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Nagolder Tagblatt „Der Gesellschafter'
jährigen geistesschwachen Zöglingen vergangen zu haben. Die Vernehmung des Angeklagten entrollte ein erschütterndes Bild eines Verführten. Nach seinen Aussagen war Spilzberg schon, als er noch Meßdiener war. erschlossen, ins Kloster zu gehen. Nach anfänglicher Weigerung seiner Eltern trat er m das Franziskanerkloster in Waldbreitbach ein. Tort hatte er als Krankenpfleger eine Station mit 35 bis 40 geistesschwachen Jungen unter sich. 1934 kam er in das Kloster Waldmiel, wo er in seinem Handwerk beschäftigt wurde. Kurze Zeit später wurde er nach Linz versetzt, wo ihm wiederum jugendliche Kranke anvertraut wurden.
Auf die Frage des Vorsitzenden, wie er denn zu den außerordentlich schweren Verfehlungen gekommen sei. erwiderte der Angeklagte, daß er in Waldbreitbach den Bruder Gualbert kennen gelernt hätte. Gualbert sei eines Tages zu ihm in die Zelle gekommen und habe ihn verführt. Bruder Gualbert ist, als er merkte, daß man ihm auf der Gpur war. nach Afrika geflohen. Spilzberg aber sank immer tiefer und verging sich an den ibm anvertrauten Zöglingen. Der Angeklagte ist in vollem Umfange geständig. Der Staatsanwalt beantragte drei Jahre Zuchthaus und Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von drei Jahren.
Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen fortgesetzten Verbrechens gegen 8 174 Ziffer 1 und 8 175 StGB, zu 4 Jahren Gefängnis. In der Urteilsbegründung wird festgestellt, daß sich der Angeklagte an mehreren Ordensbrüdern vergangen und in 4 Fällen mit Zöglingen widernatürliche Unzucht getrieben habe. Die Strafkammer habe dem Angeklagten mildernde Umstände zuge- billigt. Es handle sich dabei um einen Aus- nahmefall. weil der Angeklagte sehr jung in das Kloster gekommen und dort in der wider- lichsten Weise verführt worden sei. Weil er ein umfassendes Geständnis abgelegt und innerliche Reue gezeigt habe, billrge die Strafkammer ihm mildernde Umstände trotz schwerster Bedenken zu, um dem Angeklagten nicht die Rückkehr in ein ordentliches Leben für alle Zeit unmöglich zu machen. Infolge des Geständnisses seien 5 Monate der Untersuchungshaft auf die Strafe ongerechnet wovden.
... und wegen Schmuggels
Während noch in Koblenz der Prozeß wegen der sittlichen Verfehlungen von Franziskaner-Brüdern der Waldbreitbacher Genossenschaft läuft, begann am Dienstag vor der Clever Großen Strafkammer die Verhandlung gegen 5 Brüder derselben Genossenschaft und 14 weitere Angeklagte wegen schwerer Schmuggel- und Devisenvergehen. Nach den bisherigen Feststellungen wurden 2 316 000 Kg. Getreide von Holland nach Deutschland eingeschmuggelt und dafür 231 300 RM. unter Nichtbeachtung der Devisenvorschriften nach Holland gebracht.
Die zur Verhandlung stehenden Vorgänge haben sich bei der Genossenschaftsniederlassung Petrusheim in Baal bei Weeze (Kreis Geldern), hart an der holländischen Grenze, abgespielt. Die Arbeitskolonie Petrusheim nimmt vorwiegend asoziale Elemente, Landstreicher usw. auf, um sie durch landwirtschaftliche Tätigkeit wieder auf den richtigen Weg zu bringen. Das Petrusheim war zur Zeit der zur Anklage stehenden Vorgänge ein sogenanntes Grenzdurchschnittsgut. Der holländische Besitz von 56 Morgen war 1929. offenbar, um leichter schmuggeln zu können, durch den früheren Vorsteher, den 44 Jahre alten Adolf Keller, genannt Bruder Sigisbert, hinzuerworben worden. Die Erträgnisse der auf holländischem Boden gelegenen Aecker durften nach Deutschland eingeführt werden. Aus diesem Umstand er- wuchs die Verleitung zur Einfuhr weit grö- ßerer Ernteerträge, als sie der eigene Acker jemals Hervorbringen konnte. Daneben wurden noch Benzin, Tabak, Zigaretten und Lebensmittel eingeschwärzt. Außer den an- geklagten Brüdern haben sich noch einige Fuhrleute und Getreidehändler wegen Beteiligung an den unsauberen Geschäften zu verantworten.
Der erste Verhandlungstag entrollte ein unglaubliches Bild von den Zuständen im Petrusheim und den Machenschaften des Bruders Sigisbert, der nach dem bisherigen Ueberblick als der Hauptschuldige an allen Vergehen anzusehen ist, der aber seit etwa einem Jahre flüchtig ist. Der Angeklagte Joseph Neiß, genannt Bruder Valentin, führte das Gut als Vorsteher bis zum Jahre 1929, wo es Bruder Sigisbert übernahm. Mit Bruder Sigisberts Eintritt verwandelte sich das ehrbare Unternehmen der Niederlassung bald in ein wahres Schmugglerparadies. Der Angeklagte Johann Hoff- mann, genannt Bruder Kalixtus, bezeichnet«! es als ein offenes Geheimnis, daß im Petrus- heim geschmuggelt wurde. Er selbst will allerdings als Küchenmeister nur mit 15 000 Zigaretten, 5 Kg. Tabak und 30 Kg. Tee beteiligt gewesen sein. Der Angeklagte Wert Brenner, genannt Bruder Julius, beobachtete, daß. ab 1932 immer mehr Getreide herbeigeschafft wurde, er war bei der Wegbesör- derung behilflich. Der Angeklagte Horstmann gab zu. daß Verladungsscheine unter Fälschung von Zeit und Namensangabe verwendet worden sind.
Donnerstag, den 2. Juli 1SZ8
Auslösung »er MuMiuer-
tu. Rom. 1. Juli.
Die Kardinalkongregation, die für die An. gelegenheiten der Ordensgesellschaften zuständig ist, hat wegen der Vorgänge in Ser Kongregation der Franziskusbrüder, die durch den Koblenzer Prozeß ans Tageslicht gekommen sind, einen kirchlichen Prozeß eingeleitet.
In Kreisen des Vatikans wird angekündigt, daß dieser Prozeß an Scharfe hinter dem Vorgehen der weltlichen Instanzen nicht zurückstehen werde. Außerdem sind, wie in hiesigen klerikalen Kreisen verlautet, Bestrebungen im Gange, die ganze Kongregation der Franziskusbrüder auszulösen. Diese Maßnahme würde auf dem Verwaltungswege ergehen. Die letzte Entscheidung über den Gang des Verfahrens und die Auflösungsfrage soll schon in den nächsten Tagen getroffen werden, da man sich auch im Vatikan der Notwendigkeit nicht mehr verschließen zu können glaubt, daß nach dem aufsehenerregenden Koblenzer Prozeß die entsprechenden Folgerungen von seiten der Kirche gezogen werden.
Tie geplante Maßnahme des Vatikans ist zweifellos die einzig mögliche Konsequenz, die man in Rom aus der Tatsache ziehen konnte, daß der famose Orden der Franziskusbrüder zwar nicht eine Gemeinschaft religiöser Bekenner, wohl aber in seinem überwiegenden Teil eine Horde organisierter Verbrecher darstellt. Leider vermissen wir in der Nachricht, was der Vatikan gegen die ins Ausland geflüchteten Schuldigen, zum Teil geweihte Priester, zu tun gedenkt, von denen sich ja einer in der unmittelbaren Umgebung des Papstes zu persönlichen Dienstleistungen aushält.
Immerhin vermerken wir die Entscheidung Noms mit Genugtuung, weil sie beweist, wie wenig moralisches und wirkliches Recht die Bischöfe in Deutschland zur Veröffentlichung des an? Anlaß der Koblenzer Prozesse ergangenen Hirtenbriefes haben.
Mensrage in Algerien wird akut
Blutige Zusammenstöße in Oran und Bone Eingeborene beschießen Eisenbahnzug
Paris. 1. Juli.
Wie dem „Matin" ans Bone, einem Hafen an der nordalgerischen Küste, gemeldet wird, haben 400 streikende eingeborene Bergarbeiter einen Güterzug mit Erz, der die Bergwerksstadt Nenza verlassen hatte, beschossen. Die Polizeiliche Bedeckung des ZugeA zwei Gendarmen.
s machten von ihren Schußwaffen Gebrauch und s verletzten einen der Streikenden. Mobilgarde i ist von Bone aus nach dem Ort des Zwischenfalles abgegangen.
Nach Beendigung der Dienstag-Abendvorstellung der Komischen Oper blieb ein Teil der Künstler und das Personal im Hause und hielt dieses besetzt, um einige Forderungen durchzusetzen. Um 2 Uhr nachts veranstalteten die Streikenden zum Zeitvertreib unter den Klängen eines Teiles des Orchesters der Komischen Oper einen Ball.
Zauber rmvsseblt M...
klc. Berlin. 1. Juli.
^ L>er jüdische Kammersänger Richard Tauber, der es nach der Machtergreifung vorgezogen hat. jenseits der deutschen Grenzen Backfische und Snobs mit seinen schmalzigen Melodien zu begeistern, scheint es für notwendig zu halten, sich auch in Deutschland wieder einmal in Erinnerung zu bringen. Nun ist es für einen emigrierten Juden nicht gerade einfach, dafür das geeignete Sprachrohr zu finden, und so half' das „Berliner Tageblatt" Herrn Tauber liebenswürdigerweise aus seiner Verlegenheit. In seiner Morgenausgabe vom 25. Juni veröffentlicht das BT. nämlich eine Anzeige, in der Kammersänger Richard Tauber unter der Ortsangabe „London, den 20. Juni 1936, Hyde-Park-Hotel" seine Vermählung mir Diana Rapier anzeigt. Darunter aber fleht eine Selbstanzeige des BT.: „Familie n e r e i g n i s s e . die in weiten Kreiien schnell bekannt werden sollen, zeigt in an zweckmäßig im .Berliner Tageblatt' an." Herr Richard Tauber hat sich also an die richtige Adresse gewandt.
Ein Nrnbrr M§ in Men
sk. Wien, 1. Juli.
Der Prinzgemahl der Grohberzogin von Luxemburg, Rens v. B v u r b o n-P a r m a, ein Bruder der Exkaiserin Zfla und des Prinzen Sixtus, ist in Wien eingetrosfen. wo er sich längere Zeit aufhalten will. Die Reise wird mit dem Wiederaufleben der Restaurations- bestrebnngen in Verbindung gebracht. In den Dienst der aktiven Restaurationsprovaganda haben sick nunmehr auch Erzherzog Eugen und die Erzherzogin Adelheid gestellt, die in Begleitung des Landeshauptmanns von Tirol, Dr. S ch n macher, eine Propagandareise durch Osttirol unternehmen, bei welcher Gelegenheit Handschreiben Ottos verteilt werden. Die Legitimisten propagieren zur Zeit besonders den Gedanken, daß zur Durchführung der Restauration eine Volksabstimmung überflüssig sei. Es genüge, wenn der Bundestag die Aenderung der Staatsform beschließen würde.
Eine Anerkennung für den RLB.
Der stellvertretende Gauleiter Schmidt sprach beim ReichsluftschudbunS
Stuttgart, I. Juli.
Der RLB. hatte seine führenden Amtsträger zu einem Appell nach Stuttgart befohlen. Fragen betr. des Verhältnisses der NSDAP, zum RLB.. der Neueinteilung, der Schulung, der Kassenführung und der Werbearbeit waren Gegenstand der Beratung. Zur größten Freude aller Beteiligten konnte der Landesgruppenführer. Oberst Hinkel- bein, den stellv. Gauleiter Schmidt und die Vertreter des Innenministeriums. Oberregierungsrat Dr. Stahlecker und Major Dr. Beutner, begrüßen. Stellv. Gauleiter Schmidt ergriff soiort das Wort und führte folgende?- ans:
„Wenn die Partei bei der Durchführung der Block- und Zellorganisation über das ganze Land auch den RLB. und seine Organisation mit einbezogen hat in den großen Rahmen der Partei und der Parteiorganisationen, so ist das nicht nur etwa die Absicht, sich ein neues Menschenmaterial zu- sammeln, sondern es stellt eine Anerkennung Äer eigenen Arbeit des RLB., die auf einem besonderen Gebiet liegt, dar. Wenn die Gauleitung sich heute verpflichtet sieht, die Luftschutzhauswarte und alles, was zu der Organisation des RLB. gehört, durch diese Neugliederung des Zellen - Blocksystems, an die Partei näher heranzubringen, so wolle die Partei damit zum Ausdruck bringen, daß sie die bisherige Arbeit des RLB. anerkennt und daß die Partei bereit ist. diese Arbeit zu unterstützen.
Daß das nicht immer sehr leicht ist, kommt daher, daß die Menschen in den Dörfern und Gemeinden, die sich für eine öffentliche Tätigkeit hergeben können, nicht immer sehr zahlreich sind. Es tauchen oft Schwierigkeiten auf. da nicht jeder gleichzeitig für die Partei und nebenher noch für eine Sonderausgabe zur Verfügung stehen kann. Die Partei ist ständig bemüht, eine reibungslose Zusammenarbeit zu ermöglichen, und wird alles tun, damit die Menschen, die für eine anderweitige öffentliche Arbeit draußen noch zur Verfügung stehen, dieser Aufgabe gereckt -werden können. Heute will die Partei die 'Arbeit des RLB.. der in engster Fühlung mit den Volksgenossen draußen steht, dazu benützen, Aufträge der Partei durch ihn erledigen zu lassen und an die Bolksgenossen- schaft heranzubringen. Die Partei sieht im RLB. draußen in seiner Arbeit auch einen Arm. mit dem sie gewillt ist. der Vervflich-
tung einer wahrhaften Volksführung gerecht zu werden. Die Partei will durch das Abkommen, das die Gauleitung mit dem RLB. abgeschlossen hat. ein kameradschaftliches Zusammen,- 'eiten zwischen NSDAP, und RLB. erreichen und draußen ermöglichen, einerseits in die Partei künftig den Luftschutz, andererseits die Organe des RLB. und seine Tätigkeit hineinzutragen in den großen Rahmen der Partei und die Tätigkeit der Partei." Stellvertretender Gauleiter Schmidt schloß seine Ausführungen mit einem Appell an die Einsatzbereitschaft aller Volksgenossen.
Hierauf ergriff der Vertreter des Innenministeriums, Oberregierungsrat Dr. Stahlecker das Wort. Er betonte, daß der RLB. der Träger des Luftschutzgedankens vor allem auch auf dem Lande sein müsse. Es genüge nicht, den Luftschutz nur in den großen Städten durchzuführen; lückenlose Erfassung aller Ge> meinden müsse das Ziel des RLB. sein. Die Verdunkelungsübungen hätten gezeigt, daß das Land ebenso mitmachen müsse, wenn ein Erfolg beschießen sein soll. Daß die bisher durch- geführten Verdunkelungsübungen ein befriedigendes Ergebnis gezeitigt hätten, sei mit ein Hauptverdienst der Amtsträger des RLB. Di« Mitgliederwerbung müsse energisch vorwärts getrieben werden. Das Ziel der Ausbildung sei neben rascher Einsatzbereitschaft und großer Schlagfertigkeit Erziehung zur Selbstdisziplin, zum Pflichtbewußtsein, zu Besonnenheit und Ruhe, damit ein zweiter November 1918 zur Unmöglichkeit werde. Besondere Anerkennung verdiene die vorbildlich aufgezogene Organisation und der selbstlose freudige Einsatz der Amtsträger des RLB.
Die Tagung nahm einen überaus anregenden Verlauf. In später Nachmittagsstund» konnte der Landesgruppenführer dieselbe beschließen mit einem Appell an die Einsatzbereitschaft sämtlicher Amtsträger und einem Treugelöbnis an den Führer.
Staatshaushalt mit 19 « Millionen
Stuttgart, 1. Juli.
Das Staatsministerium beschloß kürzlich ein Gesetz über die Feststellung des Staatshaushaltplanes für das Rechnungsjahr 1936. Der ordentliche Haushalt gleicht sich mit 190 090 206 RM. in Einnahmen und Ausgaben aus. Für den außerordentlichen Haus- halt sind 5 Millionen vorgesehen. Das Finanzministerium wird ermächtigt, folgende
außerordentliche Ausgaben im Gesamtbetraq von 5 000 000 RM. zu leisten und die zu ihrer Deckung nötigen Anleihemittel zu beschaffen.
Für die I n n e n v e r w a l t n n g: Zum weiteren (vierten Teilausbau der Landeswasserversorgung) 1000 000 NM. Für die Wirtschaftsverwaltung: Zum zweigleisigen Ausbau der Reichsbahnstrecke Zuffenhausen-Renningen und zur Einrichtung des elektrischen Betriebs der Strecke Zuffenhausen—Nenningen—Weil der Stadt 2 000 000 NM.: zum Ilmbau des Bahnhofs In Kirchheim-Teck 2 000 000 RM. Im einzelnen sind folgende Kapitel des Staatsbedarfs von allgemeinem Interesse: Anflvand für Jnneiiverwaltnng 31 Millionen, für dis Knltverwaltnng 42, für die Finanzverwal- tnng 10.5. für Versorgungen und Unterstützungen 20.8 Millionen. Neben den steuerlichen Deckungsmitteln ist die Nutzung des Staatsvermögens von besonderer Wichtigkeit. Die Reineinnahmen aus den Domänen wer- den mit 1,7 Millionen, die von den Forsten mit 10,9 Millionen Mark angegeben. Alls den Salinen werden 410 000 RM. und von der Münze 400 000 RM. eingenommen. Das Betriebskapital der Staatshauptkasse wicd aus 13 Millionen Reichsmark festgesetzt.
Staatskinöe ins AuMaus
Stuttgart, 1. Juli.
Tie Justizpressestellc teilt mit: In den letz, ten Tagen hat der Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart gegen mehrere Personen verhandelt, die im Jahre 1934 versucht hatten, die KPD.-Opposition, eine Abart der KPD., in Stuttgart neu aufznbanen, und Druckschriften zur Beeinflussung ihrer Anhänger hernestellt und verbreitet hatten. Tie Hauptbeteiligten erhielten Zuchthausstrafen von 3 Jahren 4 Monaten bis zu vier Jahre n. Auch gegen dis weniger Beteiligten mußten zur nachdrücklichen Bekämpfung solcher Wühlereien hohe Strafen verhängt werden: so wurde ein An- geklagter, der sich zweimal einige Druckschriften geben ließ, um sie an andere weitorzu- geben, zu 2 Jahren Gefängnis verurteilt, obwohl ihm nicht nachgewiesen war. daß er sie tatsächlich weiterverbreitet hat. lieber die Verhandlung gegen 4 Kommunisten, die am 15. Februar 1933 die llebertragung einer Rede des Führers voll der Stadthalle in Stuttgart ans den Rundfunk und den Marktplatz unterbrochen hatten, ist in der Presse bereits berichtet worden. Inzwischen ist di-e. Ergreifung eines weiteren Täters gelungen, nämlich des verh. Hermann Me Singer, der dem Alfred Däuble, welcher das 3,75 Meter hoch an einer Hauswand verlaufende Kabel mit dem Beil durchschlagen hat, Hilfs- stellnng gegeben hat. Am 1. Juli 1936 ist er vom Strafsenat des Oberlandesgerichts zu 1 Jahr 10 Monaten Gefängnis verurteilt worden.
ZeitlitigszufamMlAgliilS in Schwab. Gmünd
Schwab. Gmünd, 1. Juli. Die bisher in Gmünd erschienenen Zeitungen „Remstal- Post". „Rems-Zeitung" und „Stausenpost" sind am 1. Juli zu einer Tageszeitung unter dem Titel „Schwäbische Rundschau" zusammengefaßt worden. Diese Maßnahme liegt nicht nur im Zuge der gesamten Bereinigung des deutschen Zeitungswesens, sondern sie kommt ganz besonders auch einem seit langem gehegten Wunsch der Bevölkerung entgegen.
Zaisersweiher, OA. Maulbronn, 1. Juli. (Roher Ue verfall.) Als eine in den 40er Jahren stehende Frau sich auf dem Nachhauseweg von ihrer Arbeitsstätte in Mühlacker befand, wurde sie an der Staffel oberhalb Lienzingens von einem hiesigen, im gleichen Betrieb beschäftigten Mann a n- ge fallen und mit einem Dolch durch einen Stich in den Hals schwer verletzt. Als sich die Frau zu wehren versuchte, wurde sie auch an der Hand verletzt. Ein Kraftwagen aus Lienzingen brachte die Frau nach Maulbronn ins Krankenhaus. Der Rohling wurde fest genommen.
Ulm, 1. Juli. (Volks sch ädlinge ins Gefängnis.) Wegen Vergehens nach 8 175 hatten sich vor der 2. Großen Strafkammer sechs Angeklagte aus Riedlingen, einer aus Leutkirch und einer aus Neufra zu verantworten. Wegen Gefährdung der Sittlichkeit fand die Verhandlung hinter geschlossenen Türen statt. Die Vergehen spielten sich in der Zeit von 1933 bis 1936 ab. Es handelt sich um unzüchtige Handlungen unter -Männern. Der Hauptangeklagte Ernst Mennet von Riedlingen erhielt wegen Vergehen nach 8 175 in sieben Fällen einJahrdrei Monate Gefängnis, wovon 3 Monate der erlittenen Untersuchungshaft abgehen. ein anderer Angeklagter erhielt wegen zwei Vergehen drei Monate 15 Tage Gefängnis, wovon 28 Tage der erlittenen Untersuchungshaft abgehen. Von zwei weiteren Angeklagten erhielt riner drei Monate, der andere M»ei Monate Gefängnis. Bei vier Angeklagten kam das Amnestieqesetz in Anwendung. Sie gingen deshalb straffrei aus. — Ein verheirateter Mann von Geislingen hatte sich an einem Mädchen unter 14 Jahren sittlich vergangen. Er erhielt, weil einschlägig noch nicht vorbestraft, die gesetzliche Mindeststrafe von sechs Monaten Gefäng» n i s, wovon 3 Wochen der erlittenen Untersuchungshaft abgehen.
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