Seite 4 Nr. 154

Nagolder Tagblatt »Der Gesellschafter

Montag, de» 6. Zuli 193t»

Vertreters des Führers, des Reichs­kriegsministers Generalseldmarschall von Blomberg, und des Reichssührers SS. Himmler.

Der Slaaksanwalt klag! an

Die sofort eingeleitcten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Magdeburg über die Ursachen des Unfalls haben zu folgendem Ergebnis geführt:

Bereits am 2. Juli 1936 wurde der Kraft- wagensührer Richard Weber aus Pivits­heide in Lippe-Detmold auf Antrag der Staatsanwaltschaft in gerichtliche Unter­suchungshaft genommen. Weber führte den Fernlastzug, dessen Anhänger mit dem mit den Musikern der Leibftandarte SS. besetz­ten Kraftomnibus zusammenstieß. Die An­klage legt Weber zur Last, auf der Reichs- verkehrsstraße zwischen Burg und Hohens- eben durch Fahrlässigkeit und unter Außerachtlassung der ihm durch seinen Be­rus als Kraftwagenführer besonders aus­erlegten Pflicht zur Aufmerksamkeit den Tod von vier Menschen und die

Körperverletzung von neun weiteren Men- ichen verursacht zu haben. Die Hauptver­handlung beginnt am 8. Juli.

15 Islire Xoodtdaus kür l>«igs

Das Kölner Schwurgericht verurteilte den Angeklagten Joseph Ludwigs wegen Tot­schlags an der 67jährigen Juwelierswitwe Graß und wegen Versuch der Anstiftung zum Meineid zu einer Eefamtzuchthausstrafe von 15 Jahren. Die bürgerlichen Ehren­rechte werden ihm auf die Dauer von zehn Jahren aberkannt.

Leriiektizler 8eli«erverbreetier adZeurteilt

In zweitägiger Verhandlung hatte sich das Aachener Schwurgericht mit dem berüchtigten 37jährigen Schwerverbrecher Otto Wil­helm zu befassen, der unter der Anklage stand, im April 1934 seine Ehefrau, als Mitwisserin seiner zahlreichen Straftaten, vorsätzlich getötet und weiterhin in den Jahren 1932 bis Februar 1935 min­destens 13 Diebstähle und Einbrüche in straf-

I verschärfendem Rücksalle ausgeführt zu haben. Wilhelm, der seit einem Jahr in Unter­suchungshaft sitzt, hatte während dieser Zeit zahlreiche Geständnisse abgelegt, sie jedoch ebensooft widerrufen oder umgeändert. Den Aufenthalt der Ehefrau wollte Wilhelm nicht kennen, bis er schließlich nach einer Gegen­überstellung mit seiner Schwester gestand, seine Frau nach einem voraufgegangenen Ehestreit in der Wohnung mit einem Hammer erschlagen zu haben. Das Urteil lautete wegen Totschlags und schwe­ren Diebstahls im Rücksalle auf eine Gesamt­zuchthausstrafe von 15 Jahren und 10 Jah­ren Ehrverlust. Außerdem wurde die Siche­rungsverwahrung angeordnet. Wilhelm steht auch im Verdacht, an der Erschießung des Aachener Polizeioberwachtmeisters Stein­busch i'm März 1934 beteiligt gewesen zu sein. Dieser Fall wird später vor einem Son­dergericht verhandelt werden.

voppeliliörüer von kiuü Homburg rerbaktet

Der wegen Doppelmordes gesuchte Erich Maibach, der in Bad Homburg seine Eltern mit einer Axt erschlagen hat, hat sich am Samstag der Kriminalpolizei in Heidelberg gestellt und seine Tat zu­gegeben.

15f!ibi4ger ersebnk Hutter uurl Rrocker

Die beiden Söhne des Bauern Schal- lehn aus Groß-Drensen im Netzekreis, der verreist war, holten im Walde Streu. Auf der Heimfahrt zog der 15jährige Heinz Plötz­lich eine Parabellumpistole und feuerte fünf­mal auf seinen neunzehnjährigen Bruder, der mit drei Schüssen im Rücken tot zu- sammenbrach. Der Täter fuhr darauf mit dem Gespann auf den Hof zurück und schoß mit einem Jagdgewehr aus nächster Nähe auf seine Mutter. Sie wurde getötet. Tie Schwester lief zur Gendarmerie. Beim Eintreffen des Beamten versuchte der Mörder Hand an sich zu legen. In schwerverletzten. Zustande wurde er in das Schönlanker Krankenhaus geschafft. Tie Hintergründe der Bluttat sind noch nicht geklärt.

Schützet die Zugtiere Nehmet Vorspann I

Handel und Verkehr

Mehl- und Kleiepreije

Die Hauptvcreinigung der Deutschen Ge­treidewirtschaft veröffentlicht soeben ihre An­ordnung Nr. 39, mit der die jetzt gültigen Preise für Roggemnehl und Roggenkleie bis zum 15- August, die jetzt gültigen Preise für Weizenmehl und Weizenkleie bis zum 15. Sept. verlängert werden. Die Verlängerung dürfte dem Umstand Rechnung tragen, daß die Müh­len auch nach Beginn der neuen Ernte noch für eine gewisse Zeit hauptsächlich Roggen bezw. Weizen, der aus der alten Ernte stammt bezw. zu den alten Festpreisen gekauft ist, ver- rrbeiten müssen. Es kann also keinesfalls etwa aus dieser Verlängerung der Mehlfestpreise auf die Möglichkeit einer Verlängerung der alten Getreidefestpreise, die bekanntlich bis 15. Juli (Roggen) bezw. 15 August (Weizen) gelten, geschloffen werden.

Stuttgarter Wochenmarktpreise vom 4. 7.

Großverkauf: Obst: Frühbirnen 30, Erd­beeren (Gartenprestlinge) 1822, Himbeeren 2730, Stachelbeeren (unreife) 1618, reise 2025, Johannisberen rot 1822, schwarz 30, Heidelbeeren 2830, süße Kirschen 25 bis 32, grüne Walnüsse 80 Pfg. je für V 2 kg; Gemüse: V 2 kg Kartoffeln (neue) 8,59, V 2 kg Buschbohnen (breite) 4550, V 2 kg Brockelerbsen 1215, 1 St. Kopfsalat 48. 1 St. Endiviensalat 1015, V 2 kg Wirsing (Köhlkraut) 78, V 2 kg Weißkraut rund 8 bis 10, 1 St. Blumenkohl 1040, 1 Bund Note Rüben 810, ^2 kg Gelbe Rüben (lange Karotten) 78. 1 Bund Karotten runde kleine 815, 1 Bund Zwiebel mit Rohr 68, 1 St. Gurken, große, 1535. 1 St. Rettich 48. 1 Bund Monatrettich, rote 67. weiße 68. 1 St. Sellerie 10 bis 25. V 2 kg Tomaten (Treibhaus) 3540. V 2 kg Spinat (hiesiger, geputzt) 1012, V 2 kg Rhabarber 810, 1 Stück Kopfkohl- cabi 47 Pfg. Als Kleinhandelspreis gilt ein Zuschlag bis zu 33 Prozent zu den Groß­handelspreisen als angemessen. Markt, läge: Zufuhr in Obst, besonders in Erd­beeren und Himbeeren sehr reichlich, in Ge­müse reichlich. Verkauf in Obst befriedigend, in Gemüse lebhaft. In Himbeeren sind starke Anlieferungen zu erwarten.

Neue «rzeugeriMM lur mrimn

Die Anordnung Nr. 86 der Hauptvereini« gung der deutschen Garten- und Weinbau» Wirtschaft bringt eine Ergänzung zu der An­ordnung Nr. 83 bctr. Erzeugerfestpreise für die Belieferung der Verarbeitergruppe mit Stein- und Beerenobst vom 13. Juni 1936. Die neue Anordnung Nr. 86 wurde unterm 29. Juni erlassen und lautet wie folgt: Die in Ziffer I Abs. 1 genannten Erzeugerpreise für Kirschen werden wie folgt geändert (je 50 Kg.): Schattenmorellen (große, lange Lot- kirschen) und Ludwigskirschen Güteklasse 21.00 RM., Güteklasse L 19.00 RM-, Sauer- ki-rschen aller übrigen Sorten Güteklasse ^ 19.00 RM., Güteklasse 6 16.00 RM., Sauer­kirschen aller Sorten (nur für industrielle Ver- Wertung außer zu Brennzwecken bestimmt) Güteklasse 6 14.00 RM., Brennkirschen des württembergischen und badischen Schwarzwal- des 7.50 RM., Brennkirschen, Süß- und Sauerkirschen 5.00 RM., Süßkirschen, Mar­meladenware 8.00 RM. Diese Anordnung ist mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten.

Schweinemärkte. Bopfingen: Milch­schweine 1925, Läufer 49 RM. Güg­lingen: Milchschweine 1921, Läufer 54 bis 60 NM. Giengen a. Br.: Saug- schweine 2432, Läufer 3750 NM. Hall: Milchschweine 2028, Läufer 30 bis -0-2 NM. Oehringen: Milchschweine 2129 RM. N 0 ttwe - r- Mlllchfchweine 2430 RM. " "

Gestorbene : Margarete Maier Wwe. geb. Klaiß 71 I., Kuppingen. Anton Schäfer, Bäcker, 21 I., Grünmettstetten. Joh. Georg Faißt, 79 I., David Beilharz, Pensio­när, Baiersbronn. Katharine Kallfaß geb. Rsntschler, 60 I., Klosterreichenbach. Edelbert Rosenfelder, Gärtner, 50 I., Freudenstadt.

Druck und Verlag desGesellschafters":

E. W. Zaiser, Inh. Karl Zaiser. Nagold. Hauptschriftleiter und verantwortlich für den gesamten Inhalt einschließlich der Anzeigen: Hermann Götz. Nagold Zur Zeit ist Preisliste Nr. 5 gültig D. A. V. 1938 : 2604

Die heutige Nummer umfaßt 8 Seite»

1

Amtliche Bekanntmachung !

Erfassung militärisch ausgebiideter Wehrpflichtiger

älterer Geburtsjahrgänge

Auf Grund der Verordnung des Herrn Reichsministers , des Innern über die Erfassung militärisch ausgebildeter : Wehrpflichtiger älterer Eeburtsjahrgänge vom 24. Juni j 1936 (RGBl. I S. 513 ff.) ergeht folgende !

Anmelde-Aufforderung !

1. Zur Regelung ihres Wehrpflichtverhältnisses die

Wehrpflicht dauert gemäß Z 4 des Wehrgesetzes vom voll­endeten 18. Lebensjahr bis zu dem auf die Vollendung des 45. Lebensjahres folgenden 31. März haben sich per­sönlich bei der polizeilichen Meldebehörde (Bürgermeister) untenstehende Wehrpflichtige Deutsche, die ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt im Deutschen Reich haben, an­zumelden: 100/68

2 ) die Offiziere und Beamte aller Gattungen, die dem aktiven oder Beurlaubtenstande , - des früheren Heeres, der Schutztruppe, der Kaiserlichen Marine,

der Reichswehr (des Reichsheeres und der Reichs­marine)

angehört haben;

b) alle seit dem 1. Januar 1921 aus der Wehrmacht oder der Landespolizei ausgeschiedenen Deckoffiziere, Un­teroffiziere und Mannschaften sowie alle Männer, die durch eine von der Wehrmacht oder Landespoli­zei veranlagte kurzfristige Ausbildung militärisch ge­schult sind, sofern sie einem älteren Geburtsjahrgang als 1913 angehören.

2. Der Zeitpunkt der Anmeldung wird den Dienstpflich­tigen jeweils durch die für sie zuständige polizeiliche Mel- debehörde noch besonders bekanntgegeben werden.

3. Ist ein Dienstpflichtiger von dem Ort der polizei­lichen Meldebehörde, bei der er sich anzumelden hat, vor­übergehend abwesend, so hat er sich bei ihr zunächst schrift­lich und nach Rückkehr unverzüglich persönlich anzumelden.

4. Von der Verpflichtung nach Ziffer 1 und 2 sind nur die Dienstpflichtigen befreit, die zu diesem Zeitpunkt in der Wehrmacht, in der Landespolizei oder in der SS.- Veriügungstruppe aktiv dienen.

5. Tie Dienstpflichtigen sollen zur Anmeldung mitbringen:

3 ) den Geburtsschein;

b) Nachweise über ihre Abstammung, soweit sie in ihrem oder ihrer Angehörigen Besitz sind;

c) die Schulzeugnisse und Nachweise über ihre Berufs­ausbildung (Lehrlings -und Gesellenprüfung usw.);

ll) Ausweise über Zugehörigkeit zur SA. (Marine SA.), j zur SS., zum NSKK., zum DLV. (Deutscher Luft- sportverband), zum DASD (Deutscher Amateur-Sen- de- und Empfangsdienst), zur freiw. Sanitätskolonne (Rotes Kreuz);

e) den Nachweis über die Teilnahme am Wehrsport (Wasserwehrsport):

i) den Nachweis über geleisteten Arbeitsdienst (Arbeits­paß, Arbeitsdienstpatz) Dienstzeitausweis oder Pflich- tenhest der Studentenschaft);

§) LenNachweis über geleisteten aktiven Dienst in der Wehrmacht oder Landespolizei, sowie über geleisteten aktiven Dienst im früheren Heer, der Schutztruppe, der Kaiserlichen Marine und Reichswehr (Reichsheer und Reichsmarine):

k) den Nachweis über den Besuch von Seefahrtfchulen und über Seefahrtzeiten;

i) den Nachweis über den Besitz des Reichssportabzeichens oder des SA.-Sportabzeichens;

k) den Führerschein (für Kraftfahrzeuge, Flugzeuge oder des Deutschen Seglerverbandes).

6. Dienstpflichtige, die durch Krankheit an der persönli­chen Anmeldung verhindert sind, haben hierüber ein Zeug­nis des' Amtsarztes oder ein mit dem Sichtvermerk des Amtsarztes versehenes Zeugnis eines anderen beamteten Arztes bei der polizeilichen Meldebehörde einzureichen.

7. Auskunft über die Zugehörigkeit zu dem in Absatz 1 dezeichneten Personenkreis erteilen das Wehrbezirkskom­mando Rastatt und Wehrmeldeamt Calw. Die polizeiliche Meldebehörde erteilt keine Auskunft.

8. Dienstpflichtige, die ihrer Meldepflicht nicht oder nicht pünktlich Nachkommen, haben Strafe zu gewärtigen.

Nagold, den 4. Juli 1936.

Der Landrat: Dr. Lau ff er.

M>»z Zcitschrisltt-Lezichtt!

Zur Zeit arbeitet eine große Anzahl Reisender in Stadt und Bezirk Nagold und versucht Abonnenten auf Modenzeitschriften und andere zu gewinnen.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß diese Zeitschriften zu den gleichen Preisen, ebenso rasch und pünktlich von der Unterzeichneten Buchhandlung bezogen werden können und zwar haben Sie den Vor­teil der Auswahl, Eiuzelheste zu beziehen nnd verpflichten sich keinesfalls za jahreweifem Bezug.

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»von der

Buchhandlung E. W. Zaiser.

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von «Ler Keise Lurüek

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Böfingen, den 5. Juli 1936

Todes-Anzeige

Verwandten, Freunden und Bekannten die schmerzliche Nachricht, daß mein lieber Mann, unser guter Vater, Schwiegervater, Großvater, Bruder und Schwager

Matthäus Koch

Landwirt

am Sonntag morgen nach langem, schweren, mit Geduld ertragenem Leiden im Aller von beinahe 67 Jahren sanft in dem Herrn entschlafen ist. Im Namen der trauernden Hinterbliebenen: Die Gattin: Dorothea Koch geb. Bohnet mit Kindern.

Beerdigung Dienstag nachmittag 2 Uhr

Pfrondorf

In der Nachlaßsache des verstorbenen Joh. Hartmann,. Fischzüchter kommen am Mittwoch mittag ab 1 Uhr

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