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Nagolder TagblattDer Gesellschafter'

jährigen geistesschwachen Zöglingen ver­gangen zu haben. Die Vernehmung des An­geklagten entrollte ein erschütterndes Bild eines Verführten. Nach seinen Aussagen war Spilzberg schon, als er noch Meßdiener war. erschlossen, ins Kloster zu gehen. Nach an­fänglicher Weigerung seiner Eltern trat er m das Franziskanerkloster in Waldbreitbach ein. Tort hatte er als Krankenpfleger eine Station mit 35 bis 40 geistesschwachen Jungen unter sich. 1934 kam er in das Kloster Waldmiel, wo er in seinem Hand­werk beschäftigt wurde. Kurze Zeit später wurde er nach Linz versetzt, wo ihm wie­derum jugendliche Kranke anvertraut wur­den.

Auf die Frage des Vorsitzenden, wie er denn zu den außerordentlich schweren Ver­fehlungen gekommen sei. erwiderte der An­geklagte, daß er in Waldbreitbach den Bru­der Gualbert kennen gelernt hätte. Gualbert sei eines Tages zu ihm in die Zelle gekom­men und habe ihn verführt. Bruder Gual­bert ist, als er merkte, daß man ihm auf der Gpur war. nach Afrika geflohen. Spilzberg aber sank immer tiefer und verging sich an den ibm anvertrauten Zöglingen. Der An­geklagte ist in vollem Umfange geständig. Der Staatsanwalt beantragte drei Jahre Zuchthaus und Aberkennung der bürger­lichen Ehrenrechte auf die Dauer von drei Jahren.

Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen fortgesetzten Verbrechens gegen 8 174 Ziffer 1 und 8 175 StGB, zu 4 Jahren Gefängnis. In der Urteilsbegründung wird festgestellt, daß sich der Angeklagte an mehreren Ordensbrüdern vergangen und in 4 Fällen mit Zöglingen widernatürliche Un­zucht getrieben habe. Die Strafkammer habe dem Angeklagten mildernde Umstände zuge- billigt. Es handle sich dabei um einen Aus- nahmefall. weil der Angeklagte sehr jung in das Kloster gekommen und dort in der wider- lichsten Weise verführt worden sei. Weil er ein umfassendes Geständnis abgelegt und innerliche Reue gezeigt habe, billrge die Strafkammer ihm mildernde Umstände trotz schwerster Bedenken zu, um dem Angeklagten nicht die Rückkehr in ein ordentliches Leben für alle Zeit unmöglich zu machen. Infolge des Geständnisses seien 5 Monate der Unter­suchungshaft auf die Strafe ongerechnet wovden.

... und wegen Schmuggels

Während noch in Koblenz der Prozeß wegen der sittlichen Verfehlungen von Fran­ziskaner-Brüdern der Waldbreitbacher Ge­nossenschaft läuft, begann am Dienstag vor der Clever Großen Strafkammer die Ver­handlung gegen 5 Brüder derselben Genos­senschaft und 14 weitere Angeklagte wegen schwerer Schmuggel- und Devisenvergehen. Nach den bisherigen Feststellungen wurden 2 316 000 Kg. Getreide von Holland nach Deutschland eingeschmuggelt und dafür 231 300 RM. unter Nichtbeachtung der De­visenvorschriften nach Holland gebracht.

Die zur Verhandlung stehenden Vorgänge haben sich bei der Genossenschaftsniederlas­sung Petrusheim in Baal bei Weeze (Kreis Geldern), hart an der holländischen Grenze, abgespielt. Die Arbeitskolonie Pe­trusheim nimmt vorwiegend asoziale Ele­mente, Landstreicher usw. auf, um sie durch landwirtschaftliche Tätigkeit wieder auf den richtigen Weg zu bringen. Das Petrusheim war zur Zeit der zur Anklage stehenden Vor­gänge ein sogenanntes Grenzdurchschnitts­gut. Der holländische Besitz von 56 Morgen war 1929. offenbar, um leichter schmuggeln zu können, durch den früheren Vorsteher, den 44 Jahre alten Adolf Keller, genannt Bru­der Sigisbert, hinzuerworben worden. Die Erträgnisse der auf holländischem Boden ge­legenen Aecker durften nach Deutschland ein­geführt werden. Aus diesem Umstand er- wuchs die Verleitung zur Einfuhr weit grö- ßerer Ernteerträge, als sie der eigene Acker jemals Hervorbringen konnte. Daneben wur­den noch Benzin, Tabak, Zigaretten und Lebensmittel eingeschwärzt. Außer den an- geklagten Brüdern haben sich noch einige Fuhrleute und Getreidehändler wegen Betei­ligung an den unsauberen Geschäften zu ver­antworten.

Der erste Verhandlungstag entrollte ein unglaubliches Bild von den Zuständen im Petrusheim und den Machenschaften des Bruders Sigisbert, der nach dem bisherigen Ueberblick als der Hauptschuldige an allen Vergehen anzusehen ist, der aber seit etwa einem Jahre flüchtig ist. Der Angeklagte Joseph Neiß, genannt Bruder Valentin, führte das Gut als Vorsteher bis zum Jahre 1929, wo es Bruder Sigisbert übernahm. Mit Bruder Sigisberts Eintritt verwandelte sich das ehrbare Unternehmen der Nieder­lassung bald in ein wahres Schmuggler­paradies. Der Angeklagte Johann Hoff- mann, genannt Bruder Kalixtus, bezeichnet«! es als ein offenes Geheimnis, daß im Petrus- heim geschmuggelt wurde. Er selbst will allerdings als Küchenmeister nur mit 15 000 Zigaretten, 5 Kg. Tabak und 30 Kg. Tee be­teiligt gewesen sein. Der Angeklagte Wert Brenner, genannt Bruder Julius, beobach­tete, daß. ab 1932 immer mehr Getreide her­beigeschafft wurde, er war bei der Wegbesör- derung behilflich. Der Angeklagte Horst­mann gab zu. daß Verladungsscheine unter Fälschung von Zeit und Namensangabe ver­wendet worden sind.

Donnerstag, den 2. Juli 1SZ8

Auslösung »er MuMiuer-

tu. Rom. 1. Juli.

Die Kardinalkongregation, die für die An. gelegenheiten der Ordensgesellschaften zu­ständig ist, hat wegen der Vorgänge in Ser Kongregation der Franziskusbrüder, die durch den Koblenzer Prozeß ans Tageslicht gekommen sind, einen kirchlichen Prozeß ein­geleitet.

In Kreisen des Vatikans wird angekün­digt, daß dieser Prozeß an Scharfe hinter dem Vorgehen der weltlichen Instanzen nicht zurückstehen werde. Außerdem sind, wie in hiesigen klerikalen Kreisen verlautet, Bestre­bungen im Gange, die ganze Kongre­gation der Franziskusbrüder auszulösen. Diese Maßnahme würde auf dem Verwaltungswege ergehen. Die letzte Entscheidung über den Gang des Ver­fahrens und die Auflösungsfrage soll schon in den nächsten Tagen getroffen werden, da man sich auch im Vatikan der Notwendigkeit nicht mehr verschließen zu können glaubt, daß nach dem aufsehenerregenden Koblenzer Pro­zeß die entsprechenden Folgerungen von sei­ten der Kirche gezogen werden.

Tie geplante Maßnahme des Vatikans ist zweifellos die einzig mögliche Konsequenz, die man in Rom aus der Tatsache ziehen konnte, daß der famose Orden der Franzis­kusbrüder zwar nicht eine Gemeinschaft reli­giöser Bekenner, wohl aber in seinem über­wiegenden Teil eine Horde organisierter Verbrecher darstellt. Leider vermissen wir in der Nachricht, was der Vatikan gegen die ins Ausland geflüchteten Schuldigen, zum Teil geweihte Priester, zu tun gedenkt, von denen sich ja einer in der unmittelbaren Umgebung des Papstes zu persönlichen Dienstleistungen aushält.

Immerhin vermerken wir die Entschei­dung Noms mit Genugtuung, weil sie be­weist, wie wenig moralisches und wirkliches Recht die Bischöfe in Deutschland zur Ver­öffentlichung des an? Anlaß der Koblenzer Prozesse ergangenen Hirtenbriefes haben.

Mensrage in Algerien wird akut

Blutige Zusammenstöße in Oran und Bone Eingeborene beschießen Eisenbahnzug

Paris. 1. Juli.

Wie demMatin" ans Bone, einem Hafen an der nordalgerischen Küste, gemeldet wird, haben 400 streikende eingeborene Bergarbeiter einen Güterzug mit Erz, der die Bergwerks­stadt Nenza verlassen hatte, beschossen. Die Poli­zeiliche Bedeckung des ZugeA zwei Gendarmen.

s machten von ihren Schußwaffen Gebrauch und s verletzten einen der Streikenden. Mobilgarde i ist von Bone aus nach dem Ort des Zwischen­falles abgegangen.

Nach Beendigung der Dienstag-Abendvor­stellung der Komischen Oper blieb ein Teil der Künstler und das Personal im Hause und hielt dieses besetzt, um einige Forderungen durch­zusetzen. Um 2 Uhr nachts veranstalteten die Streikenden zum Zeitvertreib unter den Klängen eines Teiles des Orchesters der Komischen Oper einen Ball.

Zauber rmvsseblt M...

klc. Berlin. 1. Juli.

^ L>er jüdische Kammersänger Richard Tauber, der es nach der Machtergreifung vorgezogen hat. jenseits der deutschen Gren­zen Backfische und Snobs mit seinen schmal­zigen Melodien zu begeistern, scheint es für notwendig zu halten, sich auch in Deutsch­land wieder einmal in Erinnerung zu brin­gen. Nun ist es für einen emigrierten Juden nicht gerade einfach, dafür das geeignete Sprachrohr zu finden, und so half' das Berliner Tageblatt" Herrn Tauber liebenswürdigerweise aus seiner Verlegen­heit. In seiner Morgenausgabe vom 25. Juni veröffentlicht das BT. nämlich eine Anzeige, in der Kammersänger Richard Tauber unter der OrtsangabeLondon, den 20. Juni 1936, Hyde-Park-Hotel" seine Vermählung mir Diana Rapier anzeigt. Darunter aber fleht eine Selbstanzeige des BT.:Fami­lie n e r e i g n i s s e . die in weiten Kreiien schnell bekannt werden sollen, zeigt in an zweckmäßig im .Berliner Tageblatt' an." Herr Richard Tauber hat sich also an die richtige Adresse gewandt.

Ein Nrnbrr M§ in Men

sk. Wien, 1. Juli.

Der Prinzgemahl der Grohberzogin von Luxemburg, Rens v. B v u r b o n-P a r m a, ein Bruder der Exkaiserin Zfla und des Prin­zen Sixtus, ist in Wien eingetrosfen. wo er sich längere Zeit aufhalten will. Die Reise wird mit dem Wiederaufleben der Restaurations- bestrebnngen in Verbindung gebracht. In den Dienst der aktiven Restaurationsprovaganda haben sick nunmehr auch Erzherzog Eugen und die Erzherzogin Adelheid gestellt, die in Begleitung des Landeshauptmanns von Tirol, Dr. S ch n macher, eine Propaganda­reise durch Osttirol unternehmen, bei welcher Gelegenheit Handschreiben Ottos verteilt wer­den. Die Legitimisten propagieren zur Zeit be­sonders den Gedanken, daß zur Durchführung der Restauration eine Volksabstimmung über­flüssig sei. Es genüge, wenn der Bundestag die Aenderung der Staatsform beschließen würde.

Eine Anerkennung für den RLB.

Der stellvertretende Gauleiter Schmidt sprach beim ReichsluftschudbunS

Stuttgart, I. Juli.

Der RLB. hatte seine führenden Amts­träger zu einem Appell nach Stuttgart be­fohlen. Fragen betr. des Verhältnisses der NSDAP, zum RLB.. der Neueinteilung, der Schulung, der Kassenführung und der Werbe­arbeit waren Gegenstand der Beratung. Zur größten Freude aller Beteiligten konnte der Landesgruppenführer. Oberst Hinkel- bein, den stellv. Gauleiter Schmidt und die Vertreter des Innenministeriums. Ober­regierungsrat Dr. Stahlecker und Major Dr. Beutner, begrüßen. Stellv. Gauleiter Schmidt ergriff soiort das Wort und führte folgende?- ans:

Wenn die Partei bei der Durchführung der Block- und Zellorganisation über das ganze Land auch den RLB. und seine Or­ganisation mit einbezogen hat in den großen Rahmen der Partei und der Parteiorga­nisationen, so ist das nicht nur etwa die Ab­sicht, sich ein neues Menschenmaterial zu- sammeln, sondern es stellt eine Anerkennung Äer eigenen Arbeit des RLB., die auf einem besonderen Gebiet liegt, dar. Wenn die Gau­leitung sich heute verpflichtet sieht, die Luft­schutzhauswarte und alles, was zu der Or­ganisation des RLB. gehört, durch diese Neu­gliederung des Zellen - Blocksystems, an die Partei näher heranzubringen, so wolle die Partei damit zum Ausdruck bringen, daß sie die bisherige Arbeit des RLB. anerkennt und daß die Partei bereit ist. diese Arbeit zu unterstützen.

Daß das nicht immer sehr leicht ist, kommt daher, daß die Menschen in den Dörfern und Gemeinden, die sich für eine öffentliche Tätig­keit hergeben können, nicht immer sehr zahl­reich sind. Es tauchen oft Schwierigkeiten auf. da nicht jeder gleichzeitig für die Partei und nebenher noch für eine Sonderausgabe zur Verfügung stehen kann. Die Partei ist ständig bemüht, eine reibungslose Zusam­menarbeit zu ermöglichen, und wird alles tun, damit die Menschen, die für eine ander­weitige öffentliche Arbeit draußen noch zur Verfügung stehen, dieser Aufgabe gereckt -werden können. Heute will die Partei die 'Arbeit des RLB.. der in engster Fühlung mit den Volksgenossen draußen steht, dazu benützen, Aufträge der Partei durch ihn er­ledigen zu lassen und an die Bolksgenossen- schaft heranzubringen. Die Partei sieht im RLB. draußen in seiner Arbeit auch einen Arm. mit dem sie gewillt ist. der Vervflich-

tung einer wahrhaften Volksführung gerecht zu werden. Die Partei will durch das Ab­kommen, das die Gauleitung mit dem RLB. abgeschlossen hat. ein kameradschaftliches Zusammen,- 'eiten zwischen NSDAP, und RLB. erreichen und draußen ermöglichen, einerseits in die Partei künftig den Luftschutz, andererseits die Organe des RLB. und seine Tätigkeit hineinzutragen in den großen Rah­men der Partei und die Tätigkeit der Partei." Stellvertretender Gauleiter Schmidt schloß seine Ausführungen mit einem Appell an die Einsatzbereitschaft aller Volksgenossen.

Hierauf ergriff der Vertreter des Innen­ministeriums, Oberregierungsrat Dr. Stahl­ecker das Wort. Er betonte, daß der RLB. der Träger des Luftschutzgedankens vor allem auch auf dem Lande sein müsse. Es genüge nicht, den Luftschutz nur in den großen Städten durchzuführen; lückenlose Erfassung aller Ge> meinden müsse das Ziel des RLB. sein. Die Verdunkelungsübungen hätten gezeigt, daß das Land ebenso mitmachen müsse, wenn ein Er­folg beschießen sein soll. Daß die bisher durch- geführten Verdunkelungsübungen ein befriedi­gendes Ergebnis gezeitigt hätten, sei mit ein Hauptverdienst der Amtsträger des RLB. Di« Mitgliederwerbung müsse energisch vorwärts getrieben werden. Das Ziel der Ausbildung sei neben rascher Einsatzbereitschaft und großer Schlagfertigkeit Erziehung zur Selbstdisziplin, zum Pflichtbewußtsein, zu Besonnenheit und Ruhe, damit ein zweiter November 1918 zur Unmöglichkeit werde. Besondere Anerkennung verdiene die vorbildlich aufgezogene Organi­sation und der selbstlose freudige Einsatz der Amtsträger des RLB.

Die Tagung nahm einen überaus anregen­den Verlauf. In später Nachmittagsstund» konnte der Landesgruppenführer dieselbe be­schließen mit einem Appell an die Einsatzbereit­schaft sämtlicher Amtsträger und einem Treu­gelöbnis an den Führer.

Staatshaushalt mit 19 « Millionen

Stuttgart, 1. Juli.

Das Staatsministerium beschloß kürzlich ein Gesetz über die Feststellung des Staats­haushaltplanes für das Rechnungsjahr 1936. Der ordentliche Haushalt gleicht sich mit 190 090 206 RM. in Einnahmen und Aus­gaben aus. Für den außerordentlichen Haus- halt sind 5 Millionen vorgesehen. Das Finanzministerium wird ermächtigt, folgende

außerordentliche Ausgaben im Gesamtbetraq von 5 000 000 RM. zu leisten und die zu ihrer Deckung nötigen Anleihemittel zu be­schaffen.

Für die I n n e n v e r w a l t n n g: Zum weiteren (vierten Teilausbau der Landes­wasserversorgung) 1000 000 NM. Für die Wirtschaftsverwaltung: Zum zwei­gleisigen Ausbau der Reichsbahnstrecke Zuffenhausen-Renningen und zur Einrich­tung des elektrischen Betriebs der Strecke ZuffenhausenNenningenWeil der Stadt 2 000 000 NM.: zum Ilmbau des Bahnhofs In Kirchheim-Teck 2 000 000 RM. Im ein­zelnen sind folgende Kapitel des Staats­bedarfs von allgemeinem Interesse: Anflvand für Jnneiiverwaltnng 31 Millionen, für dis Knltverwaltnng 42, für die Finanzverwal- tnng 10.5. für Versorgungen und Unter­stützungen 20.8 Millionen. Neben den steuer­lichen Deckungsmitteln ist die Nutzung des Staatsvermögens von besonderer Wichtigkeit. Die Reineinnahmen aus den Domänen wer- den mit 1,7 Millionen, die von den Forsten mit 10,9 Millionen Mark angegeben. Alls den Salinen werden 410 000 RM. und von der Münze 400 000 RM. eingenommen. Das Betriebskapital der Staatshauptkasse wicd aus 13 Millionen Reichsmark festgesetzt.

Staatskinöe ins AuMaus

Stuttgart, 1. Juli.

Tie Justizpressestellc teilt mit: In den letz, ten Tagen hat der Strafsenat des Oberlan­desgerichts Stuttgart gegen mehrere Per­sonen verhandelt, die im Jahre 1934 versucht hatten, die KPD.-Opposition, eine Abart der KPD., in Stuttgart neu aufznbanen, und Druckschriften zur Beeinflussung ihrer An­hänger hernestellt und verbreitet hatten. Tie Hauptbeteiligten erhielten Zuchthaus­strafen von 3 Jahren 4 Monaten bis zu vier Jahre n. Auch gegen dis weniger Beteiligten mußten zur nachdrück­lichen Bekämpfung solcher Wühlereien hohe Strafen verhängt werden: so wurde ein An- geklagter, der sich zweimal einige Druckschrif­ten geben ließ, um sie an andere weitorzu- geben, zu 2 Jahren Gefängnis verurteilt, ob­wohl ihm nicht nachgewiesen war. daß er sie tatsächlich weiterverbreitet hat. lieber die Verhandlung gegen 4 Kommunisten, die am 15. Februar 1933 die llebertragung einer Rede des Führers voll der Stadthalle in Stuttgart ans den Rundfunk und den Markt­platz unterbrochen hatten, ist in der Presse bereits berichtet worden. Inzwischen ist di-e. Ergreifung eines weiteren Täters gelungen, nämlich des verh. Hermann Me Singer, der dem Alfred Däuble, welcher das 3,75 Meter hoch an einer Hauswand verlaufende Kabel mit dem Beil durchschlagen hat, Hilfs- stellnng gegeben hat. Am 1. Juli 1936 ist er vom Strafsenat des Oberlandesgerichts zu 1 Jahr 10 Monaten Gefängnis verurteilt worden.

ZeitlitigszufamMlAgliilS in Schwab. Gmünd

Schwab. Gmünd, 1. Juli. Die bisher in Gmünd erschienenen ZeitungenRemstal- Post".Rems-Zeitung" undStausenpost" sind am 1. Juli zu einer Tageszeitung unter dem TitelSchwäbische Rundschau" zusammengefaßt worden. Diese Maßnahme liegt nicht nur im Zuge der gesamten Be­reinigung des deutschen Zeitungswesens, son­dern sie kommt ganz besonders auch einem seit langem gehegten Wunsch der Bevölke­rung entgegen.

Zaisersweiher, OA. Maulbronn, 1. Juli. (Roher Ue verfall.) Als eine in den 40er Jahren stehende Frau sich auf dem Nachhauseweg von ihrer Arbeitsstätte in Mühlacker befand, wurde sie an der Staffel oberhalb Lienzingens von einem hiesigen, im gleichen Betrieb beschäftigten Mann a n- ge fallen und mit einem Dolch durch einen Stich in den Hals schwer verletzt. Als sich die Frau zu wehren versuchte, wurde sie auch an der Hand verletzt. Ein Kraft­wagen aus Lienzingen brachte die Frau nach Maulbronn ins Krankenhaus. Der Rohling wurde fest genommen.

Ulm, 1. Juli. (Volks sch ädlinge ins Gefängnis.) Wegen Vergehens nach 8 175 hatten sich vor der 2. Großen Straf­kammer sechs Angeklagte aus Riedlingen, einer aus Leutkirch und einer aus Neufra zu verantworten. Wegen Gefährdung der Sitt­lichkeit fand die Verhandlung hinter geschlos­senen Türen statt. Die Vergehen spielten sich in der Zeit von 1933 bis 1936 ab. Es han­delt sich um unzüchtige Handlungen unter -Männern. Der Hauptangeklagte Ernst Men­net von Riedlingen erhielt wegen Vergehen nach 8 175 in sieben Fällen einJahrdrei Monate Gefängnis, wovon 3 Monate der erlittenen Untersuchungshaft abgehen. ein anderer Angeklagter erhielt wegen zwei Vergehen drei Monate 15 Tage Gefängnis, wovon 28 Tage der erlittenen Untersuchungs­haft abgehen. Von zwei weiteren Angeklag­ten erhielt riner drei Monate, der andere M»ei Monate Gefängnis. Bei vier Angeklag­ten kam das Amnestieqesetz in Anwendung. Sie gingen deshalb straffrei aus. Ein ver­heirateter Mann von Geislingen hatte sich an einem Mädchen unter 14 Jahren sitt­lich vergangen. Er erhielt, weil einschlägig noch nicht vorbestraft, die gesetzliche Mindest­strafe von sechs Monaten Gefäng» n i s, wovon 3 Wochen der erlittenen Unter­suchungshaft abgehen.

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