Seite 7 - Nr. 217
Nngoldcr Tngülatt „Der GeselUchaster'
Dienstag, den 17. September 1335
I
HWlilWIM M. Rk ühmdt über bie Nimz- mb StMWlitik de; ' '" Slaite;
Nürnberg, 14. September.
Der Hauptdienstteiter der Reichsleitung der NSDAP., Reinhardt, hielt auf dem Parteikongreß laut NSK. eine Rede, in der er u. a. ausführte:
Die nationalsozialistische Finanz- und Steuerpolitik ist in der Hauptsache auf Kampf um die Verminderung der Arbeitslosigkeit. auf Schaffung der materiellen Voraussetzungen für den Ausbau der deutschen Wehrmacht und aus Anpassung der Steuern an die bevölkerungspolitischen Grundsätze des Nationalsozialismus abgestellt.
Nur noch eine Million echte Arbeitslose
Der Kampf um die Verminderung der Arbeitslosigkeit hat zu einem unbestreitbaren Erfolg geführt. Die Zahl der Vollarbeitslosen ist von etwas mehr als sechs Millionen am 30. Januar 1933 auf 1.7 Millionen am 31. Aug. 1935 gesunken. Von diesen 1.7 Millionen kommen rund 700 000 wegen Ueber- alterung oder aus sonstigen Gründen als arbeitseinsatzfähig nicht mehr in Betracht.
Die Zahl der echten Arbeitslosen ist demnach heute nicht mehr viel höher als eine Million.
Die Maßnahmen im Kampf zur Verminderung der Arbeitslosigkeit haben nicht nur zur Verminderung der Arbeitslosigkeit, sondern zwangsläufig zur Belebung aller Zweige der deutschen Wirtschaft und zur Verbesserung der Lage der öffentlichen Finanzen geführt.
Ter Finanzbedarf der Arbeitslosenhilfe hat sich wesentlich vermindert. Das Auskommen an Steuer» und Sozialver- s i ch e r u n g s b e i t r ä g e n hat sich wesentlich erhöht. Der Finanzbedarf der Arbeitslosenhilfe ist von 2.8 Milliarden Reichsmark lm Jahr 1932 auf 1.1 Milliarden Reichsmark im Jahre 1935 gesunken, und das Aufkommen an Steuern des Reiches ist unter Ausschaltung der Anfbringungsumlage, der Jettsteuer und der Schlachtsteuer von rund 3.5 Milliarden Reichsmark im Jahre 1932 auf rund 8.6 Milliarden Reichsmark im Jahre 1935 gestiegen. Auf der einen Seite Verminderung des Finanzbedarfs der Arbeitslosenhilfe um 1.7 Milliarden Reichsmark und auf der anderen Seite Verbesserung des Aufkommens an Steuern um 2.1 Milliarden Reichsmark, mithin Verbesserung der öffentlichen Finanzen um 3.8 Milliarden Reichsmark. Da hinzu kommt die Verbesserung des Aufkommens an Sozialversicherungsbeiträgen und an Beiträgen zur Nrbcitslosenver- 'icherung und die Verbesserung des Aufkommens an eigenen Stenern der Länder und Gemeinden.
Bedeutende Verbesserung der öffentlichen Finanzen
Wenn wir die Finanzen der Reichsanstalt für Arbeitslosenvermittlung und der Sozialversicherung in die öffentlichen Finanzen ein- beziehcn. so kommen wir zu einer Verbesserung der öffentlichen Finanzen um rund 4,5 Milliarden Reichsmark im dritten Jahr des Adolf-Hitler-Staates gegenüber dem letzten Jahre des Parteienstäates.
Von den 4.5 Milliarden Reichsmark müssen wir die Summen abziehen, die sich im Rechnungsjahr 1932 im gesamten öffentlichen Haushalt als Fehlbetrag ergaben, und den Betrag der zwangsläufigen Mehraufwendungen der deutschen Sozialversicherung, um auf den Betrag zu kommen, der heute zur Verfügung steht:
1. zur Abdeckung von Fehlbeträgen früherer Jahre.
2. zur Abdeckung der Vorbelastungen durch Steuergutscheine und durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen,
3. als materielle Grundlage zur Sicherung der Lebensrechte der Nation durch Aufbau der deutschen Wehrmacht und Maßnahmen solkswirtschattlicher Art.
Das Reich hat unmittelbar in den Kampf am die Verminderung der Arbeitslosigkeit bis jetzt rund 6 Milliarden Reichsmark eingesetzt. Diese sind in Steuergutscheinen. Ar- beitswechseln. Zinsvergütungsscheinen und in bar bereitgcstellt worden. Außerdem hat das Reich einige hundert Millionen Reichsmark an Gewährleistungen und Bürgschaften zur Förderung insbesondere der Klein- siedlung und des Kleinwohnungsbaus über« nommen. Dahinzu kommen die Summen, die bis jetzt zum Aufbau der deutschen Wehrmacht aufgewendet worden sind rmd noch aufgewendet werden.
Es ergibt sich nach dem heutigen Stand ?ine kurzfristige und mittelfristige Vorbelastung des'Reichshaushalts m Summe von rund 6.6 Milliarden Reichsmark. Rechnen wir davon rund 2 Milliarden Reichsmark für die Fehlbeträge aus der Zeit vor 1933 ab. so verbleibt nach dem heutigen Stand eine durch die Maßnahmen Adolf- Hitler-Staat entstandene knr^r ' und
mittelfristige Vorbelastung in Summe von 4.6 Millmä>en Reichsmark.
Die Summen, die das Reich auf Grund der verschiedenen Programme verausgabt hat und noch verausgaben wird, fließen in die deutsche Volkswirtschaft, um dort zu Arbeit, zu Gütern, zu Umsätzen, zu Ertrag, zu Einkommen, zu Verbrauch und zu Ersparnissen zu führen.
Es ist beispielsweise der Stand der Gesamteinlagen bei den Spar- kaffen von 11,9 Milliarden Reichsmark im Juni 1934 aus 15 Milliarden Reichsmark im Juni 1935 gestiegen. Die Stärkung der Finanzkraft des Reichs und die Sicherung der materiellen Voraussetzungen zur Vollendung der gestellten Aufgaben bedingen, daß die 6,6 Milliarden Reichsmark gegenwärtig vorhandener kurzfristiger und mittelfristiger Vorbelastung des Reichshaushalts weitmöglichst umgewandelt werden in langfristige Anleihen des Reichs, und daß auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens eiserne Sparsamkeit geübt wird.
Gesundes Gesamtbild der Reichsfinanzen
Das Finanzierungsbild ist, kurz dargestellt, das folgende: Das Reich gibt Be-
Die Senkung
Maßnahmen im Kampf um die Verminderung der Arbeitslosigkeit sind auch die verschiedenen Maßnahmen zurSenkungder Zinssätze in Deutschland. Der zweite Schritt ist durch das Gemeindeumschuldungsgesetz vom 21. September 1933 geschehen. Es hat den Gemeinden eine Umwandlung von rund 3 Milliarden Reichsmark kurzfristiger Schulden in langfristige gebracht, und eine jährliche Zinsentlastung von 87 Millionen Reichsmark.
Am 24. Januar 1935 erschien das Gesetz über die Durchführung einer Zinser- mäßigung bei den Kreditanstalten und am 27. Februar 1935 das Gesetz über Zinsermäßigung bei den öffentlichen Anleihen. Die in diesen Gesetzen vorgesehenen Maßnahmen führten zu einer Herabsetzung der überhöhten Zinssätze auf 4.5 v. H.
Die Gesamtheit aller Maßnahmen über die Zinsfenkung hat zu einer Entlastung der Gemeinden, der Länder und der Wirtschaft um rund 235 Millionen Reichsmark geführt.
Die Zinssenkungen und die Erhöhung des Steueraufkommens haben zur finanziellen Gesundung der Länder und derGemeinden geführt. Nur die Haushalte zweier Länder schließen für 1935 noch mit Fehlbeträgen ab. Der Haushalt der Gesamtheit der Gemeinden für 1935 ist ausgeglichen. Die Steuerüberweisungen des Reiches an die Länder und Gemeinden haben infolge des erhöhten Steueraufkommens im Rechnungsjahr 1934 429,7 Millionen Reichs
träge zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben hin. Diese stießen unmittelbar in Form von Steuern und mittelbar in Form von Anleihen an das Reich zurück. Das Steueraufkommen hat sich bereits wesentlich erhöht und wird sich noch weiter erhöhen. Das erhöhte Steueraufkommen steht gegenwärtig zur Verfügung zur Bestreitung der laufenden Mehraufwendungen der deutschen Wehrmacht und zur Abdeckung kurzfristiger und mittelfristiger Vorbelastungen. Zur Stärkung der gegenwärtigen Finanzkraft des Reiches erfolgt die Ablösung eines Teils der kurzfristigen und mittelfristigen Vorbelastung durch langfristige Anleihen. Die Verzinsung und Tilgung dieser langfristigen Anleihen ist gesichert zum Teil durch die Vereinnahmung von Zins- und Tilgungsbeträgen aus hingegebenen langfristigen Darlehen und zum Teil durch erhöhtes Steueraufkommen.
Es besteht in Würdigung aller Umstände kein Anlaß, um die Größe des Rahmens zur Finanzierung der großen Aufgaben besorgt zu sein, es mutz nur alles getan werden, um den laufenden Haushalt des Reichs im Gleichgewicht zu halten und ein erhebliches Anschwellen der kurzfristigen Verschuldung zu vermeiden.
der Zinssätze
mark mehr betragen, als im Voranschlag für 1934 vorgesehen war.
Weitere Maßnahmen im Kampf um die Verminderung der Arbeitslosigkeit find diejenigen steuerlicher Art.
Am 10. April 1933 erschien das Gesetz zur Aenderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Die Folge dieser Maßnahme ist die bedeutende Erhöhung der Nachfrage nach Personenkraftfahrzeugen. Weitere Anregungen zur Erhöhung der Nachfrage nach Personenkraftwagen, gleichzeitig aber auch Anregungen zur Erhöhung der Nachfrage nach Lastkraftfahrzeugen ergaben sich gleichfalls. Diese steuerlichen Maßnahmen haben zu einer bedeutenden Belebung der gesamten Maschinenindustrie und deren Nebenindustrien geführt.
Ein Teil der steuerpolitischen Maßnahmen im Kampf um die Verminderung der Arbeitslosigkeit dient gleichzeitig wohnungspolitischem Denken. Andere steuerpolitische Maßnahmen dienen zugleich ernäyrungs- politischem Denken. Eine der Maßnahmen im Kampf um die Verminderung der Arbeitslosigkeit dient in der Hauptsache dem Gedanken der H e b u n g d e r K a u f k r a f t. Es ist das Gesetz über die Senkung der Abgabe zur Arbeitslosenhilfe vom 24. März 1934. Danach ist die Abgabe zur Arbeitslosenhilfe, und zwar gleichzeitig in Verwirklichung bevölkerungspolitischer Grundsätze des Nationalsozialismus, um 300 Millionen Reichsmark jährlich gesenkt worden.
Bevölkerungspolitische Matznahmen
Um die Verwirklichung bevölkerungspolitischer Grundsätze des Nationalsozialismus handelt es sich auch in den folgenden steuerpolitischen Maßnahmen:
1. im Gesetz zur Förderung der Eheschließungen vom 1. Juni 1933,
2. im Gesetz zur Ueberführung weiblicher Arbeitskräfte in die Hauswirtschaft vom 1. 6.
1933,
3. in der Erhöhung der Kinderermäßigung und in der sonstigen stärkeren Berücksichtigung des Familienstandes bei der Einkommensteuer durch das Einkommensteuergesetz vom 16. Okt.
1934,
4. in der Einführung einer Kinderermäßigung bei der Bürgersteuer durch das Bürgersteuergesetz vom 16. Oktober 1934,
5. in der Einführung von Freibeträgen für Kinder bei der Vermögenssteuer durch das Vermögenssteuergesetz vom 16. Oktober 1934,
6. in der Einführung von Freibeträgen für Kinder und Enkel bei der Erbschaftssteuer durch das Gesetz zur Aenderung des Erbschaftssteuergesetzes vom 16. Oktober 1934.
Auch alle diese bevölkerungspolitischen Maßnahmen sind ein Stück Sozialpolitik, ein Stück Wirtschaftspolitik und ein Stück Finanzpolitik.
Ich habe vorhin von der glänzenden Entwicklung des Steueraufkommens gesprochen. Diese glänzende Entwicklung ist zu verzeichnen. obwohl wir in der Durchführung von Steuersenkungen und in der Gewährung von Steuererleichterungen gewiß nicht kleinlich gewesen sind. Die gesamte Entlastung durch Senkung von Steuern und Zinsen beträgt demnach 1370 Millionen RM. jährlich. Es ist selbstverständlich, daß diele
dauernde Entlastung um 1370 Millionen Reichsmark von dauernder Wirkung sein wird.
Dahinzu kommen die Steuervergünstigungen für Ersatzbeschaffungen, für kurzlebige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, für Instandsetzungen und Ergänzungen an Gebäuden und dergl.. die gewährt werden.
Erfolge des Eheförderungsgesetzes
Eine besondere Maßnahme im Kampf um die Verminderung der Arbeitslosigkeit ist das Gesetz zur Förderung der Eheschließungen. Dieses Gesetz ist ein Teil des großen Gesetzes zur Verminderung der Arbeitslosigkeit vom 1. Juni 1933.
Wir haben von August 1933 bis heute rund 500 000 Ehestandsdarlehen in Summe Von rund 270 Millionen Reichsmark gewährt.
Rund 500 000 heiratsreife Volksgenossinnen sind aus dem Arbeitnehmerstand in den Ehestand geschieden. Das Gesetz zur Förderung der Eheschließungen hat in den beiden ersten Jahren bereits zu einem vollen Erfolg geführt. Die Zahl der Eheschließungen betrug:
im Jahre 1932: 510 000 im Jahre 1933: 631 000 im Jahre 1934: 740 000.
Das sind im Jahre 1934 230 000 Ehen mehr als im Jahre 1932.
Die Entwicklung wirkt sich auch in der Zahl der lebendgeborenen Kinder aus. Die Zahl der Lebendgeborenen in Deutschland ist im Jahre 1934 um 213 000 größer gewesen als im Jahre 1933. Davon sind bereits 145 000 durch
Mütter geboren, die Ehestandsdarlehen erhalten haben.
Die Ehestandsdarlehen werden zinslos gegeben. Sie sind mit 1 v. H. monatlich z« tilgen. Nach der Geburt eines jeden Kindes werden 25 v. H. des Darlehensbetrages erlaßen. Außerdem kann Aussetzung der Tilgungszahlen auf die Dauer eines Jahres gewährt werden. Sobald die zwölf Monate nach der Geburt des Kindes vorbei sind, ist die Tilgung wieder aufzunehmen, jedoch nicht in Höhe von 1 v. H. des ursprünglichen Darlehensbetrags, sondern nach einem Erlaß. der in diesen Tagen an die Finanzämter hinausgehen wird, in Höhe nur noch von 1 v. H. desjenigen Betrages, der nach Abzug des Erlaßbetrages für das Kind vom ursprünglichen Darlehensbetrag verbleibt. Die Folgen der Geburt eines jeden Kindes werden demnach in Zukunft sein:
1. Erlaß des ursprünglichen Darlehensbetrags um ein Viertel.
2. Aussetzung der Tilgung auf ein Jahr.
3. Nach Wiederaufnahme der Tilgung Ermäßigung des monatlichen Tilgungsbetrages.
Bis Ende März 1935 sind bereits 182 009 Darlehenserlasse gewährt worden. Es sind demnach bis zu diesem Zeitpunkt bereits 182 vvv Kinder den Ehen entnommen, die, soweit di« materielle Seite in Betracht kommt, auf Ehestandsdarlehen beruhen.
Ueber allem steht der große bevölkerungspolitische Gedanke, der sich in der Erhöhung der Geburtenziffer äußert, die die Voraussetzung zur Sicherung des Bestandes des deutschen Volkes ist.
Der Führer hat in seinem Buch „Mein Kampf" ausgeführt, daß der nationalsozialistische Staat das Kind zum kostbarsten Gut eines Volkes zu erklären habe.
Wir haben aus den Mitteln, die zur Gewährung von Ehestandsdarlehen zur Verfügung stehen, durch das Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues vom 30. März 1935 bereits 50 Millionen Reichsmark zur Förderung der Kleinsiedlung und des Kleinwohnungsbaus zur Verfügung gestellt. Bei der Vergebung der Mittel werden in der Hauptsache Kinderreiche und Schwerbeschädigte berücksichtigt.
Tatkräftige Hilfe für Kinderreiche
Die Ehestandsdarlehen werden nur für zu gründende Ehen gewährt. Wir dürfen jedoch nicht vergessen, an die bereits vorhandenen kinderreichen Familien zu denken. Das geschieht bereits bei der Vergebung von Mitteln zur Förderung der Kleindsiedlung und des Kleinwohnungsbaues. Unter den kinderreichen Familien gibt es manche, deren wirtschaftliche Lage es nicht so ohne weiteres ermöglicht, genügend Betten und sonstiges Hausgerät anzuschaffen. Dem wird dadurch entsprochen werden, daß von den Ehestandsdarlehensmitteln ein Betrag abgezweigt werden wird zur
Gewährung von Kinderbeihilfen an minderbemittelte kinderreiche Familien.
Es wird morgen oder übermorgen im Reichsgesetzblatt eine ..Verordnung über die Gewährung von Kinderbeihilfen an kinderreiche Familien" erscheinen. Danach werden einmalige Kinderbeihilfen in Höhe von 100 Reichsmark für jedes Kind, das das 16. Lebensjahr nicht vollendet hat, gewährt, wenn die Familie vier oder mehr Kinder im Alter von nicht mehr als 16 Jahren umsaßt und offensichtliche Bedürftigkeit vorliegt.
Die einmalige Beihilfe wird für jedes zur Familie gehörige Kind unter 16 Jahren gewährt. Die Beträge werden nicht als Darlehen gewährt, sondern als einmalige Kinderbeihilfe. Eine Zurückzahlung kommt demnach nicht in Betracht.
Es werden zur Gewährung solcher Kinderbeihilfen monatlich 2,5 bis 3 Millionen Reichs- mark zur Verfügung stehen. Die Beihilfen werden durchschnittlich 500 Reichsmark betragen.
Wir werden demnach monatlich 5000 bis 6000 oder jährlich 60 000 bis 72 000 kinderreichen minderbemittelten Familien diese Kinderbeihilfe gewähren können.
Diese Maßnahme soll der erste Schritt auf dem Weg zur Herstellung eines Ausgleichs der Fannlienlasten sein.
Wir werden den Weg der sozialen, wirtschaftlichen und finanziellen Gesundung unentwegt weitergehen. Wir werden denjenigen Leuten im Ausland, die sich in Schwarzmalerei über die Finanzlage des neuen Deutschen Reiches ergehen, den Gefallen der Erfüllung ihrer Wünsche und der Verwirklichung ihrer Träume nicht tun.
Die Finanzen des neuen Deutschen Reiches sin- geordnet, die finanziellen Grundlagen zu» Aufbau unserer Wehrmacht und zur Durchführung aller sonstigen Maßnahmen, di« bedingt sind durch das Lebensrecht der deutschen Nation, sind gesichert!