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Dienstag, den 17. September 1335

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Nürnberg, 14. September.

Der Hauptdienstteiter der Reichsleitung der NSDAP., Reinhardt, hielt auf dem Parteikongreß laut NSK. eine Rede, in der er u. a. ausführte:

Die nationalsozialistische Finanz- und Steuerpolitik ist in der Hauptsache auf Kampf um die Verminderung der Arbeits­losigkeit. auf Schaffung der materiellen Vor­aussetzungen für den Ausbau der deutschen Wehrmacht und aus Anpassung der Steuern an die bevölkerungspolitischen Grundsätze des Nationalsozialismus abgestellt.

Nur noch eine Million echte Arbeitslose

Der Kampf um die Verminderung der Arbeitslosigkeit hat zu einem unbestreitbaren Erfolg geführt. Die Zahl der Vollarbeits­losen ist von etwas mehr als sechs Millionen am 30. Januar 1933 auf 1.7 Millionen am 31. Aug. 1935 gesunken. Von diesen 1.7 Mil­lionen kommen rund 700 000 wegen Ueber- alterung oder aus sonstigen Gründen als arbeitseinsatzfähig nicht mehr in Betracht.

Die Zahl der echten Arbeitslosen ist dem­nach heute nicht mehr viel höher als eine Million.

Die Maßnahmen im Kampf zur Vermin­derung der Arbeitslosigkeit haben nicht nur zur Verminderung der Arbeitslosigkeit, son­dern zwangsläufig zur Belebung aller Zweige der deutschen Wirtschaft und zur Verbesse­rung der Lage der öffentlichen Finanzen ge­führt.

Ter Finanzbedarf der Arbeitslosenhilfe hat sich wesentlich vermindert. Das Auskom­men an Steuer» und Sozialver- s i ch e r u n g s b e i t r ä g e n hat sich wesent­lich erhöht. Der Finanzbedarf der Arbeits­losenhilfe ist von 2.8 Milliarden Reichsmark lm Jahr 1932 auf 1.1 Milliarden Reichs­mark im Jahre 1935 gesunken, und das Auf­kommen an Steuern des Reiches ist unter Ausschaltung der Anfbringungsumlage, der Jettsteuer und der Schlachtsteuer von rund 3.5 Milliarden Reichsmark im Jahre 1932 auf rund 8.6 Milliarden Reichsmark im Jahre 1935 gestiegen. Auf der einen Seite Verminderung des Finanzbedarfs der Arbeits­losenhilfe um 1.7 Milliarden Reichsmark und auf der anderen Seite Verbesserung des Aufkommens an Steuern um 2.1 Milliarden Reichsmark, mithin Verbesserung der öffent­lichen Finanzen um 3.8 Milliarden Reichs­mark. Da hinzu kommt die Verbesserung des Aufkommens an Sozialversicherungsbeiträ­gen und an Beiträgen zur Nrbcitslosenver- 'icherung und die Verbesserung des Aufkom­mens an eigenen Stenern der Länder und Gemeinden.

Bedeutende Verbesserung der öffentlichen Finanzen

Wenn wir die Finanzen der Reichsanstalt für Arbeitslosenvermittlung und der Sozial­versicherung in die öffentlichen Finanzen ein- beziehcn. so kommen wir zu einer Verbesse­rung der öffentlichen Finanzen um rund 4,5 Milliarden Reichsmark im dritten Jahr des Adolf-Hitler-Staates gegenüber dem letzten Jahre des Parteienstäates.

Von den 4.5 Milliarden Reichsmark müssen wir die Summen abziehen, die sich im Rech­nungsjahr 1932 im gesamten öffentlichen Haushalt als Fehlbetrag ergaben, und den Betrag der zwangsläufigen Mehraufwendun­gen der deutschen Sozialversicherung, um auf den Betrag zu kommen, der heute zur Verfügung steht:

1. zur Abdeckung von Fehlbeträgen frühe­rer Jahre.

2. zur Abdeckung der Vorbelastungen durch Steuergutscheine und durch Arbeitsbeschaf­fungsmaßnahmen,

3. als materielle Grundlage zur Sicherung der Lebensrechte der Nation durch Aufbau der deutschen Wehrmacht und Maßnahmen solkswirtschattlicher Art.

Das Reich hat unmittelbar in den Kampf am die Verminderung der Arbeitslosigkeit bis jetzt rund 6 Milliarden Reichsmark ein­gesetzt. Diese sind in Steuergutscheinen. Ar- beitswechseln. Zinsvergütungsscheinen und in bar bereitgcstellt worden. Außerdem hat das Reich einige hundert Millionen Reichs­mark an Gewährleistungen und Bürgschaf­ten zur Förderung insbesondere der Klein- siedlung und des Kleinwohnungsbaus über« nommen. Dahinzu kommen die Summen, die bis jetzt zum Aufbau der deutschen Wehr­macht aufgewendet worden sind rmd noch aufgewendet werden.

Es ergibt sich nach dem heutigen Stand ?ine kurzfristige und mittelfristige Vor­belastung des'Reichshaushalts m Summe von rund 6.6 Milliarden Reichsmark. Rech­nen wir davon rund 2 Milliarden Reichs­mark für die Fehlbeträge aus der Zeit vor 1933 ab. so verbleibt nach dem heutigen Stand eine durch die Maßnahmen Adolf- Hitler-Staat entstandene knr^r ' und

mittelfristige Vorbelastung in Summe von 4.6 Millmä>en Reichsmark.

Die Summen, die das Reich auf Grund der verschiedenen Programme verausgabt hat und noch verausgaben wird, fließen in die deutsche Volkswirtschaft, um dort zu Arbeit, zu Gütern, zu Umsätzen, zu Ertrag, zu Ein­kommen, zu Verbrauch und zu Ersparnissen zu führen.

Es ist beispielsweise der Stand der Ge­samteinlagen bei den Spar- kaffen von 11,9 Milliarden Reichsmark im Juni 1934 aus 15 Milliarden Reichsmark im Juni 1935 gestiegen. Die Stärkung der Finanzkraft des Reichs und die Sicherung der materiellen Voraussetzungen zur Voll­endung der gestellten Aufgaben bedingen, daß die 6,6 Milliarden Reichsmark gegen­wärtig vorhandener kurzfristiger und mittel­fristiger Vorbelastung des Reichshaushalts weitmöglichst umgewandelt werden in lang­fristige Anleihen des Reichs, und daß auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens eiserne Sparsamkeit geübt wird.

Gesundes Gesamtbild der Reichsfinanzen

Das Finanzierungsbild ist, kurz dargestellt, das folgende: Das Reich gibt Be-

Die Senkung

Maßnahmen im Kampf um die Verminde­rung der Arbeitslosigkeit sind auch die ver­schiedenen Maßnahmen zurSenkungder Zinssätze in Deutschland. Der zweite Schritt ist durch das Gemeindeum­schuldungsgesetz vom 21. September 1933 geschehen. Es hat den Gemeinden eine Umwandlung von rund 3 Milliarden Reichs­mark kurzfristiger Schulden in langfristige gebracht, und eine jährliche Zinsentlastung von 87 Millionen Reichsmark.

Am 24. Januar 1935 erschien das Gesetz über die Durchführung einer Zinser- mäßigung bei den Kreditanstal­ten und am 27. Februar 1935 das Gesetz über Zinsermäßigung bei den öffent­lichen Anleihen. Die in diesen Gesetzen vorgesehenen Maßnahmen führten zu einer Herabsetzung der überhöhten Zinssätze auf 4.5 v. H.

Die Gesamtheit aller Maßnahmen über die Zinsfenkung hat zu einer Entlastung der Ge­meinden, der Länder und der Wirtschaft um rund 235 Millionen Reichsmark geführt.

Die Zinssenkungen und die Erhöhung des Steueraufkommens haben zur finanziel­len Gesundung der Länder und derGemeinden geführt. Nur die Haus­halte zweier Länder schließen für 1935 noch mit Fehlbeträgen ab. Der Haushalt der Ge­samtheit der Gemeinden für 1935 ist aus­geglichen. Die Steuerüberweisungen des Reiches an die Länder und Gemeinden haben infolge des erhöhten Steueraufkommens im Rechnungsjahr 1934 429,7 Millionen Reichs­

träge zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben hin. Diese stießen unmittelbar in Form von Steuern und mittelbar in Form von An­leihen an das Reich zurück. Das Steuer­aufkommen hat sich bereits wesent­lich erhöht und wird sich noch weiter er­höhen. Das erhöhte Steueraufkommen steht gegenwärtig zur Verfügung zur Bestreitung der laufenden Mehraufwendungen der deut­schen Wehrmacht und zur Abdeckung kurz­fristiger und mittelfristiger Vorbelastungen. Zur Stärkung der gegenwärtigen Finanz­kraft des Reiches erfolgt die Ablösung eines Teils der kurzfristigen und mittelfristigen Vorbelastung durch langfristige An­leihen. Die Verzinsung und Tilgung dieser langfristigen Anleihen ist gesichert zum Teil durch die Vereinnahmung von Zins- und Tilgungsbeträgen aus hingegebenen lang­fristigen Darlehen und zum Teil durch er­höhtes Steueraufkommen.

Es besteht in Würdigung aller Umstände kein Anlaß, um die Größe des Rahmens zur Finanzierung der großen Aufgaben besorgt zu sein, es mutz nur alles getan werden, um den laufenden Haushalt des Reichs im Gleichgewicht zu halten und ein erhebliches Anschwellen der kurzfristigen Verschuldung zu vermeiden.

der Zinssätze

mark mehr betragen, als im Voranschlag für 1934 vorgesehen war.

Weitere Maßnahmen im Kampf um die Verminderung der Arbeitslosigkeit find die­jenigen steuerlicher Art.

Am 10. April 1933 erschien das Gesetz zur Aenderung des Kraftfahrzeug­steuergesetzes. Die Folge dieser Maß­nahme ist die bedeutende Erhöhung der Nach­frage nach Personenkraftfahrzeugen. Weitere Anregungen zur Erhöhung der Nachfrage nach Personenkraftwagen, gleichzeitig aber auch Anregungen zur Erhöhung der Nach­frage nach Lastkraftfahrzeugen ergaben sich gleichfalls. Diese steuerlichen Maßnahmen haben zu einer bedeutenden Belebung der ge­samten Maschinenindustrie und deren Neben­industrien geführt.

Ein Teil der steuerpolitischen Maßnahmen im Kampf um die Verminderung der Arbeits­losigkeit dient gleichzeitig wohnungspoli­tischem Denken. Andere steuerpolitische Maß­nahmen dienen zugleich ernäyrungs- politischem Denken. Eine der Maßnahmen im Kampf um die Verminderung der Arbeits­losigkeit dient in der Hauptsache dem Gedan­ken der H e b u n g d e r K a u f k r a f t. Es ist das Gesetz über die Senkung der Abgabe zur Arbeitslosenhilfe vom 24. März 1934. Danach ist die Abgabe zur Arbeitslosenhilfe, und zwar gleichzeitig in Verwirklichung bevölkerungs­politischer Grundsätze des Nationalsozialismus, um 300 Millionen Reichsmark jährlich gesenkt worden.

Bevölkerungspolitische Matznahmen

Um die Verwirklichung bevölkerungs­politischer Grundsätze des National­sozialismus handelt es sich auch in den fol­genden steuerpolitischen Maßnahmen:

1. im Gesetz zur Förderung der Eheschließun­gen vom 1. Juni 1933,

2. im Gesetz zur Ueberführung weiblicher Arbeitskräfte in die Hauswirtschaft vom 1. 6.

1933,

3. in der Erhöhung der Kinderermäßigung und in der sonstigen stärkeren Berücksichtigung des Familienstandes bei der Einkommensteuer durch das Einkommensteuergesetz vom 16. Okt.

1934,

4. in der Einführung einer Kinderermäßi­gung bei der Bürgersteuer durch das Bürger­steuergesetz vom 16. Oktober 1934,

5. in der Einführung von Freibeträgen für Kinder bei der Vermögenssteuer durch das Vermögenssteuergesetz vom 16. Oktober 1934,

6. in der Einführung von Freibeträgen für Kinder und Enkel bei der Erbschaftssteuer durch das Gesetz zur Aenderung des Erb­schaftssteuergesetzes vom 16. Oktober 1934.

Auch alle diese bevölkerungspolitischen Maßnahmen sind ein Stück Sozialpolitik, ein Stück Wirtschaftspolitik und ein Stück Finanzpolitik.

Ich habe vorhin von der glänzenden Ent­wicklung des Steueraufkommens gesprochen. Diese glänzende Entwicklung ist zu verzeich­nen. obwohl wir in der Durchführung von Steuersenkungen und in der Gewährung von Steuererleichterungen gewiß nicht kleinlich gewesen sind. Die gesamte Ent­lastung durch Senkung von Steuern und Zinsen beträgt demnach 1370 Millionen RM. jährlich. Es ist selbstverständlich, daß diele

dauernde Entlastung um 1370 Millionen Reichsmark von dauernder Wirkung sein wird.

Dahinzu kommen die Steuervergünstigun­gen für Ersatzbeschaffungen, für kurzlebige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, für Instandsetzungen und Ergänzungen an Ge­bäuden und dergl.. die gewährt werden.

Erfolge des Eheförderungsgesetzes

Eine besondere Maßnahme im Kampf um die Verminderung der Arbeitslosigkeit ist das Gesetz zur Förderung der Ehe­schließungen. Dieses Gesetz ist ein Teil des großen Gesetzes zur Verminderung der Arbeitslosigkeit vom 1. Juni 1933.

Wir haben von August 1933 bis heute rund 500 000 Ehestandsdarlehen in Summe Von rund 270 Millionen Reichsmark gewährt.

Rund 500 000 heiratsreife Volksgenossin­nen sind aus dem Arbeitnehmerstand in den Ehestand geschieden. Das Gesetz zur Förde­rung der Eheschließungen hat in den beiden ersten Jahren bereits zu einem vollen Er­folg geführt. Die Zahl der Eheschlie­ßungen betrug:

im Jahre 1932: 510 000 im Jahre 1933: 631 000 im Jahre 1934: 740 000.

Das sind im Jahre 1934 230 000 Ehen mehr als im Jahre 1932.

Die Entwicklung wirkt sich auch in der Zahl der lebendgeborenen Kinder aus. Die Zahl der Lebendgeborenen in Deutschland ist im Jahre 1934 um 213 000 größer gewesen als im Jahre 1933. Davon sind bereits 145 000 durch

Mütter geboren, die Ehestandsdarlehen er­halten haben.

Die Ehestandsdarlehen werden zinslos gegeben. Sie sind mit 1 v. H. monatlich z« tilgen. Nach der Geburt eines jeden Kindes werden 25 v. H. des Darlehensbetrages er­laßen. Außerdem kann Aussetzung der Til­gungszahlen auf die Dauer eines Jahres gewährt werden. Sobald die zwölf Monate nach der Geburt des Kindes vorbei sind, ist die Tilgung wieder aufzunehmen, jedoch nicht in Höhe von 1 v. H. des ursprünglichen Darlehensbetrags, sondern nach einem Er­laß. der in diesen Tagen an die Finanzämter hinausgehen wird, in Höhe nur noch von 1 v. H. desjenigen Betrages, der nach Abzug des Erlaßbetrages für das Kind vom ur­sprünglichen Darlehensbetrag verbleibt. Die Folgen der Geburt eines jeden Kindes wer­den demnach in Zukunft sein:

1. Erlaß des ursprünglichen Darlehens­betrags um ein Viertel.

2. Aussetzung der Tilgung auf ein Jahr.

3. Nach Wiederaufnahme der Tilgung Er­mäßigung des monatlichen Tilgungsbetra­ges.

Bis Ende März 1935 sind bereits 182 009 Darlehenserlasse gewährt worden. Es sind demnach bis zu diesem Zeitpunkt bereits 182 vvv Kinder den Ehen entnommen, die, soweit di« materielle Seite in Betracht kommt, auf Ehestandsdarlehen beruhen.

Ueber allem steht der große bevölkerungs­politische Gedanke, der sich in der Erhöhung der Geburtenziffer äußert, die die Voraus­setzung zur Sicherung des Bestandes des deutschen Volkes ist.

Der Führer hat in seinem BuchMein Kampf" ausgeführt, daß der nationalsozia­listische Staat das Kind zum kost­barsten Gut eines Volkes zu er­klären habe.

Wir haben aus den Mitteln, die zur Ge­währung von Ehestandsdarlehen zur Ver­fügung stehen, durch das Gesetz zur Förde­rung des Wohnungsbaues vom 30. März 1935 bereits 50 Millionen Reichsmark zur Förderung der Kleinsiedlung und des Kleinwohnungsbaus zur Verfügung gestellt. Bei der Vergebung der Mittel wer­den in der Hauptsache Kinderreiche und Schwerbeschädigte berücksichtigt.

Tatkräftige Hilfe für Kinderreiche

Die Ehestandsdarlehen werden nur für zu gründende Ehen gewährt. Wir dürfen jedoch nicht vergessen, an die bereits vorhandenen kinderreichen Familien zu denken. Das geschieht bereits bei der Vergebung von Mitteln zur Förderung der Kleindsiedlung und des Kleinwohnungsbaues. Unter den kinderreichen Familien gibt es manche, deren wirtschaftliche Lage es nicht so ohne weiteres ermöglicht, genügend Betten und sonstiges Hausgerät anzuschaffen. Dem wird dadurch entsprochen werden, daß von den Ehestands­darlehensmitteln ein Betrag abgezweigt wer­den wird zur

Gewährung von Kinderbeihilfen an minder­bemittelte kinderreiche Familien.

Es wird morgen oder übermorgen im Reichsgesetzblatt eine ..Verordnung über die Gewährung von Kinderbeihilfen an kinder­reiche Familien" erscheinen. Danach werden einmalige Kinderbeihilfen in Höhe von 100 Reichsmark für jedes Kind, das das 16. Lebensjahr nicht vollendet hat, gewährt, wenn die Familie vier oder mehr Kinder im Alter von nicht mehr als 16 Jahren umsaßt und offensichtliche Bedürftigkeit vorliegt.

Die einmalige Beihilfe wird für jedes zur Familie gehörige Kind unter 16 Jahren gewährt. Die Beträge werden nicht als Dar­lehen gewährt, sondern als einmalige Kin­derbeihilfe. Eine Zurückzahlung kommt dem­nach nicht in Betracht.

Es werden zur Gewährung solcher Kinder­beihilfen monatlich 2,5 bis 3 Millionen Reichs- mark zur Verfügung stehen. Die Beihilfen werden durchschnittlich 500 Reichsmark be­tragen.

Wir werden demnach monatlich 5000 bis 6000 oder jährlich 60 000 bis 72 000 kinder­reichen minderbemittelten Familien diese Kinderbeihilfe gewähren können.

Diese Maßnahme soll der erste Schritt auf dem Weg zur Herstellung eines Ausgleichs der Fannlienlasten sein.

Wir werden den Weg der sozialen, wirt­schaftlichen und finanziellen Gesundung un­entwegt weitergehen. Wir werden den­jenigen Leuten im Ausland, die sich in Schwarzmalerei über die Finanzlage des neuen Deutschen Reiches ergehen, den Ge­fallen der Erfüllung ihrer Wünsche und der Verwirklichung ihrer Träume nicht tun.

Die Finanzen des neuen Deutschen Reiches sin- geordnet, die finanziellen Grundlagen zu» Aufbau unserer Wehrmacht und zur Durchführung aller sonstigen Maßnahmen, di« bedingt sind durch das Lebensrecht der deutschen Nation, sind gesichert!