsichts- Pflicht verletzt hat zum Schaden der deutschen Jugend. Bauer ist ein Sittlichkeitsverbrecher. Aber noch im Mai 1930 sind seine Verfehlungen von Trier aus als „Unklugheiten" bezeichnet worden, und 1932 hat die unverantwortliche Milde der kirchlichen Behörde es ermöglicht, daß Bauer seine strafbaren Handlungen weiter begehen konnte. Dann stellte der Anklagevertreter fest, daß es erwiesen ist, daß der Bis ch o f von den Dingen Kenntnis erhalten hat und daß aus den Akten hervorgeht, daß der Bischof von Trier den Angeklagten 1932 empfangen hat. Der Bischof hat unter Eid bekundet, daß er sich geweigert hätte, den Pfarrer Bauer zu empfangen. Er könne sich nicht erinnern, obwohl die Akten es klar erge- ben, daß Bauer nach Trier zum Bischof geladen wurde. Der Oberstaatsanwalt verwies auch auf den Brief des Angeklagten vom 27. August 1932, in dem Bauer dem Bischof die Durchführung der anbefohlenen Exerzitien meldete und sich für die liebevolle Ausnahme, die ihm beim Bischof zuteil geworden war, bedankte. Durch diesen Urkundenbeweis steht fest, daß der Angeklagte damals vomBischof empfangen worden sei.
Der Bischof von Trier habe daher objektiv einen Me i-neid geleistet! Ob die subjektiven Voraussetzungen gegeben seien, d. h. ob er sich tatsächlich nicht erinnern könnte, ist eine andere Frage. Objektiv ist etwas bekundet worden, was mit der Wahrheit nicht in Einklang zu bringen ist. Der Oberstaatsanwalt stellt die Frage, ob die unerklärliche Gedächtnisschwäche des Bischofs vielleicht verursacht ist von den vielen Sittlichkeitsprozefsen, die gerade gegen Ordensleute. Geistliche usw. in der Diözese Trier durchgeführt werden mußten, oder ob etwa derartige Sittlichkeitsverbrechen bei der bischöflichen Behörde an der Tagesordnung waren.
Vollständiges Versagen der kirchlichen Aufstchk
Das Verhalten der Kirchenaufsichtsbehörde stellt ein großes Versagen dar. Dieses Versagen ist süv das Strafmaß von besonderer Bedeutung. Der Oberstaatsanwalt klagte die kirchliche Behörde an, in leichtfertiger Weise ihre Aufsichtspflicht verletzt zuj