Seite 4 Nr. 2S7

Nagolder Tagblatt »Der Gesellschaster

Mittwoch, den 22. Dezember ISS?

Buchau, 21. Dezember. (Selbstent­zündung als Brand Ursache.) Wie durch die Untersuchungen einer Stuttgarter Spezialkommission einwandfrei festgestellt wurde, ist die Ursache des unheilvollen Großfeuers aus dem Henna» Hof, über das bereits berichtet wurde, in der Selbstentzündung des Oehmdstocks zu suchen. In diesem Zusammenhang ist erneut auf die Notwendigkeit hinzuweisen, von Zeit zu Zeit mit der Heustocksonde die Temperatur des Heus oder Oehmds zu überprüfen. Wert­volles Volksvermögen kann aus diese Weise erhalten werden. Mehr als 50 WO RM. be­trägt in diesem Falle der Schaden.

Pforzheim, 21. Dezember. (Vorsicht mit Karbid.) Als einige Burschen am Büchenberg sich damit vergnügten, mit Kar­bid gefüllte Blechbüchsen zerknallen zu lassen, flog einem 18jährigen ein Stück Karbid ins Gesicht. Er erlitt an einem Auge so erhebliche Verbrennungen, daß er im Kran­kenhaus Aufnahme finden mußte.

Auf einem Elternabend der Deutschen Oberschule für Mädchen in Eßlingen wurde vom Schulleiter mitgeteilt, daß diese Ober­schule zur Bollanstalt ausgebaut werde.

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Der Bürgermeister von Bietigheim hat einer neuen Straße beimHaus der Jugend" den Namen des im Jahre 1925 an der Eisenbahn­

brücke in Durlach ermordeten Hitler-Jungen Fritz Kröber verliehen.

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Eine 60jährige Landwirtsfrau in Wurm­berg, Kreis Maulbronn, wurde beim Betreten des Viehstalls von einem Pferd in den Arm gebissen. Sie mußte ins Pforzheimer Krankenhaus ausge­nommen werden.

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In den Hühnerstall des Landwirts Fritz Gug- ler in Jllerrieden, Kreis Laupheim, schlich sich ein Marder ein, der 17 Junghennen und einem Hahn die Kehle durchbiß: ein Vorfall, der erneut mahnt, di« Hühnerställe abzuschließen.

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Die große Scheune des Sägewerksbesitzers Thurner in Riedlingen brannte nachts, vermutlich insolge vorsätzlicher Brandstif­tung, nieder. Mitglieder eines in einem be­nachbarten Gasthause versammelten Gesangver­eins brachten das gesamte Bieh in Sicherheit.

In der Scheune der Gastwirtschaftzur Linde" ln Bodelshausen. Kreis Rottenburg, brach am Dienstag früh ein Feuer aus, das sehr rasch auf das Wohn- und Wirtschaftsgebäude Übergriff. Das Brauhaus blieb vom Brande ver­schont.

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In Eutingen, Kreis Horb, fuhr ein Last­kraftwagen eine zwei Meter hohe Stützmauer um: der Kraftfahrer erlitt schiver« Kopfver- letzungen.

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Auf der Bühne eines städtischen Gebäudes in Rottweil. in dem fünf Familien unter­

gebracht sind, brach ein Brand aus, dem der Dachstock zum Opfer siel.

In der Rottweiler Straße in Schwennin­gen wurde eine Frau, die in unvorsichtiger Weise aus der Fahrbahn ging, von einem Omni- buß erfaßt und erheblich verletzt.

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Im Landeskrankenhaus Sigmaringen, wo sie ihren Lebensabend verbringt, feierte die auf der Alb viele Jahrzehnte lang alsKrüuter- weible" bekannt gewesene Frau Rosalie Eger ihren 94. Geburtstag.

Handel und Verkehr

Viehpreise. Hechingen: Nutzvieh V« bis Ve- jährig 110170, V?- bis einjährig 160210, ein- bis zweijährig 170-340, trächtige Kalbinnen und Kühe 460540 RM.: Wurstkühe 2024, fette Kühe 30-35, Rinder 3840, Kälber 45 bis 52 Rpf. je Pfund Lebendgewicht. Riedl in- gen: Ochsen 420600, Kühe 300480, Kalbeln 380580, Jungvieh 120380 RM. Rott- weil: Ansetzlinge 230360, trächtige Kühe 360 bis 510, trächtige Kalbinnen 390450, Rinder 190-315, Jungvieh 115195 RM.

Schweinepreise. Hechingen: Milchschweine 2025, Läufer 27.5035 RM. Nieder­stetten: Milchschweine 1923 NM. Ried­lingen: Milchschweine 2026, Mutterschweine 130170 RM. Rottweil: Milchschweine 2025 RM. Tuttlingen: Milchschweine 1525 RM.

Stuttgarter Schlachtviehmarkk

vom Dienstag, 21. Dezember

Auftrieb: 63 Ochsen, 187 Bullen, 598 Kühe, 170 Färsen, 1216 Kälber, 1477 Schweine.

Preise für Ve Kg. Lebendgewicht m Rpf.: Ochsen a 4844; Bullen a 4042, b 36; Kühe a 4043, b 3338, c 2632, d 22, Färsen a 4043, b 37, c 2932; Kälber 8, andere Kälber a 6065, b 53-59, c 4250, d 35; Schweine a 53,5, bl 53,5. b2 53,5, c 52.5. d 49,5, e 49.5 s 49,5, gl 53,5, g2 50-50,5.

Marktverlauf a-Kühe, a- und b-Ochsen, Bullen und Färsen zugeteilt, Handel in den übri­gen Wertklassen ruhig. Kälber lebhaft. Schweine zugeteilt.

Stuttgarter Großhandelspreise für Fleisch und Fettwaren vom 21. Dezember. Ochsenfleisch 1 75 bis 78. Bullenfleisch 1 7275, Kuhfleisch 1 7V bis 75, 2 5663, 8 4852, Färsenfleisch 1 75 bis 78, Kalbfleisch 1 86-97, 2 7080, Hammel- fleisch 1 80, Schweinefleisch 1 73. Ochsen-, Buk- len- und Färsenfleisch lebhaft, Kuhfleisch belebt, Kalbfleisch lebhaft, Hammelfleisch zugeteilt, Schweinesleisch lebhaft.

Druck und Verlag desGesellschafters":

E. W. Zaiser. Inh. Karl Zaiser. Nagokd. Hauptfchristleiter und verantwortlich für de» gesamten Inhalt einschließlich der Anzeigen: Hermann Eötz. Nagold.

DA. XI. 37: 2727

Zur Zeit ilt Lreislitte Nr. k gültig.

Die heutige Nummer umsaßt K Seite«

Amtliche Bekanntmachung

AckWit i» Mkltikii M SaMmieil über NkilmAki mi Nkij-fr

Der Herr Wirtschaftsminister hat den Bäckereien und Konditoreien wegen starken Eeschäftsanfalls über Weih­nachten 1937 und Neujahr 1938 gestattet, mit der Her­stellung von Bäcker- und KoiMtorwaren

am Donnerstag, den 23., Freitag, den 24., und Freitag, den 31. Dezember 1937, jeweils um 3 Uhr morgens zu beginnen.

Die Beschäftigung von Jugendlichen unter 16 Jahren ist vor 1 Uhr nicht zulässig. Die Dauer der Arbeitszeit der beschäftigten Eefolgschaftsmitglieder darf an den Aus­nahmetagen 10 Stunden täglich nicht überschreiten. Sie kann, mit Ausnahme der Jugendlichen unter 16 Jahren, am 24. und 31. Dezember 1937 auf 12 Stunden verlängert werden. Innerhalb der Arbeitszeit sind die üblichen Pau­sen einzulegen. Am 24. und 31. Dezember 1937 dürfen Ee Hilfen und Lehrlinge nicht nach 16 Uhr beschäftigt werden. Die Vorschriften des Bäckereigesetzes über die Abgabe und das Austragen oder Ausfahren von Backwaren werden durch dis Ausnahmebewilligung nicht berührt.

Die Ortspolizeibehörden und die Gendarmerie haben die Einhaltung der bewilligten Ausnahmen zu überwachen.

Nagold, den 21. Dezember 1937.

Der Landrat: Dr. Lau ff er.

Allgem. Orts-lKreis-Maukeukasse Nagold

Bekannlmachuna

Die Herren Arbeitgeber werden darauf hingewiesen, daß sie zur Abmeldung ihrer Arbeiter usw. innerhalb 3 Tagen nur berechtigt bezw. verpflichtet sind, wenn die Arbeits­unterbrechung anläßlich der Weihnachtsfeiertage länger als 10 Tage (also länger als vom 24. 12. 1937 bis 2. 1. 1938) dürfen nicht abgemeldet werden. Dies gilt für die großen und kleinen Betriebe.

Nagold, den 21. Dezember 1937

Der Leiter: Lenz, Oberrechnungsrat.

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