Seite 4 — Nr. 2S7
Nagolder Tagblatt »Der Gesellschaster
Mittwoch, den 22. Dezember ISS?
Buchau, 21. Dezember. (Selbstentzündung als Brand Ursache.) Wie durch die Untersuchungen einer Stuttgarter Spezialkommission einwandfrei festgestellt wurde, ist die Ursache des unheilvollen Großfeuers aus dem Henna» Hof, über das bereits berichtet wurde, in der Selbstentzündung des Oehmdstocks zu suchen. In diesem Zusammenhang ist erneut auf die Notwendigkeit hinzuweisen, von Zeit zu Zeit mit der Heustocksonde die Temperatur des Heus oder Oehmds zu überprüfen. Wertvolles Volksvermögen kann aus diese Weise erhalten werden. Mehr als 50 WO RM. beträgt in diesem Falle der Schaden.
Pforzheim, 21. Dezember. (Vorsicht mit Karbid.) Als einige Burschen am Büchenberg sich damit vergnügten, mit Karbid gefüllte Blechbüchsen zerknallen zu lassen, flog einem 18jährigen ein Stück Karbid ins Gesicht. Er erlitt an einem Auge so erhebliche Verbrennungen, daß er im Krankenhaus Aufnahme finden mußte.
Auf einem Elternabend der Deutschen Oberschule für Mädchen in Eßlingen wurde vom Schulleiter mitgeteilt, daß diese Oberschule zur Bollanstalt ausgebaut werde.
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Der Bürgermeister von Bietigheim hat einer neuen Straße beim „Haus der Jugend" den Namen des im Jahre 1925 an der Eisenbahn
brücke in Durlach ermordeten Hitler-Jungen Fritz Kröber verliehen.
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Eine 60jährige Landwirtsfrau in Wurmberg, Kreis Maulbronn, wurde beim Betreten des Viehstalls von einem Pferd in den Arm gebissen. Sie mußte ins Pforzheimer Krankenhaus ausgenommen werden.
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In den Hühnerstall des Landwirts Fritz Gug- ler in Jllerrieden, Kreis Laupheim, schlich sich ein Marder ein, der 17 Junghennen und einem Hahn die Kehle durchbiß: ein Vorfall, der erneut mahnt, di« Hühnerställe abzuschließen.
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Die große Scheune des Sägewerksbesitzers Thurner in Riedlingen brannte nachts, vermutlich insolge vorsätzlicher Brandstiftung, nieder. Mitglieder eines in einem benachbarten Gasthause versammelten Gesangvereins brachten das gesamte Bieh in Sicherheit.
In der Scheune der Gastwirtschaft „zur Linde" ln Bodelshausen. Kreis Rottenburg, brach am Dienstag früh ein Feuer aus, das sehr rasch auf das Wohn- und Wirtschaftsgebäude Übergriff. Das Brauhaus blieb vom Brande verschont.
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In Eutingen, Kreis Horb, fuhr ein Lastkraftwagen eine zwei Meter hohe Stützmauer um: der Kraftfahrer erlitt schiver« Kopfver- letzungen.
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Auf der Bühne eines städtischen Gebäudes in Rottweil. in dem fünf Familien unter
gebracht sind, brach ein Brand aus, dem der Dachstock zum Opfer siel.
In der Rottweiler Straße in Schwenningen wurde eine Frau, die in unvorsichtiger Weise aus der Fahrbahn ging, von einem Omni- buß erfaßt und erheblich verletzt.
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Im Landeskrankenhaus Sigmaringen, wo sie ihren Lebensabend verbringt, feierte die auf der Alb viele Jahrzehnte lang als „Krüuter- weible" bekannt gewesene Frau Rosalie Eger ihren 94. Geburtstag.
Handel und Verkehr
Viehpreise. Hechingen: Nutzvieh V« bis Ve- jährig 110—170, V?- bis einjährig 160—210, ein- bis zweijährig 170-340, trächtige Kalbinnen und Kühe 460—540 RM.: Wurstkühe 20—24, fette Kühe 30-35, Rinder 38—40, Kälber 45 bis 52 Rpf. je Pfund Lebendgewicht. — Riedl in- gen: Ochsen 420—600, Kühe 300—480, Kalbeln 380—580, Jungvieh 120—380 RM. — Rott- weil: Ansetzlinge 230—360, trächtige Kühe 360 bis 510, trächtige Kalbinnen 390—450, Rinder 190-315, Jungvieh 115—195 RM.
Schweinepreise. Hechingen: Milchschweine 20—25, Läufer 27.50—35 RM. — Niederstetten: Milchschweine 19—23 NM. — Riedlingen: Milchschweine 20—26, Mutterschweine 130—170 RM. — Rottweil: Milchschweine 20—25 RM. — Tuttlingen: Milchschweine 15—25 RM.
Stuttgarter Schlachtviehmarkk
vom Dienstag, 21. Dezember
Auftrieb: 63 Ochsen, 187 Bullen, 598 Kühe, 170 Färsen, 1216 Kälber, 1477 Schweine.
Preise für Ve Kg. Lebendgewicht m Rpf.: Ochsen a 48—44; Bullen a 40—42, b 36; Kühe a 40—43, b 33—38, c 26—32, d 22, Färsen a 40—43, b 37, c 29—32; Kälber 8, andere Kälber a 60—65, b 53-59, c 42—50, d 35; Schweine a 53,5, bl 53,5. b2 53,5, c 52.5. d 49,5, e 49.5 s 49,5, gl 53,5, g2 50-50,5.
Marktverlauf a-Kühe, a- und b-Ochsen, Bullen und Färsen zugeteilt, Handel in den übrigen Wertklassen ruhig. Kälber lebhaft. Schweine zugeteilt.
Stuttgarter Großhandelspreise für Fleisch und Fettwaren vom 21. Dezember. Ochsenfleisch 1 75 bis 78. Bullenfleisch 1 72—75, Kuhfleisch 1 7V bis 75, 2 56—63, 8 48—52, Färsenfleisch 1 75 bis 78, Kalbfleisch 1 86-97, 2 70—80, Hammel- fleisch 1 80, Schweinefleisch 1 73. Ochsen-, Buk- len- und Färsenfleisch lebhaft, Kuhfleisch belebt, Kalbfleisch lebhaft, Hammelfleisch zugeteilt, Schweinesleisch lebhaft.
Druck und Verlag des „Gesellschafters":
E. W. Zaiser. Inh. Karl Zaiser. Nagokd. Hauptfchristleiter und verantwortlich für de» gesamten Inhalt einschließlich der Anzeigen: Hermann Eötz. Nagold.
DA. XI. 37: 2727
Zur Zeit ilt Lreislitte Nr. k gültig.
Die heutige Nummer umsaßt K Seite«
Amtliche Bekanntmachung
AckWit i» Mkltikii M SaMmieil über NkilmAki mi Nkij-fr
Der Herr Wirtschaftsminister hat den Bäckereien und Konditoreien wegen starken Eeschäftsanfalls über Weihnachten 1937 und Neujahr 1938 gestattet, mit der Herstellung von Bäcker- und KoiMtorwaren
am Donnerstag, den 23., Freitag, den 24., und Freitag, den 31. Dezember 1937, jeweils um 3 Uhr morgens zu beginnen.
Die Beschäftigung von Jugendlichen unter 16 Jahren ist vor 1 Uhr nicht zulässig. Die Dauer der Arbeitszeit der beschäftigten Eefolgschaftsmitglieder darf an den Ausnahmetagen 10 Stunden täglich nicht überschreiten. Sie kann, mit Ausnahme der Jugendlichen unter 16 Jahren, am 24. und 31. Dezember 1937 auf 12 Stunden verlängert werden. Innerhalb der Arbeitszeit sind die üblichen Pausen einzulegen. Am 24. und 31. Dezember 1937 dürfen Ee Hilfen und Lehrlinge nicht nach 16 Uhr beschäftigt werden. Die Vorschriften des Bäckereigesetzes über die Abgabe und das Austragen oder Ausfahren von Backwaren werden durch dis Ausnahmebewilligung nicht berührt.
Die Ortspolizeibehörden und die Gendarmerie haben die Einhaltung der bewilligten Ausnahmen zu überwachen.
Nagold, den 21. Dezember 1937.
Der Landrat: Dr. Lau ff er.
Allgem. Orts-lKreis-Maukeukasse Nagold
Bekannlmachuna
Die Herren Arbeitgeber werden darauf hingewiesen, daß sie zur Abmeldung ihrer Arbeiter usw. innerhalb 3 Tagen nur berechtigt bezw. verpflichtet sind, wenn die Arbeitsunterbrechung anläßlich der Weihnachtsfeiertage länger als 10 Tage (also länger als vom 24. 12. 1937 bis 2. 1. 1938) dürfen nicht abgemeldet werden. Dies gilt für die großen und kleinen Betriebe.
Nagold, den 21. Dezember 1937
Der Leiter: Lenz, Oberrechnungsrat.
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